Ralle 24
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AW: AVFiG Bayern, §11 => QV
Nix Beißreflex. Wir diskutieren hier doch wohl über die Ausführungsverordnung. Schließlich ist sie der Feinschliff des Fischereigesetzes. Dass diese detaillierter ist und manches weiter runtergebrochen wird, liegt auf der Hand.
Und was in der Ausführungsverordnung geschrieben steht muss nicht im Fischereigesetz wiederholt werden.
Oder hab ich jetzt immer noch nicht verstanden, wo das Problem liegt?
Hallo Petrusjünger
Wenn's um Bayern oder Verbände geht habe hier einige eine nicht zu unterschätzenden Beißreflex |rolleyes. Ich fürchte aber Ihr redet auch ein wenig an einander vorbei. Du berufst die auf das Gesetz und das Interview fußt hauptsächlich auf der Ausführungsverordnung.
Gruß Ulf
Nix Beißreflex. Wir diskutieren hier doch wohl über die Ausführungsverordnung. Schließlich ist sie der Feinschliff des Fischereigesetzes. Dass diese detaillierter ist und manches weiter runtergebrochen wird, liegt auf der Hand.
Und was in der Ausführungsverordnung geschrieben steht muss nicht im Fischereigesetz wiederholt werden.
Oder hab ich jetzt immer noch nicht verstanden, wo das Problem liegt?