Brandenburger Fischereigesetz ... Änderungen

Seefliege

Member
AW: Brandenburger Fischereigesetz ... Änderungen

|wavey: @ Hasenzahn;

seit wann ist der wels in der oder ne "eingewanderte" fischart? ich glaube, da liegste voll daneben. |kopfkrat
nach meinen infos sind die da heimisch, und nicht besetzt worden. anders sieht es bei anderen gewässern wie z.b. der elbe aus ...
 

berko

Well-Known Member
AW: Brandenburger Fischereigesetz ... Änderungen

Und mal ehrlich, der Wels ist ne eingewanderte Fischart der hier eigentlich nix zu suchen hat. Wurde vor Jahren mal aus "Spaß" in die Gewässer gesetzt. Durch die sehr warmen Sommer hat sich aber gezeigt das sich der Wels überproportional vermehrt.

Ich lach mich tot......warscheinlich vom Ebro eingeführt:q:q:q

Welse gibts auf Deutschem Gebiet warscheinlich länger als Menschen!!!
Belies dich bitte, bevor du solche Possen von dir gibst

http://de.wikipedia.org/wiki/Wels_(Fisch)

Sorry, aber auf dem Gebiet bin ich sehr empfindlich!!

Petri Berko
 

hasenzahn

Member
AW: Brandenburger Fischereigesetz ... Änderungen

Na dann sei mal weiter sehr empfindlich. In der Oder mag es natürliche Vorkommen geben. Aber in den Binnengewässern, vielen Stauseen und dem Elbe-System ist der Wels nach der Wende massiv besetzt worden. Z.B. gab es in Sachsen-Anhalt das Programm "In jeder Buhne einen Wels". Da man in Sachsen-Anhalt immer noch sehr stolz auf dieses Projekt ist, bleiben hier Schonzeiten und Mindestmaße bestehen, was in Sachsen bereits vor geraumer Zeit abgeschafft wurde und das nicht ohne Grund, denn im Oberlauf der Elbe wird der Wels langsam zur Plage. Bitte belies du dich dazu auch mal.
Der Wels gehört eher nicht als heimischer Fisch in unsere Breitengrade, jedenfalls nicht in dem Umfang. Weiter südlich mag das anders sein. Wir haben aber hier mitlerweile Gewässer da fängst due keine Plötze mehr über 20 cm Größe, K2-Karpfen brauchen wir in diese Gewässer nicht aussetzen weil der Wels die gleich wegfrisst.
Wozu braucht ein Fisch der in seiner Population enorm gewachsen ist, eigentlich in die meisten Gewässer nicht reingehört ein Mindestmaß und eine Schonzeit?
Vielleicht sollte man das ganze mal fachlich aus dem Blickwinkel der Fischereibilogie sehen und nicht emotional.
Die Elbe z.B. ist voll mit Wels. Es gibt kaum einen Aalansitz ohne Wels als Beifang.
 

Gardenfly

Active Member
AW: Brandenburger Fischereigesetz ... Änderungen

Der Wels gehört eher nicht als heimischer Fisch in unsere Breitengrade, jedenfalls nicht in dem Umfang. Weiter südlich mag das anders sein. Wir haben aber hier mitlerweile Gewässer da fängst due keine Plötze mehr über 20 cm Größe, K2-Karpfen brauchen wir in diese Gewässer nicht aussetzen weil der Wels die gleich wegfrisst.

"der Wels kam in der Elbe nicht selten vor" (Löns 1907,Borne1882,Lohmeyer1909)
Du Argumentierst also das eine schon mal Ausgerottete Fischart nochmals verschwinden soll zu Gunsten einer Fremdfischart (Karpfen), hat die Lehre aus dem vernichten der Aalbestände nicht gereicht ?
Gerade Fehlbesatz mit Karpfen lässt die anderen Fischarten ins Hintertreffen geraten, verbuttete Weissfischbestände sind dort nicht selten.
 

