TeeHawk
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Hallo!
ich habe in den letzten Monaten mit Besorgnis beobachtet, wie sich Politik, Wirtschaft und die Angler-Interessenvertreter bzgl. der Freizeitfischerei verhalten. Meine Erkenntnisse würde ich gerne mit Euch teilen und Eure Meinungen dazu lesen.
Das Angeln auf Seebrücken ist beschränkt oder sogar ganz verboten:
Wie kann es sein, dass man eine Gruppe von Bürgern von der Nutzung der Seebrücken ausschließen oder beschränken kann? Alle Seebrücken in Deutschland wurden mit Fördermitteln erstellt (bis auf die in Heringsdorf) und sind öffentliche Plätze, die die Allgemeinheit nutzen darf. Wenn also jeder Steuerzahler für die Seebrücken bezahlt hat und weiterhin zahlt, dann müsste er doch auch das Recht haben die Brücke jederzeit nutzen zu können. Es ist doch keine private Brücke, sondern gehört letzten Endes dem deutschen Volk. Ob ich von der Brücke aus Fische fange, dort spazieren gehe, auf einer Bank mein Mittagessen verzehre oder fotografiere müsste eigentlich unerheblich sein, solange ich dort nicht Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehe.
Denn die Argumente für die Beschränkung oder sogar das Verbot von Anglern ist immer wieder die mögliche Beschädigung/Verschmutzung der Brücke und die mögliche Gefährdung Dritter durch mein Fanggerät.
Aber genau dieses würde doch z.B. innerhalb eines Ortes z.B. auf dem Gehweg von Ordnungsamt/Polizei entsprechend geahndet werden und man würde auch die Beseitigung des Schadens/der Verschmutzung dem Verursacher in Rechnung stellen. Warum also nicht auf Seebrücken?
Auch auf der Straße bin ich mit meinem Auto/Fahrrad doch ein ständiger Gefährder aller anderen Verkehrsteilnehmer. Gilt hier anderes Recht???
Diese Beschränkungen/Verbote sind aus meiner Sicht klare Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz § 1 Ziel des Gesetzes, Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. § 2 Anwendungsbereich, 8. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
Im weitesten Sinne verstehe ich das so, dass ich mich also als Angler schlichtweg diskriminiert fühlen kann!
Noch schlimmer: Die Fördermittel sind doch gerade daran gebunden, dass sie nicht für Dinge genutzt werden dürfen, die Personengruppen diskriminieren. Gehen die Gemeinden, die die Verbote oder Beschränkungen aussprechen, nicht das Risiko ein, dass sie die Fördermittel wieder zurückzahlen müssen?
Wenn ich auf der Seebrücke das Geländer durch die immer wieder beobachteten eingeschnitzten Kerben beschädige, dann gehöre ich dafür bestraft und muss für die Beseitigung des Schadens aufkommen.
Wenn ich die Seebrücke z.B. durch das Schlachten von Fisch verschmutze, dann gehöre ich dafür bestraft und muss für die Beseitigung der Verschmutzung aufkommen.
Und auch wenn ich auf der Seebrücke jemand anderen mit meinem Fanggerät verletzte, dann gehöre ich dafür bestraft und muss für die beigebrachte Verletzung ein Schmerzensgeld o.ä. zahlen.
Ich frage mich also: Warum hat noch kein Anglerverein oder -verband gegen diese Verbote/Beschränkungen geklagt?
Dorschbestände in der Nord- und Ostsee, Berufsfischer gg. Freizeitfischer:
Seit 2017 gibt es das sogenannte Bag-Limit von 3 bzw. 5 maßigen Fischen pro Tag und Angler. Begründet wurde es durch die Aussagen eines Thünen-Instituts in Rostock, dass vorrechnete, dass die Freizeitangler so viel Dorsche entnehmen, dass sie der Berufsfischer ebenbürtig sind. Durch das Bag-Limit für Freizeitfischer wurde die geplante Fangquote für die Berufsfischerei verdreifacht! Der Leiter genau dieses Thünen-Institut Rostock ist Vorsitzender (2011-2016) des Technischen Beratenden Gremiums des Marine Stewardship Councils (MSC-Siegel) für nachhaltige Fischerei gewesen und Mitglied des Aufsichtsrates. Ich frage mich also, inwiefern profitiert das Thünen-Institut oder sogar dieser Leiter davon, dass mehr Dorsch von der Berufsfischerei in 2017 gefangen werden durfte, als eigentlich geplant. Und das mit dem MSC-Siegel Geld verdient wird, ist wohl unstrittig...
