Bußgeldkatalog

Hänger06

Well-Known Member
Falscher Link von einer nicht offiziellen Seite,

sorry.

aber hier,


  • Das deutsche StGB stellt in § 293 unter Strafe, wenn Sie fischen und dabei ein fremdes Fischereirecht oder Fischereiausübungsrecht verletzen, also zum Beispiel ohne Erlaubnisschein angeln.
  • Die Strafandrohung für Fischwilderei reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren. Bei erstmaliger Tatbegehung wird im Regelfall eine Geldstrafe im unteren Tagessatzbereich verhängt. Wenn Sie allerdings hartnäckig gegen fremde Fischereirechte verstoßen, können Sie sich bald eine Bewährungsstrafe einhandeln.
  • Der Tatbestand der Fischwilderei setzt jedoch voraus, dass es sich um herrenlose Fische handelt. Falls Sie in einem geschlossenen Teich, der in Privateigentum steht, ohne Angelschein angeln, begehen Sie damit einen Diebstahl, der ebenfalls mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden kann (§ 242 StGB). Da es sich häufig um Diebstahl geringwertiger Sachen handelt, liegen die Strafen bei Erstbegehung an der unteren Grenze des Strafrahmens. Außerdem wird die Tat nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt (§ 248 a StGB).
 
Zuletzt bearbeitet:

ronram

...
AW: Bußgeldkatalog

Diese Internetseite wird immer wieder als seriöse Quelle ins Feld geführt, dabei ist sie überfüllt mit Fehlern...

Impressum:
Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

Meiner Meinung nach wird durch "tierschutz.bußgeldkatalog" und die Aufmachung der Seite suggeriert, dass es sich um etwas "Offizielles" handelt...was es nicht ist.

Dort kann man u.a. lesen, dass der Fischfang mit Erlaubnis, aber ohne Fischereischein strafbar sei. Totaler Quatsch...
 
Zuletzt bearbeitet:

Hänger06

Well-Known Member
AW: Bußgeldkatalog

Moin Ronam,

heißt das dass keine Offizielle Seite ist? und die dort angegeben Angaben nicht stimmen?

Wenn dem so sein sollte würde ich mein Post löschen!

Danke vorab.

Gruß jens
 

ronram

...
AW: Bußgeldkatalog

Hi,

Ja genau das heißt es...weiß auch nicht, wieso man so eine irreführende Seite erstellt.

Nein, lass deinen Post doch drin. Es ist doch gut, dass du darauf aufmerksam machst. :)
 

Hänger06

Well-Known Member
AW: Bußgeldkatalog

O.K. dann mal stehen lassen ...10.000euronen oder schupsen von der Spundwand für Nichtschwimmer:q:q:q
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Bußgeldkatalog

Ein Tipp mal für die Zukuft, einfach mal ins Impressum schauen, dass hab ich auch gemacht als ich deine verlinkte Dreckseite eben geöffnet habe.
Man versucht dort von der Aufmachung einen offiziellen, behördlichen Eindruck zu machen!

Jürgen
 

phirania

phirania
In stillem Gedenken
AW: Bußgeldkatalog

In manchen Fällen würde ich solche Strafen begrüßen.
Wobei es bei den meisten ja echt übertrieben wirkt.
Aber wie schon geschieben nichts offizielles.
Riecht iw.nach Petra.
 
Oben