C & R, Setzkescher, Wettangeln, Fischereirecht etc., juristische Sammlung

Thomas9904

Well-Known Member
Redaktionell

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C & R, Setzkescher, Wettangeln, Fischereirecht etc., juristische Sammlung

In der Anglerboardredaktion arbeiten wir ja schon lange um die oben genannten Themen.

Es ist dabei aber in Diskussionen (auch und gerade mit Funktionären der Verbände) immer wieder zu merken, wie wenig da oft grundlegende Dinge und Denkansätze vorhanden sind und wie sehr die schützergeprägte Gehirnwäsche seit Drosse/VDFS, fortgesetzt im DAFV, dennoch immer noch wirkt.

Aus Kreisen der Mods wie in der Diskussion im Thread um eine neue juristische Sichtweise auf die C+R - Debatte von Rechtsanwalt Kolja Kreder kam nun der Vorschlag, die im Anglerboard und Anglerpraxis veröffentlichten und vorhandenen Beiträge von Juristen zum Thema in einem Beitrag zu sammeln und zum leichteren Auffinden oben fest zu tackern.

Diesem sinnvollen Wunsch wird hiermit entsprochen und wir bedanken uns für die Anregung und starten hiermit diesen Thread mit den ersten Artikeln.

Ob Verbände in diesen letzten 10 Jahren auch eine fundierte, juristische Arbeit zum Thema vorgelegt haben, ist nicht bekannt, wenn ja, dann zumindest gut versteckt. Wenn doch ja, bitte bei mir melden mit Titel, Link etc.
Danke



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Juristische Veröffentlichungen über Anglerboard/Anglerpraxis zu C & R, Setzkescher, Wettangeln, Fischereirecht etc.​

Catch & Release - Glaubens- oder Rechtsfrage?
Kai Jendrusch
2006
http://www.anglerpraxis.de/ausgaben-archiv/mai-2006/c-r-glaubens-oder-rechtsfrage.html

Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen des Fischereirechts
KAI JENDRUSCH und MARCO NIEHAUS
2008
http://www.anglerboard.de/werbimg/A...zen_des_Fischereirechts_Jendrusch_Niehaus.pdf

„Catch & Release in der anglerischen Praxis"
„Ernie1973"
2010
http://www.anglerpraxis.de/ausgaben-archiv/mai-2010/catch-release-in-der-anglerischen-praxis.html

Catch & release - eine falsch geführte Diskussion
https://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=329753
Kolja Kreder
2017

Aus der Juristerei: Der Setzkescher oder Irrsinn auf allen Kanälen
Aus der Juristerei: Der Setzkescher oder Irrsinn auf allen Kanälen
Kolja Kreder
2017


Thomas Finkbeiner
 
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Tommy1311

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AW: C & R, Setzkescher, Wettangeln, Fischereirecht etc., juristische Sammlung

Sehr Interresant die Beiträge.
Da einzigste was ich mich bei der Diskusion des Setzkeschers frage ist, wie sieht es am Forellenpuff aus. Viele, oder alle, verbieten den Setzkescher. Wenn es doch laut Schlachtverordnung "erlaubt" wird ( wenn ich es Richtig verstanden habe) wieso wird es von der Behörde verboten.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: C & R, Setzkescher, Wettangeln, Fischereirecht etc., juristische Sammlung

Sehr Interresant die Beiträge.
Da einzigste was ich mich bei der Diskusion des Setzkeschers frage ist, wie sieht es am Forellenpuff aus. Viele, oder alle, verbieten den Setzkescher. Wenn es doch laut Schlachtverordnung "erlaubt" wird ( wenn ich es Richtig verstanden habe) wieso wird es von der Behörde verboten.


Hallo,


kenn mich da nicht so aus, weil bei uns (Bayern) der Setzkescher erlaubt ist und es Forellenpuffs kaum gibt. Ich kenne zumindest kein einziges.

Könnte damit zusammenhängen, dass Forellen einen längeren "Setzkescheraufenthalt" kaum überleben dürften. Der Bewirtschafter eines Gewässers kann, in bestimmtem Umfang Sonderregeln festlegen.


Petri Heil


Lajos
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: C & R, Setzkescher, Wettangeln, Fischereirecht etc., juristische Sammlung

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Da einzigste was ich mich bei der Diskusion des Setzkeschers frage ist, wie sieht es am Forellenpuff aus. Viele, oder alle, verbieten den Setzkescher. Wenn es doch laut Schlachtverordnung "erlaubt" wird ( wenn ich es Richtig verstanden habe) wieso wird es von der Behörde verboten.

Unabhängig was die TierSchlV regelt, darf der Betreiber der Forellenanlage eigene (schärfere) Regeln aufstellen. Die rechtliche Auswirkung ist eine andere. Wer entgegen der Vertragsbestimmungen des Anlagenbetreibers einen Setzkescher verwendet läuft Gefahr ein Hausverbot zu bekommen. Man hat aber keine ordnungs- oder strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten.
 
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