Besatz im hessischen Rhein

bassking

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AW: Besatz im hessischen Rhein

Ralf- es liegt mir nicht, gegen Windmühlen zu diskutieren- Du vertrittst teilweise kuriose Meinungen, die ich absolut nicht teilen kann.

Man kann stetig so argumentieren, dass Jegwede Bemühungen schon im Keim erstickt werden, da ständig über das Scheitern gewisser Maßnahmen sinniert wird.

Ich beobachte und befische den Strom schon seit über 20 Jahren und beobachte den GESAMTEN Zusammenhang verschiedener Faktoren.

Wo laichen bspw. Zander- über schlammigem Boden, an der Steinpackung und an Unterwasserstrukturen?

Die Laichplätze lagen im Bereich der Packung sowie dicht an der Mauerstruktur am Ufer.

Der Zander laicht an weniger beangelten Strecken sehr erfolgreich ab- dies bewiesen sehr häufige Fänge von Fischen der 35-40cm. Klasse vor wenigen Jahren.

Wo setzt denn dort der Faulschlamm die Nester zu ?

"Willkürliche Best. vs. Bauchbestimmung"- durchaus vergleichbar ..lohnt es sich, über die Begriffe Haarspalterei zu betreiben?

Was an den Vereinsgewässern "los" ist- und welche Maßnahmen zu treffen sind- wer sollte das Deiner
Meinung nach entscheiden: der BÜROKRAT oder Derjenige, der am Wasser ist ?

Woher hast Du die Information, dass nicht zusätzlich auf sinnvolle fischereibiologische Untersuchungen zurückgegriffen wird?

Je breiter die Basis der Informationsbeschaffung- desto besser...im Zweifelsfall muss man sich an die örtlichen Beobachtungen halten- und diese sind eindeutig und höchst einfach nachzuvollziehen: (Edel)- Fisch : WENIGER. Anzahl Angler: MEHR. Biotop: VERÄNDERT sich.

Wenn man darauf fischereilich NICHT reagiert, wird die Entwicklung zu Fehl-entnahmen verstärkt: Nicht, was SINNVOLL für das Gewässer wäre, wird entnommen, sondern was in Augen der Angler am Begehrtesten ist.

Es reicht der gesunde Menschenverstand aus, um einen dirkten Zusammenhang zwischen Vielentnahme und Rückgang/ verdrängen best. Arten zu erkennen.

Nochmal: Sind weite Gebiete fast zanderleer- und wird wenige Kilometer weiter prima gefangen- unter Limitierung der Anglerzahl und Entnahmehöhe, sind Zusammenhänge da- Nichts anderes behaupte ich und hast du auch schon an anderer Stelle selbst vermerkt.

Bewirtschaftung ist dynamisch- nicht allein vorrausschauend und planend.

Quoten werden nicht aus Jux und Dollerei festgelegt, sondern um auf dynamische Fang und Reproduktionsfaktoren möglichst adäquat zu reagieren.

Auch hier die vereinfachte Formel: Hat der Nutzfisch durch Fischerei und Reproduktionsschwankungen einen Grenzwert unterschritten, der eine Aufrechterhaltung der nat. Bestände bedroht, werden niedrigere Quoten beschlossen- die Ostsee wird sehr wohl bewirtschaftet !

In der Diskussion befinden sich ebenfalls Besatzmaßnahmen, die durchgeführt werden könnten.
Direktes Bsp. für einen Besatz im Meer gefällig?
Vor Helgoland wird mit HUMMER besetzt und nachhaltig geforscht.

Das soll keine Bewirtschaftung sein?

Eine andere Frage stellt sich bzgl der Sinnvollen Bew. - Rausfahren und ABFISCHEN, was man fängt- DAS wäre KEINE Bew.

Zum Lachsprojekt: Hier ist der ERFOLG der Bewirtschaftung NICHT ALLEIN im nummerischen Rückkehrerabfischen zu sehen- sondern hat eine weit größere Bedeutung in der P.R.: Heutzutage werden Steine sngestossen, durch sichtbare Erfolge: Präsentiert man dem "Volk" einen abfefischten Salmoniden aus Ministerhand, werden BEREITWILLIGER Steuergelder zur Renaturierung der Flüsse bereitgestellt.

Das ist MARKETING- ganz einfach.

