Bag-Limit für Salz- UND Süßwasserfische?

Toni_1962

freidenkend
AW: Bag-Limit für Salz- UND Süßwasserfische?

Die Begründung der Behörder ist ein Einzeiler:
Verweis auf
§11 (3)
Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern (AVFiG)
Begründung: Ausnahmen sind generell nicht vorgesehen

Hier wird dem Bewirtschafter massiv in den Bewirtschaftplan eingegriffen.

Erkläre mir den Sinn der 2 Handangeln? Warum nicht 3? Woanders klappt das auch ...

Egal nun:
Die Gefahr ist gegeben in jedem Bundesland, wenn eines Vorreiter ist; gesetzlich ist das möglich ...
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: Bag-Limit für Salz- UND Süßwasserfische?

Dass Behörden immer im Sinne von Anglerinteressen oder Fischbeständen entscheiden, glaube ich übrigens nicht. Nur, dass es keine völlige Willkür gibt.

Übrigens wird auch in MFr für Karpfen und Waller grundsätzlich keine Schonzeit oder Schonmaßanhebung genehmigt.

Hier wird immer eine Missbrauchsmöglichkeit unerstellt um C&R durch die Hintertür einzuführen.

Hat aber mit Bag-Limit jetzt nichts zu tun.

Wie ist das nun eigentlich in MVP?

Baglimit Hecht/Zander nur für Angler oder auch für Berufsfischer?

Die Gefahr ist gegeben in jedem Bundesland, wenn eines Vorreiter ist; gesetzlich ist das möglich ..

Deshalb hoffe ich auch, dass da im Vorfeld Widerstand kommt. Egal von wem.
 

MarkusZ

Well-Known Member
AW: Bag-Limit für Salz- UND Süßwasserfische?

Die Begründung der Behörder ist ein Einzeiler:
Verweis auf
§11 (3)
Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern (AVFiG)
Begründung: Ausnahmen sind generell nicht vorgesehen

Hier wird dem Bewirtschafter massiv in den Bewirtschaftplan eingegriffen.

Wenn man sich Absatz 4 AVFIG betrachtet, könnte man da zumindest als Nichtjurist aber zu einer ganz anderen Meinung kommen.

Allerdings bräuchte man als Begründung für ne Ausnahme nach Absatz 4 wohl schon schlagkräftigere Argumente als "interessanter Fisch" .

Fakt ist wohl, dass die Behörden den Bewirtschaftern in Bayern schon gründlich ins Handwerk pfuschen.

Kann man nur hoffen, dass solche pauschalen Baglimits ohne jegliche gewässerbezogene Begründung nicht kommen.
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: Bag-Limit für Salz- UND Süßwasserfische?

Hallo,

Erkläre mir den Sinn der 2 Handangeln?

Kann ich nur mutmaßen. Könnte das vielleicht daran liegen, dass man nur zwei Hände hat und somit auch nicht mehr als zwei Handangeln gleichzeitig führen könnte?

Gut, in Ostfriesland sind glaube ich 8 Ruten erlaubt, aber die ticken auch sonst wahrscheinlich etwas anders als die Bayern.

Im gelobten Anglerland Kanada darf dagegen in den meisten Provinzen nur mit 1 Rute gefischt werden.

Und dort gibt es z.T. auch sehr knackige Bag-Limits.

Wie z.B. 1 Lachs pro Tag, bei max. 10 im Jahr, obwohl es dort sicher mehr Lachse gibt als bei uns. Oder 1 Muskie pro Tag bei Schonmaß 137cm. Da schaffen so manche Angler nicht mal einen maßigen Muskie im Jahr.

Trotzdem kann ich in Kanada keine anglerfeindliche Politik erkennen.

In D sieht das m.E. schon anders aus. Deshalb lehne ich pauschale staatliche Bag-Limits ab.
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
AW: Bag-Limit für Salz- UND Süßwasserfische?

Und ich hatte aufgrund des Benutzernamens die Hoffnung auf rechtliche Ergüsse höchster Qualität...
Vielleicht fängt sich Lexi ja noch und läßt uns teilhaben an seinen Erkenntnissen.
 

Wegberger

aus dem Westen
AW: Bag-Limit für Salz- UND Süßwasserfische?

Hallo,

zu 1.) muss ich schon schmunzeln ... habe noch vor dem Auge die genüssliche Zufriedenheit eine großen Anzahl von S-H Usern hier - die mehr als glücklich waren, das das Baglimit die Innländer von der Ostsee jetzt weghält. Hier dürfte Habeck gerne bei Verstössen direkt das Boot und die Führerscheine kassieren. Wer nicht bis 5 zählen kann ... sollte weder zu Wasser noch zu Land ein Fahrzeug führen.

zu 2.) jeder Angler entscheidet doch indirekt was es als Gängelung bekommt. Die möchten es so ... also #c .
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
AW: Bag-Limit für Salz- UND Süßwasserfische?

Zu 1) nicht ganz richtig:
Die Sache hat nix mit Habeck zu tun, sondern schlicht damit, dass das ()leidige Bag Limit bisher nicht über einen Ordnungswidrigkeitentatbestand abgesichert war ( wie Mindestmaß, Schonzeiten etc.) bzw. z.Z. noch nicht ist.

Keinerlei besondere Dramatik also.



Das eigentliche Problem in S-H ist nach wie vor die C&R Regelung (§ 39) und deren Handhabung in der Praxis.
 

LexLegis

Member
AW: Bag-Limit für Salz- UND Süßwasserfische?

Hey Lexi,



1. Warum nachvollziehbar?
2. Warum vorbildlich und anglerfreundlich?


RM

So nicht, entweder höflich oder gar nicht.

Wenn es entsprechend weiterginge, erwarte ich ersteinmal die Diskussion bzw. überhaupt erst Angabe von Schriftpassagen, die kritikwürdig sein sollen.

Punkt 2 ist ein hervorragendes Statement hinsichtlich nachhaltiger Ausübung der Angelei - vorausgesetzt, man erkennt die Chancen für den Angler darin überhaupt.

LL
 
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