Bußgeldkatalog

Leif

TROUTHUNTER
Hi @ all.

mein alter Verein hat einen Bußgeldkatalog. Habt ihr auch einen in eurem verein?
Und was haltet ihr von diesem?


Bußgeldkatalog




1. Das Fischen in einem vom Verein gesperrten Gewässer 25,-- €

2. Der Gebrauch eines Fischereibootes oder von Fangeräten (hier: Reusen und Körbe) ohne die vorgeschriebene Kennzeichnung 10,-- €

3 Unzulängliche Beaufsichtigung der Fanggeräte durch den Sportfischer (außerhalb von Sicht- oder Rufweite) 10,-- €

4. Der Verkauf von gefangenen Fischen (Tausch gilt als Kauf) 25,-- €

5. Das Überschreiten der Anzahl der zugelassenen Fanggeräte 10,-- €

6. Der Gebrauch von Drahtkörben und Drahtreusen 10,.. €

7.Beschädigung oder Verunreinigung der Ufer und Böschungen; das Graben nach Würmern an Böschungen und Deichen, das Liegenlassen von Fischen, die Errichtung von Feuerstellen, jeweils 25,-- €

8. Angeln an verschmutzter Stelle 25,-- €

9.Nichtbeachtung der vereinsinternen Mindestmaße (ausgenommen Köderfische), für jeden untermaßigen Fisch
10,-- €


10. Die Verwendung von Edelfischen als Köder 25,-- €

11. Die Verletzung der vereinseigenen Schonzeiten 25,-- €

12 Die Nichtabgabe der Fangliste 6,-- €

13. Die Nichtbeachtung der Fangbeschränkung, proFisch25,--

14.Die Verweigerung, bei Kontrollen Fang, Geräte oder Papiere vorzuzeigen 25,-- €

15. Anfüttern in stehenden Gewässern 10,-- €

16. Nicht waid- bzw. fischgerechtes Angeln und Fischen 25,-- €

17. Nichtmitführen der notwendigen Ausweis- und Berechtigungspapiere 10,-- €

18. Fischen ohne gültige Fischereierlaubnis 15,-- € Anzeige
 
O

oknel

Guest
AW: Bußgeldkatalog

Bußgeldkatalog




1. Das Fischen in einem vom Verein gesperrten Gewässer 75- €

2. Der Gebrauch eines Fischereibootes oder von Fangeräten (hier: Reusen und Körbe) ohne die vorgeschriebene Kennzeichnung 10,-- €

3 Unzulängliche Beaufsichtigung der Fanggeräte durch den Sportfischer (außerhalb von Sicht- oder Rufweite) 10,-- €

4. Der Verkauf von gefangenen Fischen (Tausch gilt als Kauf) 0-- €

5. Das Überschreiten der Anzahl der zugelassenen Fanggeräte 100-- €

6. Der Gebrauch von Drahtkörben und Drahtreusen 1000.-€ (wenn verboten)

7.Beschädigung oder Verunreinigung der Ufer und Böschungen; das Graben nach Würmern an Böschungen und Deichen, das Liegenlassen von Fischen, jeweils 250-- €

8. Angeln an verschmutzter Stelle 75,-- €

9.Nichtbeachtung der vereinsinternen Mindestmaße (ausgenommen Köderfische), für jeden untermaßigen Fisch
50,-- €


10. Die Verwendung von Edelfischen als Köder 250,-- €

11. Die Verletzung der vereinseigenen Schonzeiten 125,-- €

12 Die Nichtabgabe der Fangliste 0,-- €

13. Die Nichtbeachtung der Fangbeschränkung, proFisch 50,--

14.Die Verweigerung, bei Kontrollen Fang, Geräte oder Papiere vorzuzeigen 100,-- €

15. Anfüttern in stehenden Gewässern 10,-- € ?

16. Nicht waid- bzw. fischgerechtes Angeln und Fischen 250,-- €

17. Nichtmitführen der notwendigen Ausweis- und Berechtigungspapiere 10,-- €

18. Fischen ohne gültige Fischereierlaubnis 300,-- € Anzeige


naja wers braucht
 

Chani04

Besser Bekannt als die *Fee*
AW: Bußgeldkatalog

Finde den von onkel besser ehrlich gesagt...
Das tut im Geldbeutel mehr weh als 10 Euro z.b.
Grade für Verschmutzung und Größe ect....
Gruß
Germaine
 

tapaesser

Member
AW: Bußgeldkatalog

Bei uns gibt es keine Bußgelder.

Es ist etwas härter.
Wenn man bei Verstößen erwischt wird gibt es Angelverbot auf Zeit bis hin zum Ausschluß aus dem Verein.

Das finde ich viel härter, aber auch besser, da es genug Leute gibt, denen Geldstrafen am Ar*** vorbei gehen.
 

Leif

TROUTHUNTER
AW: Bußgeldkatalog

Hi.


