Berlin plant auch ein Knüppelgesetz

Brillendorsch

Teilzeitangler
wie dem auch sei, am Ende läuft es auf ein generelles Angelverbot hinaus.
Davor wird hier schon seit Jahren gewarnt, es wurden die Augen verschlossen und negiert.
Jetzt nimmt die Sache Fahrt auf und ist wohl kaum noch zu stoppen.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

würde ich nicht so schwarz sehen.

In Bayern wird nach wie vor geangelt, es fahren sogar noch Urlauber extra deswegen dorthin und dort gilt ne ähnliche Regelung ja schon seit ca. 20 Jahren.

Ist aber auch m.E. schon wieder ein Schritt in die faslche Richtung.

In Hamburg hat man das m.E. besser gelöst.
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
Diese Verordnung ist ja quasi schon ein Angelverbot durch die Hintertür.
Töte ich den fingerlangen Barsch, verstoße ich gegen das Tierschutzgesetz.
Töte ich ihn nicht, verstoße ich gegen das Landesfischereigesetz.

(in Berlin hat der Barsch kein Maß)
 

Rheinspezie

Fischender Gentleman
Mit einem großen Schreck lese ich, dass auch Berlin ein Gesetz zur verpflichtenden Mitnahme aller maßigen nicht geschonten Fische.
Liegt das am Rot Grün Dunkelrot dominierten Senat?

Ich hoffe, es bleibt nicht dabei.
Der Artikel strotzt nur vor Fehlern und Falschinformationen.

Bsp.: "ein nicht mehr lebensfähiger Fisch muss getötet und in das Gewässer zurückgesetzt werden"
"Barsche, die keinem Mindestmaß/Schonzeit unterliegen, müssen immer sterben"

Journalistisch zusammengeschusterte , reißerische Boulevard-Presse....und die Angler springen dennoch drauf an ( mein Vorurteil, dass doch schon etliche Fischerfreunde eher der "einfältigen" Bevölkerungsschicht angehören könnten ;) )

Unerwünschte Beifänge sind IMMER schnellstmöglich freizulassen, das hat weder mit Maß noch Schonzeit zu tun !

Lediglich das Angeln ohne Verwertungsabsicht auf beabsichtigte Fänge, das ist nicht gesetzlich als sogn. "vernünftigen Grund für den Fang", legitimiert.

"Speed"-stipper , Großkarpfen-Hunter , Street-Bärschler , Großwaller-Jäger könnten aber Probleme bekommen...oftmals vorsätzliches C+R. ohne jede Verwertungsabsicht eben.

R.S.coffeegirl

P.S: Ausgegebene Hegeziele sind nat. einzuhalten ( Fischereibehörde )
 
Zuletzt bearbeitet:

Lajos1

Well-Known Member
Hallo,

der Richter muss halt entscheiden ob es ein vernüftiger Grund ist, sich an Gesetz und Verordnung zu halten oder nicht. Dass man den Fang danach essen muss, steht ja im TschG nicht drin.
Hallo,

vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, heißt es so schön :laugh2. Man weiss nie, wie das jeweilige Gericht urteilt und Präzedenzfälle an die sich eventuell ein Gericht halten müsste, gibt es im Deutschen Recht nicht.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein Richter als vernünftigen Grund laut Tierschutzgesetz ansehen würde, einen Fisch zu töten um ihn danach wegzuwerfen.
Wie weiter vorne schon erwähnt, wollte ich das vor etlichen Jahren schon mal durchexerzieren und hätte da keine Bedenken gehabt. Allerdings fand ich keinen Fischereiaufseher, der da den "Startschuss" geben wollte. Mittlerweile ist zwar mein Sohn Fischereiaufseher, aber erstens sähe das igendwie blöd aus, wenn der mich anzeigen würde und zweitens möchte ich mir das im Alter nicht mehr antun, da etwas zu konstruieren. Ich würde aber bei einer echten Auseinandersetzung die Sache schon vor Gericht ausfechten.
Aber ich bin überzeugt, das läuft so wie die letzten 31 Jahre weiter, da passiert nichts, so weit man sich (bleiben wir mal bei dem Wort) "vernünftig" am Wasser benimmt.
Zu C&R noch, kann von mir aus jeder halten wie er will, aber kompatibel mit dem Tierschutzgesetz ist es nicht.

