C & R in Schleswig-Holstein

Kolja Kreder

Mitglied
AW: C & R in Schleswig-Holstein

Genau deshalb - Robert Lemke hat offenkundig noch nie geangelt - in der Praxis nicht kontrollierbar. Ich gehe immer mit so was von vorher überlegter Verwertungsabsicht ans Gewässer und setze den 50cm Zander fröhlich zurück, dem herbeieilenden Fischereiauseher erklärend, der Fisch - wieder fröhlich im Wasser schwimmend, also jeder Inaugenscheinnahme entzogen - sei auffällig mager und kränklich gewesen. Immer wieder gerne ist auch meine Kühltruhe bis an den Rand gefüllt und der Fisch einfach zu groß. Davon ab sei das eh nicht mein Zielfisch gewesen...


Heisst: Die ganze Sache ist vom Grundkonstrukt her Bullshit. Der Angler entscheidet selbst, ob er entnehmen will oder nicht und - wie in der Schweiz, ebenfalls C&R übrigens - wird vermutet, dass der Angler einen vernünftigen Grund für das Zurücksetzen hat. Wäre nett, wenn man das mal in einen § reinschreiben würde, statt sich pfiffige Spezialfälle auszudenken, die es nur auf dem Papier gibt...


Würd mich übrigens interessieren, was Du vom Infopapier Wettkampffischen HH hältst. Der DAfV als bekennender Anglerbeschränkungsverband sieht das wesentlich enger...

Der Grundfehler in der Auslegungsrichtlinie ist, dass die Frage der Verwertbarkeit des Fisches für den Angler nicht objektiv, sondern subjektiv beantwortet werden muss. Ein Fisch wird nicht "objektiv" verwertet, er wird durch das Subjekt Angler "subjektiv" verwertet.
 

kati48268

Well-Known Member
AW: C & R in Schleswig-Holstein

Ich muss meine Fragen zu der Hamburger Nummer noch mal hochholen für unsere Boardies mit Diplom in juristischer Haarspalterei.

Erst mal dickes DANKE fürs ausbuddeln der Sachen!

Würd mich übrigens interessieren, was Du vom Infopapier Wettkampffischen HH hältst. Der DAfV als bekennender Anglerbeschränkungsverband sieht das wesentlich enger...

Wettkampffisch-Kriterien - Steck ich nich so drin
und muss mich immer wieder erst rein knien.

Was mich beim ersten Lesen total ins Schlingern bringt,
ist die immer wieder aufgeführte Formulierung
"eigener Verzehr"
|bigeyes|kopfkrat

Heisst also: wenn ich als Veranstalter, als Teilnehmer, als teilnehmendes Grüppchen zuvor mit einem Altersheim, einem Tierheim,... abmache,
'die Fische könnt ihr gerne haben'
und die sagen (von mir aus schriftlich bestätigt)
'au ja, danke, gerne'
dann ist das nicht zulässig,
kein 'vernünftiger Grund' nach TierSchG??? |bigeyes

Was ist alles kein "eigener" Verzehr? #c
Familie ja, Nachbarn nein?

Oder bin ich grad auf einem Holzweg mit Brett vorm Kopf?
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
AW: C & R in Schleswig-Holstein

Im Grunde geht's aus meiner Sicht eher um Rechtssicherheit, nicht aber um Restriktion. Wenn ich mir bestimmte PETA Anzeigen anschaue, dann griffen die ja schon in die Strafrechtskiste, wenn eine Veranstaltung neben dem Angeln als angeblich allein durch Nahrungsbeschaffung legitimiert weitere Ziele verfolgte (Tombola, werbliche Ziele, Geselligkeit, Spendenaktionen, Auszeichnung von Mitgliedern etc.). Also formalisiert man das Anmeldungsverfahren (verbunden mit ner entsprechenden Erklärung) und stellt klar, dass trotz dieser weiteren Ziele ein rechtlich zulässiges Gemeinschaftsfischen vorliegt.

