Wir haben kürzlich einen ca. 1ha grossen See in einem Privat-Wald in NRW am Niederrhein als Angler gepachtet und einen kleinen Verein gegründet. Schilder an den diversen Zugängen zum See weisen auf das Vereinsgelände hin und verbieten Unbefugten den Zutritt (s. Foto). Dennoch nutzen regelmäßig Hunde- und andere Spaziergänger die Böschungspfade rund um den See. Können wir auf einem Betretungsverbot bestehen? Einzelne Spaziergänger weisen, wenn sie von uns angesprochen werden, sehr allgemein auf das Naturschutzrecht und das Bundes- und auch Landesforstrecht NRW hin, da unser See, wie gesagt, in einem Wald liegt, der wohl generell von der allg. Bevölkerung auf eigene Gefahr betreten werden darf. Gilt das dann auch für unseren Anglersee bzw. worauf können wir uns ggf. berufen? Insbesondere badende Hunde und liegen gelassener Restmüll der Spaziergänger stören unseren gepachteten "Traum" sehr massiv.
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