Das Ziel ist Anteilnahme sowie Interesse an biologischen Prozessen und Potenzialen heutiger Industrie und "Gebrauchs" - Gewässer zu wecken, die über die Zielgruppe der Angler und Fischereinutzer hinausgeht.

Gewässer sind nur zu retten, wenn es die Allgemeinheit interessiert...und dazu liefert das Lachsprogramm wertvolle Dienste.

Also bitte auch einmal über den Tellerrand blicken.

Der Verkauf selbstgeangelter Fische aus dem Rhein ist VERBOTEN- die Grundlage zweitrangig.

Eine Schädigung tritt bei knappen Ressourcen bei konkurrierenden Individuen in Form von
sogn. negativen externen Effekten ein...auch Dies ist Fakt.

Um Diese zu minimieren und Verteilungs - "Gerechtigkeit" anzustreben, ist das Fischen über den Eigenbedarf hinaus nicht nur übermäßig bioltopbelastend, sondern auch asozial.

Mitnehmen, was man kriegen kann ist Heuschreckenmentalität und sollte ausgedient haben- deshalb verschärfte Best.

Es ist übrigens NICHT verboten, in Deutschland maßige Fische zurückzusetzen, wenn der ANEIGNUNGSWILLE fehlt ...nur mal so am Rande.

Die hemmungslose Entnahme von Raubfischen ist für ein sensibles Ökosystem tödlich- der Mensch verändert dadurch sehr Viel ...sollte man an der Überfischung der Meere nachvollzogen haben.

Ich plädiere für eine angepasste reduzierte Entnahme besonders beangelter Arten (Jahreslimit) unterstützt um ggf. Besatzmaßnahmen- es werden nämlich Fanglisten durchaus ausgewertet- die Abgabe sollte an den nächsten angelschein gekoppelt sein...und ja, es wird im Rhein auch beruflich gefischt...und sei es hauptsächlich zu Besatzzwecken- sowohl im Ober als auch am Niederrhein, soweit ich weiß.


Petri. Bassking.
 

Ralle 24

User
AW: Besatz im hessischen Rhein

Es ist echt interessant, mit welcher Einfachheit Du unpassende Argumente einfach negierst. Nur mal zwei Beispiele.

Der Verkauf selbstgeangelter Fische aus dem Rhein ist VERBOTEN- die Grundlage zweitrangig.

Wo steht das bitte. Nenn mir eine zuverlässige Quelle. Ich habe vor kurzem noch mit unterer und oberer Fischereibehörde, Gerwerbeamt und Veterinäramt über diese Frage gesprochen.
Es ist - in nichtgewerblichem Maße - nicht verboten, wenn auf Deiner Erlaubniskarte nix entsprechendes vermerkt ist. Sollte mir und diesen Institutionen aber irgendein Gesetzestext verborgen geblieben sein, bitte ich um Aufklärung.


Es ist übrigens NICHT verboten, in Deutschland maßige Fische zurückzusetzen, wenn der ANEIGNUNGSWILLE fehlt ...nur mal so am Rande.

Der Fang von Fischen, nur aus Freude am Drill und mit dem festen Vorsatz diese wieder zurückzusetzen ( oder mir Deinen Worten " ohne Aneignungswillen " )- und nix anderes ist C&R - verstößt gegen das Tierschutzgesetz und ist damit eindeutig verboten. Es gibt mehr als einen Fall, wo Angler deswegen verurteilt wurden.

Das Du die Tatsache mit dem Verkauf nicht kennst mag ja noch angehen. Aber als Angler müsstest Du die Thematik mit dem Entnahmezwang doch nun wirklich kennen.
Es gibt nur eine einzige Gesetzeslücke, um einen maßigen Fisch ungestraft zurücksetzen zu können, nämlich ein fehlende sinnvolle Verwertung. Heißt, Du fängst irrtümlich einen Fisch den Du nicht essen magst.
 

FoolishFarmer

... mag Fisch!
AW: Besatz im hessischen Rhein

Es ist echt interessant, mit welcher Einfachheit Du unpassende Argumente einfach negierst. Nur mal zwei Beispiele...
In der Tat... da fehlen mir (fast) die Worte. #q

Und ich möchte das um weitere Beispiele ergänzen:
Also bitte auch einmal über den Tellerrand blicken.
Und das sagst ausgerechnet DU zu UNS?!?
Du reduzierst beinahe jeden Beitrag auf den Zander... bitte wo ist da bei wem der Tellerrand?!?
Eigentlich hatte ich spontan schon keine Lust mehr überhaupt noch auf diesen Beitrag zu reagieren, da Du (sorry, jetzt wird´s hart) scheinbar nicht nur beratungsresistent bist, sondern offensichtlich nicht einmal gut gemeinte Ratschläge umsetzt:
Außer Thesen und scheinargumenten sehe ich immer noch nichts! #h Sorry...

