Austauschkarten - Frage zu Thüringen und Sachsen-Anhalt

Kjeld

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AW: Austauschkarten - Frage zu Thüringen und Sachsen-Anhalt

Der Hainbergsee: link zu maps

Dort ist das Ende der "Landzunge", mit 3 wirklich schönen Angelstellen, in Thüringen.

Ja schon ärgerlich, allerdings ist der See doch in keiner Thüringer Gewässerkarte drin. Also bringt dir doch da die VANT Karte nichts?

@ Honeybee

Danke für die Aufklärung. #6

Beim Haselbacher See ist das doch auch so mit den Landesgrenzen.
 

honeybee

No Road? No Problem!
AW: Austauschkarten - Frage zu Thüringen und Sachsen-Anhalt

Nix zu danken.....

Das verlinkte Gewässer von mir hat eine andere Lösung erhalten.
Es wurde von einem Thüringischen Angelverein gepachtet, steht also den sächsischen Anglern nur zur Verfügung, wenn diese sich eine entsprechende Erlaubniskarte kaufen.
 

Kjeld

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AW: Austauschkarten - Frage zu Thüringen und Sachsen-Anhalt

Gilt dann für den sächsischen Teil das sächsische Fischereirecht und man hat vielleicht unterschiedliche Schonzeiten für ein Gewässer?
 

honeybee

No Road? No Problem!
AW: Austauschkarten - Frage zu Thüringen und Sachsen-Anhalt

Gilt dann für den sächsischen Teil das sächsische Fischereirecht und man hat vielleicht unterschiedliche Schonzeiten für ein Gewässer?

Hahha den Vorschlag könnte man ja mal unterbreiten :m
 

dezerver

Ruten-Noob
AW: Austauschkarten - Frage zu Thüringen und Sachsen-Anhalt

Ja schon ärgerlich, allerdings ist der See doch in keiner Thüringer Gewässerkarte drin. Also bringt dir doch da die VANT Karte nichts?

Leider habe ich keine aktuelle Thüringer Gewässerkarte. :( Im Netz finde ich auch nicht wirklich etwas. Ich weiss, dass der Meuselwitzer Angelverein an dem Gewässer den Thüringen-Teil gepachtet hat, daher vermute ich das es VANT ist.

Was ist eigentlich wenn ich auf der Sachsen-Anhalt Seite stehe und meinen Köder in den Thüringer Teil werfe? Darf man das?
 

Kjeld

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AW: Austauschkarten - Frage zu Thüringen und Sachsen-Anhalt

Leider habe ich keine aktuelle Thüringer Gewässerkarte. :( Im Netz finde ich auch nicht wirklich etwas. Ich weiss, dass der Meuselwitzer Angelverein an dem Gewässer den Thüringen-Teil gepachtet hat, daher vermute ich das es VANT ist.

Was ist eigentlich wenn ich auf der Sachsen-Anhalt Seite stehe und meinen Köder in den Thüringer Teil werfe? Darf man das?

Es ist kein VANT Gewässer und auch kein Verbundgewässer LAVT. Der Meuselwitzer Verein ist übrigen im LAVT und nicht im VANT.

Werf doch einfach dahin, die Fische halten sich doch auch nicht an Grenzen.
 

honeybee

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AW: Austauschkarten - Frage zu Thüringen und Sachsen-Anhalt

Was ist eigentlich wenn ich auf der Sachsen-Anhalt Seite stehe und meinen Köder in den Thüringer Teil werfe? Darf man das?

Ohne Dich jetzt persönlich anzumachen.....aber
Willst Du uns veräppeln? :q

Im Netz finde ich auch nicht wirklich etwas. Ich weiss, dass der Meuselwitzer Angelverein an dem Gewässer den Thüringen-Teil gepachtet hat, daher vermute ich das es VANT ist.

