Christian.Siegler

Administrator
Teammitglied
Hat hier jemand genauere Kenntniss darüber, was es bedeutet, wenn ein Vereinsgewässer als Biotop eingestuft wurde?
Hintergrund ist, dass vor Kurzem eine Kartierung an unseren Vereinsteichen durchgeführt wurde und diese Gewässer der Kategorie 3 (niedrigste Stufe / normales Biotop) zugeordnet worden.
Die Teiche befinden sich nicht in irgendeinem Schutzgebiet, sondern in Ortslage und sind Eigentum der Gemeinde. Wir als Angelverein sind Pächter.
Müssen wir damit rechnen, dass wir diese Teiche an den Naturschutz verlieren bzw. eingeschränkt werden, was die Angelei oder den Besatz angeht?
Kennt sich hier jemand damit genauer aus?
 
Hallo,
Wer oder was hat das kartiert bzw eingestuft?

Z.B. im Rahmen der Landschaftsplanung werden Biotoptypen kartiert (Biotoptypenkartierung). U.U. gibt es je nach verwendeter Kartieranleitung auch für z.B. eine versiegelte Betonfläche einen Biotoptypen (mit einer Nummer). Biotop bedeutet also nicht unbedingt Feuchtbiotop und es ist auch nicht unbedingt naturschutzfachlich wertvoll. Aber vielleicht ist auch etwas anderes gemeint.
 
Zuletzt bearbeitet:

Tobias85

Well-Known Member
Hallo Christian,

"Biotop" ist ja erstmal einen neutraler Begriff, der einfach einen lokalen Lebensraum bezeichnet. Jeder Garten ist also ein Biotop, der Graben am Strassenrand ist ein anderes, die große Hecke zwischen den ganzen Weizen- und Rapsfeldern wieder ein anderes. Das steht nicht zwangsweise in Zusammenhang mit Naturschutz.

Selbst falls bei euch mit Blick auf mögliche Schutzgebiete kartiert wurde, dann würde ich mir keine Gedanke machen, "niedrige Stufe/normales Biotop" klingt jetzt stark nach "normaler Lebensraum" und damit wohl eher nicht als irgendwie besonders schützenswert.
 

Christian.Siegler

Administrator
Teammitglied
Danke für die Antworten.
Die Kartierung wurde durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie beauftragt. Durchgeführt hat das ein Mitarbeiter eines privaten Planungsbüros.
Es ging da um eine Aktualisierung des Kartenmaterials. Die Vereinsteiche waren vorher nicht als Biotop eingestuft.
Hintergrund dazu: Die Teiche sind erst seit ca 6 Jahren in der Pacht des Vereins. Vorher hatte ein Fischzüchter Intensivzucht dort betrieben.
Zwei der Teiche sind momentan nur sehr dünn besetzt und verlanden zusehends. Diese seien wohl (nach Aussagen des Kartieres) sehr interessant...
Meine Befürchtung ist nun, dass diese momentan schwach besetzen Teiche einen besonderen Schutzstatus erhalten und als Vereinsgewässer verloren gehen (vielleicht auch die ganze Teichanlage - insgesamt 4 Teiche)
Ist das eine begründete Befürchtung?
 
Vereinsgewässer verloren gehen (vielleicht auch die ganze Teichanlage - insgesamt 4 Teiche)
Ist das eine begründete Befürchtung?


Moin

Ja es kann sowas passieren,in meiner gegend wurden einigen Vereinen manche Gewässer unter absoluten Schutz gestellt und das Angeln war damit vorbei,oder ist nur noch von 31.10-1.1 erlaubt.

An zwei Gewässern wuchs extrem eine Seerosenart...am ende (nach kampf) hat der Verein freiwillig beide Gewässer an den Naturschutz abgegeben.
 

Taxidermist

Well-Known Member
Zwei der Teiche sind momentan nur sehr dünn besetzt und verlanden zusehends. Diese seien wohl (nach Aussagen des Kartieres) sehr interessant...

Klar, Flachwasserbereiche sind für Wasservögel der wertvollste Lebensraum, deutlich attraktiver als tiefe Gewässer.
Zumindest finde ich es berechtigt, wenn da bei euch im Verein die Alarmglocken schrillen, mit der Vermutung aus dieser Kartierung könnte sich ein zukünftiger Schutzstatus ableiten.

Jürgen
 

Fischer am Inn

Active Member
Hallo Christian,
Hallo miteinander,


Die Vereinsteiche waren vorher nicht als Biotop eingestuft.?

