C+R im Fischereiverband Saar- Methode oder Wahnsinn?

Thomas9904

Well-Known Member
Vorabveröffentlichung Mag April

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C+R im Fischereiverband Saar- Methode oder Wahnsinn?
Wie oft darf ein Verband der organisierten Sport- und Angelfischerei in welcher Zeit Meinung und Richtung ändern, um noch als seriös zu gelten?

Alle diese Aussagen stehen zeitgleich auf der Seite des Landesfischereiverband Saar KöR (gesichert):
https://www.fischereiverband-saar.de/

Fischereiverband Saar schrieb:
""Catch and release" verstößt gegen das Tierschutzgesetz"
Fischereiverband Saar schrieb:
Weder der Angelvorgang als solcher noch die Praktik des Catch & Release – wie immer es dazu gekommen ist – ist strafbar.
Fischereiverband Saar schrieb:
In den Vorbereitungslehrgängen zur Fischerprüfung vermittelt der Fischereiverband Saar ein Allgemeinwissen, zu dem insbesondere auch die Erkenntnis gehört, dass das „Catch and Release“ gegen § 1 S.2 TierSchG verstößt und deshalb zu unterbleiben hat.
Fischereiverband Saar schrieb:
Darüber hinaus gebe ich zu bedenken, dass die selektive Entnahme von Fischen ein Kernprinzip des „Catch and Release – Konzeptes“ ist, sodass vorliegend nicht pauschal von einer nicht waidgerechten Angelmethode gesprochen werden kann


Endlich Richtung Angler?
Es bewegt sich langsam was in der Welt der organisierten Sport- und Angelfischerei. Immer mehr bekommen Verbände mit, wie weit weg sie von den aktiven Anglern sind.

Die Zersplitterung des DAFV wie auch der Schwund der Zahler durch Vereinskündigungen in vielen Landesverbänden sind da Indizien.

Ein weiteres Indiz, was es früher so nie gegeben hätte:
Eine Kampfkandidatur ums Präsidentenamt im DAFV.
Also die Kandidatur des Präsidenten Schneiderlöchner vom Fischereiverband Saar als Präsident des DAFV - GEGEN das bestehende Präsidium:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=325105

Auch der DAFV selber versucht nun, nachdem er mit seinen Mitgliedsverbänden LSFV-SH und LAV-MeckPomm und dem DMV bei Baglimit Dorsch und Angelverbote in den AWZ (> z. B. Fehmarnbelt) versagt hatte, nun auf den Zug aufzuspringen und zumindest vorzugeben, auch etwas für Angler tun zu wollen:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?p=4639798#post4639798

Aber all diese Verbände der organisierten Sport- und Angelfischerei, ob Saarland, DAFV oder andere haben ein Problem:
Jahrezehntelange, schützergeprägte Gehirnwäsche mit Anbiederungspolitik (Appeasement) an Schützer, Politik und Behörden und damit Entfernung von der anglerischen Praxis und von den Bedürfnissen der Angler und des Angelns an sich.

Ehrlich oder anbiedernd?
Wie schwer das raus zu bekommen ist aus Funktionärsköpfen und wie wenig konsistent diese neue "Anbiederung" an Angler ist, das kann man exemplarisch am Beispiel des Saarlandes und seines DAFV-Präsidentenkandidaten, dem Rechtsanwalt Schneiderlöchner sehen.

Und zwar seit es eine Anzeige von PETA gegen einen saarländischen Angler gab, der einen Waller zurückgesetzt hatte:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=325190

Plötzlich neue Sicht im Saarland?
Da gibt es auf einmal ganz seltsame, neue Definitionen zum Thema C+R auf der Seite des FVS KöR unter dem Titel "Fehlverhalten einzelner Angler wird zur Stigmatisierung des Angelns insgesamt von Tierrechtlerorganisation ausgenutzt!"
Wir wissen nicht, wer diesen Artikel eingestellt oder die Einstellung autorisiert hat, Fakt ist, da ist u. a. folgende Sätze zu lesen:
https://www.fischereiverband-saar.de/
Fischereiverband Saar schrieb:
Darüber hinaus gebe ich zu bedenken, dass die selektive Entnahme von Fischen ein Kernprinzip des „Catch and Release – Konzeptes“ ist, sodass vorliegend nicht pauschal von einer nicht waidgerechten Angelmethode gesprochen werden kann
Fischereiverband Saar schrieb:
Weder der Angelvorgang als solcher noch die Praktik des Catch & Release – wie immer es dazu gekommen ist – ist strafbar.

Nun gut, abgesehen von der wirren und amateurhaften juristischen Argumentation und Hinführung zu diesen Behauptungen (daher glaube ich nicht, dass die von Rechtsanwalt Schneiderlöchner kommen), geht das grundsätzlich in eine Richtung, die wir schon immer vertreten und gut heissen:
Individuelle Entscheidung des Anglers beim zurücksetzen..

