AW: Berliner mit Brandenburgischen Fischereischein in Berlin angeln?!
Wie erwähnt hatte ich mich bei der Behörde in Sachsen sowie in Brandenburg erkundigt...und regen Schriftverkehr gehabt und beide Behörden sagten mir das dass kein Problem ist.
Wenn ich den Gesetzestext richtig interpretiere, steht das auch im Landesfischereischeingesetz für Berlin wie auch Brandenburg dass der Schein bundesweit Gültigkeit hat nur halt nicht in Berlin bzw. Brandenburg, wenn der Besitzer in dem jeweiligen Bundesland sein Wohnsitz hat aber einen Schein aus einem anderen Bundesland:
§ 4
Anglerprüfung
(4) Fischereischeine anderer Bundesländer, die dem Fischereischein A oder dem
Jugendfischereischein gleichstehen, gelten auch im Land Berlin, es sei denn, der Inhaber hat seinen ständigen Wohnsitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes.“
Geltungsbereich ist hier nur das Bundesland.
Hier noch einen Schriftverkehr von der Behörde Saschen-Anhalt
"Sehr geehrter Herr xxxxxx,
neben der Fischereischeinpflicht ist eine weitere Gemeinsamkeit in den Fischereigesetzen, dass sogenannte Wohnsitzprinzip bei der Erteilung der Fischereischeine. In der Regel sollen also die Bürger bei der für ihren Hauptwohnsitz zuständigen Fischereibehörde einen Fischereischein beantragen. Die Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer wird daher in den Fällen verwehrt, in denen eine Anerkennung zu einer Umgehung der landesrechtlichen Vorschriften führen würde. Entsprechende Regelungen finden Sie z.B. unter § 4 Abs. 4 Landesfischereischeingesetz von Berlin oder aber auch unter § 17 Abs. 5 Brandenburger Fischereigesetz.
In Sachsen-Anhalt ist die Anerkennung der Fischereischeine anderer Bundesländer im § 5 „Gleichstellung von Fischereischeinen“ Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Fischereigesetz geregelt. Danach werden „die staatlich erteilten oder staatlich anerkannten Fischereischeine der anderen Bundesländer, für Personen die ihre Hauptwohnung nicht in Sachsen-Anhalt haben, als Fischereischein nach dem Fischereigesetz anerkannt.“ Demnach dürfte in Ihrem Falle ein gültiger Brandenburger Fischereischein zu keinen Beanstandungen durch die Fischereiaufsicht in Sachsen-Anhalt führen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"
Ein Brandenburger darf mit einen Brandenburgischen Fischereischein auch in Berlin angeln. Mein Schwager hat seit 1995 ein brandenburgischen Schein und hat in allen Bundesländern angeln können. ich Sachen-Anhalt wurde ich auch schon kontrolliert und auch da gab es keine Beanstandung.
MFG