Blinkern verboten?

janychoo

Member
Hallo ihr Lieben,

ich bin blutige Anfängerin, habe den Schein gerade eine Woche in der Tasche und habe leider keine Erfahrung aus früheren Zeiten, d.h. weder Eltern noch frühere Bekannte, die mich mal mitgenommen hätten. Daher versuche ich, so viel Wissen und Praxis wie möglich anzuhaufen, um mal irgendwann als Angler zu gelten ;-)

Folgendes ist mir am WE passiert:

Mein Freund und ich hatten uns Karten für eine Teichanlage in Thüringen gekauft. Haben dort alles aufgebaut, wunderschöne Anlage. Haben uns natürlich den Schaukasten extrem genau durchgelesen: Hecht und Zander bis 31.05. Schonzeit (allg. in Thüringen gilt bei Hecht bis 30.04.).
Okay, also diese beiden schon mal nicht ;-) Barsch darf ich ja aber. Also habe ich einen Bekannten gefragt, mit was ich auf Barsch gehen kann. Er sagte mir: Kleiner Blinker. Gesagt, getan.

Nun kam etwas später ein ziemlich grantiger, älterer Mann, der mich - ohne irgendeine Vorwarnung - ziemlich blöd von der Seite angepampt hat, ich solle den Blinker sofort aus dem Wasser tun. Ich habe es natürlich sofort gemacht und fragte ihn, wieso? Na ich solle doch im Schaukasten lesen, da steht es doch.
Ich wieder zum Schaukasten gewatschelt: Kein Wort von Blinkern oder Raubfischangeln allgemein verboten.
Mh.
Er meinte dann, es sei doch ganz klar, dass Blinkern verboten ist, wenn Hecht & Zander verboten sind.

Ehrlich gesagt war mir als Anfänger das gar nicht so klar. Weder im Schaukasten, den ich dann insgesamt 3x durchgelesen hatte, stand etwas dazu; noch in der AusfVO.
Ich bin nun verwirrt. Ich darf also mit Wurm auf Barsch, wenn Hecht & Zander noch Schonzeit haben, aber nicht mit Blinker. Vermutlich, weil die "Gefahr" zu groß ist, dass doch Hecht & Zander anbeißen?
Ich will echt nix falsch machen, aber frage mich, wie ich das hätte wissen können - was ja seiner Meinung nach geläufiges Wissen ist. Ich hatte davon nie etwas gehört, dass ich zu dieser Zeit weder blinkern noch spinnern noch sonst irgendwas "bewegtes" darf, denn nirgenwo war dies explizit erwähnt. Hätte ich einen Hecht oder Zander bekommen, hätte ich ihn selbstverständlich wieder vorsichtig zurückgesetzt.

Nun zu meiner Frage... wo finde ich denn solche Infos? Ich hätte ja nicht mal gewusst, was genau ich da fragen soll... zumal auch eine größere Gruppe Angler auf der anderen Seite auch geblinkert haben :-( Daher dachte ich noch... jo ok, darf ich.

Ich freue mich über Antworten hierzu :)
 

Waidbruder

Well-Known Member
Hier in Hamburg ist während der Raubfischschonzeit auch jede Art von Kunstködern verboten, eben weil es dadurch immer wieder zu Fängen von Hecht und Zander kommt. Das müsste aber dann schon im Fischereigesetz des Landes erwähnt sein wenn es auch bei Euch zutrifft. Oder nochmal erkundigen ob es in einer privaten Anlage anders gehandhabt werden darf.
 

Grobi112

Active Member
Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber wenn die Kunstköder nicht ausdrücklich verboten sind, entweder durch den Fischereiberechtigten (Betreiber der Anlage) oder durch entsprechendes Gesetz, dann bedeutet das doch "nur" das die geschonten Fische nicht entnommen werden dürfen.
Also wenn auf den kleinen Blinker ein Hecht einsteigen würde, müsste er vorsichtig abgehakt und wieder freigesetzt werden.
Hatte der alte Grantler denn wenigstens eine offizielle Funktion an der Teichanlage?
Ansonsten kann man solche Leute auch diplomatisch-höflich ignorieren.
 

janychoo

Member
Hab jetzt wie gesagt Thüringer Fischereigesetzt, die Fischereiverordnung, die entsprechende Ausführungsverordnung gelesen und 3x den Schaukasten vom Verein :O_o Ich find echt nix dazu... Es müsste ja schon irgendwo niedergeschrieben sein?

An anderen Gewässern darf ich ja auch schon auf Hecht (Thüringen Schonzeit bis 30.04.) gehen... also generelles Kunstköderverbot ist ja so oder so nimmer in Thüringen.

Ich bin verwirrt.
 

janychoo

Member
Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber wenn die Kunstköder nicht ausdrücklich verboten sind, entweder durch den Fischereiberechtigten (Betreiber der Anlage) oder durch entsprechendes Gesetz, dann bedeutet das doch "nur" das die geschonten Fische nicht entnommen werden dürfen.
Also wenn auf den kleinen Blinker ein Hecht einsteigen würde, müsste er vorsichtig abgehakt und wieder freigesetzt werden.
Hatte der alte Grantler denn wenigstens eine offizielle Funktion an der Teichanlage?
Ansonsten kann man solche Leute auch diplomatisch-höflich ignorieren.

Er hat zumindest nach unseren Erlaubnisscheinen gefragt. War ja aber alles ordnungsgemäß. Schätze mal, er hat da schon irgendeine Funktion im Verein, allerdings nutzte er seine 100 verfügbaren Wörter ja nur, um mir zu erklären, dass er mir auch direkt den Schein abnehmen könnte, weil ich geblinkert habe... Mh.
 