Seltsamerweise verteidigt laut Minister und Ministeriumssprecherin der Präsident Schneiderlöchner aber dann, dass er aktiv zusammen mit Minister Jost " erfolgreich" an mehr Tierschutz und dem Verbot von C+R im saarländischen Fischereigesetz gearbeitet hat:
https://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=319641
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=324291

Wer schreibt was auf der Saarlandseite??
Wissen die, was sie tun?

Das absolut irre Durcheinander beim Fischereiverband Saar geht aber noch weiter.
Denn immer noch ist unter dem Punkt:
""Catch and release" verstößt gegen das Tierschutzgesetz"
ein "interessantes" PDF - Dokument abzurufen:
https://www.fischereiverband-saar.de/catch-and-release/

Hier macht der Fischereiverband seine (welche den nun eigentlich, siehe oben) Sichtweise bezüglich C+R klar, die er auch so in seiner Ausbildung zum Fischereischein umsetzen würde:
Fischereievrband Saar schrieb:
In den Vorbereitungslehrgängen zur Fischerprüfung vermittelt der
Fischereiverband Saar ein Allgemeinwissen, zu dem insbesondere auch die Erkenntnis gehört, dass das „Catch and Release“ gegen § 1 S.2 TierSchG verstößt und deshalb zu unterbleiben hat.

Die Sachkompetenz des Autors des Artikels zeigt sich bereits durch die Verlinkung. Dort heißt es wörtlich: "Catch and release" verstößt gegen das Tierschutzgesetz, OLG-Beschluss vom 3.7.2015.pdf

Dem geneigten Betrachter im Allgemeinen und Juristen im Besonderen sollte bekannt sein, dass OLG für Oberlandesgericht steht, der Beschluss ist indessen vom OVG (Oberverwaltungsgericht) Münster. Allein durch diesen Fauxpas disqualifiziert sich der Autor.

Viel schlimmer ist aber, dass er die Ausführungen des OVG´s, welche durchaus in Zweifel gezogen werden dürfen (gerade wenn man Angler ist), gleichsam ungeprüft übernimmt. Er verkennt zudem, dass das OVG ausschließlich zur Frage von c&r in einem sogenannten Angelzirkus Stellung genommen hat, was sich bereits aus dem Streitgegenstand der Eilentscheidung unschwer entnehmen lässt. Dabei kann man das Ergebnis durchaus in Zweifel ziehen, wenn man mit anderen Stimmen in der Literatur das Schmerzempfinden und die Leidensfähigkeit von Fischen in Zweifel zieht, worauf selbst Meyer-Ravenstein in seiner Entscheidungsanmerkung (jurisPR-AgrarR 5/2015 Anm. 3) hinweist. Dass das OVG zu der Frage, was passiert, wenn in einem Vereinsgewässer ein Fisch wieder zurückgesetzt wird, denklogisch nicht Stellung bezogen hat, übersieht er vorsätzlich.

Unabhängig davon, blendet der Autor aus – der sich als großer Verfechter der Anglerinteressen ausgibt – dass es durchaus auch andere Stimmen in der Literatur gibt (vgl. etwa http://www.anglerpraxis.de/ausgaben-archiv/mai-2006/c-r-glaubens-oder-rechtsfrage.html und http://archiv.anglertreff-thueringen.de/pdf/aktuelleentwicklungenundtendenzendesfischereir.pdf).
Wie gesagt:
Er blendet aus, anstatt sie für die Anglerschaft fruchtbar zu machen.

Der Autor greift eine anglerunfreundliche – um nicht zu sagen feindliche – Rechtsprechung auf und verallgemeinert sie in einer Form, die den deutschen Anglern weiteren Schaden zufügt.

Selbst Mayer-Ravenstein hält als Fazit fest: Der Beschluss des OVG Münster bestätigt noch einmal in deutlicher Weise die tierschutzrechtliche Unzulässigkeit der Fangmethode „Catch und Release“ als reiner sportlicher oder kommerzieller Betätigung. Was aber ist rein sportlich oder kommerziell? Es wäre des Schweißes der Edlen (gerade der Juristen) wert, hier eine Differenzierung zu definieren die nicht 90 % der deutschen Angler zu (Klein-) Kriminellen macht.

Wenn aber die Marschrichtung des Autors die Politik des führenden deutschen Anglerverbands sein soll, dann können sich die Angelvereine und Verbände gleich dem NABU oder PETA anschließen.

