Berlin plant auch ein Knüppelgesetz

rheinfischer70

Well-Known Member
Mit einem großen Schreck lese ich, dass auch Berlin ein Gesetz zur verpflichtenden Mitnahme aller maßigen nicht geschonten Fische.
Liegt das am Rot Grün Dunkelrot dominierten Senat?

Ich hoffe, es bleibt nicht dabei.
 

stroffel

Active Member
Liegt das am Rot Grün Dunkelrot dominierten Senat?
Im verlinkten Aktikel wurde ja auf existierende Regeln in Bayern hingewiesen, die ja nun nicht gerade für Ror-rot-grüne Dominanz bekannt sind.

Das Fische nur mit vernünftigem Grund zurück gesetzt werden dürfen klingt ja zunächst einmal vernünftig. Es gibt ja Gewässerökologisch durchaus vernünftige Gründe große Fische zurück zu setzen.
Wäre es bei einer solchen Regelung nicht dem Pächter offen ein Entnahmefenster fest zu legen?
 

Lajos1

Well-Known Member
Im verlinkten Aktikel wurde ja auf existierende Regeln in Bayern hingewiesen, die ja nun nicht gerade für Ror-rot-grüne Dominanz bekannt sind.

Das Fische nur mit vernünftigem Grund zurück gesetzt werden dürfen klingt ja zunächst einmal vernünftig. Es gibt ja Gewässerökologisch durchaus vernünftige Gründe große Fische zurück zu setzen.
Wäre es bei einer solchen Regelung nicht dem Pächter offen ein Entnahmefenster fest zu legen?
Hallo,

wir (in Bayern) haben das ja schon seit 1990. Ist aber nicht so schlimm, weil da merkt eh keiner drauf :laugh2 und wenn man sich nicht wirklich blöd anstellt, kann da auch nichts weiter passieren. Da ich nie ohne Entnahmeabsicht ans Wasser gehe, ist das mir auch wurscht (egal), aber welchen Fisch, Art und Größe, ich entnehme, das entscheide ich schon noch selbst. Bei uns kann der Pächter, oder auch Eigentümer, ohne Genehmigung kein Maß festsetzen welches von den staatlich festgelegten abweicht.

Petri Heil

Lajos
 

Taxidermist

Well-Known Member
Schade, der Leserbrief wo jemand vorschlug, die nicht verwertbaren aber trotzdem ordnungsgemäß getöteten Fische, direkt an die Senatorin Regine Günther (Bündnis90/Die Grünen) zu schicken, wurde wohl gelöscht?
Eine mir sehr sympathische Idee.
Der 2m Waller vom DHL Boten, mit der Sackkarre, bei der Behörde abgeliefert.

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz​

Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

rheinfischer70

Well-Known Member
Hallo,

wir (in Bayern) haben das ja schon seit 1990. Ist aber nicht so schlimm, weil da merkt eh keiner drauf :laugh2 und wenn man sich nicht wirklich blöd anstellt, kann da auch nichts weiter passieren. Da ich nie ohne Entnahmeabsicht ans Wasser gehe, ist das mir auch wurscht (egal), aber welchen Fisch, Art und Größe, ich entnehme, das entscheide ich schon noch selbst. Bei uns kann der Pächter, oder auch Eigentümer, ohne Genehmigung kein Maß festsetzen welches von den staatlich festgelegten abweicht.

Petri Heil

Lajos
Darum geht es ja, bisher reichte die Verzehrabsicht, künftig muss jeder nichtgeschonte Fisch abgeschlagen werden. Egal ob Beifang oder nicht.
Zumindest wenn der Vorschlag durchkommt. Angeblich gilt das in Bayern bereits.
Wie der Rot Rot Grüne Senat drauf kommt, bleibt mir ein Rätsel.
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
Schade, der Leserbrief wo jemand vorschlug, die nicht verwertbaren aber trotzdem ordnungsgemäß getöteten Fische, direkt an die Senatorin Regine Günther (Bündnis90/Die Grünen) zu schicken, wurde wohl gelöscht?


Die Idee, alle nicht verwertbaren abgeschlagenen Fische bei ihr abzuladen, find ich super. thumbsup :laugh2
So merkt sie vielleicht was fürn Unsinn das ist.
 

