Beschlossen: MV erlaubt Elektroboote

Newsmeldung

Angler dürfen in Mecklenburg-Vorpommern zukünftig grundsätzlich auch mit kleinen Elektromotorbooten zum Fischfang auf die Seen fahren.

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Beschlossen: Angler dürfen in M-V mit kleinen E-Motoren auf die Seen (Beispielbild)

Nachdem ein Entwurf eines geänderten Wassergesetzes dem Landtag in Schwerin vorgelegt wurde (wir berichteten), ist es nun beschlossen: Angler dürfen in Mecklenburg-Vorpommern nun auch mit kleinen Elektromotorbooten auf die Seen fahren. Dabei darf die Motorleistung ein Kilowatt nicht übersteigen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf sechs Kilometer pro Stunde nicht überschreiten. Der Landtag hat die entsprechende Änderung im Landeswassergesetz beschlossen, wodurch die Notwendigkeit von Einzelzulassungen für die Befahrung der Gewässer mit E-Motoren hinfällig ist.



Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/meck...-Elektroboote-auf-Seen,kurzmeldungmv1360.html
 
Weil in dem alten Gesetzestext(von 1992) stand, dass man außerhalb schiffbarer Gewässer keine Motoren benutzen durfte.
Damals waren aber E-Motoren wohl auch noch unbekannt und man ging vmtl. von Verbrennern aus.

§21 Abs. 3 (altes Landeswassergesetz MV)
"(3) Die fließenden Gewässer und die im Eigentum von Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Seen dürfen mit kleinen Fahrzeugen ohne Motorkraft befahren werden. Sonstige Seen, die von einem Gewässer durchflossen werden, dürfen mit solchen Fahrzeugen durchfahren werden.......blablabla."

Die Änderung war längst überfällig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Weil in dem alten Gesetzestext(von 1992) stand, dass man außerhalb schiffbarer Gewässer keine Motoren benutzen durfte.
Damals waren aber E-Motoren wohl auch noch unbekannt und man ging vmtl. von Verbrennern aus.

§21 Abs. 3 (altes Landeswassergesetz MV)
"(3) Die fließenden Gewässer und die im Eigentum von Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Seen dürfen mit kleinen Fahrzeugen ohne Motorkraft befahren werden. Sonstige Seen, die von einem Gewässer durchflossen werden, dürfen mit solchen Fahrzeugen durchfahren werden.......blablabla."

Die Änderung war längst überfällig.
Einige Jahrzehnte überfällig
 
na so unbekannt ja wohl doch nicht , es gab ja die " Libelle" , aber es war nicht populär so
wie heute ,eigentlich nur von Behinderten zum angeln benutzt , viel schneller als mit
rudern ist man ja auch nicht . Heute ist es so Fritze hat einen - ergo - ich muß ach einen
haben . So ist es beispielsweise in meinem Umfeld .
 
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