Um es mit Edmund Stoiber zu sagen: „Die dümmsten Kälber wählen ihren Metzger selber!“

Was gilt denn nun???????
Was gilt denn nun beim Fischereiverband Saar, welche der alle gleichzeitig auf den Seiten des Verbandes befindlichen Aussagen gelten denn?
Fischereiverband Saar schrieb:
Darüber hinaus gebe ich zu bedenken, dass die selektive Entnahme von Fischen ein Kernprinzip des „Catch and Release – Konzeptes“ ist, sodass vorliegend nicht pauschal von einer nicht waidgerechten Angelmethode gesprochen werden kann
Fischereiverband Saar schrieb:
Weder der Angelvorgang als solcher noch die Praktik des Catch & Release – wie immer es dazu gekommen ist – ist strafbar.
Fischereiverband Saar schrieb:
In den Vorbereitungslehrgängen zur Fischerprüfung vermittelt der
Fischereiverband Saar ein Allgemeinwissen, zu dem insbesondere auch die Erkenntnis gehört, dass das „Catch and Release“ gegen § 1 S.2 TierSchG verstößt und deshalb zu unterbleiben hat.

Was will der Kandidat Schneiderlöchner denn dann nun in den Bundesverband transportieren?
Dass C+R strafbar und zu verurteilen sei?
Dass C+R Teil von selektiver Entnahme und nicht strafbar sei?
Dass sich der FVS anmasst, das "Allgemeinwissen", dass C+R strafbar sei an Angler in Prüfungskursen zu vermitteln, obwohl das juristisch absolut umstritten ist?

Sind solche Verbände mit solch absolut divergierenden Aussagen überhaupt tragbar für Angler?

Liegt das vielleicht auch mit daran, dass der saarländische Verband als Körperschaft öffentlichen Rechtes nicht nur mit von der Regierung finanziert wird, sondern darum noch mehr als ein e.V. an der Leine von Regierung und Behörden hängt und mal so und mal so springen muss, je nachdem wie gewünscht von welcher Regierung?

Ich weiss es nicht.....

Aber eines weiss ich sicher:
Eine solche "Nichthaltung" verschiedenster Ansichten gleichzeitig zum Thema zurücksetzen wie auf Seiten des Saarverbandes, das geht für keinen Verband oder Funktionär, der sich anmaßt, für Angler sprechen zu wollen.

Und nun das GROßE ABER:
Immer noch besser als die klaren, nach wie vor undementierten Aussagen von DAFV-Hauptamtlichen, dass nur Verwertung ein sinnvoller Grund zum Angeln wäre.

Hier gilt dann für die Wahl zum Präsidenten/in des DAFV wohl, was mir ein gewerblicher Dienstleister für Angler vor Kurzem sagte:
Wenn ich die Wahl habe für den DAFV- Präsi zwischen
A: Frau Dr. Happach-Kasan
und
B: Herrn Schneiderlöchner
zu wählen,
dann wähle ich:
C, egal wer das ist.....


Aktualisierung 06.03. 2017

Herr Schneiderlöchner hat sich bei mir bedankt und nun das vormals unter "Catch and Release" stehende Schreiben geändert.

Allerdings stand dort ja auch, dass in den Schulungen des FVS zum Fischereischein das so gelehrt werden würde das c+r tierschutzwidrig sei - ob, wann und wie er die Kriterien zum Lehrgang ändert, die Inhalte und evtl. darauf abzielende Prüfungsfragen, hat er mir allerdings nicht mitgeteilt.

Fischereiverband Saar schrieb:
In den Vorbereitungslehrgängen zur Fischerprüfung vermittelt der Fischereiverband Saar ein Allgemeinwissen, zu dem insbesondere auch die Erkenntnis gehört, dass das „Catch and Release“ gegen § 1 S.2 TierSchG verstößt und deshalb zu unterbleiben hat.

Ich gehe also davon aus, dass alles weiterhin entsprechend wirr und irr gehandhabt wird im Saarland, und hier reiner Wahl-Populismus ohne entsprechenden fachlichen Hintergrund betrieben wird.

Statt mit "Catch und Release" wie vorher wird jetzt mit genauso mit "Trophäenangeln" rumgemurkst und veröffentlicht.

Beides Kampfbegriffe von Anglerfeinden um Angler (PTEA, Haferbeck) zu stigmatisieren und Angeln abschaffen zu können - die spendensammelnde Schützerindustrie und deren parlamentarische Helfershelfer springen natürlich zu gerne auf diesen Zug auf.

Wie kann - egal wer von denen - IRGENDEIN ein Verbandler der organisierten Sport- und Angelfischerei SO PRÜGELDUMM sein, Kampfbegriffe von Anglerfeinden selber weiter zu verwenden??

Das einzige, was ich persönlich da akzeptieren würde an Aussage zum Gesamtthema ums zurücksetzen wäre Folgendes (oder etwas in der Art):

Als Verbände sind wir wie jeder einzelne Angler auch verpflichtet, die Gesetze im Zusammenhang mit dem Angeln einzuhalten.

Da Gesetze durchaus wandelbar sind, kämpfen wir als Verband aktiv dafür, Bundesgesetze wie Tier- und Naturschutzrecht sowie die Landesfischereigesetze im Sinne der Angler und entsprechend heutigen Erkenntnissen so anzupassen, dass der Angler in seinem Tun nicht aus Mißverständnissen oder versehentlich oder unter Ausnutzung von falschen Interpretationen böswillig kriminalisiert werden kann.

