Kolja Kreder
Mitglied
AW: C & R in Schleswig-Holstein
Der Grundfehler in der Auslegungsrichtlinie ist, dass die Frage der Verwertbarkeit des Fisches für den Angler nicht objektiv, sondern subjektiv beantwortet werden muss. Ein Fisch wird nicht "objektiv" verwertet, er wird durch das Subjekt Angler "subjektiv" verwertet.
Genau deshalb - Robert Lemke hat offenkundig noch nie geangelt - in der Praxis nicht kontrollierbar. Ich gehe immer mit so was von vorher überlegter Verwertungsabsicht ans Gewässer und setze den 50cm Zander fröhlich zurück, dem herbeieilenden Fischereiauseher erklärend, der Fisch - wieder fröhlich im Wasser schwimmend, also jeder Inaugenscheinnahme entzogen - sei auffällig mager und kränklich gewesen. Immer wieder gerne ist auch meine Kühltruhe bis an den Rand gefüllt und der Fisch einfach zu groß. Davon ab sei das eh nicht mein Zielfisch gewesen...
Heisst: Die ganze Sache ist vom Grundkonstrukt her Bullshit. Der Angler entscheidet selbst, ob er entnehmen will oder nicht und - wie in der Schweiz, ebenfalls C&R übrigens - wird vermutet, dass der Angler einen vernünftigen Grund für das Zurücksetzen hat. Wäre nett, wenn man das mal in einen § reinschreiben würde, statt sich pfiffige Spezialfälle auszudenken, die es nur auf dem Papier gibt...
Würd mich übrigens interessieren, was Du vom Infopapier Wettkampffischen HH hältst. Der DAfV als bekennender Anglerbeschränkungsverband sieht das wesentlich enger...
Der Grundfehler in der Auslegungsrichtlinie ist, dass die Frage der Verwertbarkeit des Fisches für den Angler nicht objektiv, sondern subjektiv beantwortet werden muss. Ein Fisch wird nicht "objektiv" verwertet, er wird durch das Subjekt Angler "subjektiv" verwertet.