Im Netz findet man genug Informationen, wenn man auch danach sucht.
Und sind diese Informationen für einen nicht ausreichend, dann greift man zum Telefon und ruft an. Habe ich ja in bezug auf Deine Fragestellung auch gemacht.

Hättest Du auch machen können....tut nicht weh und trägt oft zur Klärung von Fragen bei.

In Thüringen gibt es 2 Verbände

1x den VANT
und
1x den LAVT

Wichtige Informationen findet man auf den Seiten. Reichen die einem nicht, dann findet auch Telefonnummern. Die Leute am anderen Ende der "Leitung" sind nett und helfen einem sehr gerne weiter.
 

honeybee

No Road? No Problem!
AW: Austauschkarten - Frage zu Thüringen und Sachsen-Anhalt

Ja; da gilt , was der jeweilige Kartenausgeber vorgibt,
falls unterschiedlich- dann unterschiedlich|wavey:

#6

Ist aber nicht unterschiedlich.....
So doof sind wir Ossis doch nicht.....;)
 

dezerver

Ruten-Noob
AW: Austauschkarten - Frage zu Thüringen und Sachsen-Anhalt

Wahh.

Der Meuselwitzer Verein ist übrigen im LAVT und nicht im VANT.

Vielen Dank für diese Info!

Nee, veräppeln will ich wirklich niemanden. Ich habe nach dem Verein gesucht (die haben leider keine Webpräsenz), aber auf die Idee beim LAVT im Vereinsverzeichnis zu schauen, bin ich nicht gekommen - sry... :)

In den Gewässerverzeichnissen habe ich online geschnüffelt - aber eben nix gefunden.

Wie schon geschrieben - ich bin neu: Bedeuted das, dass ein Verein dem LAVT angehören kann aber ein von diesem Verein gepachtetes Gewässer nicht dem LAVT zugeordnet wird? Oder funktioniert das automatisch? Ist einfach noch nicht aktuell?

Da werde ich einmal Kontakt mit dem Meuselwitzer Verein aufnehmen und berichten. So wie ich im Netz gelesen habe, ist wohl zwischen meinem Verein und dem Meuselwitzer auch nicht alles im Grünen...
 

honeybee

No Road? No Problem!
AW: Austauschkarten - Frage zu Thüringen und Sachsen-Anhalt

Bedeuted das, dass ein Verein dem LAVT angehören kann aber ein von diesem Verein gepachtetes Gewässer nicht dem LAVT zugeordnet wird?

So sieht es aus.....
Kann ja z.B. auch ein reines Vereinsgewässer sein, welches nur den Vereinseigenen Mitgliedern zur Verfügung steht.
Oder Du kannst für das Gewässer separat Erlaubnisscheine erwerben, was auch viele Vereine so handhaben.

Ist bei uns z.B. mit unserem Salmogewässer.
2 von 3 Gewässern. die unser Verein gepacht hat/bewirtschaftet, sind im Gewässerfond (Sachsen-Anhalt) mit drin, das Salmogewässer allerdings ist nur unseren Vereinsmitgliedern vorbehalten und es es gibt keine Erlaubnisscheine für nicht-Vereinsmitglieder
 

bertahal

New Member
AW: Austauschkarten - Frage zu Thüringen und Sachsen-Anhalt

Hallo zusammen,

um den Austausch der Angelkarten mit anderen Landesverbänden zu verstehen, sollte man sich die Grundlagen ansehen.
Im LAV Sachsen-Analt hat die Mitgliederversammlung dies mit Beschluss entsprechend geregelt.

https://www.lav-sachsen-anhalt.de/index.php/ueber-uns/gewaesserfonds-ord

Siehe Seite 3 Zitat -
[FONT=&quot]• Der Zweigverein Gewässerfond im VANT e.V. ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Vereinen,
die ihre Gewässer einbringen möchten. Aus dem Beitrag der ausgegebenen Erlaubnisscheine
wird eine Havarie- und Hegeumlage gebildet, die wieder in die Vereine zurückfließt.
• Es gibt keine politischen Grenzen für eine Mitgliedschaft im Zweigverein Gewässerfond, d.h. jeder Verein, der sich einbringen möchte - mit und ohne Gewässer - kann dies jederzeit tun.


