AW: Brandenburger Fischereigesetz ... Änderungen
um mal von persönlichen Befindlichkeiten auf ein neues Thema zu kommen hier mal meine Frage:
Im § 22 der neuen Fischereiordnung steht zur Fangstatistik, daß sie aufgehoben ist. Bedeutet dies, es brauchen keine Fangbücher mehr geführt werden?
Denn im "Märkischen Angler" 1-2010 heißt es auf S. 20 "Die Fänge sind mit dem Fangbuch abzurechnen, es ist eine Pflicht."
Also was gilt denn nun??? Wozu brauche ich Gesetze, wenn diese durch Ausnahmeregelungen wieder ausgehebelt werden.
Ich bekomme den leisen Verdacht, es soll immer mehr Verunsicherung bei den Anglern geschaffen werden (was darf ich, was nicht, gilt an dem Gewässer das Gesetz oder eine Ausnahmeregelung?). Wenn ich künftig meine Angelausrüstung zu Hause lassen muß, weil ich mit Ordnern über Gesetzestexte und deren Ausnahmen schon schwer am Wasser tragen habe, wird mir der Spaß am Angeln verdorben. Was dieser Bürokratie-auswuchs so alles bewirkt, wurde mir erst letzten Dienstag beim Verlängern meines Fischereischeins bewußt. Der letzte kostete 10€ Gebühr und 30€ Fischereiabgabe. Der aktuelle, ebenfalls für 5 Jahre, kostete bereits 25€ Gebühr und 40€ Fischereiabgabe. Ich sehe aber keinen Mehrwert für mich als Angler(ausser ich darf jetzt zwei Scheine
mit ans Wasser nehmen).
Ich erwarte nicht, daß mir jemand dies alles logisch erklärt, wollte nur mal den Frust loswerden.
Gruß
Ralf