Corona-Krise: Dürfen wir noch Angeln?

Aktuell herrscht große Unsicherheit, was das Thema Angeln während der Corona-Krise angeht. Was darf man, wo darf man? Hier bekommt Ihr einen Überblick.

Stand: 23.03.2020

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Momentan dreht sich alles um das Coronavirus. Nun hat auch die Bundesregierung reagiert und das öffentliche Leben eingeschränkt. Ab Montag dem 23.03.2020 gilt in Deutschland ein Versammlungsverbot für mehr als zwei Personen. Diese Regelung ist vorerst für zwei Wochen in Kraft. Sport und Bewegung in der Natur sind nach wie vor erlaubt.
Konkret heißt das für Angler: Wir dürfen noch angeln gehen, aber nicht mehr in Gruppen über zwei Personen!

Folgende Maßgaben müssen in der Öffentlichkeit beachtet werden:

  • Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern halten
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet

NACHTRAG 25.05.2020: Angeln in gewerblichen Angelteichen in Niedersachsen wieder erlaubt

NACHTRAG 19.05.2020: Die Grenzen nach Norwegen bleiben für Touruisten bis zum 20.07.2020 geschlossen

NACHTRAG 23.03.: Listen der Angelmöglichkeiten in einzelnen Bundesländern aktualisiert


NACHTRAG 23.03.: Angeln an kommerziellen Gewässern in NRW wieder erlaubt

NACHTRAG 23.04.: Angelgeschäfte größtenteils wieder geöffnet


NACHTRAG 03.04.: Nachdem das Angeln in Berlin kurzzeitig untersagt wurde, ist es nun doch wieder gestattet. INFO

Nachtrag 03.04.: In Bayern in das Angeln nur in der "unmittelbaren, näheren Umgebung zum Wohnort" gestattet. Näher definert wird dies nicht. INFO


Bitte beachtet:
In einzelnen Regionen, Städten und Gemeinden gibt es aktuell deutliche Ausgangsbeschränkungen. Den Anweisungen vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten!




Im folgenden Abschnitt geben wir Euch einen Überblick, was in den einzelnen Bundesländern noch erlaubt ist, und was nicht:

Angeln an öffentlichen Gewässer
  • Nur für Einzelpersonen: Hamburg
  • Für Angeltouristen gesperrt: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt
  • Erlaubt (im Rahmen der deutschlandweiten Ausgangsbeschränkungen): Baden-Württemberg, Bayern in unmittelbarer Wohnortnähe, Brandenburg, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Angeln an Vereinsgewässern
  • überall erlaubt (im Rahmen der deutschlandweiten Ausgangsbeschränkungen)
Angeln an kommerziellen Forellenseen
  • Verboten: Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt
  • Erlaubt: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen, Thüringen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (keine einheitlichen Regelungen: teilweise regionale, behördliche Einschränkungen!)

In vielen Bundesländern sind Angelläden bereits geschlossen. Hier bekommt Ihr einen Überblick dazu:
  • Stand 23.04.: Angelläden sind größtenteils wieder geöffnet!
Angeln in unseren Nachbarländern

In folgende Nachbarländer ist die Einreise als Angeltourist nicht mehr möglich:
  • Österreich
  • Dänemark
  • Schweiz
  • Luxemburg
  • Frankreich
  • Luxemburg
  • Belgien
  • Polen
  • Tschechien
Die Einreise in die Niederlande ist noch möglich!

Außerdem sind folgende deutsche Inseln für Touristen gesperrt:
  • Wangerooge
  • Spiekeroog
  • Langeoog
  • Baltrum
  • Norderney
  • Juist
  • Borkum
  • Sylt
  • Amrum
  • Föhr
  • die Halbinsel Nordstrand,
  • Halligen Hooge
  • Langeneß
  • Fehmarn
  • Rügen
  • Usedom
  • Hiddensee
  • Poel
Angeln in Norwegen
Die Grenzen nach Norwegen bleiben für Touruisten bis zum 20.07.2020 geschlossen


Wir bemühen uns, diesen Artikel immer aktuell zu halten!
Wenn Ihr noch weiterführende Infos oder Ergänzungen habt, schreibt uns das in die Kommentare.



