Catch & release - eine falsch geführte Diskussion

Toni_1962

freidenkend
AW: Catch & release - eine falsch geführte Diskussion

Kolja Kreder schrieb:
denn die LFischG erlauben den Fischfang und rechtfertigen damit die mutmaßliche Schmerzufügung.

unbestritten, aber eben mglw. unter Berücksichtigung

Kommentar zum Tierschutzgesetz von Hirt/Maisack/Moritz (2016)
(§ 17 Rn 42):
„Einem vernünftigen Grund können die mit dem Angeln verbundenen Schmerzen, Leiden und Schäden (einschl. Tod) nur entsprechen, wenn es um das erstmalige Habhaftwerden eines Fisches für Nahrungszwecke des Menschen geht."

und letzteres ist umstritten in der Diskussion.
 
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Wegberger

aus dem Westen
AW: Catch & release - eine falsch geführte Diskussion

Hallo Kolja,


Weil die StA alles einstellt!


Kann man dagegen nicht strategisch vorgehen ?
 

Kolja Kreder

Mitglied
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Hallo Kolja,





Kann man dagegen nicht strategisch vorgehen ?

Einstellung nach § 170 II StPO ist quasi ein Freispruch. Beim § 153a kann man dagegen vorgehen. Dazu sind die Mandanten aber in der Regel nicht bereit, denn wenn sie die Auflage zahlen, ist die Sache vorbei und sie müssen nicht vor Gericht und sie gelten nicht als vorbestraft.
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
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Woran auch diese Diskussion und vieles mehr scheitern muss, ist das die Gesellschaft nicht bei Notwendigkeit und Moral unterschiedliche Wertigkeiten festlegt.
Die Natur und Fischbestände zu bewahren sollte als Notwendigkeit betrachtet werden und Tierschutz als nachfolgende Moralische Betrachtung wie dann der Fisch behandelt wird.

So wie jetzt sind Tierschutz und Naturschutz eher gleichwertig, wobei der Tierschutz ungleich mehr Rückhalt bekommt weil es ja eine Moralvorstellung der Menschen ist für die es kein Wissen und komplizierte Betrachtungen von Fachkräften benötigt.
Bedeutet in einer demokratischen Wahrheitsfindung wird oberflächlich abgestimmt, das reicht für Tierschutz aber nicht für Naturschutz, wo man auf Fachkräften vertrauen müsste.

So wie in Deutschland können einige Wissenschaftler forschen wie doof und Versuchen Ihre Forschungsergebnisse unters Volk zu bringen, nur wird es dort kaum Jemanden erreichen.
Dort untermauert es eher nur den Frust derer die das schon vermuteten oder wird von Anderen (C&R) ausgenutzt um Ihre Wünsche zu begründen.
Wir haben beim Angeln kein Tierschutzproblem in Deutschland, wir haben ein fettes Naturschutzproblem bei den Fischen und Gewässern.
Die Mehrheit wird es eher so sehen das dort der Tierschutz durchgesetzt werden soll, aber Besatzfische fehlende Laichfische ersetzen dürfen und Erträge beim Fang sicherzustellen.
Wobei die Mehrheit der Menschen in diesem Land, eine Meinung zum Tierschutz hat, aber fast nichts über das Leben im Wasser weiß.
Selbst Angler und Fischer haben meist kaum genug Wissen wenigstens die Fischarten alle zu kennen, geschweige deren Fortpflanzung und Wachstum zu verstehen.
Selbst die Fachkräfte sind da bei Einzelarten wie der Quappe oder der Zährte und vielen Anderen noch ganz am Anfang.
(Viele wollen das auch gar nicht, weil es ihnen ja keine Vorteile einbringt mehr zu wissen...)
Da können dann einzelne Träumer und wollen mit Spezial-Wissen zur Fischgenetik oder Bedeutung von älteren adulten Fischen gegen das Tierschutzverständnis und dem Ertragsdenken der Massen punkten und überzeugen...|supergri|supergri

:mFür Andere sind das gute Speisefische, Köfis und störender Beifang.
Wieder Andere sehen nur Bedrohte Arten und Vogelfutter die vor brutalen Anglern geschützt werden sollten.

Wir sollte endlich Akzeptieren das Arten und Naturschutz Unterstützung benötigt.
Oft sind es die Nutzer die Naturschutzziele absichern und nicht Gesetze auf dem Papier.
Wenn etwas keinen Wert hat weil es Totalschutz bekommt, verliert es seine Verteidiger.
So werden die Störe wohl aussterben, wenn keiner sie erhalten möchte, Vorgeschriebenes und durchgesetztes C&R könnte da ein Weg sein.
Ähnlich wie auch bei einzelnen weiteren Fischbeständen wie bei der Äsche.
In vielen Ländern hat so etwas zur Verbesserung geführt. Teilweise kann Angeln oder Jagen richtig Geld kosten und das ist auch gut so, wenn es dem Tier und der Natur einen Wert einbringt.
Nur im Deutschland träumt man halt von billigen Zugang und einer Natur die wie ein Füllhornheil heile Welt liefert.
Kein Wunder das in diesem Wasserreichen Land, so viele Massenfische verschwanden oder durch Besatzfische heile Welt vorgetäuscht wird.