Unverständnis:
Wo setzt denn dort der Faulschlamm die Nester zu ?
Hab ich vom ZANDER gesprochen?!? Die Diskussion ging über Großsalmoniden, deren Brut das Interstitial benötigt - ein für den Zander vollkommen unbedeutender Lebensraum. Erst Du hast den zander ins Spiel gebracht. Von FAULSCHLAMM hat im übrigen auch niemand gesprochen, sondern von Feinsedimenten... ist was völlig anderes!

Woher hast Du die Information, dass nicht zusätzlich auf sinnvolle fischereibiologische Untersuchungen zurückgegriffen wird?
Ich greife auf solche Untersuchungen zurück. Umfangreich und überwiegend, was bei Dir ganz offenbar nicht der Fall ist. Ich habe auch gelernt (in Ausbildung, Studium und der Arbeit), mich bei wissenschaftlichen Behauptungen niemals auf reine Beobachtungen zu verlassen.

Sachliche Diskussion:
In der Diskussion befinden sich ebenfalls Besatzmaßnahmen, die durchgeführt werden könnten.
Direktes Bsp. für einen Besatz im Meer gefällig?
Vor Helgoland wird mit HUMMER besetzt und nachhaltig geforscht.
Mal ganz abgesehen davon, dass der Hummer eine vollkommen andere Biologie als der von Dir so viel erwähnte Zander hat, dient dieses Projekt der Erforschung einer möglichen Nutzung von (nicht vorhandenen) Hummerbeständen der Nordsee. Hier geht es nicht darum einen nie dagewesenen Bestand aufzupäppeln, sondern wissenschaftlich-empirische Forschung zu betreiben um die Biologie des Hummers besser verstehen zu können. Ein Vergleich zu einem veränderten Fischbestand eines Fließgewässers ist nichtmal mit Äpfeln und Birnen vergleichbar...


Zum Lachsprojekt: Hier ist der ERFOLG der Bewirtschaftung NICHT ALLEIN im nummerischen Rückkehrerabfischen zu sehen- sondern hat eine weit größere Bedeutung in der P.R.: Heutzutage werden Steine sngestossen, durch sichtbare Erfolge: Präsentiert man dem "Volk" einen abfefischten Salmoniden aus Ministerhand, werden BEREITWILLIGER Steuergelder zur Renaturierung der Flüsse bereitgestellt.
Teilweise richtig. Problematisch daran ist nur, wie diese Gelder ausgegeben werden. Und da stellen sich mir die Nackenhaare auf. Man hätte viel früher auf andere Fischarten umschwenken können/müssen oder das Kind in eine ganz andere Richtung lenken. Die Millionen die heute immer noch in den Lachs investiert werden sind lachhaft, angesichts der Erfolgslosigkeit. Denn ein Erfolg dieses Projektes ist imho mehr als nur zweifelhaft...
Das können die Kanadier schon deutlich besser, die küstennahe Seen mit Lachseiern und Smolts besetzen, eine kümnstliche verbindung zum Meer schaffen um diese Jahre später als Lachs-Puff nutzen zu können!



...und ja, es wird im Rhein auch beruflich gefischt...und sei es hauptsächlich zu Besatzzwecken- sowohl im Ober als auch am Niederrhein, soweit ich weiß.
Früher ist tatsächlich mal Besatzfisch im Rhein gefangen worden. ich kenne derzeit keine Quelle die belegt, dass das auch heute noch praktiziert wird. Hast Du da was in der Richtung?
Eine Entnahme von Fisch als Satzfisch (spätere Verwendung als Speisefisch nicht ausgeschlossen) am Niederrhein würde ich sogar ausschließen, seit letztes Jahr die PFT-Verseuchung bekannt wurde.


