Antwort FDP
Was soll einen Angler bewegen, wenn er unentschieden ist oder zwei Parteien gleich attraktiv findet, Ihre
Partei zu wählen?
Angeln ist mehr, als Fische aus dem Wasser zu ziehen. Die Anglerinnen und Angler sind Experten der von ihnen gepflegten Gewässer. Der gute ökologische Zustand der Gewässer ist genauso wie gute Fangmöglichkeiten ein Teil des Angelerlebnisses. Dafür leisten die Anglerinnen und Angler ehrenamtlich fachlich fundierte Arbeit.
Die FDP ist die Pionierpartei des Umweltschutzes in Deutschland. Eine intakte Umwelt ist Voraussetzung für Wohlstand und Lebensqualität. 1994 wurde der Umweltschutz ins Grundgesetz aufgenommen. In den Freiburger Thesen wurden 1971 wichtige Leitthesen zur Umweltpolitik verabschiedet. In der Folge wurde das Umweltbundesamt gegründet, das jetzt seinen Sitz in Dessau hat. In jeder Legislaturperiode erstellt die Bundesregierung einen Umweltbericht, der im Bundestag vorgestellt und debattiert wird. Die Wasserqualität unserer Seen und Flüsse hat sich entscheidend verbessert.
Dies wurde durch Investitionen in den Bau von Kläranlagen erreicht. 96% der Haushalte sind an eine Kläranlage angeschlossen. Während vor 20 Jahren Elbfische auf Grund ihrer hohen Schadstoffbelastung nicht genießbar waren, sind Elbfische inzwischen wieder eine Delikatesse.
Im Jahr 2000 wurde von der EU die Wasserrahmenrichtlinie beschlossen. Deren Ziel ist es, die Gewässermorphologie in einen ökologisch guten Zustand zu versetzen. Seither sind unter der Federführung der Länder in zahlreichen Flussgebietseinheiten Maßnahmen zur Verbesserung
der Gewässerstruktur umgesetzt worden. Dadurch erhält die Fischfauna verbesserte ökologische Bedingungen, es werden Laichmöglichkeiten für heimische Fischarten geschaffen. Dies dient auch dem Angelerfolg.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat zahlreiche Initiativen auf den Weg gebracht, die den Gewässer- und Fischartenschutz zum Ziel haben.
Dazu gehören:
Antrag der CDU/CSU und der FDP: (BT-Drs. Nr. 17/7352, v. 19.10.2011): Fischartenschutz voranbringen
– Vordringliche Maßnahmen für ein Kormoranmanagement.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/073/1707352.pdf
Antrag der FDP-Fraktion: (BT-Drs. Nr. 16/3098, 25.10.2006): Fischartenschutz fördern – vordringliche
Maßnahmen für ein Kormoranmanagement.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/030/1603098.pdf
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion: Maßnahmen gegen das Aalster-
ben, verbesserte Bedingungen für die Aalwanderung. (BT-Drs. Nr.: 16/12874, 06.05.2009).
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612874.pdf
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion: Moderne Aquakulturtechnik für die
Speisefischproduktion in Deutschland. (BT-Drs. Nr. 16/11344, v. 11.12.2008).
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/113/1611344.pdf
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion: Entwicklung der Aquakultur des Störs für die wirtschaftliche Nutzung und zur Wiedereinbürgerung von heimischen Stören in Deutschland.
(BT-Drs. 15/4650, v. 17.01.2005).
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/046/1504650.pdf
Deutschland hat eine sehr engagierte Zivilgesellschaft, die sich durch ihr ehrenamtliches Engagement in den verschiedensten Bereichen auszeichnet. Um dieses Engagement zu unterstützen haben wir in dieser Legislaturperiode (s. BT-Drs. Nr. 17/12123, v. 17. 01. 2013) beschlossen, das Ehrenamt durch grundlegende Maßnahmen zu stärken:
Das Gesetz hebt die so genannte Übungsleiterpauschale im Einkommensteuerrecht von 2.100 auf 2.400 Euro jährlich an und baut bürokratische Hemmnisse ab.
Auch die Ehrenamtspauschale erhöht sich von 500 auf 720 Euro. In beiden Fällen unterliegen die Einnahmen weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht.
Für die kommende Legislaturperiode sind im Politikbereich Umwelt/Agrarpolitik drei Themen von besonderer Bedeutung:
Das sind die Novellierung des Erneuerbare Energiengesetzes (EEG),
die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
und die Verabschiedung der Kompensationsverordnung, mit der der Bund den
Ausgleich für Eingriffe in die Natur festsetzt.
EEG:
im EEG ist insbesondere darauf zu achten, dass keine weiteren Wasserkraftwerke gebaut werden, die die Durchlässigkeit der Gewässer für wandernde Fischarten beeinträchtigen.
Wasserrahmenrichtlinie:
In Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie müssen vermehrt Anstrengungen
unternommen werden, die Durchlässigkeit unserer Fließgewässer zu verbessern. Wasserkraftanlagen sind nicht umweltneutral. Laut Umweltbundesamt haben Wasserkraftanlagen < 1000 KW eine negative
Umweltbilanz. Der von den Anglerinnen und Anglern durchgeführte und finanzierte Fischbesatz wird durch die Kleine Wasserkraft entwertet.
Kompensationsverordnung:
Wir wollen in der Kompensationsverordnung das Ersatzgeld an Stelle des
Realausgleichs stärken. Die Gelder sollen für eine Aufwertung von Ökosystemen genutzt werden. Dazu kann der Bau von Fischtreppen zur Verbesserung der Durchlässigkeit von Gewässern gehören. Ein positives Beispiel ist die Fischtreppe in Geesthacht, die durch Ersatzgelder finanziert wurde. Im ersten Jahr wurde sie von über einer Million Fische passiert. Sie ist für Fische bis zur Größe des Störs ausgelegt.
Was unternimmt ihre Partei sowohl im Bund wie parteiintern konkret, um Angler und Angeln zu fördern?
Die Fischerei wird weitgehend durch Landesgesetze geregelt. Auf die Ausgestaltung der Landesgesetze hat die Bundesregierung keinen Einfluss.
Angeln ist nicht nur ein Hobby, sondern die Anglerinnen und Angler setzen sich für den Natur- und Artenschutz ein, sind in der Ausbildung junger Menschen aktiv und leisten ihren Beitrag für eine gesunde Ernährung.
Das Engagement der Anglerinnen und Angler ist gesellschaftlich anerkannt. Die FDP hat in Anerkennung dieser Leistungen sich regierungsintern für die Umsetzung des Antrags zum Fischartenschutz eingesetzt.
Wir haben weiterhin auch für die Anglerinnen und Angler den Sportbootführerschein reformiert, da viele Angler nicht ausschließlich vom Ufer aus angeln. Beide Initiativen haben große Anerkennung erfahren.