AW: Bodenwöhr: Was geht hier?
Hallo,
Neunburg kannst vergessen,da der Raubfisch ab 1.1.-15.5.in der Schwarzch gesperrt ist.
Du kannst in Schwandorf in der Naab und in den Seen fischen,denn da wird der Raubfisch erst ab 15.2. gesperrt. Eisfischen ist auch erlaubt.
Ein Auszug von den Bestimmungen vom Hammersee für Gäste
Auszug aus dem Gast-Erlaubnisschein des Angelsportvereins Bodenwöhr für den Hammersee, gemäß Art. 29 des Fischereigesetzes für Bayern
Die Angelsaison für Gastfischer ist in Bodenwöhr von: Samstag vor dem Palmsonntag bis 10. Oktober
Angelverbote für Gastfischer: 6. Oktober 2012 / 13. April 2013 / 29. und 30. Juni 2013 sowie am 5. Oktober 2013
Die Erlaubnis erstreckt sich auf das Fischen mit zwei Handangeln (entweder eine Raubfisch- und eine Friedfischangel oder zwei Friedfischangeln). Köderfisch und Fetzenköder sind vom 15.01. bis 15.05. verboten. Hunde- und Katzenfutter sind sowohl als Köder als auch als Futter ganzjährig verboten. Blinkern mit Natur- und Kunstködern, sowie Spinnfischen ist ebenfalls ganzjährig verboten.
Das Anfüttern ist auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
Das Angeln ist nur vom Ufer aus gestattet. Bei Benutzung von Booten muss das Boot am Ufer befestigt sein und am Ufer anliegen. Schilfbestände sind zu schonen.
Das Angeln ist längstens bis 23.00 Uhr erlaubt, das Gewässer ist bis spätestens 24.00 Uhr zu verlassen. Morgens darf frühestens ab 04.00 Uhr geangelt werden.
Gastfischer dürfen nicht am Ufer des Hammersees übernachten, dies ist untersagt !
Eisangeln ist verboten.
Gefangene Fische dürfen weder verkauft noch gegen Geldwert getauscht werden. Nicht waidgerechtes Fischen,
sowie gewinnsüchtiges Fischen ist untersagt.
Kein Angler hat das Recht auf einen bestimmten Angelplatz. Verhalten Sie sich gegenüber anderen Anglern, Badegästen und Fußgängern (vor allem im Bereich des Weiherrundweges) rücksichtsvoll und kameradschaftlich. Der Durchgang ist für Fußgänger freizuhalten.
Waidgerechte Angler sind aktive Umweltschützer und Naturfreunde. Alle Abfälle, auch Schuppen und Innereien ausgenommener Fische, sind nach Beendigung des Fischfangs mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Es sind die Bestimmungen des Bayer. Fischereigesetzes, der AVFiG und das Tierschutzgesetz einzuhalten.
Die Benutzung von Futterboot, Echolot, sowie das Setzen von Bojen ist nicht gestattet.
Friedfischangler sind verpflichtet eine Abhakmatte mitzuführen!
Gefangene Fische sind im Wasser oder auf einer Abhakmatte abzuhaken. Das Abhaken im Wasser entbindet nicht von der Plicht eine Abhakmatte mitzuführen.
Untermäßige oder während der Schonzeit gefangene Fische müssen unverzüglich zurückgesetzt werden.
Karpfen ab 65 cm Länge und Graskarpfen ab 80 cm Länge müssen aus hegerischen Gründen zurückgesetzt werden.
Pro Angeltag dürfen höchstens 2 Friedfische und 1 Raubfisch mitgenommen werden. Aal zählt nicht als Raubfisch. Ausnahme: Fangbeschränkung für Barsch und Weißfische: 2,5 Kilo täglich
Bei erreichen der Fangbeschränkung ist das Fischen auf die oben aufgeführten Arten sofort einzustellen.
Gehalterte Fische gelten als gefangen! Alle maßigen Fische, die der Fangbeschränkung unterliegen, müssen sofort in die Fangliste eingetragen werden, ansonsten droht Entzug der Angelkarte
Fänge dürfen nicht zusammengelegt werden.
Die Fangliste ist bei der Ausgabestelle für Angelkarten oder beim 1. Vorstand abzugeben.
Bei Verstößen gegen die Bestimmungen oder gegen gesetzliche Vorschriften erfolgt der sofortige ersatz- und entschädigungslose Einzug der Angelkarte.
Mindestmaße und Schonzeiten:
Fischart
Mindestmaß
Schonzeit
Aal
50 cm
keine
Hecht
60 cm
15. Januar - 15. Mai
Karpfen
40 cm
10. Oktober. - 10. November
Graskarpfen
60 cm
10. Oktober. - 10. November
Schleie
30 cm
10. Oktober. - 10. November
Zander
50 cm
15. Januar - 15. Mai
Krebse
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ganzjährig
Kannst dir ja mal durchlesen.Viel Spaß.