Insbesondere die Eigenverantwortung der Angler beim zurücksetzen von Fischen als gewünschte und teilweise auch vorgeschriebene Maßnahme zum Bestandsmanagement muss gefördert und sichergestellt werden.


Sich mit Kampfbegriffen von Angelgegnern auch noch wörtlich auseinander zu setzen, statt selber die Deutungshoheit zu übernehmen und denen noch teilweise recht zu geben - so bescheuert ist niemand ausser Verbandlern der organisierten Sport- und Angelfischerei!!

Herr Schneiderlöchner beweist wie der Rest-DAFV mit den ihn immer noch tragenden Landes-, Vasallen- und Abnickerverbänden mit den jeweils wirren und unüberlegten Äußerungen zu diesen Themen für mich klar, dass keiner von diesen aktuellen Funktionären auch nur ansatzweise geeignet ist, für Angler oder Angeln zu sprechen oder gar in der Lage, eine dringend notwendige Strukturreform IM SINNE DER ANGLER UND DES ANGELNS oder gar eine Verbesserung herbeizuführen.

Nach wie vor sind für mich diese Leute fast ALLE im Korsett von 3 Jahrzehnten schützergerpägter Gehirnwäsche gefangen, ohne auch nur ansatzweise dazu gelernt zu haben.

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Aktualisierung 20. 03. 2017

Aus der Saarbrücker Zeitung:
http://www.saarbruecker-zeitung.de/...zorganisationen-Saarzeitung;art446432,6406829

Neben Kuschelkurs mit Tierschützern und Grünen gab der Präsident Schneiderlöchner laut Saarbrücker Zeitung folgenden Satz von sich:

„Nach meinem Verständnis – und ich bin ja Jurist – ist es durchaus möglich, dass ich diesen Fisch noch einmal zurücksetzen kann“, sagte Schneiderlöhner.

Find ich insofern witzig, als ihm hier im Thread ein "Nichtjurist" vorführen musste, wie wenig juristisch fachgerecht die Veröffentlichungen auf den Seiten seines Verbandes zum Thema c+r waren und er das sogar zugegeben hat:
Herr Schneiderlöchner hat sich bei mir bedankt und nun das vormals unter "Catch an release" stehende Schreiben geändert.

Allerdings stand dort ja auch, dass in den Schulungen des FVS zum Fischereischein das so gelehrt werden würde das c+r tierschutzwidrig sei - ob, wann und wie er die Kriterien zum Lehrgang ändert, die Inhalte und evtl. darauf abzielende Prüfungsfragen, hat er mir allerdings nicht mitgeteilt.

Manche Juristen scheinen wirklich schmerzfrei zu sein.

Dass man aber, wenn man als Präsident eines Fischereiverbandes mehr Tierschutz mit dem Minister zusammen ins Gesetz schreibt, gleichzeitig aber Retter der organisierten Sport- und Angelfischer im Rest-DAFV werden will, zu solchen interessanten rhetorisch/juristischen Volten greifen muss, ist verständlich.

Thomas Finkbeiner
 
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AW: C+R im Fischereiverband Saar- Methode oder Wahnsinn?

Alle kochen ihr eigenes Süppchen.


https://www.fischereiverband-nrw.de/content/stellungnahme_trophaeenfischen.php
Wird zwar bekannt sein aber trotzdem noch mal der Link.


Einige Pächter bringen entsprechende Passagen in die Gewässerordnung oder erstellen schriftliche sognannte Ehrenkodex / Verhaltenkodex für ihre Mitglieder/ Angler weil diese unter Druck gesetzt werden oder einfach nur Angst gemacht wird.
Da es ein Bundesthema ist, denke ich wird es Zeit das es mal auf dieser Ebbende geklärt werden muss.
Angeln dient auch zur Erholung.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: C+R im Fischereiverband Saar- Methode oder Wahnsinn?

Alle kochen ihr eigenes Süppchen.


https://www.fischereiverband-nrw.de/content/stellungnahme_trophaeenfischen.php
Wird zwar bekannt sein aber trotzdem noch mal der Link.

Das muss man dann das folgende dann doch einschränken mit "ausser kommt aus NRW" :):):):
Hier gilt dann für die Wahl zum Präsidenten/in des DAFV wohl, was mir ein gewerblicher Dienstleister für Angler vor Kurzem sagte:
Wenn ich die Wahl habe für den DAFV- Präsi zwischen
A: Frau Dr. Happach-Kasan
und
B: Herrn Schneiderlöchner
zu wählen,
dann wähle ich:
C, egal wer das ist.....

Aber hier ist ja erst mal Saarland.