2015 war der Umsatz der Berufsfischerei mit gefangenem Dorsch aus der Nord- und Ostsee auch nicht viel höher als der Umsatz der deutschen Angelkutter. Da die Quote für die Berufsfischerei seitdem nach unten korrigiert wurde, kann man also davon ausgehen, dass ohne Bag-Limit der Umsatz der Angelkutter, den der Berufsfischerei sogar deutlich überholt hätte! In der Berufsfischerei arbeiten deutlich weniger Menschen, als die Anzahl, die von den Kuttertouren lebt oder leider muss man ja inzwischen sagen: lebte.
Die Fangmethoden der Berufsfischerei sind äußerst effektiv, radikal und unterliegen nicht der Auflage den Fisch direkt nach dem Fang waidgerecht zu töten. Fischen mit dem Schleppnetz und das Umrunden eines Schwarms mit einem Netz und absaugen der gefangenen Fische mit einer Art Riesenstaubsauger sind nur zwei Beispiele dafür.
Die Fangmethoden der Freizeitfischer sind dagegen ineffizient, absolut schonend und das waidgerechte Töten der Fische ist Gesetz.
Und ich glaube keiner denkt wirklich, dass die Freizeitangler den Dorschbestand mit Ihren Fangmethoden dezimiert haben, sondern die Vermutung doch sehr nahe liegt, dass einzig und allein die Berufsfischerei dafür verantwortlich ist.
Ich frage mich also: Warum wird diese kostbare natürliche Ressource Dorsch von der Berufsfischerei verramscht und nicht der kommerzielle Fang von Nord- und Ostsee-Dorsch einfach verboten und nur noch der Fang durch Freizeitfischer erlaubt. Alle Berufsfischer könnten ihre Schiffe für Angeltouren umrüsten und es würde aller Wahrscheinlichkeit nach, mehr Umsatz gemacht werden, obwohl viel weniger Dorsch entnommen wird. Schluss mit der Entnahme von nicht-laichfähigen Dorsch.
ich habe in den letzten Monaten mit Besorgnis beobachtet, wie sich Politik, Wirtschaft und die Angler-Interessenvertreter bzgl. der Freizeitfischerei verhalten. Meine Erkenntnisse würde ich gerne mit Euch teilen und Eure Meinungen dazu lesen.
Das Angeln auf Seebrücken ist beschränkt oder sogar ganz verboten:
Wie kann es sein, dass man eine Gruppe von Bürgern von der Nutzung der Seebrücken ausschließen oder beschränken kann? Alle Seebrücken in Deutschland wurden mit Fördermitteln erstellt (bis auf die in Heringsdorf) und sind öffentliche Plätze, die die Allgemeinheit nutzen darf. Wenn also jeder Steuerzahler für die Seebrücken bezahlt hat und weiterhin zahlt, dann müsste er doch auch das Recht haben die Brücke jederzeit nutzen zu können. Es ist doch keine private Brücke, sondern gehört letzten Endes dem deutschen Volk. Ob ich von der Brücke aus Fische fange, dort spazieren gehe, auf einer Bank mein Mittagessen verzehre oder fotografiere müsste eigentlich unerheblich sein, solange ich dort nicht Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehe.
Denn die Argumente für die Beschränkung oder sogar das Verbot von Anglern ist immer wieder die mögliche Beschädigung/Verschmutzung der Brücke und die mögliche Gefährdung Dritter durch mein Fanggerät.
Aber genau dieses würde doch z.B. innerhalb eines Ortes z.B. auf dem Gehweg von Ordnungsamt/Polizei entsprechend geahndet werden und man würde auch die Beseitigung des Schadens/der Verschmutzung dem Verursacher in Rechnung stellen. Warum also nicht auf Seebrücken?
Auch auf der Straße bin ich mit meinem Auto/Fahrrad doch ein ständiger Gefährder aller anderen Verkehrsteilnehmer. Gilt hier anderes Recht???
Diese Beschränkungen/Verbote sind aus meiner Sicht klare Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz § 1 Ziel des Gesetzes, Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. § 2 Anwendungsbereich, 8. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
Im weitesten Sinne verstehe ich das so, dass ich mich also als Angler schlichtweg diskriminiert fühlen kann!
