C&R ist das erlaubt??

MarkusZ

Well-Known Member
AW: C&R ist das erlaubt??

Wird komplizierter, denn die AVFiG gilt für ganz Bayern, aber:

(6) Bei erheblicher Gefährdung des Hegeziels (Art. 1 Abs. 2 Satz 2 FiG) können die Bezirke durch Verordnung oder die Kreisverwaltungsbehörden durch befristete Anordnung das Aussetzen bestimmter Fischarten weitergehend beschränken oder verbieten.

In Mittelfranken wäre es z.B. verboten, Hechte zurückzusetzten:

§ 3 Besatzeinschränkungen
In den Salmonidengewässern (§ 2) ist untersagt:
Der Besatz mit Regenbogenforellen, Zander, Hecht
und Aal.

Das Zurücksetzen gefangener Fische der in Nr. 1
genannten Arten.

 

MarkusZ

Well-Known Member
AW: C&R ist das erlaubt??

@thomas

wo steht da, dass Hechte nicht zurückgesetzt werden dürfen:

Na hier:

n geschlossenen Gewässern im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Nr.3 FiG auch Weißfische der anderen in § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 genannten Arten. Abweichend von Satz 1 dürfen, auch nach ihrem Fang im betreffenden Gewässer, nicht ausgesetzt werden:
1. Aal und Hecht in Fließgewässern der Forellen- und Äschenregion
sowie in Seen, in denen hauptsächlich Seeforellen und Seesaiblinge vorkommen; Aal darüber hinaus nicht in Gewässer mit einem sich selbst erhaltenden Edelkrebsbestand,
2. Bachsaibling in Fließgewässern mit einem sich selbst erhaltenden Bestand an Bachforellen oder Äschen.

Da dürfte man schon Schwierigkeiten haben, das falsch interpretieren zu können.

Der Pächter droht damit die Tageskarte einzuziehen, wenn man Ihn auf das Problem anspricht.

Ohne Sondergenehmigung der Fischereibehörde kann der Pächter keine Schutzregeln für Hechten erlassen. Wie er das dann intern handhabt, ist ne andere Sache. Bei Fischererierlaubnisscheinen gibt es wahrscheinlich keinen Kontraktionszwang.
 

Franz_16

Mitglied
AW: C&R ist das erlaubt??

Ohne Sondergenehmigung der Fischereibehörde kann der Pächter keine Schutzregeln für Hechten erlassen. Wie er das dann intern handhabt, ist ne andere Sache. Bei Fischererierlaubnisscheinen gibt es wahrscheinlich keinen Kontraktionszwang.

Für Bayern gilt:
Die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) muss die Erlaubnisscheine abstempeln bedeutet also im Amtsdeutsch:

Fischereierlaubnisscheine bedürfen der Bestätigung durch die Kreisverwaltungsbehörde.

Wie das dann in dem Beispiel rechtlich aussieht weiß ich auch nicht. Auf der einen Seite steht die AVBayFig, auf der anderen Seite steht ein bestätigter Erlaubnisschein - und damit das ganze noch richtig schön kompliziert wird spielen auch noch abstrakte Begriffe wie Forellen- bzw. Äschenregion eine Rolle.

Hast du an einem Fluss schonmal ein Schild gesehen wo steht "Ab hier Äschenregion" o.ä.? Die Grenzen sind da ja im wahrsten Sinne des Wortes seehr fließend - was im Zusammenhang mit dieser in dubio pro reo Geschichte wohl eher zugunsten des Anglers genutzt werden könnte.
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: C&R ist das erlaubt??

Ist C&R eigetlich erlaubt?

Da man doch Fische die nicht dem schonmaß/zeit entsprechen dem gewäser entnehmen muss oda?

Deine Schlussfolgerung ist falsch und dieser Blödsinn setzt sich immer mehr in den Köpfen fest.
Wenn etwas verboten ist, ist es Fische zu angeln um sie dann wieder frei zu lassen.
(Vorausgesetzt sie Leiden unnötig, wobei Leiden und Unnötig im Auge des Betrachters liegt)

Einige halten das mit dem Tierschutzgesetz unvereinbar.
Aber noch weniger vereinbar ist es, um Spaß zu angeln und dann als Alibi die Fische zu töten.
Denn das ist ganz klar nicht im Sinne des Tierschutzgesetzes.

Sollte eine Art bedroht sein, dann macht man zum Schutz Einschränkende Auflagen, wie Mindestmaß oder Schonzeit.
Das bedeutet nicht, das man ungeschützte Fische nun alle töten sollte.
Bis dann irgendwann alles seinen eigenen Schutz benötigt, nur weil einige Deppen Ihr Hirn ausschalten und sich rechtlich nur absichern wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:

fishhawk

Well-Known Member
AW: C&R ist das erlaubt??

Hallo,

@Franz
Hast du an einem Fluss schonmal ein Schild gesehen wo steht "Ab hier Äschenregion" o.ä.?