Mit sich widersprechende Aussagen zeitgleich zum gleichen Thema...
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: C+R im Fischereiverband Saar- Methode oder Wahnsinn?

Spannend wird jetzt noch sein, ob, wenn ja wie der Saarverband nun seine Statements aufräumt, so dass man weiss, welches nun gilt.

Wobei dann, wenn das gilt:
Fischereiverband Saar schrieb:
Weder der Angelvorgang als solcher noch die Praktik des Catch & Release – wie immer es dazu gekommen ist – ist strafbar.
und nicht mehr das:
Fischereiverband Saar schrieb:
In den Vorbereitungslehrgängen zur Fischerprüfung vermittelt der Fischereiverband Saar ein Allgemeinwissen, zu dem insbesondere auch die Erkenntnis gehört, dass das „Catch and Release“ gegen § 1 S.2 TierSchG verstößt und deshalb zu unterbleiben hat.
dann ja auch noch alle Kursleiter unterrichtet werden müssen und das Kursmaterial zur Prüfung entsprechend umgeschrieben....

Vielleicht ist ja ein Saarländer Kursleiter anwesend und kann berichten, ob da schon etwas unternommen wurde?
 
AW: C+R im Fischereiverband Saar- Methode oder Wahnsinn?

Das muss man dann das folgende dann doch einschränken mit "ausser kommt aus NRW" :):):):


Aber hier ist ja erst mal Saarland.

Mit sich widersprechende Aussagen zeitgleich zum gleichen Thema...

Klar NRW ist das Bevölkerungsreichste Bundesland und ich denke es gibt hier auch die meisten Angler, dass würde dann Sinn machen C zu wählen.#q

oder liege ich Falsch#c
 

oldhesse

Member
AW: C+R im Fischereiverband Saar- Methode oder Wahnsinn?

Selbst in Hessen in meinem Lehrgang wurde klar aufgezeigt das C und R nicht erlaubt sei. Wir hatten dazu mehrere kurze Diskussionen. Die vermittelte Gedanken vom Dozent waren jedoch die, dass Fische sehr glitschig sind und durchaus einmal aus der Hand rutschen können. Das habe ich so adaptiert und praktiziere es unabsichtlich so.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: C+R im Fischereiverband Saar- Methode oder Wahnsinn?

Selbst in Hessen in meinem Lehrgang wurde klar aufgezeigt das C und R nicht erlaubt sei.
Und in Hessen ist es eben so NICHT verboten, auch da versagen augenscheinlich wieder Kursleiter, weil sie nicht richtig informiert wurden oder absichtlich falsch lehren - typisch Verbanditerei halt:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?p=4607444
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=320903
Zurücksetzen mit sinnvollem Grund erlaubt - im Ermessen der Angler..


Hessen hat aber auch nix mit dem zu tun, dass der saarländische Verband hier GLEICHZEITIG sich am Ende widersprechende Statements auf seiner Seite hat - Thema hier...
 

oldhesse

Member
AW: C+R im Fischereiverband Saar- Methode oder Wahnsinn?

Mag ja sein. Ich wollte dennoch nicht derjenige sein der den 2m Wels released und dabei gefilmt wird. Unabhängig vom Bundesland. Die Warnung find ich daber net verkehrt vom Dozententeam.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: C+R im Fischereiverband Saar- Methode oder Wahnsinn?

Eine Warnung ist eines - eine Falschinformation was anderes...

Und gleichzeitig mehrere sich am Ende widersprechende Darstellungen wie hier vom Saarverband das eigentliche Thema..
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: C+R im Fischereiverband Saar- Methode oder Wahnsinn?

Das sind halt Karrenpisser, wenn die pissen wollen, haben sie immer eine Begründung
 

Deiwel666

New Member
AW: C+R im Fischereiverband Saar- Methode oder Wahnsinn?

Also ich geh vielmehr von totaler Inkompetenz der betreffende Verbände aus. Es mag schon sein dass man nun bemerkt hat, dass sich die Basis so langsam aber sicher von allen verschaukelt fühlt. Das hat natürlich Tradition, nur sind die Möglichkeiten sich zu informieren größer geworden. Man ist eben nicht mehr auf die an Staatspropaganda erinnernede Öffentlichkeitsarbeit der Verbände angewiesen.

Mag sein dass man aus diesem Grund mehre Haltungen zu "sensiblen" Themen im Köcher hat. Je nachdem wie die Stimmungslage gerade ist im Land, kann dann schnell geswitcht werden. Da sich der Angler in der Regel sowieso nicht sonderlich für Verbandsarbeit interessiert, fällt das dann auch kaum auf.

Dennoch deutet eine sich immer wiedersprechende Haltung und Meldung einfach auf Inkompetenz hin, grade in einer Phase in der die Verbände genau wissen dass sie unter Dauerfeuer stehen darf so etwas nicht passsieren.

