Wieder einmal wurde ein Angler wegen Fischbildern vors Gericht gebracht.
Wegen Hechtbildern angeklagt: Angler vom Bodensee kommt vor Gericht (Bild: RR-Archiv)
Am Amtsgericht in Lindau muss sich ein Angler wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten. Er soll mit einen Hecht posiert und und ihn anschließend wieder freigelassen haben. Ein Fischereiaufseher zeigte den 27-jährigen Angler bereits 2021 an, nun landete der Fall vor dem Gericht.
Was haltet Ihr von dem Fall und der Strafe? Schreibt uns Eure Meinung in die Kommentare!
Wegen Hechtbildern angeklagt: Angler vom Bodensee kommt vor Gericht (Bild: RR-Archiv)
Am Amtsgericht in Lindau muss sich ein Angler wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten. Er soll mit einen Hecht posiert und und ihn anschließend wieder freigelassen haben. Ein Fischereiaufseher zeigte den 27-jährigen Angler bereits 2021 an, nun landete der Fall vor dem Gericht.
Zu lange an der Luft
Da Hechte am Bodensee kein Mindestmaß und keine Schonzeit besitzen, müssen alle gefangenen Exemplare entnommen werden. Der Vorwurf lautete, dass der Angler den gut einen Meter großen Fisch zu lange an der Luft ließ, ihn vermessen und fotografiert hat, um ihn anschließend wieder frei zu lassen. Der Fischereiaufseher gibt an, dass der Vorgang gute drei Minuten dauerte. Der Angeklagte streitet diese Beschuldigungen ab. Auch eine Sachverständige vom Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wurde hinzugezogen.
1000 Euro Geldstrafe
Aber es konnten weder die Sachverständige, noch die Richterin den Fall abschließend aufklären, da die Beweislage es nicht hergab und die Aussagen des Fischereisaufsehers und des Anglers zu widersprüchlich waren. Aufgrund dieser Sachlage folgte die Richterin dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein, unter der Vorraussetzung, das der Angler 1000 Euro an das Lindauer Tierheim zahle.Was haltet Ihr von dem Fall und der Strafe? Schreibt uns Eure Meinung in die Kommentare!
Catch and Release Fall am Bodensee
Der Mann soll mit seinem Fang posiert und den Fisch dann wieder ins Wasser gesetzt haben. In Deutschland verboten. Der Angler streitet alles ab.
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