Petri Heil

Lajos
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
Hallo,

wir (in Bayern) haben das ja schon seit 1990. Ist aber nicht so schlimm, weil da merkt eh keiner drauf :laugh2 und wenn man sich nicht wirklich blöd anstellt, kann da auch nichts weiter passieren. Da ich nie ohne Entnahmeabsicht ans Wasser gehe, ist das mir auch wurscht (egal), aber welchen Fisch, Art und Größe, ich entnehme, das entscheide ich schon noch selbst. Bei uns kann der Pächter, oder auch Eigentümer, ohne Genehmigung kein Maß festsetzen welches von den staatlich festgelegten abweicht.

Petri Heil

Lajos

Das ist ja auch Bayern, da wird manches nicht soo eng gesehen, ist halt eine Mentalitätsfrage.
Berlin ist aber sowas von preußisch, da wird so etwas schnell auf die Goldwaage gelegt.
Und die Grünen mit ihrer Verbotskultur scheinen mir doch preußisch per se zu sein
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein Richter als vernünftigen Grund laut Tierschutzgesetz ansehen würde, einen Fisch zu töten um ihn danach wegzuwerfen.
Wenn der Fisch per Verordnung aus hegerischen Gründen aus dem Gewässer entfernt werden soll, wie z.B. ReBo, Waller etc. , kann ich mir nun wieder nicht vorstellen, dass dies kein vernüftiger Grund wäre.

Jäger müssen m.W. auch ihre Abschussquoten erfüllen, egal ob sie die Rehe, Wilschweine etc. dann aufessen oder nicht.

Man könte es natürlich auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, aber auch das birgt so seine Risiken.

Wenn man gegen eine bestehende rechtswirksame Verordnung per Normenkontrollverfahren vorgehen würde, hat man ja keine Garantie, dass bei Erfolg dann was besseres nachkommen würde.
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
Wenn man gegen eine bestehende rechtswirksame Verordnung per Normenkontrollverfahren vorgehen würde, hat man ja keine Garantie, dass bei Erfolg dann was besseres nachkommen würde.
das stimmt zwar voll und ganz, aber man kann wenigstens Rechtssicherheit erlangen.
Landesrecht konträr zu Bundesrecht geht gar nicht.
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo,

Wenn der Fisch per Verordnung aus hegerischen Gründen aus dem Gewässer entfernt werden soll, wie z.B. ReBo, Waller etc. , kann ich mir nun wieder nicht vorstellen, dass dies kein vernüftiger Grund wäre.

Jäger müssen m.W. auch ihre Abschussquoten erfüllen, egal ob sie die Rehe, Wilschweine etc. dann aufessen oder nicht.

Man könte es natürlich auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, aber auch das birgt so seine Risiken.

Wenn man gegen eine bestehende rechtswirksame Verordnung per Normenkontrollverfahren vorgehen würde, hat man ja keine Garantie, dass bei Erfolg dann was besseres nachkommen würde.
Hallo,

ist schon klar, aber eine Regenbogenforelle aus einem Salmondengewässer setze ich auch nicht zurück, die wird gegessen :laugh2. Ist aber bestimmt schon auch 10 Jahre her, dass mir das passiert ist.
Das mit der Hege, das muss dann aber im Erlaubnisschein stehen (nicht bei den Regenbognern im Salmonidengewässer), da dem Angler selbst keine Entscheidung über die Hege zusteht sondern nur dem Inhaber oder Pächter des Fischereirechts.
Dass man keine Garantie hat, dass es nach einem Normenkontrollverfahren besser wird, ist auch klar. Aber ich denke mal, sollte es jemals dazu kommen, dass der §11 (8) der AVFiG schon "wackeln" würde.

Petri Heil

Lajos
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Das mit der Hege, das muss dann aber im Erlaubnisschein stehen

Ein Erlaubnischein ist aber m.E. noch ne deutlich schwächer Vorschrift als ein Fischereigesetz oder eine Fischereiverordnung.

Ist halt ähnlich wie beim Fussball. Da glauben auch viele Laien, schlauer zu sein als der Bundestrainer.

Hier vertraut man drauf, dass Gerichte die Argumentation, dass man als Angler mehr Ahnung hätte als der Gesetz- und Verodnungsgeber, auch für schlüssig halten.

Mir wäre es lieber, wenn es gar nicht erst so weit käme.