Aber auch beim LFVBW ist sowas zu erkennen, zwar nicht in dem Zusammenhang, aber dort spricht man auf ein und der selben Seite einmal von 60.000 Mitgliedern und dann plötzlich sind es 70.000
Dort ist es definitiv Inkompetenz. #q

http://www.lfvbw.de/verband/ueber-uns

Grüße
 

Thomas9904

Well-Known Member
Dennoch deutet eine sich immer wiedersprechende Haltung und Meldung einfach auf Inkompetenz hin, grade in einer Phase in der die Verbände genau wissen dass sie unter Dauerfeuer stehen darf so etwas nicht passsieren.
Würde ich so unterschreiben...

Herr Schneiderlöchner hat sich bei mir bedankt und nun das vormals unter "Catch an release" stehende Schreiben geändert.

Allerdings stand dort ja auch, dass in den Schulungen des FVS zum Fischereischein das so gelehrt werden würde das c+r tierschutzwidrig sei - ob, wann und wie er die Kriterien zum Lehrgang ändert, die Inhalte und evtl. darauf abzielende Prüfungsfragen, hat er mir allerdings nicht mitgeteilt.

Fischereiverband Saar schrieb:
In den Vorbereitungslehrgängen zur Fischerprüfung vermittelt der Fischereiverband Saar ein Allgemeinwissen, zu dem insbesondere auch die Erkenntnis gehört, dass das „Catch and Release“ gegen § 1 S.2 TierSchG verstößt und deshalb zu unterbleiben hat.

Ich gehe also davon aus, dass alles weiterhin entsprechend wirr und irr gehandhabt wird im Saarland, und hier reiner Wahl-Populismus ohne entsprechenden fachlichen Hintergrund betrieben wird.
 
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Brotfisch

Active Member
AW: C+R im Fischereiverband Saar- Methode oder Wahnsinn?

Das ist eine nicht uninteressante Zusammenstellung zu diesem angelpraktisch so wichtigen Thema.
Und aus praktischer Sicht ist dieser Wirrwarr nicht hilfreich und kann auch nicht handlungsleitend sein in seiner merkwürdigen Widersprüchlichkeit.
Die Sache hat jedoch auch zwei verbandspolitische Aspekte:
1.) Trotz der irritierenden Widersprüchlichkeit kann man die Zitate als Resultat einer mangelhaften Pflege der Homepage ansehen - oder eben auch als (ungewollten?) Ausdruck einer innerverbandlichen Diskussion über das Thema. Das eine solche offenbar stattfindet, ist immerhin ein Fortschritt gegenüber der in den Verbänden sonst herrschenden Orthodoxie. Wenn ich dabei allerdings lesen muss, dass jedwedes Zurücksetzen (massiger Fische) schon deswegen unzulässig sei, weil das eine Praxis des c & r sei, dann ist das schon deswegen erschütternd, weil dabei gegen alle Gesetze der Logik verstoßen wird. Ganz so, als dürfte man nicht mehr englisch reden, weil Trump seinen bullshit auf englisch äußert.
2.) Die Widersprüchlichkeit der Aussagen könnte/ müsste/ sollte den Verbandspräsidenten Schneiderlöchner erst recht im Hinblick auf seine Kandidatur um die DAFV-Präsidentschaft veranlassen, für Klarstellung zu sorgen. Hier steht zu befürchten, dass das Thema dann schnell unter dem Gesichtspunkt "Erhöhung der Wählbarkeit" im Sinne eines (unsinnigen) Totalverbots des Zurücksetzens und gegen eine selektive Entnahme rückwärtsformuliert wird. Dem zarten Pflänzchen des Diskutierens, das innerhalb des DAFV eigentlich unter Artenschutz gestellt werden müsste, wäre damit wieder einmal die Luft abgedreht. Der Kandidat wird sich schon im eigenen Interesse positionieren müssen, wenn er auf Bundesebene maßgeblich mitspielen will; schließlich handelt es sich bei der verbotsbegründenden Norm um ein Bundesgesetz.
Nur zur Erinnerung:
Die selektive Entnahme hat nichts mit der "Trophäenangelei" zu tun, sondern ist eine Angelmethode, deren bestandserhaltende Funktion in den meisten Ländern und auch in der deutschen Wissenschaft anerkannt ist.
Wer sich eine Freigabe der "Trophäenangelei" wünscht, muss wissen, dass dieses Ziel unerreichbar bleibt, solange in der Auseinandersetzung nicht zwischen selektiver Entnahme und Angeln ohne Entnahmeabsicht unterschieden wird.
Die Einlassungen des saarländischen Verbandes tragen auch vor dem Hintergrund der dort engen Kooperation mit der Landesregierung, nicht dazu bei, in der weiterhin offenen Frage endlich einen Schritt voranzukommen.

P.S.: Ups, da ändert sich wohl noch die Faktenlage. Warten wir also mit einer "endgültigen" Bewertung noch etwas ab.

