EU bringt Verkaufsverbot auf den Weg.
Bald tabu? EU plant weitreichendes Verkaufsverbot von Blei (Bild @pixabay)
Auf Angler in Europa kommen neue Regeln zu: Der REACH-Ausschuss der EU hat dem Vorschlag der EU-Kommission für ein weitreichendes Verkaufsverbot von Blei in Angelgeräten zugestimmt. Damit dürfte sich der Markt für Bleie und bleihaltige Köder in den kommenden Jahren deutlich verändern.
Nach aktuellem Stand betrifft die Verordnung vor allem den Verkauf von Angelzubehör mit Blei – die Nutzung bereits vorhandener Produkte soll zunächst erlaubt bleiben. Künftig dürfen Angelgeräte maximal ein Prozent Blei enthalten.
Die geplanten Übergangsfristen im Überblick:
Einige Ausnahmen sind vorgesehen. So sollen etwa bestimmte Kupferlegierungen mit geringem Bleianteil und sehr kleine Klemmbleie vorerst weiter erlaubt bleiben. Diese Regelungen will die EU allerdings nach zehn Jahren erneut prüfen.
Bevor die Verordnung endgültig beschlossen wird, müssen EU-Parlament und EU-Rat den Rechtstext prüfen. Erheben beide innerhalb von drei Monaten keine Einwände, könnte die Verordnung noch 2026 in Kraft treten.
Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) kündigte an, den Prozess weiter kritisch zu begleiten. Der Verband verweist darauf, dass der Bleieintrag durch die Angelfischerei vergleichsweise gering sei und belastbare Nachweise für größere Umweltschäden fehlten. Gleichzeitig zeigt sich der DAFV offen für „wissenschaftlich fundierte und verhältnismäßige Regelungen“ – fordert aber praktikable, bezahlbare und sichere Alternativen für Angler.
Quelle: https://www.pirsch.de/news/bleiverbot-beim-angeln-aendert-fuer-angler-43180
Bald tabu? EU plant weitreichendes Verkaufsverbot von Blei (Bild @pixabay)
Auf Angler in Europa kommen neue Regeln zu: Der REACH-Ausschuss der EU hat dem Vorschlag der EU-Kommission für ein weitreichendes Verkaufsverbot von Blei in Angelgeräten zugestimmt. Damit dürfte sich der Markt für Bleie und bleihaltige Köder in den kommenden Jahren deutlich verändern.
Nach aktuellem Stand betrifft die Verordnung vor allem den Verkauf von Angelzubehör mit Blei – die Nutzung bereits vorhandener Produkte soll zunächst erlaubt bleiben. Künftig dürfen Angelgeräte maximal ein Prozent Blei enthalten.
Die geplanten Übergangsfristen im Überblick:
- Drop-in-Bleie und Bleidraht: Verkaufsverbot sechs Monate nach Inkrafttreten
- Bleie und Köder bis 50 Gramm: Verkaufsverbot nach drei Jahren
- Bleie und Köder zwischen 50 Gramm und einem Kilogramm: Verkaufsverbot nach fünf Jahren
Einige Ausnahmen sind vorgesehen. So sollen etwa bestimmte Kupferlegierungen mit geringem Bleianteil und sehr kleine Klemmbleie vorerst weiter erlaubt bleiben. Diese Regelungen will die EU allerdings nach zehn Jahren erneut prüfen.
Bevor die Verordnung endgültig beschlossen wird, müssen EU-Parlament und EU-Rat den Rechtstext prüfen. Erheben beide innerhalb von drei Monaten keine Einwände, könnte die Verordnung noch 2026 in Kraft treten.
Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) kündigte an, den Prozess weiter kritisch zu begleiten. Der Verband verweist darauf, dass der Bleieintrag durch die Angelfischerei vergleichsweise gering sei und belastbare Nachweise für größere Umweltschäden fehlten. Gleichzeitig zeigt sich der DAFV offen für „wissenschaftlich fundierte und verhältnismäßige Regelungen“ – fordert aber praktikable, bezahlbare und sichere Alternativen für Angler.
Quelle: https://www.pirsch.de/news/bleiverbot-beim-angeln-aendert-fuer-angler-43180


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