Nein, aber in vielen Bezirksfischereiverordnungen sind diese Gewässergrenzen genau festgelegt.

@Janbr

Wenn das betreffende Gewässer in diese Kategorie gehört, dann würde es mich wundern, wenn es für Hechtschonmaß/Schonzeit eine Sondergenehmigung der Fischereibehörde gab. Sieht eher nach ahnungslosem Sachbearbeiter bei der Kreisverwaltungsbehörde aus, der einfach alles abstempelt, was er vorgelegt bekommt.

Ob du allerdings je wieder eine Karte bekämst, wenn du dich nicht dran hieltest oder die Sache der Behörde melden würdest, kann ich natürlich auch nicht sagen.
 

Kaulbarschspezi

Schläfer
AW: C&R ist das erlaubt??

Ist Euch eigentlich aufgefallen, dass der trööteröffnende "Jungangler" mittlerweile in Rente sein könnte? |rolleyes
 

pennfanatic

Faulenzer
AW: C&R ist das erlaubt??

Mittlerweile ist erst 25!
Aber die letzte Aktivität ist von 2010.
Ob der noch im board aktiv ist?
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: C&R ist das erlaubt??

na und?

Wie man sieht, wird noch diskutiert und andere interessieren sich auch fürs Thema.....

Also alles gut..
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: C&R ist das erlaubt??

Hallo,

gerne :

Oberfanken:

§ 1

Für die außerhalb des EU-Aalmanagementplans liegenden Salmonidengewässer Roter Main (oberhalb Bayreuth), Warme Steinach, Weißer Main (ab der Einmündung der Schorgast), Sächsi-sche Saale (ab der Einmündung der Südlichen Regnitz bei Hof), Selbitz (oberhalb Marxgrün), Ro-dach (oberhalb Kronach), Weismain, Lauter (Staffelstein), Leitenbach (Hallstadt), Wiesent, Alster (Seßlach), Schwabach (Igensdorf), Trubbach (oberhalb Kunreuth), Gründleinsbach, Mittelebrach (bis Mündung in die Rauhe Ebrach) einschließlich aller Nebengewässer der oben genannten Flüs-se sowie für die Ködeltalsperre gelten kein Schonmaß und keine Schonzeit für Hecht (Esox lucius) und Aal (Anguilla anguilla). Hechte, Aale und Regenbogenforellen (Onchorhynchus mykiss) dürfen in diesen Gewässern nicht ausgesetzt werden. Gefangene Exemplare dieser Arten dürfen nicht zurückgesetzt werden.

oder in UFr umgekehrt, was nicht Salmonidenregion ist:

Unter Hinweis auf § 19 Abs. 2 AVFiG wird festgelegt, dass
in Unterfranken alle Fließgewässer mit Ausnahme nach-
folgender Gewässerabschnitte der Forellen- und
Äschenregion (Salmonidenregion)
angehören:
- der gesamte unterfränkische Main
- die Baunach von der Regierungsbezirksgrenze gegen
Oberfranken bis zum „Wehr Frickendorf“ oberhalb Frickendorf
- die Wern von der Mündung in den Main bis zur Gemarkungsgrenze Werneck
- die Fränkische Saale von der Mündung
in den Main bis zur Einmündung der Lauer
In den Gewässern der Salmonidenregion dürfen Aale und Hechte nicht ausgesetzt werden. Beide Arten haben in diesen Gewässerabschnitten weder eine
Schonzeit noch ein Schonmaß.
 

Fischer am Inn

Active Member
AW: C&R ist das erlaubt??

Halo Kolja,

Danke dass Du Dir die Mühe gemacht hast.
Würde mich als Angler freuen wenn sich Deine Sicht der Dinge durchsetzt.

Servus
Fischer am Inn
 

Marlaender

New Member
AW: C&R ist das erlaubt??

Also,wenn ich versehentlich einen Hecht dran habe,der schnell mal zu groß für meine Kühltruhe ist, muss ich ihn zubereiten und dann die gebratenen Reste in den Müll schmeißen weil wir so viel Fisch nicht geschafft haben zu Essen und ihn auch nicht zurück setzen durfte obwohl mir das vorher klar war? Aber die intermassigen und geschohnten Arten muss ich dann quälen (also so wie ich das jetzt gelesen habe ist zurücksetzen ja quälerei)?
Gruß Marcel
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: C&R ist das erlaubt??

Das ist nicht bundeseinheitlich gleich geregelt.

Je nach Bundesland, Gewässerbewirtschafter etc., kann es selbst im gleichen Bundesland unterschiedliche Regelungen geben.

In Bayern musst Du an fasst allen Gewässern nach Landesrecht aus Hegegründen jeden nicht geschonten Fisch knüppeln, daher brauchst den gar nicht verwerten (weil Hege übergeordneter Grund), und kannst ihn dann auch direkt in die Tonne schmeissen.
 
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