P.S.2: Catch & release ist jedenfalls nicht strafbar, wenn mit grundsätzlicher Entnahmeabsicht geangelt wird, auch wenn bei einzelnen Fischen von einer Entnahme mit nachvollziehbaren Gründen abgesehen wird. Sofern in Landesfischereirecht ein Entnahmegebot geregelt ist, führt ein Verstoß gegen dieses nicht zu automatisch zu einem strafbaren Verstoß gegen das Bundestierschutzgesetz. Nur wer angelt, ohne überhaupt Fische entnehmen zu wollen, muss nach derzeit geltender Rechtslage mit Bestrafung rechnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: C+R im Fischereiverband Saar- Methode oder Wahnsinn?

Mag sein dass man aus diesem Grund mehre Haltungen zu "sensiblen" Themen im Köcher hat. Je nachdem wie die Stimmungslage gerade ist im Land, kann dann schnell geswitcht werden. Da sich der Angler in der Regel sowieso nicht sonderlich für Verbandsarbeit interessiert, fällt das dann auch kaum auf.


Der Köcherinhalt besteht aus Kompetenzlosigkeit und Widersprüchen...

Sensible Themen..sowohl "damals"(VDSF) wie heute,egal ob auf Bundes-oder Länderebene,sind und bleiben nahezu die gleichen oder ähnlich merkwürdig tickender Verbandshelden maßgeblich daran beteiligt,das so eine Pillepalle überhaupt erst zu einem sensiblen Thema wurde und wohl auch bleiben wird.


Ich gehe also davon aus, dass alles weiterhin entsprechend wirr und irr gehandhabt wird im Saarland, und hier reiner Wahl-Populismus ohne entsprechenden fachlichen Hintergrund betrieben wird.

Kannste fast drauf wetten..da wird bis auf Taktik blabla nix weiter an positiven Ergebnissen passieren.
 

kati48268

Well-Known Member
AW: C+R im Fischereiverband Saar- Methode oder Wahnsinn?

... Verbandspräsidenten Schneiderlöchner erst recht im Hinblick auf seine Kandidatur um die DAFV-Präsidentschaft veranlassen, für Klarstellung zu sorgen. ...
Der Kandidat wird sich schon im eigenen Interesse positionieren müssen,
Haha!
Wenn Schneiderlöchner eines nicht will, dann ist es klare Kante zu zeigen.

Er möchte von der Langesregierung, von der er als KöR abhängig ist, als zahmes ausführendes Objekt wahrgenommen werden.

Er will für die saarländischen Angler als Macher da stehen, obwohl er ihnen faule Eier ins Nest gelegt hat.

Er meint für jeden aus dem Verbandsgesochse wählbar sein zu müssen, egal welche Richtung diese im jeweiligen Ländle vertreten und dazu als der gelten, der dem sterbenden DAFV nicht nur wieder Leben einhaucht, sondern sogar eine tolle Erfolgsstory daraus machen könnte.

Nicht machbar!

Und genau deswegen erscheinen solche widersprüchlichen Statements.
Da muss ich Thomas widersprechen, es ist nicht irre, sondern eine Show, ein Schauspiel, auf das möglichst alle reinfallen sollen, weil jede meint, etwas von seiner eigenen Haltung in dem Geschwurbel wiederfinden zu können.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: C+R im Fischereiverband Saar- Methode oder Wahnsinn?

Aktualisierung 06.03. 2017

Herr Schneiderlöchner hat sich bei mir bedankt und nun das vormals unter "Catch and Release" stehende Schreiben geändert.

Allerdings stand dort ja auch, dass in den Schulungen des FVS zum Fischereischein das so gelehrt werden würde das c+r tierschutzwidrig sei - ob, wann und wie er die Kriterien zum Lehrgang ändert, die Inhalte und evtl. darauf abzielende Prüfungsfragen, hat er mir allerdings nicht mitgeteilt.

Fischereiverband Saar schrieb:
In den Vorbereitungslehrgängen zur Fischerprüfung vermittelt der Fischereiverband Saar ein Allgemeinwissen, zu dem insbesondere auch die Erkenntnis gehört, dass das „Catch and Release“ gegen § 1 S.2 TierSchG verstößt und deshalb zu unterbleiben hat.

Ich gehe also davon aus, dass alles weiterhin entsprechend wirr und irr gehandhabt wird im Saarland, und hier reiner Wahl-Populismus ohne entsprechenden fachlichen Hintergrund betrieben wird.

Statt mit "Catch und Release" wie vorher wird jetzt mit genauso mit "Trophäenangeln" rumgemurkst und veröffentlicht.

Beides Kampfbegriffe von Anglerfeinden um Angler (PTEA, Haferbeck) zu stigmatisieren und Angeln abschaffen zu können - die spendensammelnde Schützerindustrie und deren parlamentarische Helfershelfer springen natürlich zu gerne auf diesen Zug auf.