Noch schlimmer: Die Fördermittel sind doch gerade daran gebunden, dass sie nicht für Dinge genutzt werden dürfen, die Personengruppen diskriminieren. Gehen die Gemeinden, die die Verbote oder Beschränkungen aussprechen, nicht das Risiko ein, dass sie die Fördermittel wieder zurückzahlen müssen?
Wenn ich auf der Seebrücke das Geländer durch die immer wieder beobachteten eingeschnitzten Kerben beschädige, dann gehöre ich dafür bestraft und muss für die Beseitigung des Schadens aufkommen.
Wenn ich die Seebrücke z.B. durch das Schlachten von Fisch verschmutze, dann gehöre ich dafür bestraft und muss für die Beseitigung der Verschmutzung aufkommen.
Und auch wenn ich auf der Seebrücke jemand anderen mit meinem Fanggerät verletzte, dann gehöre ich dafür bestraft und muss für die beigebrachte Verletzung ein Schmerzensgeld o.ä. zahlen.
Ich frage mich also: Warum hat noch kein Anglerverein oder -verband gegen diese Verbote/Beschränkungen geklagt?
Dorschbestände in der Nord- und Ostsee, Berufsfischer gg. Freizeitfischer:
Seit 2017 gibt es das sogenannte Bag-Limit von 3 bzw. 5 maßigen Fischen pro Tag und Angler. Begründet wurde es durch die Aussagen eines Thünen-Instituts in Rostock, dass vorrechnete, dass die Freizeitangler so viel Dorsche entnehmen, dass sie der Berufsfischer ebenbürtig sind. Durch das Bag-Limit für Freizeitfischer wurde die geplante Fangquote für die Berufsfischerei verdreifacht! Der Leiter genau dieses Thünen-Institut Rostock ist Vorsitzender (2011-2016) des Technischen Beratenden Gremiums des Marine Stewardship Councils (MSC-Siegel) für nachhaltige Fischerei gewesen und Mitglied des Aufsichtsrates. Ich frage mich also, inwiefern profitiert das Thünen-Institut oder sogar dieser Leiter davon, dass mehr Dorsch von der Berufsfischerei in 2017 gefangen werden durfte, als eigentlich geplant. Und das mit dem MSC-Siegel Geld verdient wird, ist wohl unstrittig...
2015 war der Umsatz der Berufsfischerei mit gefangenem Dorsch aus der Nord- und Ostsee auch nicht viel höher als der Umsatz der deutschen Angelkutter. Da die Quote für die Berufsfischerei seitdem nach unten korrigiert wurde, kann man also davon ausgehen, dass ohne Bag-Limit der Umsatz der Angelkutter, den der Berufsfischerei sogar deutlich überholt hätte! In der Berufsfischerei arbeiten deutlich weniger Menschen, als die Anzahl, die von den Kuttertouren lebt oder leider muss man ja inzwischen sagen: lebte.
Die Fangmethoden der Berufsfischerei sind äußerst effektiv, radikal und unterliegen nicht der Auflage den Fisch direkt nach dem Fang waidgerecht zu töten. Fischen mit dem Schleppnetz und das Umrunden eines Schwarms mit einem Netz und absaugen der gefangenen Fische mit einer Art Riesenstaubsauger sind nur zwei Beispiele dafür.
Die Fangmethoden der Freizeitfischer sind dagegen ineffizient, absolut schonend und das waidgerechte Töten der Fische ist Gesetz.
Und ich glaube keiner denkt wirklich, dass die Freizeitangler den Dorschbestand mit Ihren Fangmethoden dezimiert haben, sondern die Vermutung doch sehr nahe liegt, dass einzig und allein die Berufsfischerei dafür verantwortlich ist.
Ich frage mich also: Warum wird diese kostbare natürliche Ressource Dorsch von der Berufsfischerei verramscht und nicht der kommerzielle Fang von Nord- und Ostsee-Dorsch einfach verboten und nur noch der Fang durch Freizeitfischer erlaubt. Alle Berufsfischer könnten ihre Schiffe für Angeltouren umrüsten und es würde aller Wahrscheinlichkeit nach, mehr Umsatz gemacht werden, obwohl viel weniger Dorsch entnommen wird. Schluss mit der Entnahme von nicht-laichfähigen Dorsch.