Ein Biotop wird rechtlich gesehen nicht zum Biotop weil es formal so eingestuft wird. Ein Biotop ist aus sich heraus bereits ein Biotop wenn es besondere Eigenheiten aufweist. Das passiert quasi "automatisch" . Das ist im Bundesnaturschutzgesetz so festgeschrieben (§30). Ist clever gemacht worden von den Naturschutzlobbyisten.

Für die Praxis eines jeden Angelvereins: Kontakt mit dem Landesfischereiverband aufnehmen und um rechtliche und sonstige Beratung und Unterstützung bitten. Genau das ist nämlich deren Aufgabe.

Servus
Fischer am Inn
 

Toni_1962

freidenkend
Für Bayern:
Die Biotopkartierung ist eine Fachkartierung gemäß Artikel 46 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (beruhend auf §30 Bundesnaturschutzgesetz). Diese ist Aufgaben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt und wird regelmäßige zur Aktualisierungen von Naturschutzfachdaten durchgeführt, also um den Zustand der biologischen Vielfalt zu erheben und Vorhaben in Natur und Landschaft möglichst konfliktfrei entwickeln zu können. Die Biotopkartierung zumindest in Bayern hat KEINE unmittelbare rechtliche Wirkung.

Bei Fragen zur Feststellung des Biotops ist in Bayern die jeweilige "Untere Naturschutzbehörde" zuständig.
 

smithie

Well-Known Member
Die Biotop(flächen)kartierung an sich ist erstmal ein normaler Vorgang.
In Bayern läuft das über die UNB und das Ergebnis ist online ersichtlich (Bayernatlas). Ob es so eine Online Karte bei euch auch gibt, weiß ich nicht.

Aus den Erkenntnissen der Kartierung können aber durchaus Schutz-Stati abgeleitet werden. Grundlage: BNatG, siehe Fischer am Inn.

Eigentlich sollte dann eine Interessensabwägung stattfinden, das hängt sehr von der jeweiligen Behörde ab.

Ich kann mich nur den Vorschreibern anschließen: unbedingt rechtliche Beratung einholen!
Falls Kontakt gewünscht @Christian.Siegler: einfach PN schicken.


--- Update: hat sich teilweise mit Toni überschnitten ;-)
 

Christian.Siegler

Administrator
Teammitglied
Sehr gut. Ich werde die Infos dazu an unseren Vereins-Vorstand so weitergeben.
Besten Dank Leute. Ihr habt mir geholfen!
 

Danielsu83

Well-Known Member
Moin,

Wie der Rest bereits geschrieben hat ist rechtliche Beratung sicherlich nicht verkehrt. Außerdem hängt das ganze auch zum Teil wieder an Ländergesetzen und an Personen sowie Behörden Vorort. So das Wege die in NRW funktionieren vielleicht in Bayern nicht so funktionieren.

Wir haben 2,5 Seen die zum Teil im Landschaftsschutzgebiet liegen, teilweise höhere Schutzklassen haben bzw. an ein Nabutop grenzen und das Nabutop reicht je nach Wasserstand in den See rein.

Wir sind da oben von 1,5 Gewässern auch selbst die Eigentümer und an dem mittleren Gewässer nur Pächter. Das macht einen großen Unterschied. Während an dem See wo wir nur Pächter sind über den Pachtvertrag mit einer Erbengemeinschaft durch die für die Genehmigung zuständige Behörde ein paar lästige/ unsinnige Regeln zustande gekommen sind, genießen wir an unserem Eigentum Narrenfreiheit.

An unserem Eigentum haben wir sogar ein gutes Verhältnis zum Nabu da die erkannt haben das man durchaus voneinander profitieren kann. So dürfen unsere Mitglieder zum Beispiel im Nabutop ganz normal ohne Sonderregeln angeln. Unsere Aufseher haben zusätzlich zu unseren Kontrollausweisen auch welche vom Nabu. Das ist ganz hilfreich wenn irgendwelche Badenden Umweltfrevler mit uns und der Polizei diskutieren das wir sie nicht anzeigen und verjagen können weil es gar nicht unser Grundstück ist.

Auch bei anderen Themen wie dem Ethalt der Zaunanlagen, Anzeigen über die UNB die deutlich härter zulangt als die Staatsanwaltschaft usw. kann so ein Biotop ganz hilfreich seien.

Momentan ist der Nabu mit unserer vollsten Unterstützung dabei, dafür zusorgen das auf der Feuchtwiese und dem Feuchtwald in Zukunft irgendwelche besonderen großen ökologische Wertvolle Rinder gehalten werden sollen. Uns freut das sehr da dort unser Zaun besonders durch die Badeeindrlinge leidet, aber so eine halbe Tonne Steaks auf 4 Bienen hilft da meisten gegen.