Taxidermist

Well-Known Member
Die Idee, alle nicht verwertbaren abgeschlagenen Fische bei ihr abzuladen, find ich super. thumbsup :laugh2
Jo, sag ich doch.
Es würde im Zweifel auch reichen die Mülleimer rund um die Behörde zu beschicken, vor allem wenn die schon etwas drüber sind.
Ich würde den Postweg wählen, als Geschenk deklariert und noch einen guten Appetit wünschen.
Aber schön in mindestens drei Lagen Kunststoffbeutel verpackt, damit der Zusteller nicht leiden muss!

Jürgen
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,
Die Idee, alle nicht verwertbaren abgeschlagenen Fische
Wenn ein Fisch nicht verwertbar ist, dürfte man ihn in Berlin ja ggf. gar nicht abschlagen, oder ?

Nicht verwertbar sollte schon als vernüftiger Grund akzeptiert werden.

Es sei denn andere Gründe, wie z.B. Hege, Krankheit etc. würden die Entnahme erforderlich machen.

Die Formulierung im Berliner Entwurf lässt m.E. noch deutlich mehr Spielraum als die die in Bayern.

Aber gut finde ich weder die eine noch die andere.
 

Lajos1

Well-Known Member
Darum geht es ja, bisher reichte die Verzehrabsicht, künftig muss jeder nichtgeschonte Fisch abgeschlagen werden. Egal ob Beifang oder nicht.
Zumindest wenn der Vorschlag durchkommt. Angeblich gilt das in Bayern bereits.
Wie der Rot Rot Grüne Senat drauf kommt, bleibt mir ein Rätsel.
Hallo,

wenn ich z. B. auf Karpfen (Zielfisch) fische und eine Brachse fange, die ich nicht will, so setzte ich diese zurück und keiner kann mir da was ans Zeug flicken, denn die Brachse zu töten ohne diese zu verwerten (also nach dem Töten zu entsorgen) stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar, das verbietet, ohne vernünftigen Grund zu töten. Da das Tierschutzgesetz als Bundesgesetz über den jeweiligen Fischereigesetzen der Bundesländer steht (Bundesrecht bricht Landesrecht ist ein Rechtsgrundsatz) ist man da auch kaum angreifbar.
Oder anderes Beispiel: vogestern war der Hecht bei uns frei und neben einigen Hechten, von denen ich einen entnahm, fing ich auch einen Karpfen mit 78 cm und gut und gerne 10 Kilo. Der ist mir aber zu groß zum Verwerten, also geht der wieder ins Wasser zurück, ohne Bedenken.
Was man natürlich nicht darf ist, wenn man auf Karpfen fischt und einen schönen Pfannenkarpfen fängt ( so 1,5 bis 2,5 Kilo), diesen wieder schwimmen läßt. Was mir aber auch nicht passiert, da ich, wenn ich auf Karpfen fische eben auch einen passenden mitnehmen will, oder auch zwei :laugh2.

Petri Heil

Lajos
 

Lajos1

Well-Known Member
Genau das wird dann der Streitpunkt und ob da der Angler dann recht bekommt, wage ich zu bezweifeln.
Hallo,

wie schon weiter vorne erwähnt, es darf halt nicht der Zielfisch in verwertbarer Größe zurückgesetzt werden, denn reines C&R ist laut Tierschutzgesetz in Deutschland nicht möglich und hier würde eine Verurteilung teurer als ein Verstoß gegen die AVFiG (Bayern), der nur eine Ordnungswidrigkeit darstelllt.

Petri Heil

Lajos
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
es darf halt nicht der Zielfisch in verwertbarer Größe zurückgesetzt werden,

Schön wär's.
Die Formulierung soll aber lauten: "....das Zurücksetzten eines Fisches ... nach dem Fang ohne einen vernünftigen Grund verboten ist."

Eines (also jeden!) Fisches. Nicht nur des Zielfisches.

Es wird dann am Angler sein zu beweisen warum er diesen oder jenen zurückgesetzt hat, der doch das Mindestmaß hatte.
Ob die Zielfischargumentation dann verfängt und als "vernünftiger Grund" gilt, wird man sehen(falls das Gesetz so beschlossen wird).
 

