AW: C+R im Fischereiverband Saar- Methode oder Wahnsinn?
Die Unterscheidung zwischen catch AND release und catch TO release ist sehr treffend.
Rechtsunsicherheit besteht - nicht zuletzt aufgrund der mangelnden sprachlichen Differenzierung - für die Angler, die catch AND release betreiben. Das sind z.B. auch viele Raubfisch- und Salmonidenangler. Hier muss von den Verbänden gefordert werden, dass sie für Klarheit sorgen. Argumente dafür sind mehr als ausreichend veröffentlicht worden, auch von der Wissenschaft.
Die Forderung nach einer Straffreiheit für catch TO release - Angler ist davon klar zu unterscheiden. Es handelt sich, auch wenn man das gesetzestechnisch durch eine Änderung hinbekommen könnte, um eine angelfachlich grundsätzlich andere Angelegenheit.
Ich bin der Auffassung, dass nicht nur die Verbände anfangen sollen, diese Unterscheidung anzuerkennen. Das gilt dann aber auch für diejenigen, die Forderungen aufstellen.
Demjenigen, der eine Forelle für den Grill fangen will, aber eine Äsche fängt, ist wenig geholfen, wenn er immerzu mit dem Karpfenangler, der nur photographieren will, in einen Fischtopf geworfen wird. Es mag realo sein und eben nicht fundi, aber eine Legalisierung des Angelns ohne jedwede Verwertungsabsicht ist gesellschaftlich nicht mehrheitsfähig. Weder in einer CDU/FDP-Koalition, noch in einer Alleinregierung der Union. Es mag ehrenhaft sein, für unwahrscheinliche Ziele zu kämpfen. Aber es ist klug, keine aussichtslosen Kämpfe zu führen.
Die Unterscheidung zwischen catch AND release und catch TO release ist sehr treffend.
Rechtsunsicherheit besteht - nicht zuletzt aufgrund der mangelnden sprachlichen Differenzierung - für die Angler, die catch AND release betreiben. Das sind z.B. auch viele Raubfisch- und Salmonidenangler. Hier muss von den Verbänden gefordert werden, dass sie für Klarheit sorgen. Argumente dafür sind mehr als ausreichend veröffentlicht worden, auch von der Wissenschaft.
Die Forderung nach einer Straffreiheit für catch TO release - Angler ist davon klar zu unterscheiden. Es handelt sich, auch wenn man das gesetzestechnisch durch eine Änderung hinbekommen könnte, um eine angelfachlich grundsätzlich andere Angelegenheit.
Ich bin der Auffassung, dass nicht nur die Verbände anfangen sollen, diese Unterscheidung anzuerkennen. Das gilt dann aber auch für diejenigen, die Forderungen aufstellen.
Demjenigen, der eine Forelle für den Grill fangen will, aber eine Äsche fängt, ist wenig geholfen, wenn er immerzu mit dem Karpfenangler, der nur photographieren will, in einen Fischtopf geworfen wird. Es mag realo sein und eben nicht fundi, aber eine Legalisierung des Angelns ohne jedwede Verwertungsabsicht ist gesellschaftlich nicht mehrheitsfähig. Weder in einer CDU/FDP-Koalition, noch in einer Alleinregierung der Union. Es mag ehrenhaft sein, für unwahrscheinliche Ziele zu kämpfen. Aber es ist klug, keine aussichtslosen Kämpfe zu führen.