Hallo,
Ich hoffe Du nimmst es mir nicht übel, wenn ich mich in dieser Frage erstmal auf die AVFiG und den Landesfischereiverband Bayern verlasse.
Solltest Du entsprechende Belege für deine These haben, lasse ich mich ggf. umstimmen.
Regenbogenforellen gelten nach wie vor als nicht heimische Art, deshalb dürfen sie in offene Gewässer sowieso nur mit Genehmigung eingesetzt werden. Was irgendwer in Eigenregie macht ist dessen Sache, er muß im Zweifelsfall ja auch dafür grade stehen. Das hat auch nichts mit Landesgesetzen oder ähnlichem zu tun, das ist Naturschutzrecht, letztlich genauso wie bei Wild oder Pflanzen.
Ich hoffe Du nimmst es mir nicht übel, wenn ich mich in dieser Frage erstmal auf die AVFiG und den Landesfischereiverband Bayern verlasse.
Solltest Du entsprechende Belege für deine These haben, lasse ich mich ggf. umstimmen.