hasenzahn

Member
AW: Brandenburger Fischereigesetz ... Änderungen

Gut Freunde, da ihr alles so toll besser wisst würde ich vorschlagen ihr macht in Zukunft die Fischereipolitik selbst anstatt nur rumzunörgeln, oder? Steht ja jedem frei.
Ich geh jetzt angeln, denn egal was hier diskutiert wird, geändert wird so jedenfalls nichts.
Bringt euch doch selbst über eure Vereine in diese Entwicklungen mit ein, steht jedem frei.
Wir wählen im Frühjahr 2010 einen neuen Präsidenten des LAVB, bewerbt euch doch.|kopfkrat|wavey:
 

Esoxfreund

Schlechtwetterangler
AW: Brandenburger Fischereigesetz ... Änderungen

bin ja auch dafür das der Aal in seinem Bestand geschützt und unterstützt wird, aber was nützt das alles wenn die chinesen und japaner gern Aal essen |kopfkrat
 

berko

Well-Known Member
AW: Brandenburger Fischereigesetz ... Änderungen

Gut Freunde, da ihr alles so toll besser wisst würde ich vorschlagen ihr macht in Zukunft die Fischereipolitik selbst anstatt nur rumzunörgeln, oder? Steht ja jedem frei.
Ich geh jetzt angeln, denn egal was hier diskutiert wird, geändert wird so jedenfalls nichts.|kopfkrat|wavey:

Ich geh halt nicht nur angeln, sondern bin auch noch Vorsitzernder eines 150 Mann starken Angelvereins und Gewässerwart im Landkreis!!!!!Gerade deshalb ist mir diese Diskussion über den "ach so bösen" Wels ja nicht fremd.

Petri Berko
 

Seefliege

Member
AW: Brandenburger Fischereigesetz ... Änderungen

|wavey: @ Hasenzahn;

na wir werden ja sehen, wie sich der welsbestand in brb ohne schonzeit und mindestmass entwickeln wird. in der oder war er seit der wende auch mit schonung eher rückläufig ... diese aussage bezieht sich auf den bestand an mittleren und großwelsen. wobei ja der schutz der aale in gewisser weise auch wieder dem aufkommen von jungwelsen entgegen kommt, da ja nun dabei nicht mehr so viele verangelt werden ... |kopfkrat
 

Berlinerstar

Nur der FCB
AW: Brandenburger Fischereigesetz ... Änderungen

bin ja auch dafür das der Aal in seinem Bestand geschützt und unterstützt wird, aber was nützt das alles wenn die chinesen und japaner gern Aal essen |kopfkrat

Ja ist schon ein Problem ,aber man kann erhobenen hauptes sagen, man hat die ausrottung nicht mit unterstützt.
 

padotcom

Havelangler
AW: Brandenburger Fischereigesetz ... Änderungen

Lasst doch den Karnickelzahn hier sein Zeug schreiben. Ist er ja schon in anderen Threads mit auf die Fr*** geflogen.
Er hat halt keine Ahnung und posaunt sein gefährliches Halbwissen in der Weltgeschichte herum. #d

Ausserdem gehts in diesem Thread um Brandenburg. Nicht um Sachsen-Anhalt und auch nicht um Sachsen.

Zitat aus Wiki:
Das ursprüngliche Verbreitungsgebiet des Welses erstreckt sich in von der Elbe und dem Doubs in Ostfrankreich über Südschweden, Ost- und Südosteuropa mit Ausnahme der Mittelmeerküste und die Türkei bis zum Aralbecken und Afghanistan. Im Flusssystem des Rhein kommt er natürlich bis etwa zur Mündung des Ill bei Strassburg vor. Subfossile Funde weisen allerdings darauf hin, dass die Art ehemals auch weiter nördlich im Rhein und seinen Nebenflüssen bis zur Mündung in die Nordsee vorkam.
Zitat Ende