Und das ist der eigentliche Knackpunkt warum wir keine Austauschkarten mit dem VANT vornehmen.

Wenn die Mitgliedsvereine des VANT uns verwehren an "IHREN" nicht eingebrachten Gewässern zu angeln, warum sollen wir im Gegenzug unseren gesamten Gewässerfonds ihnen dann zur Verfügung stellen?

Für den Symbolischen Beitrag einer Austauschkarte ist eine Gewässerbewitschaftung nicht möglich.

Wenn also Vereine des selben Dachverbandes es sich gegenseitig nicht ermöglichen die Gewässer eines anderen Mitgliedsvereins zu beangeln, so ist dies uns in Sachsen-Anhalt egal. Über 700 Austauschkarten haben Mitlieder des VANT jährlich für Sachsen-Anhalt erworben. Uns aber im Gegenzug von ihren Vereinsgewässern größtenteils ausgeschlossen.
Also liebe Anglerinnen und Angler des VANT,
wenn ihr in einer speziellen Vereinbarung uns Angler aus Sachsen-Anhalt auch an all euren Gewässern angeln laßt, ohne Abstriche, dann könnte solch ein Austausch erneut angedacht werden.
Es ist auch nachvollziehbar, dass das Präsidium des VANT seine Mitgliedvereine dazu nicht verpflichten kann, aber wenn Ihr unsere Austauschkare haben möchtet, solltet ihr darüber nachdenken.
Wir werden keine Vereinbarung mit einem einzelnen Verein abschließen.

Uwe
[/FONT]
 

Kjeld

Member
AW: Austauschkarten - Frage zu Thüringen und Sachsen-Anhalt

Was ist denn das für ein Mist? Ich kann dir ne Menge Vereine des LAVT Thüringen aufzählen, die nicht alle Gewässer im Verbund eingebracht haben. Da wird aber mit zweierlei Maß gemessen.

Warum geht das dann beim LAVT?
 

marlowe

Active Member
AW: Austauschkarten - Frage zu Thüringen und Sachsen-Anhalt

Was ist denn das für ein Mist? Ich kann dir ne Menge Vereine des LAVT Thüringen aufzählen, die nicht alle Gewässer im Verbund eingebracht haben. Da wird aber mit zweierlei Maß gemessen.

Warum geht das dann beim LAVT?

Das ist auch nicht nachzuvollziehen - ich vermute, dass hier (auch) persönliche Animositäten der Verbandsfunktionäre eine Rolle spielen.

Die Verbandsstruktur bzw. die Gewässerbewirtschaftung ist in den östlichen Bundesländern sehr unterschiedlich. Teilweise sind die örtlichen Vereine selbst Pächter/Eigentümer der Gewässer. Oftmals bewirtschaften die Verbände die Gewässer jedoch zentral.
In manchen Ländern erfolgt auch eine Zusammenarbeit mit Berufsfischern, die das Gewässer hauptamtlich bewirtschaften und den Verbänden zur Verfügung stellen.

Eine hundertprozentige "Austauschgerechtigkeit" kann man unter diesen Umständen überhaupt nicht erreichen.

In Sachsen-Anhalt können z.Bsp. die Salmogewässer auch nicht von Inhabern der Austauschkarten beanglelt werden.

Der Einwand von Uwe (bertahal), ist auch so nicht (mehr) ganz zutreffend.

Im Gewässerfond des VANT müssen die Mitgliedsvereine seit ein paar Jahren sämtliche Gewässer einbringen, die größer als 1 ha sind bzw. mehr als 1,5km Flusslauf haben.

Da sehe ich keine wirkliche Ungleichheit mehr.
 
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