Blinkern verboten?

Der mit dem Fisch tanzt

Well-Known Member
Ist nicht nur für Anfänger schwer zu interpretieren was man darf und was nicht, wenn sich die Gesetzgebungen mit Schonzeiten widersprechen!

Es ist schon der Hammer, daß in privaten Angelanlagen, Vereins- und Verbandsgewässern unterschiedliche Schonzeiten und Kunstködervorschriften gelten (sollen)!

Aber so ist das nun einmal in Deutschland beim Angeln. Normal müssen AUF DER TAGESKARTE alle Vorschriften und Angelbedingungen aufgeführt sein!
Wenn nicht, sollte sich an die staatlichen Schonzeiten gehalten werden.
janychoo: Stand auf deiner Erlaubniskarte irgendetwas davon, daß du dich in einem Schaukasten über die Angelbedingungen an diesem Gewässer zu informieren hast?
 

Mescalero

OCC 2022 (Erster)
Hat sich der Typ ausgewiesen? Fischereisufseher machen das nämlich für gewöhnlich. Aber vielleicht war es ein Mitarbeiter, das ist ja ein kommerzielles Gewässer oder?

Es ist halt vielerorts üblich, dass während der Hecht- und Zanderschonzeit sämtliche Kunstköder verboten sind. Aber offiziell ist keine Schonzeit in Thüringen und im Regelwerk der Anlage steht davon nix.

Du hast alles richtig gemacht!

Wenn sie nicht wollen dass geblinkert wird, müssen sie das irgendwie kommunizieren und nicht dahergelaufene Wikinger beauftragen, die Leute zu vergraulen.
 

janychoo

Member
Huhu, nope. Auf der einen Seite nur meine Daten plus Unterschrift der Ausgabestelle, auf der anderen Seite eine große Tabelle. Hatte gehofft, es gäbe ein Merkblatt oÄ dazu. Haben dann den Schaukasten durchgelesen und eben nix gefunden zum Thema Blinkern nicht erlaubt...
Will ja nur alles richtig machen ;-(
 

janychoo

Member
Hat sich der Typ ausgewiesen? Fischereisufseher machen das nämlich für gewöhnlich. Aber vielleicht war es ein Mitarbeiter, das ist ja ein kommerzielles Gewässer oder?

Es ist halt vielerorts üblich, dass während der Hecht- und Zanderschonzeit sämtliche Kunstköder verboten sind. Aber offiziell ist keine Schonzeit in Thüringen und im Regelwerk der Anlage steht davon nix.

Du hast alles richtig gemacht!

Wenn sie nicht wollen dass geblinkert wird, müssen sie das irgendwie kommunizieren und nicht dahergelaufene Wikinger beauftragen, die Leute zu vergraulen.
Hihi, jetzt musste ich schmunzeln. Ja, so kam es mir etwas vor... wie ein Wikinger, der nicht möchte, dass man ihm die Fische streitig macht ;-(

Ausgewiesen hatte er sich nicht. Aber ich habe vorher etwas auf der Facebook Seite des Gewässers geschaut und das Gesicht kam mir bekannt vor. Er war beim Helferfest des ASV dabei. War auch so verdattert in dem Moment, dass ich gar nicht dran gedacht hatte, IHN mal zu fragen wer er eigentlich ist.
 

trawar

Well-Known Member
Merke dir für die Zukunft, hör einfach auf zu Fragen und halte dich an das was du an Infos findest.
Wer zu viel Fragt, bekommt zu viele blöde Antworten.
 

Stulle

Well-Known Member
Hört sich an wie ein fortgeschrittener Blockwartitis Fall an.

Wichtigste Sätze in dieser Interaktion „und sie sind?“ „wo steht das geschrieben“ „es zählt was geschrieben ist, nicht was gemeint war“

Antworten wie „das weiß man doch“
„war schon immer so“
„das soll es bedeuten“ sind nichtig.

Sollte einem das Fehlverhalten bewiesen werden muss man sich natürlich entschuldigen. Ansonsten ‍Ist das ein Fall für die Ordnungshüter.
 

janychoo

Member
Hab grad nochmal mit demjenigen getextet, der als Ansprechpartner auf der Webseite steht.
Er meinte, er hat eben nochmal den Schaukasten überprüft und es sei tatsächlich so, dass es nicht ersichtlich ist, dass komplettes Raubfischverbot bis 31.5. gilt und dass sie den Schaukasten sofort anpassen werden.

Mein Vertrauen in die Menschheit ist wieder hergestellt, mein Vertrauen in meine Lesefähigkeiten ebenso und ich habe durch diesen Thread vieles gelernt, zB dass es diesen Gewässerverband gibt, ich da Karten bekomme... etc. Sehr cool. Danke euch allen :)
 

Michael.S

”Und eines Tages kommt hoffent
Da wird mann nicht schlau draus , da steht ja Dropshotmontagen sind auch nicht erlaubt , also nehme ich mal an auch keine Dropshotmontage mit Tauwurm was ja viele in der Schonzeit verwenden , dann nehme ich eben eine Texasrigmontage mit Tauwurm , davon steht da ja nichts :cool:
 

thanatos

Well-Known Member
Ja die Bestimmungen sind eben nicht eindeutig geschrieben - ein Spinnangelverbot während
der Laichzeit von Hecht und Zander halte ich auf jeden Fall für sinnvoll - die anderen Fische
kann man auch mit anderen Ködern fangen .
Meine Begründung : Unsere C&R ler fangen eben gerade während der Schonzeit jede Menge
Zander ( wenn man ihnen glauben kann ) kann ich leider nicht nachprüfen da ich nur mit
Entnahmeabsicht angle ! Die Aussage habe ich bekommen als ich sie gebeten habe keine Futterplätze
während dieser Zeit auf den bekannten Zanderlaichzonen anzulegen .
 
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