Gut gemeinte Ratschläge:
Ich bin froh, dass ich das folgende schon einmal in diesem Thread geschrieben habe - so brauch ich es nur nochmal zu zitieren:
Gibt es außer Scheinargumenten vielleicht auch wissenschaftliche Belege dafür - oder kommt nun (wieder mal) die (überlegene) Beobachtungsgabe als unwiderlegbarer Beweis???
Ich beobachte und befische den Strom schon seit über 20 Jahren und beobachte den GESAMTEN Zusammenhang verschiedener Faktoren.
...
Je breiter die Basis der Informationsbeschaffung- desto besser...im Zweifelsfall muss man sich an die örtlichen Beobachtungen halten- und diese sind eindeutig und höchst einfach nachzuvollziehen: (Edel)- Fisch : WENIGER. Anzahl Angler: MEHR. Biotop: VERÄNDERT sich.
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Es reicht der gesunde Menschenverstand aus, um einen dirkten Zusammenhang zwischen Vielentnahme und Rückgang/ verdrängen best. Arten zu erkennen.
Nein, der gesunde Menschenverstand reicht dazu überhaupt nicht aus. Kann er auch gar nicht, da der gesunde Menschenverstand leider mehr als nur einen Tellerrand hat und über die Zusammenhänge der Limnologie mal gerad gar nichts weiß.
Bist Du fischereilich/ biologisch/ ökologisch geschult? Ist Deine Beobachtung durch empirische Experimente belegbar? hast Du Aufzeichnungen oder nur Erinnerungen? Kannst Du sonstige Einflüsse ausschließen?
Sorry, aber der rot gefärbte Satz dort oben ist echt kaum noch zu überbieten... #d

Vielleicht überdenkst Du nochmal in was Du Dich da verrant hast. ;)
Ein in der Ökologie sehr bekannter Prof hat vor Jahren mal folgende, heute sehr berühmte, Warnung an seine Studenten und Doktorranden gerichtet:
"Nicht aus richtigen Beobachtungen, die falschen Schlüsse ziehen!" :g
 

Jose

Active Member
AW: Besatz im hessischen Rhein

hm, eigentlich hätte ich gedacht, dass das thema hier durch ist, ist aber offensichtlich nicht und nimmt jetzt eher noch die form eines edit-wars an.
Ralf, dein posting versteh ich in der schärfe nun eigentlich gar nicht:

Es ist echt interessant, mit welcher Einfachheit Du unpassende Argumente einfach negierst. Nur mal zwei Beispiele.

Der Verkauf selbstgeangelter Fische aus dem Rhein ist VERBOTEN- die Grundlage zweitrangig.
na klar ist das für sportfischer verboten, verfang dich bitte nicht in behördlicher auslegung von "gewerblich", da könnte ich dir aktenordner zu lesen geben, bis dir die tränen kommen. "gewohnheitsmäßig", "gewinnerzielung" u.a. heißen die nägel, mit denen ein ordungsamt dich kreuzigen kann. viel zu sehr auslegungsfrage.
...
Es ist übrigens NICHT verboten, in Deutschland maßige Fische zurückzusetzen, wenn der ANEIGNUNGSWILLE fehlt ...nur mal so am Rande.

Aber als Angler müsstest Du die Thematik mit dem Entnahmezwang doch nun wirklich kennen.
Es gibt nur eine einzige Gesetzeslücke, um einen maßigen Fisch ungestraft zurücksetzen zu können, nämlich ein fehlende sinnvolle Verwertung. Heißt, Du fängst irrtümlich einen Fisch den Du nicht essen magst.

eben. ich will ihn nicht essen. also setz ich ihn zurück, da mir für diesen fisch der aneignungswille fehlt.

dein posting dazu finde ich schon arg spitzfindig.

das zum stil, als ansonsten rechtsunkundiger und nichtbiologe macht mir der thread hier auch keine rechte freude mehr. #:
 

Ralle 24

User
AW: Besatz im hessischen Rhein

hm, eigentlich hätte ich gedacht, dass das thema hier durch ist, ist aber offensichtlich nicht und nimmt jetzt eher noch die form eines edit-wars an.
Ralf, dein posting versteh ich in der schärfe nun eigentlich gar nicht: So scharf fand ich das gar nicht.


na klar ist das für sportfischer verboten, verfang dich bitte nicht in behördlicher auslegung von "gewerblich", da könnte ich dir aktenordner zu lesen geben, bis dir die tränen kommen. "gewohnheitsmäßig", "gewinnerzielung" u.a. heißen die nägel, mit denen ein ordungsamt dich kreuzigen kann. viel zu sehr auslegungsfrage.