In Berlin ist ja noch nichts rechtskräftig, aber großes Vertrauen, dass sich da noch was ändert, hat angesichts der politischen Konstellation wohl kaum jemand.
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo,



Ein Erlaubnischein ist aber m.E. noch ne deutlich schwächer Vorschrift als ein Fischereigesetz oder eine Fischereiverordnung.
Hallo,

ist schon richtig. Aber dem reinen Erlaubnisscheininhaber (also dem normalen Angler) steht keine Entscheidung über die Hege zu. Dies muss entweder per Verordnung (wie im Fall der Regenbogenforelle in Salmonidengewässern) oder eben durch den Fischereirechtsinhaber auf dem Erlaubnisschein vermerkt sein, welcher aber dazu auch die Genehmigung von der Fischereibehörde haben muss. Eigenmächtig läuft da gar nichts.
Bei der Zurücksetzerei ist es halt so, dass da, falls der Angler nicht gerade dämlich ist, auch schwer etwas zu beweisen ist. Dies dürfte auch mit der Grund sein, dass da, meines Wissens, in 31 Jahren noch niemand belangt wurde.

Petri Heil

Lajos
 

Hanjupp-0815

Well-Known Member
Man darf sich natürlich nicht dumm anstellen; wie schon erwähnt, reines C&R ist nach dem Tierschutzgesetz in Deutschlnd nicht drin und wenn ich z.B. einen 70er Hecht im Beisein eines Fischereiaufsehers zurücksetze, da bin ich auch selber schuld. Wenn aber der Fischereiaufseher da noch 20/30 Meter entfernt ist, wenn ich den Schwimmen lasse, dann war der eben 59cm und damit untermaßig - niemand kann etwas anderes beweisen, ich habe ihn ja gemessen ;).

Petri Heil

Lajos
Servus,
genau so thumbsup.
Auch ist es richtig, das Bundesgesetze über dem Landesrecht stehen.
Gesetzestexte sind bewusst immer etwas schwammig geschrieben, das macht man, damit die Beamten einen Ermessensspielraum haben. Deshalb kann man das, so übermächtige Tierschutzgesetz eigentlich auch leicht pro catch & decide auslegen. Der springende Punkt ist einfach "der vernünftige Grund".

Leider haben viele Vereine bzw. Pächter keinen Bock auf irgendeine Art in rechtliche Auseinandersetzungen hinein gezogen zu werden, deshalb schreiben sie der Einfachheit halber pauschal catch & kill vor. Die platten Bestände werden dann eben mit billigem Speisefisch wieder aufgefüllt.

fishhawk : Schwarzwild unterliegt in Bayern keinem Abschussplan. Die machen zwar weitaus mehr Schaden als das Rehwild, aber den machen sie ja bei Privatpersonen, deshalb ist dem Staat das scheixxegal ! Rehe dagegen, erdreisten sich doch ab und zu einen Trieb oder ein Blättchen im (Staats-) Forst zu fressen, deshalb gelten sie als Staats (forst) Feind und müssen planmässig erlegt werden. Ja, das lässt tief blicken ;). Aber das nur Rande...
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Der springende Punkt ist einfach "der vernünftige Grund".
Und der ist halt bisher so unbestimmt, dass da jedesmal im Einzelfall geprüft werden müsste, ob gegeben oder nicht.

Das sind eindeutige Regeln schon leichter zu überwachen und zu sanktionieren.

deshalb gelten sie als Staats (forst) Feind und müssen planmässig erlegt werden. Ja, das lässt tief blicken
Wald vor Wild ist ja bei so einigen Organisationen ein geflügeltes Wort

Klingt irgendwie auch weniger negativ, als " Bambis töten um Bäumchen zu retten. "

Mindestabschussplan für Schwarzwild gibt es m.W. in anderen Bundesländern.

Das sollte dort als vernünftiger Grund reichen.
 

ragbar

disparu en mer....
Es gab schon in den 80ern besondere/sinnige Fischerei-Regelungen.
Ich hatte mal auf einem Tagesschein in Ö gelesen:
Verangelte,verletzte,untermaßige Fische müssen zerstückelt und in das Wasser zurückgeworfen werden.
Die Fischstücke waren dann noch wochenlang im glasklaren Seewasser im Strandbad am Grund liegend zu sehen. Gab auch keine Krebse,Aale oder andere in dem Salmonidengewässer.
 
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