Im Übrigen bin ich mir sicher, dass sich klassische Wettkampfveranstaltungen, wie man sie z.B. aus den USA kennt, in D nicht durchsetzen lassen. Was ich im Grunde für unsinnig halte, da es eigentlich ausschließlich darum gehen sollte, dass der einzelne Angler im Rahmen eines solchen Wettbewerbes tierschutzgerecht mit dem Fisch umgeht. Hierfür ist schlicht unmaßgeblich, ob er für seinen Erfolg prämiert wird (oder nicht).
 

kati48268

Well-Known Member
AW: C & R in Schleswig-Holstein

Im Grunde geht's aus meiner Sicht eher um Rechtssicherheit, ...
Ja, sehe ich auch so, der Tenor klingt recht klar durch.
...da es eigentlich ausschließlich darum gehen sollte, dass der einzelne Angler im Rahmen eines solchen Wettbewerbes tierschutzgerecht mit dem Fisch umgeht. Hierfür ist schlicht unmaßgeblich, ob er für seinen Erfolg prämiert wird (oder nicht).
Volle Zustimmung.

Die Begriffe "Wettfischen, Wettkampf, etc.", sind dermaßen verbrannt worden, dass vermutlich jeder Entscheider scharf die Luft einzieht, sobald dies auch nur tangiert wird.

Inwieweit auch die
Finanz-Richtlinien mit auf solche Entscheidungen einwirken, die uns der verfluchte VDSF eingebrockt hat... schwer zu sagen.

Was sagst du zu der Nummer mit dem "eigenen" Verzehr?
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
AW: C & R in Schleswig-Holstein

Begrifflich unglücklich, aber ohne rechtliche Bedeutung, da es im Kontext des TSG um sinnvolle Verwertung, und nicht darum geht, wer jetzt was verzehrt.
In der Sache soll lediglich erklärt werden, dass die Fische entnommen (soweit zulässig) und vernünftig (im Sinne des TSG) verwertet werden, in welcher Form auch immer.
Im Übrigen ist eh jeder Kontrolle entzogen, wer seine Zähne zwecks Befriedigung seiner kulinarischen Genüsse in den Fisch schlägt und wer nicht.


Nennen wir diese Erklärung mal Anti-PETA Pille...


Spannend wird's, wie man das Ganze (neben dem ''C&R) Thema in Gesetzesform gießen kann...
 
Zuletzt bearbeitet:

Kolja Kreder

Mitglied
AW: C & R in Schleswig-Holstein

Im Grunde geht's aus meiner Sicht eher um Rechtssicherheit, nicht aber um Restriktion. Wenn ich mir bestimmte PETA Anzeigen anschaue, dann griffen die ja schon in die Strafrechtskiste, wenn eine Veranstaltung neben dem Angeln als angeblich allein durch Nahrungsbeschaffung legitimiert weitere Ziele verfolgte (Tombola, werbliche Ziele, Geselligkeit, Spendenaktionen, Auszeichnung von Mitgliedern etc.). Also formalisiert man das Anmeldungsverfahren (verbunden mit ner entsprechenden Erklärung) und stellt klar, dass trotz dieser weiteren Ziele ein rechtlich zulässiges Gemeinschaftsfischen vorliegt.

Im Übrigen bin ich mir sicher, dass sich klassische Wettkampfveranstaltungen, wie man sie z.B. aus den USA kennt, in D nicht durchsetzen lassen. Was ich im Grunde für unsinnig halte, da es eigentlich ausschließlich darum gehen sollte, dass der einzelne Angler im Rahmen eines solchen Wettbewerbes tierschutzgerecht mit dem Fisch umgeht. Hierfür ist schlicht unmaßgeblich, ob er für seinen Erfolg prämiert wird (oder nicht).