.
In Deutschland ist vieles Verboten, so wie zum Beispiel Gewässerverunreinigung und Gewässerverbauung immer verboten waren und durch wegsehen, Schlupflöcher und Ausnahmegenehmigungen ermöglicht wurden.
Boote und Motorräder sind Transportmittel, ich meine die darf man auch nicht nur so zum Spaß benutzen, seit der Energiekriese und wegen der Umwelt.:)
Die Menschen stören sich daran wenig, reicht gerade mal für Tierschutz.
 

Toni_1962

freidenkend
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Bernd,

die Stellungnahme zum Zurücksetzen kommen in Bayern bei Anfrageen vom

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Sachgebiet Tierschutz

Naturschützer sehe ich in der Diskussion nicht.
 

Georg Baumann

Well-Known Member
AW: Catch & release - eine falsch geführte Diskussion

Er spricht nach wie vor davon, dass Angeln ohne jede Entnahmeabsicht verboten ist".


Er spricht von "Verwertungsabsicht". Darüber hinaus zeigt er auf, dass es weiter vernünftige Gründe gibt. Ich zitiere mal.



"Das deutsche Tierschutzgesetz
verlangt einen vernünftigen Grund,
Wirbeltieren Schmerzen, Leiden oder
Schäden zuzufügen. Dieser vernünftige
Grund wird hierzulande fast immer, in bestimmten
Kreisen sogar ausschließlich, im
Beitrag zur Selbstversorgung mit Fisch gesehen.
Diese Auffassung geht fehl: Schon
das Bundesverfassungsgericht hat in einer
Entscheidung aus dem Jahre 1991 festgestellt,
dass das Angeln einen wesentlichen
Beitrag zur Volksgesundheit leistet. Es ist
mit anderen Worten keine reine Selbstversorgung,
sondern ebenso geprägt durch
soziale und wirtschaftliche Komponenten.
Außerdem kann auch die Hege das
Angeln legitimieren. Heißt: Unter dem Gesichtspunkt
der Bestandserfassung und
-kontrolle ist das Angeln eine mehr als zielführende
Maßnahme, die insbesondere
auch dann greift, wenn die Fische eben
nicht entnommen, sondern zurückgesetzt
werden. Die Verwertung als Nahrungsmittel
ist also lediglich einer unter vielen vernünftigen
Gründen.
Beliebt und in vielen Fischereibehörden
verbreitet ist jedoch der
Rückgriff auf den Verzehr als einzige Legitimation
für das Angeln in Deutschland."
 

Toni_1962

freidenkend
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Wo ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nachzulesen?


Wäre ja in der Diskussion mit den Behörden für mich derzeit hilfreich.
 
G

Gelöschtes Mitglied 62693

Guest
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Ich entnehm ja am liebsten Zander und Barsche, aber diese "blöden " Rapfen oder Döbel kapieren einfach nicht ,daß sie von meine Ködern fort bleiben sollen .
Kann Denen mal jemand Bescheid sagen ?
 

torstenhtr

Active Member
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Georg:

Er spricht von "Verwertungsabsicht". Darüber hinaus zeigt er auf, dass es weiter vernünftige Gründe gibt. Ich zitiere mal.
Ich denke der hauptsächliche Unterschied in der Diskussion ist, dass Arlinghaus davon spricht, dass Angeln ohne vernünftigen Grund verboten ist (siehe auch [1]), hingegen Kolja folgende These aufstellt (siehe Thema hier!):

[..] Angler bei der Ausübung der Fischerei an die Regeln des Landesfischereirechts, ist sein Tun gesetzlich erlaubt und folglich auch nicht nach § 17 TierSchG zu ahnden. Auf einen darüber hinaus gehenden „vernünftigen Grund“ kommt es nicht an. [..]


..


[1] Angelprofessor im Interview: "Angeln ohne vernünftigen Grund ist verboten"
https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1471634/
 

Kolja Kreder

Mitglied
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@Georg: Das mag ja, sein, dass er das in eurem Artikel so geschrieben hat. An anderer Stelle weist Arlinghaus aber immer wieder darauf hin, dass er Angeln ohne jede Entnahme/ Verwertungsabsicht für rechtswidrig erachtet. Ich teile diese Ansicht nur insoweit, als die jeweiligen LFischG ein C&R-Verbot bzw. ein Rücksetzverbot (Bayern) aussprechen. In den übrigen Bundesländern halte ich C&R für erlaubt!