Soviel zu, den Wels gab es in der Elbe nicht....;)
 

carpolli

New Member
AW: Brandenburger Fischereigesetz ... Änderungen

Also ick finde das angeln auf Aal komplet verboten werden müsste.
Der Aal ist akut vom aussterben bedoht.
In den Niederlanden ist es schon gänzlich verboten auf Aal zu angeln. Der wird jetzt ausgerottet wie einst der Stör.
Kann sowas nicht verstehen,Klar schmeckt Aal gut,keine frage aber zu dem Preis. Nein Danke


hi!
du ich hab nix dagegen das der aal geschützt wird.
ganz im gegenteil aber wer schützt die aale vor den fischern,die da möglichkeiten haben massen zu fangen und diese auch mehr als voll ausnutzen auch mit mitteln die nicht ganz legal sind(wie z.b. elektrischfischen ohne sondergenehmigung)!
das schlimmste und dümmste überhaupt ist das sie sich über jahre hinweg selber ihre eigene existenz kaputt machen.
aber da zählt nur hier und jetzt und das liebe geld!

oki und gruß!
 

carpolli

New Member
AW: Brandenburger Fischereigesetz ... Änderungen

Also ich weiß ja nicht wo du so angeln gehst?! #d

Kleiner Tip, DAV-Mitglied darfst du erstmal generell in jedem Verbandsgewässer Nachtangeln. Es sei denn es ist für eines dieser explizit untersagt. Das ist mir aber hier bei uns in der Gegend noch nicht passiert!

Btw. der exzessive Einsatz von Satzzeichen macht deine Aussagen auch nicht wahrer ;)


hi!
sag mal wiedersprichst du dir gern selber?!
was ist denn das für ne aussage........generell erlaubtes nachtangeln und für eines dieser explizit untersagt!!!!!!#d
wir haben hier z.b. den silokanal da es ein koppelgewässer und unsere tollen dav-bonzen gerne mit unseren vereinsgeldern ******* kaufen und dafür noch ihre unterschrift leisten,haben wir uns leider an den regeln der berufsfischerei zu halten und das besagt nachtangeln verboten.
da gibts bei uns aber auch noch neu vom dav gepachtete gewässer die vorher dem fischer gehörten,da wo nur der angler die fische raus ziehen darf.
ist ja nicht schlecht könnte man denken,aber falsach gedacht!
auch da generelles nachtangelverbot!
wie gesagt so wird mit unseren vereinsgeldern um gegangen!
wie blöd kann man als dav-bonze sein sich auf so ein kack-deal einzulassen!=ganz einfach diese gelder sind nicht ihre!!!!!!!
privat würden sie sicherlich nie auf son scheiß eingehen,aber sie brauchen es ja auch nicht bezahlen sondern wir|gr:|gr:!
mußte ich hier mal los werden!!!
 

hasenzahn

Member
AW: Brandenburger Fischereigesetz ... Änderungen

Lasst doch den Karnickelzahn hier sein Zeug schreiben. Ist er ja schon in anderen Threads mit auf die Fr*** geflogen.
Er hat halt keine Ahnung und posaunt sein gefährliches Halbwissen in der Weltgeschichte herum. #d

Na Mr. Allwissend, dann mache ich mir mal nicht länger die Mühe dir irgendwelche Dinge zu erklären.
#6Du bist der Held, der Durchseher, der Allergrößte und Beste. Der unbestrittene Meister aller Klassen und der hellste Kopf unter Gottes Sonne !!!:vik:
Prost !!
 