Da gebe ich dir völlig Recht. Wäre das nicht mal ein Thema für uns?
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: C & R in Schleswig-Holstein

Nennen wir diese Erklärung mal Anti-PETA Pille...

Spannend wird's, wie man das Ganze (neben dem ''C&R) Thema in Gesetzesform gießen kann...

Ich bin da nicht so optimistisch, wie du. Für mich ist die Auslegungsregel geprägt von einem rechtlichen Unverständnis. Und ich befürchte, dass dieses Unverständnis in Gesetzesform gegossen wir. Es wird doch gerade versucht, den Entnahme- Willen des Anglers zu objektivieren, damit er sich nicht mehr damit "entschuldigen" kann, gerade diesen Fisch nicht verwerten zu können.
 
AW: C & R in Schleswig-Holstein

Die frage in Ämtern und co ist nicht die,die wir hier denken..... sondern...


Ist Angeln noch Zeitgemäß.


|wavey:
 

Fischer am Inn

Active Member
AW: C & R in Schleswig-Holstein

Hallo miteinander


Was sagst du zu der Nummer mit dem "eigenen" Verzehr?

Vorab: Ich muss zugeben, dass ich aktuell gerade keine Lust habe im Gesetz nachzulesen. Aber aus meiner Erinnerung:

Im bay. Fischereirecht ist festgeschrieben, dass gefangene Fische nicht weiterveräußert werden dürfen. Eigenverzehr ist okay, die Familie und der engere Freundes- und Nachbarschaftskreis ist ebenfalls okay.
Die Vorschrift hat wohl den Sinn, dass die Entnahme von Fische nur für den Eigenbedarf sein soll (kein wirtschaftlicher Anreiz durch Verkauf). Darüber hinaus korrespondiert die Vorschrift mit lebensmittelrechtlichen Schutz- (Hygiene-)Vorschriften, wie sie für gewerblich in den Verkehr gebrachte Lebensmittel gelten.
Ich vermute, in anderen Bundesländern ist es ähnlich.

Servus
Fischer am Inn
 

Dorschgreifer

Well-Known Member
AW: C & R in Schleswig-Holstein

Genau deshalb - Robert Lemke hat offenkundig noch nie geangelt - ...

Mit solchen Vermutungen sollte man vorsichtig sein, das entspricht nämlich eben gerade nicht der Realität...

Man muss einen Menschen immer aus zwei Seiten betrachten, zum einen der Mensch im Beruf und durch seine Vorgesetzten gesteuert, hier die Politik in Schleswig-Holstein und zum anderen den Privatmenschen.... und da muss ich dir leider Sagen, dass er sehr wohl Angler ist, mit allem drum und dran.;)

Er hat ja nichts anderes gemacht, als nun zu erläutern, wie der § 39 zu sehen ist..., aus behördlicher, nicht privater Sicht.

Und das fällt vielen leider schwer... da passt einem Menschen eine Entscheidung nicht und dann ist eben derjenige doof, der die Entscheidung veröffentlicht.... und das ist immer zu kurz gedacht...
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
AW: C & R in Schleswig-Holstein

Danke für die Info.
Übrigens sag ich hier als gelernter §§ Heini und Studenten Vorturner auch so einiges aus beruflicher Sicht, gerade in diesem Thema.
Nur unterliege ich, was die Meinungsbildung betrifft, keinen Zwängen, insbesondere nicht solchen politischer Art. Was auch in der Natur meines Jobs liegt, siehe Art 5 Abs.3 GG ...
 
Zuletzt bearbeitet:

fishhawk

Well-Known Member
AW: C & R in Schleswig-Holstein

Hallo,

Robert Lemke hat offenkundig noch nie geangelt -

Klärt mich mal bitte auf um wen es hier geht. #c

Der mit den Schweinchen ist es ja nicht, und die Auslegungshilfe zu Paragraf 39 hat ja auch jemand anders verfasst.|kopfkrat
 
Oben