Petri Heil und bleibt gesund!
Eure AB-Redaktion
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

geben beide kein Zeltverbot beim Angeln her.

Ich vermute mal, dass sich die Polizisten auch nicht auf eine spezielle Zeltverbotsregel für Angler beziehen.

Auch in Bayern finde ich keine solchen Klauseln. Trotzdem hab ich auch hier schon mehrfach gelesen, dass Angler mit Bivy von der Polizei beanstandet wurden.

Könnte durchaus sein, dass die Regeln von einigen Beamten jetzt einfach strenger ausgelegt werden als vorher.

Gibt ja auch Streifen, die sich nicht daran stören.

Im Zweifel müssten die Polizisten schon Rechtsgrundlage nennen können.
 
Hallo,



Ich vermute mal, dass sich die Polizisten auch nicht auf eine spezielle Zeltverbotsregel für Angler beziehen.

Auch in Bayern finde ich keine solchen Klauseln. Trotzdem hab ich auch hier schon mehrfach gelesen, dass Angler mit Bivy von der Polizei beanstandet wurden.

Könnte durchaus sein, dass die Regeln von einigen Beamten jetzt einfach strenger ausgelegt werden als vorher.

Gibt ja auch Streifen, die sich nicht daran stören.

Im Zweifel müssten die Polizisten schon Rechtsgrundlage nennen können.

Moin,

deshalb habe ich ja neben dem Erlass zum Angeln auch die Corona-Verordnung NRW mit verlinkt. Beide geben kein Verbot her.

Uns als Verein betrifft das sowieso nicht, eigene Grundstücke und Zäune sorgen da für Ruhe.

Mfg

Daniel
 
Hallo,

Beide geben kein Verbot her

Ist in Bayern m.W. genauso.

Allerdings ist in Bayern "wildes Zelten" aufgrund anderer Rechtsvorschriften verboten und dabei kommt es nicht unbedingt darauf an, ob ein Boden verwendet wird oder nicht.

Und das scheinen manche Streifen jetzt strenger auszulegen als vorher.

Uns als Verein betrifft das sowieso nicht, eigene Grundstücke und Zäune sorgen da für Ruhe.

Hab ja schon mal geschrieben, dass ich mich wahrscheinlich schon längst um ne Mitgliedschaft bei euch beworben hätte, wenn ich in eurer Gegend wohnen würde.

Das wäre jetzt ein Grund mehr. :)

Ihr scheint da aus meiner Sicht so einiges besser zu machen als manch andere Vereine.

Wobei das mit den eigenen Grundstücken auch nicht vor Willkür schützt, siehe LK Peine.

Die mussten ihr Recht auch erst gerichtlich durchsetzen.
 
Hallo,



Ist in Bayern m.W. genauso.

Allerdings ist in Bayern "wildes Zelten" aufgrund anderer Rechtsvorschriften verboten und dabei kommt es nicht unbedingt darauf an, ob ein Boden verwendet wird oder nicht.

Und das scheinen manche Streifen jetzt strenger auszulegen als vorher.



Hab ja schon mal geschrieben, dass ich mich wahrscheinlich schon längst um ne Mitgliedschaft bei euch beworben hätte, wenn ich in eurer Gegend wohnen würde.

Das wäre jetzt ein Grund mehr. :)

Ihr scheint da aus meiner Sicht so einiges besser zu machen als manch andere Vereine.

Wobei das mit den eigenen Grundstücken auch nicht vor Willkür schützt, siehe LK Peine.

Die mussten ihr Recht auch erst gerichtlich durchsetzen.


Hallo,

War auch eher auf deine Diskussion mit "Punkkarpfen" gemünzt. Habe das wohl nicht ausreichend kenntlich gemacht. Sorry!

Und ich hoffe das wir einiges besser machen als andere Vereine und du kannst gerne hier hochziehen oder Mitglied werden. Wir haben einen recht großes Einzugsgebiet von Berlin bis Kaiserslautern :)

Mfg

Daniel
 
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