Newsmeldung
Angler dürfen in Mecklenburg-Vorpommern zukünftig grundsätzlich auch mit kleinen Elektromotorbooten zum Fischfang auf die Seen fahren.
Beschlossen: Angler dürfen in M-V mit kleinen E-Motoren auf die Seen (Beispielbild)
Nachdem ein Entwurf eines geänderten Wassergesetzes dem Landtag in Schwerin vorgelegt wurde (wir berichteten), ist es nun beschlossen: Angler dürfen in Mecklenburg-Vorpommern nun auch mit kleinen Elektromotorbooten auf die Seen fahren. Dabei darf die Motorleistung ein Kilowatt nicht übersteigen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf sechs Kilometer pro Stunde nicht überschreiten. Der Landtag hat die entsprechende Änderung im Landeswassergesetz beschlossen, wodurch die Notwendigkeit von Einzelzulassungen für die Befahrung der Gewässer mit E-Motoren hinfällig ist.
Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/meck...-Elektroboote-auf-Seen,kurzmeldungmv1360.html
Angler dürfen in Mecklenburg-Vorpommern zukünftig grundsätzlich auch mit kleinen Elektromotorbooten zum Fischfang auf die Seen fahren.
Beschlossen: Angler dürfen in M-V mit kleinen E-Motoren auf die Seen (Beispielbild)
Nachdem ein Entwurf eines geänderten Wassergesetzes dem Landtag in Schwerin vorgelegt wurde (wir berichteten), ist es nun beschlossen: Angler dürfen in Mecklenburg-Vorpommern nun auch mit kleinen Elektromotorbooten auf die Seen fahren. Dabei darf die Motorleistung ein Kilowatt nicht übersteigen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf sechs Kilometer pro Stunde nicht überschreiten. Der Landtag hat die entsprechende Änderung im Landeswassergesetz beschlossen, wodurch die Notwendigkeit von Einzelzulassungen für die Befahrung der Gewässer mit E-Motoren hinfällig ist.
Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/meck...-Elektroboote-auf-Seen,kurzmeldungmv1360.html