In den Bundesländern mit C&R-Verbot stellt sich dann die Frage, ob diese "Anordnung" nicht zu einem Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot führt oder ob solche Verbote, die sie alleine gegen die Motivation des Anglers richten überhaupt justiziabel sind. Sie bestrafen in Wirklichkeit nämlich nicht der Angler, der totales C&R betreibt, sondern die Dummheit desjenigen Anglers, der dies ungeschickter Weise zugibt.

Nichts anderes gilt, wenn einige erklären, das Freilassen des Fisches zum alsbaldigen Wiederfang sein Verboten. Das lässt sich ja noch schwieriger nachweisen. Denn in dem Falle müsste auch noch der Nachweis geführt werden, dass der Angler diesen Fisch, den er zurückgesetzt hat bewusst und keineswegs zufällig wieder gefangen hat.

Die Gegenwärtige Rechtslage ist vor allen deshalb unsicher, weil wenn einmal eine Gerichtsverhandlung in Sachen totales C&R durchgeführt wird, der zuständige Richter alles andere, als ein Experte für Fischereirecht ist. Nichts anderes gilt für die StA. Selbst die Fischereibehörden kennen sich in dem Spannungsfeld zwischen TierSchG, TierSchlV und FischG kaum aus. Dies ist aber erforderlich um sich über das Gesamtgefüge im Klaren zu sein. Der Justiz kann man da kaum einen Vorwurf machen. Die Verhandlungen würden aufgrund der niedrigen Straferwartung alle vor dem Einzel- (Straf-) Richter durchgeführt. Der ist zuständig für Vergehen (=Mindeststrafe unter einem Jahr) bei denen keine höhere Strafe als zwei Jahre zu erwarten ist. Diese Richter müssen also über die ganze Palette allen Kleinkrams entscheiden und sind folglich nicht auf irgend etwas spezialisiert.

Gerade in dieser Gemengelage ist es wichtig, gute Argumente vorzubringen. Mein Artikel soll den Betroffenen hierzu eine Argumentationsgrundlage geben, von deren Richtigkeit ich überzeugt bin. Allerdings gilt auch hier die alte Weisheit: "Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand!
 

Toni_1962

freidenkend
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Aufgrund einer Anfrage wegen Rechtssicherheit einer Veranstaltung bei Behörden (nicht Verband ;) ) wie auf Rückfrage bei der Staatsanwaltschaft (nicht zitierfähig, da "kleiner Dienstweg" auf persönlicher Ebene),

wurde mit u.a. hier bereits von mir gebrachten Kommentar zum Tierschutzgesetz geantwortet.

Die Staatsanwaltschaft hat mir nahegelegt, diese Antworten sehr ernst zu nehmen, denn dies ist unabhängig des betreffenden Landesfischereigesetzes (ich habe mir erlaubt -anonymisiert- die Argumentation pro C&R aus diesem Thread zu nehmen) zu bewerten.

Ich und die mit beteiligten Vereine (betroffen konkret auch aus anderen Bundesländern) brauchen keine (auch wenn interessanten) §§Diskussionen, was könnte sein, sondern Rechtsicherheit oder aber die Aussage, wie es wäre wenn:

Und die wurde mir sehr deutlich, auch wenn für mich nicht als erwünschte Antwort, ausgesprochen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Georg Baumann

Well-Known Member
AW: Catch & release - eine falsch geführte Diskussion

@Kolja: Danke, habe ich auch so verstanden. Deine Rechtsauffassung erscheint mir als Nichtjurist schlüssig und in sich stimmig. Du hast es bestimmt schon mal irgendwo geschrieben, trotzdem die Frage: Wie könnte man Rechtssicherheit erlangen? Wäre es Deiner Auffassung nach sinnvoll, Musterprozesse zu führen?
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
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Bernd,

die Stellungnahme zum Zurücksetzen kommen in Bayern bei Anfrageen vom

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Sachgebiet Tierschutz

Naturschützer sehe ich in der Diskussion nicht.

Stimmt, den Tierschutz hat mit Naturschutz ja nichts zu tun.

:mTierschutz ist wenn man selbst die Letzten einer Art tötet um sie vor einem Leiden zu bewahren.
Zur Not werden sie irgend wie ersetzt um dem Verbraucher gefällig zu sein. (Verbraucherschutz)

Naturschutz wäre es sie Leiden zu lassen, in der verzweifelten Hoffnung das Sie überleben und die Art weiter erhalten.
(Klar das man sie dann nicht durch Alternativen besetzt, die Ihnen dann gar noch Konkurrenz machen)

Das Passt ganz gut auf Bayern.
Ungeschützte Fische sollen ja entnommen werden und selbst Geschützte sollen nicht leiden oder ungenutzt versterben.