Jose, ich weiß nicht, wie ich es anders ausdrücken soll. Die untere und obere Fischereibehörde haben bestätigt, das der Verkauf von geangelten Fischen nicht verboten ist. Es gibt kein Fischereigesetz das sowas aussagt. Wir reden hier immer noch über NRW, es mag in anderen Bundesländern anders sein. Verboten ist lediglich ein gewerbsmäßiger Verkauf ohne Gewerbeschein und ohne Hygienezeugnis, was wiederum nix mit dem Fischereigesetz zu tun hat.
Nur der Fischereirechtsinhaber kann den Verkauf verbieten und muß das auf dem Erlaubnisschein vermerken. Auf der Rheinkarte steht nix von Verkaufsverbot.
Nun sag Du mir doch bitte wo geschrieben steht, dass ein Verkauf verboten ist. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Wenn ich das irgendwo übersehen habe, bitte ich Dich ehrlich um Aufklärung.


eben. ich will ihn nicht essen. also setz ich ihn zurück, da mir für diesen fisch der aneignungswille fehlt.

Wenn Dir der Aneignungswille fehlt, hast Du gemäß Tierschutzgesetz keinen vernünftigen Grund zum Angeln. Denn außer Hegefischen ist der einzige legale Grund zum Angeln, das Fangen von zum Verzehr bestimmten Fischen.

dein posting dazu finde ich schon arg spitzfindig.
Es ist nicht halbso spitzfindig wie es ein gelernter Jurist und Tierschützer gegen die Angler auslegen würde.

das zum stil, als ansonsten rechtsunkundiger und nichtbiologe macht mir der thread hier auch keine rechte freude mehr. #:

Irgendwie ist das Ganze hier auch etwas aus der Bahn geraten. Um es nochmal klarzustellen. Ich verkaufe meine gefangenen Fische niemals und finde es auch nicht in Ordnung ! Ich setze 99 % aller gefangenen Fische zurück, wissend das ich mir damit erhebliche Probleme einhandeln kann. Ich hab nix, aber auch gar nix gegen C&R, überlasse aber jedem seine Meinung.
Meine Hinweise bezüglich der Gesetze sollte nur dazu dienen klarzumachen, dass die Schreierei nach weiteren Gesetzen und Einschränkungen, gerade hinsichtlich der bestehenden Gesetze, zu einem gefährlichen Bumerang werden können.
 

Jose

Active Member
AW: Besatz im hessischen Rhein

Meine Hinweise bezüglich der Gesetze sollte nur dazu dienen klarzumachen, dass die Schreierei nach weiteren Gesetzen und Einschränkungen, gerade hinsichtlich der bestehenden Gesetze, zu einem gefährlichen Bumerang werden können.

da bin ich ganz deiner meinung, verbieten ist eben die einfachste lösung und macht am wenigsten arbeit: für verwaltungen also zweimal 100 punkte.
zur spitzfindigkeit: nu laß mal nach:
"Wenn Dir der Aneignungswille fehlt, hast Du gemäß Tierschutzgesetz keinen vernünftigen Grund zum Angeln. Denn außer Hegefischen ist der einzige legale Grund zum Angeln, das Fangen von zum Verzehr bestimmten Fischen."

ich versuchs noch mal mit dieser logischen kette:
  1. ich geh fischen, weil ich z.B. zander fangen und essen will.
    (der eine erlaubte grund!)
  2. ein vorwitziger barsch beißt und hängt. Den will ich aber nicht essen! deshalb darf ich den releasen, nach Ralle ("Es gibt nur eine einzige Gesetzeslücke, um einen maßigen Fisch ungestraft zurücksetzen zu können, nämlich ein fehlende sinnvolle Verwertung. Heißt, Du fängst irrtümlich einen Fisch den Du nicht essen magst.")
  3. ich nutze also die gesetzeslücke und der barsch schwimmt wieder.
    ich wollte ihn mir echt nicht aneignen (ess keinen barsch, gelogen :). mir fehlte eben in diesem falle der Aneignungswille.
das könnten wir doch jetzt nur noch wortklauberisch kontrovers angehen, seh schon reihen halbvoller und halbleerer gläser vor mir.

zum verkaufsverbot: hab ich jetzt auch keine quelle zur hand, lebe aber "anglerisch" seit ca. 40 jahren mit diesem verbot: jemandem, nachbarn etc. mal nen fisch abzugeben und dafür ein münzlein zu kriegen ist hier ja auch nicht gemeint. analog zur nachbarschaftshilfe, die definition des gewerblichen ist hier die trennlinie. ein kriterium dafür ist das gewinnstreben, und da streite dich mal mit der behörde, wo desselbe anfängt. ich schau mal, aber es ist ja schon eine etwas eitle diskussion.

mal abgesehen davon: handel mit lebensmitteln bedarf einer erlaubnis - ohne dieselbe bleibt es beim nicht erlaubten, also verbotenen.
 

