AW: Brandungsangeln /schutzgebiet
Die Schutzgebiete in Landesgewässern/gebieten kommen erst, wenn das mit den Schutzgebieten des Bundes (AWZ/Fehmarnbelt) zur Zufriedenheit der Schützer geregelt ist.
Die Pläne für Schutzgebiete in Landesgewässern/gelände am Ufer in Bezug natura2000 (Walkyrengrund etc. nur als Beispiel) liegen alle schon in der grünen Schublade...
Müsst ihr nicht glauben - hat auch keiner geglaubt, dass ein Angelverbot in den AWZ kommt, während Berufsfischereiweiter da rein darf, nach Bodenschätzen gesucht werden, Erdkabel verlegt etc. - NUR Angeln wird verboten.
Lernen durch Schmerzen.........
Honigmangel..........