Ihr solltet vielleicht mal darüber Nachdenken ob ihr nicht den wandel vom Pächter zum Eigentümer macht, ist meistens billiger als Gedacht.

Wenn ihr da mehr Infos wollt wie wir das Vertraglich ausgestaltet haben, oder finaziert haben kannst du dich gerne per PN melden und meine Nummer bekommen.

Achja noch ein wichtiger Hinweis zum Schluss da bei vielen Menschen ja der Glaube vorherscht das eine Entscheidung einer Behörde ein unumstößliches Gottesurteil darstellt. Dem ist nicht so.

Mfg

Daniel
 

Christian.Siegler

Administrator
Teammitglied
Danke @Danielsu83 für die Hinweise. Ich werd das mal vorschlagen und vielleicht ergibt sich ja was. Aus der Pacht raus zu gehen macht für uns wenig Sinn, da wir ein sehr sehr kleiner Verein sind und die Pachtgebühr echt nicht der Rede wert ist. Aber trotzdem interessant - vielleicht auch für andere Gewässer...
 

Danielsu83

Well-Known Member
Hallo Christian,

Als unserer Verein damals den ersten und kleinsten See gekauft hat, war das zwar vor meiner Zeit aber soweit bekannt waren wir damals a klein und b ziemlich am Arsch. Die Pacht für das Heimatgewässser verloren, ein neuer Vorstand der vor einem finanziellen Trümmerhaufen stand, der Pachtvertrag für den 2 ten See sollte in Zukunft ein vielfaches betragen und der Sponsor, damals waren wir noch ne Betriebssportgruppe hat auch für due Zukunft die Unterstützung aufgekündigt. Zum Glück hat der damalige Vorstand auch unbehandelte Visionen gehabt und zugeschlagen.

Als der Vorstand sich dann aus Gesundheitlichen Gründen Neu Aufgestellt hat, sah es zwar nicht so schlimm aus aber auch bedenklich. Der alte Vorstand ist in der Übergabe , viele Mitglieder waren der Ansicht wenn Jürgen ( der alte Vorstand) es nicht mehr macht ist auch alles schlimm, und der neue Vorstand hatte auch so ein paar Anlauf Schwierigkeiten. Die erste Charge an Kassierin, 2 ter Vorsitzender und 1er Gewässerwart waren nicht umbedingt ein Glücksgriff.

3 bzw.5 Jahre später haben wir mehr Mitglieder als jemals zu vor, ein vielfaches an Gewässerfläche ( ist stärker gewachsen als die Mitglieder) und 2 Jahre nach dem Kauf ist unsere Rücklage auch wieder voll und wir sind an den nächsten Projekten. Schuldenfrei sind wir in 3 Jahren. Sind hier in der Region übrigens auch gerade erst von der Klasse kleiner Verein in die Gewichtsklasse mittlerer Verein aufgestiegen, und trotzdem der einzige Verein in Düsseldorf dem sein See selbst gehört. Das Argument das uns unsere Gewässer gehören kommt bei Neuaufnahme Gesprächen übrigens auch immer gut an und ist sicherlich ein Grund für unser Wachstum.

Wenn die Pacht nicht so hoch ist fällt der Kaufpreis vermutlich auch geringer aus und es fällt leichter ihn zu finanzieren. Außerdem muss man bedenken das 12 Jahre ( Standart Pachtdauer in NRW) kleine Beträge am Ende auch ein nettes Sümmchen sind.

Für uns war es übrigens beide mal sehr hilfreich das andere Vereine sich nicht rangetraut haben. Die selben Vereine haben danach übrigens gejammert das wenn sie das gewüsst hätten, das wir das zum teil erstaunlich günstig hinbekommen werden, sie uns natürlich zuvorgekommen wären.

Mfg

Daniel
 

Christian.Siegler

Administrator
Teammitglied
Jup. Die Eigentumsverhältnisse scheinen bei solchen Biotop-Sachen mit anschließenden Schutzstatus oder Vorschriften zur Bewirtschaftung/Befischung nicht die große Rolle zu spielen. Aber dafür kenne ich mich zu wenig aus. Auch was Vereinswesen allegemein angeht. Wir sind 25 Mann im Verein und es läuft halt so vor sich hin...
 

smithie

Well-Known Member
Der anschließende Schutzstatus heißt ja nicht automatisch, dass daraus auch Einschränkungen o.ä. resultieren.

Wenn da jetzt aber ein hypothetischer 100% Biotop-Schutz wegen Wechselkröte ist, wird dieses Grundstück (wenn überhaupt) nur noch einmal den Besitzer außerhalb der Erbfolge wechseln: zum Staat. Einschränkungen bzgl. fischereilicher Nutzung wären hier bei mir m.E. unausweichlich.
 
Oben