Lajos1

Well-Known Member
Schön wär's.
Die Formulierung soll aber lauten: "....das Zurücksetzten eines Fisches ... nach dem Fang ohne einen vernünftigen Grund verboten ist."

Eines (also jeden!) Fisches. Nicht nur des Zielfisches.

Es wird dann am Angler sein zu beweisen warum er diesen oder jenen zurückgesetzt hat, der doch das Mindestmaß hatte.
Ob die Zielfischargumentation dann verfängt und als "vernünftiger Grund" gilt, wird man sehen(falls das Gesetz so beschlossen wird).
Hallo,

schon klar, so in etwa steht es auch bei uns (Bayern) in der AVFiG. Aber wenn ich eben den unerwünschten Beifang habe, den ich nicht verwerten will oder auch kann, weil er ganz einfach zu groß ist (siehe Beispiel mit dem großen Karpfen beim Hechtangeln), ohne vernünftigen Grund darf ich laut Tierschutzgesetz kein Wirbeltier töten und der vernünftige Grund kann ja nicht sein, dass ich den Fisch hinterher auf den Misthaufen werfe. Insofern hätte ich da kaum Bedenken, da das Tierschutzgesetz höher steht als ein Landesgesetz oder die Ausführungsverordnung dazu. Um das gerichtlich abklären zu lassen habe ich schon mal einem Fischereiauseher bei uns vor etlichen Jahren vorgeschlagen, mich da bei der Behörde (Bußgeldverfahren) deswegen hinzuhängen damit ich gegen den Bußgeldbescheid bei Gericht Einspruch einlegen kann und dann würde man ja sehen, ob da der entsprechende Passus in der AVFiG noch lange Bestand hätte. Aber der Fischereiaufseher sagte, dass er da nicht mitmache, auch nicht mit meinem Einverständnis, da er ja nicht verrückt sei.
Von Seiten des Gesetzgebers ist da offensichtlich eine rechtliche Vefolgung nicht gewünscht, denn ich habe noch nicht gehört, dass da in den letzten 31 Jahren deswegen bei uns irgend jemand verknackt wurde.
Man darf sich natürlich nicht dumm anstellen; wie schon erwähnt, reines C&R ist nach dem Tierschutzgesetz in Deutschlnd nicht drin und wenn ich z.B. einen 70er Hecht im Beisein eines Fischereiaufsehers zurücksetze, da bin ich auch selber schuld. Wenn aber der Fischereiaufseher da noch 20/30 Meter entfernt ist, wenn ich den Schwimmen lasse, dann war der eben 59cm und damit untermaßig - niemand kann etwas anderes beweisen, ich habe ihn ja gemessen ;).

Petri Heil

Lajos
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

eine rechtswirksame Verordnung dürfte vor Gericht wohl schon als vernüftiger Grund gelten.

Ist ja z.B. bei uns auch verboten gefangene ReBo, Hechte, Zander etc. in Salmonidengewässern zurückzusetzen.

Mit der Argumentation, dass man nur Bachforellen essen möchte, könnte man sich da ggf. auch schwer tun.

Im Zweifel würde sowas vor Gericht entschieden.

Wäre natürlich besser, wenn es gar nicht dazu käme.
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
Das Tierschutzgesetz ist Bundesrecht und steht über Landesrecht.
Lajos hat da schon recht,
wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet, bekommt Schwierigkeiten.
Man wird auslegen wollen, dass das Landesgesetzt die Tötung vorsieht und das als vernünftiger Grund anzusehen sei.

Ob die Bundesrichter sich das allerdings so einfach bieten lassen, sei mal dahingestellt.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

welche Bundesrichter?

Wenn das in Bayern passiert, sind da auch die Gerichte in Bayern zuständig, in Berlin dann die Berliner Gerichte etc. .
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
Dennoch bricht Bundesrecht Landesrecht.
Kein Richter darf und wird sich so ohne Weiteres darüber hinwegsetzen, (auch nicht in Bayern)
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
Der vernünftige Grund ist also das Tierschutzgesetz, nach dem ich kein Tier ohne vernünftigen Grund töten darf.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

der Richter muss halt entscheiden ob es ein vernüftiger Grund ist, sich an Gesetz und Verordnung zu halten oder nicht. Dass man den Fang danach essen muss, steht ja im TschG nicht drin.
 
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