Bodensee-Angler wegen Hechtfotos vor Gericht

Wieder einmal wurde ein Angler wegen Fischbildern vors Gericht gebracht.

Hecht Anglerboard.JPG

Wegen Hechtbildern angeklagt: Angler vom Bodensee kommt vor Gericht (Bild: RR-Archiv)

Am Amtsgericht in Lindau muss sich ein Angler wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten. Er soll mit einen Hecht posiert und und ihn anschließend wieder freigelassen haben. Ein Fischereiaufseher zeigte den 27-jährigen Angler bereits 2021 an, nun landete der Fall vor dem Gericht.

Zu lange an der Luft​

Da Hechte am Bodensee kein Mindestmaß und keine Schonzeit besitzen, müssen alle gefangenen Exemplare entnommen werden. Der Vorwurf lautete, dass der Angler den gut einen Meter großen Fisch zu lange an der Luft ließ, ihn vermessen und fotografiert hat, um ihn anschließend wieder frei zu lassen. Der Fischereiaufseher gibt an, dass der Vorgang gute drei Minuten dauerte. Der Angeklagte streitet diese Beschuldigungen ab. Auch eine Sachverständige vom Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wurde hinzugezogen.

1000 Euro Geldstrafe​

Aber es konnten weder die Sachverständige, noch die Richterin den Fall abschließend aufklären, da die Beweislage es nicht hergab und die Aussagen des Fischereisaufsehers und des Anglers zu widersprüchlich waren. Aufgrund dieser Sachlage folgte die Richterin dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein, unter der Vorraussetzung, das der Angler 1000 Euro an das Lindauer Tierheim zahle.


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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der war froh so gut weg gekommen zu sein. Andererseits kann jetzt jeder daher kommen und sagen Max und Moritz haben den Fisch so und so lange aus dem Wasser gehalten. Schaden hat der Angler dann imner, weil wie soll er da was gegenteiliges beweisen. Ich wäre da im Zweifel für den Angeklagten.
Das Schlimme daran ist auf jeden Fall, dass es ein Fischereiaufseher - der vermutlich selbst Angler ist - es gleich bis zur Gerichtsverhandlung kommen lässt....
 
Wobei man nicht weiß, wie sich die Geschichte abgespielt hat. Es könnte (!) sein, dass der Angler der FA blöd gekommen ist und dieser meinte dann beweisen zu müssen, wer am längeren Hebel sitzt.
Vielleicht kannten sich die beiden auch und die Gelegenheit, dem Angler eins auszuwischen, war einfach günstig.

Alles Spekulation!
Wenn es tatsächlich eine Entnahmepflicht gibt, musste der Fischereiaufseher allerdings fast zwangsläufig Anzeige erstatten, oder sehe ich das falsch?
 
Wobei man nicht weiß, wie sich die Geschichte abgespielt hat. Es könnte (!) sein, dass der Angler der FA blöd gekommen ist und dieser meinte dann beweisen zu müssen, wer am längeren Hebel sitzt.
Vielleicht kannten sich die beiden auch und die Gelegenheit, dem Angler eins auszuwischen, war einfach günstig.

Alles Spekulation!
Wenn es tatsächlich eine Entnahmepflicht gibt, musste der Fischereiaufseher allerdings fast zwangsläufig Anzeige erstatten, oder sehe ich das falsch?
Hallo,

wenn es ein staatlich bestellter Fischereiaufseher ist, ja, sonst verstößt er gegen seine Pflicht. Wird hier auch der Fall gewesen seinab51.
Ein lediglich vom Verein bestellter Aufseher kann da mal schon großzügiger sein.

Petri Heil

Lajos
 
Wenn es tatsächlich eine Entnahmepflicht gibt
Das wäre dann aber lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn ich den Bericht richtig verstanden habe, hat er ja explizit wegen TSCHG angezeigt und solche Schlagzeilen wirken sich m.M. nicht gerade positiv auf die öffentlichen Meinung aus.
Wird hier auch der Fall gewesen sein
Wäre er tatsächlich verpflichtet Anzeige erstatten, obwohl er anscheinend nicht wirklich gesehen hat was da konkret ablief und auch keine Beweise hat?

Wenn Angler und Zeuge aussagen, dass sich der Aufseher geirrt hat und auch keine Beweise vorliegen, könnte man dem Aufseher sicher keinen Strick draus drehen, wenn er das nicht zur Anzeigegebracht hätte.
 

ab Post #415 auch schon rauf und runter gekaut worden.
(falls es jemanden interessiert)
 
Wenn allerdings eine entnahmepflicht gilt und man sich bewusst aus was für Gründen auch immer(zu groß, zu klein) dagegen entscheidet und releasen will, sollte man sich halt einfach nicht dabei erwischen lassen.
Vllt gleich im Kescher releasen, bzw ist er ausversehen aus dem Kescher gerutscht.
Das posen mit Fischen für insta und co wird halt auch einfach von vielen maßlos übertrieben.
 
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