Das ist schon ein sehr krasser Unterschied.
Sehr sehr krass...aber wohl auch besser....
 

Naglfar

Member
AW: Bußgeldkatalog

@leif: ist ja total harmlos! ich würde ja eher behaupten, dass diese niedrigen bußgelder eher zu verstößen animieren. was sind schon 5-25€? das schreckt doch niemanden ab. vielleicht jungangler, die eh knapp bei kasse sind.

beim oknel schaut es schon besser aus. wenn, dann gleich richtig, dass es auch richtig weh tut!


gruß,
naglfar
 

zander55

Member
AW: Bußgeldkatalog

Einen Bußgeldkatalog gibt es hier zum Glück nicht.
Wenn sich jemand nicht an die Vereinssatung hält, bekommt ne Zeit lang Angelverbot und wer sich daran nicht hält, wird aus dem Verein ausgeschlossen.
 

Leif

TROUTHUNTER
AW: Bußgeldkatalog

Hi du!

In meinem neuen Verein wird es auch so gehanhabt. Erst sperre dann Ausschluss!
 

macfisch

Member
AW: Bußgeldkatalog

Tja nicht beaufsichtiges Gerät, wird bis zur nächsten Jahreshauptversammluung konvesiert.

Feuer machen=Vereinsauschluss

Untermassige Fische etc. das gleiche.

Und Catch and Release wird als nicht Fisch gerecht angesehen und wird ebenfalls, mit nen Ausschluss bestraft. Fangbegrenzungen werden auch sehr stark kontrolliert.

Setzkescher sind auch verboten.

Wobei arbeiten am Ufer, in letzten Rundschreiben soagr gefordert werden.

Tausch und Verkauf ist ebenfalls verboten.

Wenn ich mich recht entsinne, gibts bei uns meistens nur Ausschluss.

Allerdings ist Zelten auch verboten, aber wenn man ein Ansitz Nachts macht, drücken die ein Auge zu.

Spinnfischen in den Monaten Juni und Juli ist in stehenden Gewässern, verboten und wird geahndet.

Komischerweise klappt das mit den harten Regeln, was die 1000 Mitglieder in etwa beweisen. Wie an sieht geht das erfolgreiche Fischen auch ohne C&R.
 

Garfield0815

Dänemark infiziert
AW: Bußgeldkatalog

tapaesser schrieb:
Bei uns gibt es keine Bußgelder.

Es ist etwas härter.
Wenn man bei Verstößen erwischt wird gibt es Angelverbot auf Zeit bis hin zum Ausschluß aus dem Verein.

Das finde ich viel härter, aber auch besser, da es genug Leute gibt, denen Geldstrafen am Ar*** vorbei gehen.
So läufts auch bei uns.....
 

Seebaer

Active Member
AW: Bußgeldkatalog

Hallo..

ich finde Bußgeldstrafen für Blödsinn.

Entweder Angler können sich benehmen oder gehören gesperrt bzw aus den Verein ausgeschlossen.
 

Schlei

Member
AW: Bußgeldkatalog

bie uns gibt es erst ne verwahrnung (bei junganglern auch ne stunden lange erklärung) dann wenn man den gleichen mist wie beim ersten mal baut 1 tag sperre dann beim nächsten mal längere sperre und daaaaaan den vereinsrausschmiss wenn man pech hat ansonsten wieder ne sperre.
 

aal-andy

Fehmarnbegeisterter
AW: Bußgeldkatalog

ich verstehe nicht, warum sich vereine strafen für verbote zu nutze machen, die auf dem landesfischerei-recht bzw. -gesetz beruhen und geregelt sind. das wäre das gleiche, wenn ich persönlich auf meinem privatgelände bußgelder für ordnungswidrigkeiten abkassieren und mir die kohle in die tasche stecke würde. ob ich mich damit nicht mal selber strafbar mache ?! verstößt jemand gegen die gesetzlichen regelungen, auch innerhalb eines vereins und dem damit in diesem fall als privat geltendes gewässer, dann soll das auch dementsprechend geahndet werden. niemand privates hat das recht, einen eigenen bußgeldkatalog aufzustellen. bei uns gibt´s 3 stufen: ermahnung - abmahnung - und wech !! je nach verstoß muss derjenige zusätzlich mit einer anzeige an behördlicher stelle rechnen.
 
Zuletzt bearbeitet:

aal-andy

Fehmarnbegeisterter
AW: Bußgeldkatalog

macfisch schrieb:
Tja nicht beaufsichtiges Gerät, wird bis zur nächsten Jahreshauptversammluung konvesiert.

das ist für mich diebstahl, wenn ich bewußt ein stop-schild überfahre darf mir die polizei das auto auch nicht für 3 monate wegnehmen, das ist nämlich meins !! sie können mir das fahren verbieten, ja, aber der wagen ist mein eigentum.
 
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