Betretungsrecht für Nichtangler, See in NRW

DE13845

New Member
Wir haben kürzlich einen ca. 1ha grossen See in einem Privat-Wald in NRW am Niederrhein als Angler gepachtet und einen kleinen Verein gegründet. Schilder an den diversen Zugängen zum See weisen auf das Vereinsgelände hin und verbieten Unbefugten den Zutritt (s. Foto). Dennoch nutzen regelmäßig Hunde- und andere Spaziergänger die Böschungspfade rund um den See. Können wir auf einem Betretungsverbot bestehen? Einzelne Spaziergänger weisen, wenn sie von uns angesprochen werden, sehr allgemein auf das Naturschutzrecht und das Bundes- und auch Landesforstrecht NRW hin, da unser See, wie gesagt, in einem Wald liegt, der wohl generell von der allg. Bevölkerung auf eigene Gefahr betreten werden darf. Gilt das dann auch für unseren Anglersee bzw. worauf können wir uns ggf. berufen? Insbesondere badende Hunde und liegen gelassener Restmüll der Spaziergänger stören unseren gepachteten "Traum" sehr massiv.
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Lajos1

Well-Known Member
Hallo,

solange die nicht auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche während der Nutzungszeit rumlatschen kann man da nichts machen. Man kann allenfalls das Hinfahren mit Kraftfahrzeugen untersagen, dazu muss man allerdings Eigentümer des Grundes (Feld-Waldweg) sein, über den gefahren wird.
Wegen der badenden Hunde, wir, in Bayern, haben einen Passus im Fischereigesetz welcher es untersagt, die Fischereiausübung zu stören. Da müsstest Du mal nachsehen, ob ihr was Ähnliches in eurem Fischereigesetz stehen hab. Das wäre ein möglicher Ansatzpunkt.
Mit dem liegengelassenen Müll, nun da müsste man den/die Verursacher bei der Tat, mit Zeugen, erwischen.

Petri Heil

Lajos
 

thanatos

Well-Known Member
so ärgerlich es für euch auch sein mag - aber - Gemeinnutz geht über Eigennutz
und das ist gut so - leider wird das immer mehr durch unsere Regierungen vernichtet .
 

Hanjupp-0815

Well-Known Member
Hi,
Wie die Vorposter schon schrieben, rechtlich geht wohl nix, Waldbetretungsrecht und so....Wenn die Spaziergänger euch explizit auf ihr Betretungsrecht hinweisen, dann haben sie schon mit den Vorpächtern ähnliche Erfahrungen gemacht und sind gebrieft. Da aber eh schon Schilder aufgestellt sind, könnte man, wenn euch der Aufwand nicht zu hoch ist, ja noch was zusätzliches anbringen.

Fotofallen/Wildkameras sind bei Jägern sehr populär geworden, eigentlich um seltenes oder kapitales Wild im Revier zu orten. Um Ärger zu vermeiden (Persönlichkeitsrechte usw.) hängt man im Bereich einer Fotofalle ein paar Hinweisschilder an die Bäume. Das hat oft den netten Nebeneffekt, das es unliebsame Gäste wie die am Wochenende einfallenden Hochsitzansäger, Geocache-Indianer oder Schwarzvögler von der Kirrung oder der Salzlecke fern hält.

Vllt. hilft euch so ein dezenter Hinweis wie "Achtung Wildkamera" (natürlich ohne Kamera ;)) oder sowas wenigstens gegen die Müllschweinchen. Ich wünsche jedenfalls viel Erfolg.
 
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