Waidbruder

Well-Known Member
Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber wenn die Kunstköder nicht ausdrücklich verboten sind, entweder durch den Fischereiberechtigten (Betreiber der Anlage) oder durch entsprechendes Gesetz, dann bedeutet das doch "nur" das die geschonten Fische nicht entnommen werden dürfen.
Also wenn auf den kleinen Blinker ein Hecht einsteigen würde, müsste er vorsichtig abgehakt und wieder freigesetzt werden.
Hatte der alte Grantler denn wenigstens eine offizielle Funktion an der Teichanlage?
Ansonsten kann man solche Leute auch diplomatisch-höflich ignorieren.
Es soll verhindert werden , dass überhaupt ein schonenswürdiger Fisch an die Angel geht. Ein wichtiger Grund ist z.b. der Zander, der im April/ Mai sein Nest bewacht. Wird der nun dort weggefangen und zurückgesetzt ist es wahrscheinlich, dass er das Nest nicht mehr wiederfindet und das Gelege verloren ist.
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
Er meinte dann, es sei doch ganz klar, dass Blinkern verboten ist, wenn Hecht & Zander verboten sind.

Nein das ist nicht klar. Es gibt ja auch noch andere Raubfische.
Wenn ein Kunstköderverbot besteht, muss das irgendwo niedergeschrieben sein.
Frag ihn das nächste Mal wo das steht.
Versehentlich beißende Hechte und Zander setzt du natürlich zurück.

Bei uns in MV gibt es auch Schonzeiten für Hechte und Zander aber man kann derweil trotzdem auf Barsch, Rapfen, Döbel, Aland, Forelle usw. spinnen.
 

trawar

Well-Known Member
Willkommen in der Welt der Angler, mach dich schonmal darauf gefasst dass das was du erlebt hast nicht das erste und letzte mal bleiben wird.
Nicht das mit dem alten grantigen Typen da, sondern dass das nicht immer zu 100% alles klar irgendwo geschrieben steht.
Es gibt vieles was interpretations sache ist.
 

janychoo

Member
Willkommen in der Welt der Angler, mach dich schonmal darauf gefasst dass das was du erlebt hast nicht das erste und letzte mal bleiben wird.
Nicht das mit dem alten grantigen Typen da, sondern dass das nicht immer zu 100% alles klar irgendwo geschrieben steht.
Es gibt vieles was interpretations sache ist.
Das ist denke ich überall so. Ich arbeite beim TÜV als Sachverständige und kenne dieses Problem. Deutsches Recht, EG Recht, internationales Recht....
Frage mich nur, wie ich ausgerechnet DARAUF hätte kommen sollen... für mich ist eigentlich klar: Hecht und Zander, Finger weg, aber die anderen Raubfische gehen doch auf Blinker... Naja, ich merke es mir für DIESES Gewässer und hoffe, beim nächsten habe ich bessere Angaben :)
 

Blueser

Well-Known Member
Im Jahresfischereischein für Thüringen steht eindeutig, dass die Benutzung von Kunstködern während der Schonzeit des Hechtes unzulässig ist. Was an dieser Teichanlage gilt, müsste eigentlich auf dem Erlaubnisschein stehen.
 

trawar

Well-Known Member
So ein Streitthema hatte ich auch in meinem alten Angelverein wo ich drin war, aussage war in der Satzung "Während der Schonzeit ist nur das Angeln mit Einzelhaken gestattet" als ich dann mit Gummi und Jigkopf am Teich stand war der Palaver schon vorprammiert.
Hätte hätte Fahrradkette, wenn die das nicht wollen dann sollen die die Satzung ändern und fertig.
Ne das können die nicht denn dann würden so einige die das auch so machen auf die Barikaden gehen.
Am ende bin ich da mit Palaver ausgetreten da ich das auch noch öffentlich angesprochen habe und mich auf die Satzung berufen habe, natürlich hatten die anderen die das auch machen keine Eier in der Hose um den zustand anzusprechen oder mich zu unterstützen.

Also lass dich nicht von irgendwem volllabern, solange ich der Meinung bin und auch sicher bin mich vollstens Informiert zu haben dann muss man mir schwarz auf weiss widerlegen das ich was falsch mache.
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
der "alte Mann " muss nicht Recht haben, aber ohne zu Lesen ,was da geschrieben steht -läßt sichd dazu auch nichts wirklich sagen.
Wie das irgendwo anders ist , nützt Dir gar nichts.
Allerdings steht in aller Regel irgendwo eine Telefonnumer vom Kartenausgeber / Fischereiberechtigten und den kann man ja mal anrufen, was er denn mit seinenTexten will
 

Hanjupp-0815

Well-Known Member
Im Jahresfischereischein für Thüringen steht eindeutig, dass die Benutzung von Kunstködern während der Schonzeit des Hechtes unzulässig ist. Was an dieser Teichanlage gilt, müsste eigentlich auf dem Erlaubnisschein stehen.
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt thumbsup
Ich gehe davon aus das unser Blueser Thüringer ist bzw. da angelt und uns keinen Schmu erzählt. So weisste das fürs nächste Mal. Und wenn man sich blöd von der Seite angequatscht fühlt, kann man ruhig fragen wer einem da gegenüber steht.
 

janychoo

Member
Im Jahresfischereischein für Thüringen steht eindeutig, dass die Benutzung von Kunstködern während der Schonzeit des Hechtes unzulässig ist. Was an dieser Teichanlage gilt, müsste eigentlich auf dem Erlaubnisschein stehen.
Huhu, kannst du mir da mal die entsprechende Quelle geben?

Zudem... offizielle Hecht Schonzeit ist in Thüringen ja nimmer. 30. April endete diese.
 
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