Wie kann - egal wer von denen - IRGENDEIN ein Verbandler der organisierten Sport- und Angelfischerei SO PRÜGELDUMM sein, Kampfbegriffe von Anglerfeinden selber weiter zu verwenden??

Das einzige, was ich persönlich da akzeptieren würde an Aussage zum Gesamtthema ums zurücksetzen wäre Folgendes (oder etwas in der Art):

Als Verbände sind wir wie jeder einzelne Angler auch verpflichtet, die Gesetze im Zusammenhang mit dem Angeln einzuhalten.

Da Gesetze durchaus wandelbar sind, kämpfen wir als Verband aktiv dafür, Bundesgesetze wie Tier- und Naturschutzrecht sowie die Landesfischereigesetze im Sinne der Angler und entsprechend heutigen Erkenntnissen so anzupassen, dass der Angler in seinem Tun nicht aus Mißverständnissen oder versehentlich oder unter Ausnutzung von falschen Interpretationen böswillig kriminalisiert werden kann.

Insbesondere die Eigenverantwortung der Angler beim zurücksetzen von Fischen als gewünschte und teilweise auch vorgeschriebene Maßnahme zum Bestandsmanagement muss gefördert und sichergestellt werden.


Sich mit Kampfbegriffen von Angelgegnern auch noch wörtlich auseinander zu setzen, statt selber die Deutungshoheit zu übernehmen und denen noch teilweise recht zu geben - so bescheuert ist niemand ausser Verbandlern der organisierten Sport- und Angelfischerei!!

Herr Schneiderlöchner beweist wie der Rest-DAFV mit den ihn immer noch tragenden Landes-, Vasallen- und Abnickerverbänden mit den jeweils wirren und unüberlegten Äußerungen zu diesen Themen für mich klar, dass keiner von diesen aktuellen Funktionären auch nur ansatzweise geeignet ist, für Angler oder Angeln zu sprechen oder gar in der Lage, eine dringend notwendige Strukturreform IM SINNE DER ANGLER UND DES ANGELNS oder gar eine Verbesserung herbeizuführen.

Nach wie vor sind für mich diese Leute fast ALLE im Korsett von 3 Jahrzehnten schützergerpägter Gehirnwäsche gefangen, ohne auch nur ansatzweise dazu gelernt zu haben.

Thomas Finkbeiner
 
Zuletzt bearbeitet:

Thomas9904

Well-Known Member
AW: C+R im Fischereiverband Saar- Methode oder Wahnsinn?

Mit Strukturreform meinte ich übrigens nicht nur den DAFV, sondern auch vor allem die Landesverbände, die das alles erst ja verursacht haben und nach wie vor abnicken..

Und ihr kennt alle den Spruch:
Wenn man einen Sumpf austrocknen will, sollte man vorher nicht die Frösche fragen (und schon gar nicht die Frösche am Sumpf arbeiten lassen, den trockener wird der dadurch nicht werden)............
 
Zuletzt bearbeitet:

Honeyball

endlich EX-Mod
AW: C+R im Fischereiverband Saar- Methode oder Wahnsinn?

Leider fehlt es diesen Menschen einfach an der sprachlichen Fantasie, um Sachverhalte korrekt in Worte zu fassen.
Wie Brotfisch es schon gesagt hat und wie es durch zig Urteile und juristischen Publikationen bestätigt ist, widerspricht es in keiner Weise irgendeinem Gesetz, einen zuvor gefangenen Fisch schonend zurück zu setzen, wenn es für den Angler Gründe gegen eine Verwertung gibt.
Das ist rein begrifflich dann das nicht verbotene Catch AND Release.
Kritisch i.S.d. TSchG ist höchstens das Catch TO Release, also das Angeln mit der vorsätzlichen Absicht des Zurücksetzens.

Ein für die Angler arbeitender Verband würde sich dafür einsetzen, beides soweit zu legalisieren, wie es im größten Teil von Resteuropa gängig und üblich ist.
Für die unfähigen Fuzzis bei uns in Deutschland wäre es ja schon eine Leistung, wenn wenigstens diese Differenzierung endlich mit Rechtssicherheit und Klarheit gefüllt werden könnte, damit diese Tierrechtsspinner und selbst ernannten Naturschützer eine klare Kante gezeigt bekommen. Mir ist selbst von dem weltweit die Naturnutzer terrorisierenden Haufen nicht bekannt, dass sie in Ländern, in denen C&R gängige Praxis, so einen Aufwand betreiben, wie bei uns. Und der Grund liegt auf der Hand: Hier haben Sie keine ernsthafte Gegner, weil die Verbände lieber wegschauen oder sich gegen die Angler auf die selbe Seite stellen. Deshalb ist das, was Saar da zeigt, auch so typisch dilettantisch und unausgegoren.
Egal ob Nichtanglerin oder Sprücheklopfer, das DAFV-Elend wird weitergehen.
 
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