Leif
TROUTHUNTER
Hi @ all.
mein alter Verein hat einen Bußgeldkatalog. Habt ihr auch einen in eurem verein?
Und was haltet ihr von diesem?
Bußgeldkatalog
1. Das Fischen in einem vom Verein gesperrten Gewässer 25,-- €
2. Der Gebrauch eines Fischereibootes oder von Fangeräten (hier: Reusen und Körbe) ohne die vorgeschriebene Kennzeichnung 10,-- €
3 Unzulängliche Beaufsichtigung der Fanggeräte durch den Sportfischer (außerhalb von Sicht- oder Rufweite) 10,-- €
4. Der Verkauf von gefangenen Fischen (Tausch gilt als Kauf) 25,-- €
5. Das Überschreiten der Anzahl der zugelassenen Fanggeräte 10,-- €
6. Der Gebrauch von Drahtkörben und Drahtreusen 10,.. €
7.Beschädigung oder Verunreinigung der Ufer und Böschungen; das Graben nach Würmern an Böschungen und Deichen, das Liegenlassen von Fischen, die Errichtung von Feuerstellen, jeweils 25,-- €
8. Angeln an verschmutzter Stelle 25,-- €
9.Nichtbeachtung der vereinsinternen Mindestmaße (ausgenommen Köderfische), für jeden untermaßigen Fisch
10,-- €
10. Die Verwendung von Edelfischen als Köder 25,-- €
11. Die Verletzung der vereinseigenen Schonzeiten 25,-- €
12 Die Nichtabgabe der Fangliste 6,-- €
13. Die Nichtbeachtung der Fangbeschränkung, proFisch25,--
14.Die Verweigerung, bei Kontrollen Fang, Geräte oder Papiere vorzuzeigen 25,-- €
15. Anfüttern in stehenden Gewässern 10,-- €
16. Nicht waid- bzw. fischgerechtes Angeln und Fischen 25,-- €
17. Nichtmitführen der notwendigen Ausweis- und Berechtigungspapiere 10,-- €
18. Fischen ohne gültige Fischereierlaubnis 15,-- € Anzeige
mein alter Verein hat einen Bußgeldkatalog. Habt ihr auch einen in eurem verein?
Und was haltet ihr von diesem?
Bußgeldkatalog
1. Das Fischen in einem vom Verein gesperrten Gewässer 25,-- €
2. Der Gebrauch eines Fischereibootes oder von Fangeräten (hier: Reusen und Körbe) ohne die vorgeschriebene Kennzeichnung 10,-- €
3 Unzulängliche Beaufsichtigung der Fanggeräte durch den Sportfischer (außerhalb von Sicht- oder Rufweite) 10,-- €
4. Der Verkauf von gefangenen Fischen (Tausch gilt als Kauf) 25,-- €
5. Das Überschreiten der Anzahl der zugelassenen Fanggeräte 10,-- €
6. Der Gebrauch von Drahtkörben und Drahtreusen 10,.. €
7.Beschädigung oder Verunreinigung der Ufer und Böschungen; das Graben nach Würmern an Böschungen und Deichen, das Liegenlassen von Fischen, die Errichtung von Feuerstellen, jeweils 25,-- €
8. Angeln an verschmutzter Stelle 25,-- €
9.Nichtbeachtung der vereinsinternen Mindestmaße (ausgenommen Köderfische), für jeden untermaßigen Fisch
10,-- €
10. Die Verwendung von Edelfischen als Köder 25,-- €
11. Die Verletzung der vereinseigenen Schonzeiten 25,-- €
12 Die Nichtabgabe der Fangliste 6,-- €
13. Die Nichtbeachtung der Fangbeschränkung, proFisch25,--
14.Die Verweigerung, bei Kontrollen Fang, Geräte oder Papiere vorzuzeigen 25,-- €
15. Anfüttern in stehenden Gewässern 10,-- €
16. Nicht waid- bzw. fischgerechtes Angeln und Fischen 25,-- €
17. Nichtmitführen der notwendigen Ausweis- und Berechtigungspapiere 10,-- €
18. Fischen ohne gültige Fischereierlaubnis 15,-- € Anzeige