AW: Bundesweite gleiche Gesetze
da hast du wohl ein bischen einfach gedacht.
die angler sind nicht mal in der lage gegen landesgesetze anzugehen, da soll das dann bundesweit funktionieren?
aus welchem grund? das müßtest du mal erklären.
und warum soll aus bundeseinheitlichen gesetzen ein einheitlicher verband hervorgehen?
antonio
Auf Landesebene, zB. in BW ist der Landesverband des VDSF maßgeblich an einigen unsinnigen Gesetzen beteiligt, in dem der Verband ohne es mit seinen Mitgliedern abzustimmen in einem offenen Brief an die Landesregierung diese Gesetze einforderte. Heute beruft sich die Landesregierung zum Teil darauf, daß ja selbst der Angler Verband in BW für ein Nachtangelverbot eintreten würde, die Begründungen hierfür wurden auszugsweise fast 1:1 aus diesem offenen Brief des Verbandes an die Landesregierung übernommen. Deshalb sieht das Ministerium keine Veranlassung mehr an diesem Gesetz etwas zu ändern, und das kann ich sogar nachvollziehen.
Dies wäre m.M. nach auf Bundesebene nie passiert.
Mit einer einheitlichen Gesetzgebung auf Bundesebene kann m.M. nach auch nur eine einheitliche Vertretung auf Bundesebene über einen gemeinsamen Verband erfolgen um Einfluß zu nehmen, bzw. dann liegt es wesentlich näher als heute, daß man über einen Gesamt Verband die Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Gesetzgeber auf Augenhöhe in Berlin vertritt.
Dies würde auch die Existens heute bestehender Landesverbände nicht ausschließen, die Stimmen dieser Landesverbände haben aber dann eine wesendlich kleine Auswirkung wie heute. Und das würde m.M. nach der Gesetzgebung insgesammt gut tun.
Eine gemeinsame Gesetzgebung schließt auch sinnvolle Ausnahmenregelung nicht aus. Der Binnen Motorbootführerschein dafür ist ein gutes Beispiel.
Ist aber alles meine persönliche Meinung vielleicht auch Wunschdenken, denn eintreten wird eine einheitliche Gesetzgebung eh nie |supergri .