LocalPower

Rutenzerlatscher
AW: Brandenburger Fischereigesetz ... Änderungen

hi!
sag mal wiedersprichst du dir gern selber?!
was ist denn das für ne aussage........generell erlaubtes nachtangeln und für eines dieser explizit untersagt!!!!!!#d
wir haben hier z.b. den silokanal da es ein koppelgewässer und unsere tollen dav-bonzen gerne mit unseren vereinsgeldern ******* kaufen und dafür noch ihre unterschrift leisten,haben wir uns leider an den regeln der berufsfischerei zu halten und das besagt nachtangeln verboten.
da gibts bei uns aber auch noch neu vom dav gepachtete gewässer die vorher dem fischer gehörten,da wo nur der angler die fische raus ziehen darf.
ist ja nicht schlecht könnte man denken,aber falsach gedacht!
auch da generelles nachtangelverbot!
wie gesagt so wird mit unseren vereinsgeldern um gegangen!
wie blöd kann man als dav-bonze sein sich auf so ein kack-deal einzulassen!=ganz einfach diese gelder sind nicht ihre!!!!!!!
privat würden sie sicherlich nie auf son scheiß eingehen,aber sie brauchen es ja auch nicht bezahlen sondern wir|gr:|gr:!
mußte ich hier mal los werden!!!

Mhhh ich weiß nicht was an meinem Post widersprüchlich ist oder was es da mißzuverstehen gibt!
Du bestätigst meine Aussage doch selber.
Grundsätzlich ist Nachtangeln in DAV-Gewässern erlaubt, es sein denn es ist für einige dieser (Gewässer) explizit (also genau für DAS EINE oder ANDERE) untersagt. Und das eben genau aus den Gründen die du auch wieder selber anführst. |uhoh:

Und irgendwie gefällt mir deine Art dich auszudrücken nicht.
Du wirst doch nicht gezwungen Vereins- bzw. Verbandsmitglied zu sein, wenn du der Meinung bist, das es nicht genug Verbandsgewässer gibt in denen Nachtangeln erlaubt ist.
 

padotcom

Havelangler
AW: Brandenburger Fischereigesetz ... Änderungen

Na Mr. Allwissend, dann mache ich mir mal nicht länger die Mühe dir irgendwelche Dinge zu erklären.
#6Du bist der Held, der Durchseher, der Allergrößte und Beste. Der unbestrittene Meister aller Klassen und der hellste Kopf unter Gottes Sonne !!!:vik:
Prost !!

Genau! Und der Schönste bin ich auch noch! Kannst du aber nicht wissen. :m
Und, es gibt ja überhaupt nichts, was du mir erklären könntest. Denn bisher waren deine Posts nur von Unwissen gesättigt.

Ich schreib hier eben nicht auf jeden Beitrag eine Antwort, wenn ich keine Ahnung hab. So wie du. (siehe weiter oben). Bemüh doch kurz eine Suchmaschine, mach dich schlau, dann kannste deine Meinung zum besten geben. Sonst hat ja keiner was davon. Dann lieber garnicht antworten.
 

carpolli

New Member
AW: Brandenburger Fischereigesetz ... Änderungen

Mhhh ich weiß nicht was an meinem Post widersprüchlich ist oder was es da mißzuverstehen gibt!
Du bestätigst meine Aussage doch selber.
Grundsätzlich ist Nachtangeln in DAV-Gewässern erlaubt, es sein denn es ist für einige dieser (Gewässer) explizit (also genau für DAS EINE oder ANDERE) untersagt. Und das eben genau aus den Gründen die du auch wieder selber anführst. |uhoh:

Und irgendwie gefällt mir deine Art dich auszudrücken nicht.
Du wirst doch nicht gezwungen Vereins- bzw. Verbandsmitglied zu sein, wenn du der Meinung bist, das es nicht genug Verbandsgewässer gibt in denen Nachtangeln erlaubt ist.


du mir gehts nicht darum das es zu wenige vereinsgewässer gibt wo man nachtangeln kann,sondern was mich im negativen sinne reizt das mit unseren beiträgen solche unsinnigen verträge zustande kommen.ich meine damit das diese verträge in keinster weise im interesse der angler sind,deswegen kann u. will ich es nicht verstehen wieso trotzdem so ein kack zustande kommt.wie du schon sagst,werd wohl aus dem verein austreten.
weil hier nicht im interesse der vereinsmitglieder u. angler gehandelt,verhandelt,bezahlt u. unterschrieben wird.
und das sollte doch wohl das oberste gebot unserer dav-obersten sein!!
du dat ist mir ziemlich wurst das du,ohne es zu verschönern ehrlichen direkten art mich auszudrücken,nicht klar kommst|wavey:;)
gruß olli!
 