Vorbildlicher Tierschutz halt im Lande der Karpfen, der Teichwirtschaft und aussterbenden Huchens.#t

Fischereiforschung und Erforschung der natürlichen Fischbestände sind auch noch mal Zweierlei.
Da leitet sich dann die Betrachtung Nachteil oder Vorteil großer schlecht wachsender großer Altfische ab.
Wer Naturschutz vertritt, kann gar nicht anders als diese von der Natur vorgegebenen Altfische auch als schützenswert zu betrachten anstatt sie als Über oder ungünstig zu betrachten.
(Vom Haustier Karpfen, R.F, Teichstör, Graser einmal abgesehen, denn dort geht es nur um Nutzung)

Störend, wenn nun selbst in Deutschland jüngere Fachkräfte Fischerei und Naturschutz moderner übereinbringen wollen, als es Fischerei und Tierschutz je vertraten.
Was studiert eigentlich Jemand der Tierschutz vertritt?
Recht-Wissenschaften, Theologie, Politik, Ethik oder Philosophie ?
Hat alles wenig mit den Gegebenheiten der Natur oder dem Versuch sie zu erforschen oder erhalten zu wollen zu tun.
Kurz da ist der Tierschützer ein theoretischer Laie, selbst wenn der das Naturschutzrecht auswendig kann, verstehet er den Hintergrund nicht.
Beispiel: Jedes noch so doofe Wirbeltier spezieller Warmblüter noch spezieller Säugetier hat Tierschutzrechte.
Intelligente Weichtiere wie Tintenfische oder Kraken haben diesen Schutz nicht, selbst wenn sie es vermutlich mit vielen der Geschützten da locker aufnehmen könnten.

Das Umsetzen der Gedanken von Fischereibiologen in Rechtsnormen soll oft ein unglaublich komplizierter Vorgang sein.
Die Fachkräfte verstehen sich oft gegenseitig nicht, so das es wiederholt überarbeitet werden muss oder müsste
(Böse könnte man vermuten das dieses oft zu Kompromissen und Fehlern führt.)
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Catch & release - eine falsch geführte Diskussion

Wenn du das Az. hast, auf der HP des Bundesverfassungsgerichts.

Zwischen durch einfach mal ein fettes DANKE für deine Beiträge an dieser Stelle.
Es sind halt die Betrachtungen einer Fachkraft und in der Regel sind es gerade die Fachkräfte, die sich nicht mit Ihrem Wissen selbstlos einbringen.#6
Ich lese deine Beiträge immer und nehme auch was mit, aber sie zu diskutieren, dazu fehlt mir das Fachwissen.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Catch & release - eine falsch geführte Diskussion

@Kolja: Danke, habe ich auch so verstanden. Deine Rechtsauffassung erscheint mir als Nichtjurist schlüssig und in sich stimmig. Du hast es bestimmt schon mal irgendwo geschrieben, trotzdem die Frage: Wie könnte man Rechtssicherheit erlangen? Wäre es Deiner Auffassung nach sinnvoll, Musterprozesse zu führen?



Die Frage stellt sich nur, warum soviele Juristen sich dieser Rechtsauffassung nicht anschließen?
 

Georg Baumann

Well-Known Member
AW: Catch & release - eine falsch geführte Diskussion

Die Frage stellt sich nur, warum soviele Juristen sich dieser Rechtsauffassung nicht anschließen?


Ist das wirklich so? Wenn ich google bemühe, finde ich lediglich eine ziemlich bunte Mischung an Stellungnahmen und Meinungen, die ganz und gar kein klares Bild ergeben. Der Eindruck verstärkt sich: Da weiß niemand so genau, wie das zu interpretieren ist.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Catch & release - eine falsch geführte Diskussion

Ist das wirklich so? Wenn ich google bemühe, finde ich lediglich eine ziemlich bunte Mischung an Stellungnahmen und Meinungen, die ganz und gar kein klares Bild ergeben. Der Eindruck verstärkt sich: Da weiß niemand so genau, wie das zu interpretieren ist.


Nunja .. abgesehen davon, dass sich ja im Board hier seinerzeits (das Theema ist ja schon "alt" und "älter" und "nicht neu") Juristen als solche geoutet, die anderer Rechtsauffassung waren (warum diese verstummt sind, soll hier nicht gegenstand sein),


habe ich aktuell n meinem Posting oben ja konträre Rechtsauffassung auf meine Anfrage angesprochen, und die Antwortgeber sind Juristen.
 

Georg Baumann

Well-Known Member
AW: Catch & release - eine falsch geführte Diskussion

Ok, danke sehr.
 
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