Ralle 24

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AW: Besatz im hessischen Rhein

Hallo Jose,

wir sind absolut auf einer Basis, ich hab Deine Ausführung zum Entnahmegebot mißinterpretiert.

So wie Du es formulierst ist´s richtig. Der entscheidende Unterschied ist, das man nicht von vorherein mit der Absicht C&R zu betreiben argumentiert, sondern eben mit der sinnvollen Verwertbarkeit. Man entscheidet erst nach dem Fang, ob man ihn verwerten kann oder nicht. Das ist auch nicht spitzfindig, sondern im Falle einer Anzeige entscheidend.



Basis war ja der Ruf nach kleineren Fangbegrenzungen und mehr Gesetzestreue von Bassking, in Kombination mit dem Vorwurf aus dem Raubfischthread, dass manche in der Schonzeit angeblich auf Barsch angeln, aber Zander wollen.

Wenn man das nun so streng lebt, wie Bassking es möchte, dann bedeutet das letztlich nix anderes, als das das Angeln für einen vorbei ist, wenn man die zulässige Tagesfangmenge erreicht hat. Bzw. das Angeljahr beendet ist, wenn die Jahresfangmenge erreicht ist. Bezogen auf das Zanderfischen.

Weiterangeln könnte man nur mit dem Scheinargument, auf Barsch oder Hecht zu angeln. Das aber lehnt Bassking ja ab und man kann ja nicht ein und die selbe Geschichte einmal für verwerflich finden und einmal zu seinem Vorteil auslegen.

In genau dieses Dilemma würde man schlittern, wenn seine Forderungen umgesetzt, und man Opfer einer stregen Kontrolle würde.

Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass die Vernunft besser ist als jegliches Gesetz. Dabei nimmt man halt in Kauf, dass ungeschriebene Regeln von einige gebrochen und zu deren Vorteil ausgenutzt werden. Genau so, wie bestehende Gesetze von einigen gebrochen werden. Da würde sich nichts ändern.
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Besatz im hessischen Rhein

Hm - also wenn ich das Alles so lese, dann scheint es mir bei so Einigen mehr darum zu gehen, hier Ihre Profilneurose auszuleben und einfach nur was "Klügeres" zu schreiben als andere!

...das war nicht im Sinne des Threads - aber Fakt ist und bleibt, dass die Fänge sich z.Zt. in Grenzen halten und die Ursachen dafür sehr sehr vielschichtig sind und sich wohl nicht mit wenigen Schlagworten auf Stammtisch-Niveau erklären lassen!

Ich möchte nur hinzufügen, dass die Stromgewinnung meiner Ansicht nach zumindest für viele viele Aale das Ende bedeutet, da ich mal haufenweise zerfetzte Turbinenopfer bestaunen durfte, die def. nicht mehr zu Fortpflanzung in der Lage waren (weil geschreddert!).

Ansonsten ist es schön, dass die Wasserqualität wieder ganz gut geworden ist und jeder von uns sollte zumindest das tun, was in seiner Macht steht.....nämlich sich an Schonzeiten und Mindestmasse halten - wenn das mal flächendeckend (...und auch nationalitätenübergreifend -...sorry, will keinen Streit entfachen, aber ich habe da gerade am Rhein so meine persönlichen Erfahrungen und Beobachtungen gemacht, ohne diese hier jetzt wieder konkretisieren zu wollen!) klappen würde, dann wären wir zumindest schonmal in unseren eigenen Reihen ein Stück weiter!

Ob das allein reicht, um wieder vernünftige Bestände zu kriegen, dass wage ich zu bezweifeln, aber ich bin kein biologe und möchte mich nicht mit "halbweisen" Spekulationen hier beteiligen!

...und ich denke, wir wollen alle auch wieder einen maßigen Fisch mitnehmen können, ohne dabei gleich ein schlechtes Gewissen zu haben, weil wir dadurch den ohnehin dünnen Bestand gefährden!

Ernie
 
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