Amerika1110

Well-Known Member
AW: Brandenburger Fischereigesetz ... Änderungen

um mal von persönlichen Befindlichkeiten auf ein neues Thema zu kommen hier mal meine Frage:
Im § 22 der neuen Fischereiordnung steht zur Fangstatistik, daß sie aufgehoben ist. Bedeutet dies, es brauchen keine Fangbücher mehr geführt werden?
Denn im "Märkischen Angler" 1-2010 heißt es auf S. 20 "Die Fänge sind mit dem Fangbuch abzurechnen, es ist eine Pflicht."
Also was gilt denn nun??? Wozu brauche ich Gesetze, wenn diese durch Ausnahmeregelungen wieder ausgehebelt werden.
Ich bekomme den leisen Verdacht, es soll immer mehr Verunsicherung bei den Anglern geschaffen werden (was darf ich, was nicht, gilt an dem Gewässer das Gesetz oder eine Ausnahmeregelung?). Wenn ich künftig meine Angelausrüstung zu Hause lassen muß, weil ich mit Ordnern über Gesetzestexte und deren Ausnahmen schon schwer am Wasser tragen habe, wird mir der Spaß am Angeln verdorben. Was dieser Bürokratie-auswuchs so alles bewirkt, wurde mir erst letzten Dienstag beim Verlängern meines Fischereischeins bewußt. Der letzte kostete 10€ Gebühr und 30€ Fischereiabgabe. Der aktuelle, ebenfalls für 5 Jahre, kostete bereits 25€ Gebühr und 40€ Fischereiabgabe. Ich sehe aber keinen Mehrwert für mich als Angler(ausser ich darf jetzt zwei Scheine
mit ans Wasser nehmen).
Ich erwarte nicht, daß mir jemand dies alles logisch erklärt, wollte nur mal den Frust loswerden.

Gruß

Ralf
 

hasenzahn

Member
AW: Brandenburger Fischereigesetz ... Änderungen

Mit dem Fischereischein verhält sich das so: Der gilt jetzt immer, lebenslang, nicht nur für 5 Jahre. Weil die Schreibstuben damit in Zukunft keine Kohle mehr machen können schlagen sie jetzt bei der Umschreibung auf den immer geltenden Fischereischein nochmal zu. Fischereiabgabe ist in der Höhe gleich geblieben bei 40 Euro für 5 Jahre. Dafür hast du das zweite Heft, wo dann die Marken reinkommen. Ist natürlich ein deutlich gesunkener Bürokratischer Aufwand, wie man sieht. Die Verlängerung des Fischereischeins wäre ja viel schwieriger, wie das einkleben einer Marke,und das ganze alle fünf Jahre, wer soll das aushalten ??
Fangbücher/Nachweise: Die Fischereiordnung schreibt die Fangbücher nicht vor, sondern die Gewässerordnung des LAVB. Da heißt es das die Fangbelege Bestandteil der Angelberechtigung sind und am Wasser mitzuführen sind. Mit den Fangbüchern ist allerdings auch im eigenen Interesse der Angler. Denn immer wieder halten Umwelt- und Naturschutzverbände dem LAV vor, das die Gewässer völlig überbesetzt sind. Mit den fangbüchern soll dikumentiert werden wieviele Fische in einem Gewässer gefangen wurden. Egal von wem, deshalb anonym. Danach richtet sich in Zukunft nämlich auch der Neubesatz der Gewässer. Da schadet es nicht mal ein zwei Fische mehr aufzuschreiben, so gleicht man das aus was Kormoran, Schwarzangler und alle anderen Fischdiebe nicht melden. Mit den Fangmeldungen kannst du selbst was für dein gewässer tun und vor allem nehmen wir den Umweltverbänden so die Munition, mit der sie zur Zeit auf uns schießen. denn die würden es am liebsten sehen wenn gar kein besatz der gewässer erfolgen würde und diese sich völlig selbst überlassen werden.
 
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