Bodensee Untersee Bestimmungen

Ribolim

New Member
Hallo allerseits.

Da ich nun am Untersee wohne, möchte ich bald dort mit Angeln beginnen und es zu meinem Heimatgewässer machen.
Nun hab ich mir mal die Bestimmungen durchgelesen. 3 Dinge sind mir unklar.

Es steht,

1. es darf nur mit höchstens 3 Haken geangelt werden. Gilt das auch für Felchenhegenen? Dachte 5 seien da immer ok.

2. Lebende Köderfische dürfen nur am Maul gehakt werden. Ist das Angeln mit lebenden Köderfischen am Untersee wirklich noch erlaubt? Das kann ich mir fast nicht vorstellen.

3. Irgendwoher hab ich mal gehört, dass das Schleppangeln am Untersee verboten ist. Entweder hab ich es in den Bestimmungen überlesen oder es war ein Trugschluss. Wie ist da die Lage??

Über Aufklärung wäre ich froh.

LG
Alex
 

Aurikus

Et kütt wie et kütt
In stillem Gedenken
AW: Bodensee Untersee Bestimmungen

In der neuen Blinkerausgabe-Oktober gibt's ein Interview mit einem gewissen Christian William! Er ist am Bodensee geboren, betreibt dort ein Campingplatz und macht auch Guidings!
Frage 1 kann ich Dir schon mal beantworten! Drei Haken an der Hegene sind erlaubt!!
Für die anderen Fragen mal seine Homepage:
www.angelzentrum-bodensee.de
Vielleicht hilft das ja weiter!!
Er ist übrigens wohl ein Spezi was den Untersee angeht!! Der soll darüber hinaus auch fischreicher sein!
 
AW: Bodensee Untersee Bestimmungen

Untersee = 3 Haken an der Hegene, Obersee = 5 Haken an der Hegene.


Schleppen nur unter Ruder...Motor verboten. Weiße Flagge mit mindestens 60 X 60 cm nicht vergessen.

Köderfisch weiß ich nicht.
Interessiert mich aber auch da ich nächstes Jahr vermutlich nach 6 Jahren endlich wieder mit dem Boot auf dem Untersee unterwegs bin. Im Angelverein muss nur noch einer sterben oder austreten. Dann gibts den Platz im Bojenfeld :q:vik: :m



Edit:

Bin aus Langeweile mal in der Unterseefischereiordnung gelandet:



§ 24

Verbotene Fanggeräte und Fangmethoden

(1) Der Fischfang mit explodierenden, betäubenden und giftigen Mitteln, mit Schlingen, Drahtreusen, Schußwaffen, Harpunen und sonst verletzenden Geräten (mit Ausnahme der Angelhaken) sowie durch Schlagen auf das Eis ist verboten. Lebende Köderfische dürfen nur am Maul angesteckt werden.

(2) Die Verwendung des elektrischen Stromes für fischereiliche Zwecke bedarf einer Bewilligung der zuständigen Behörde des betreffenden Vertragsstaates.






Ob das jetzt aber wieder durch unser Bundesrecht ausgehebelt wird weiß ich nicht.
Wäre der Untersee nur auf deutschem Gebiet wäre das ziemlich sicher der Fall.
 
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