Corona-Krise: Dürfen wir noch Angeln?

Aktuell herrscht große Unsicherheit, was das Thema Angeln während der Corona-Krise angeht. Was darf man, wo darf man? Hier bekommt Ihr einen Überblick.

Stand: 23.03.2020

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Momentan dreht sich alles um das Coronavirus. Nun hat auch die Bundesregierung reagiert und das öffentliche Leben eingeschränkt. Ab Montag dem 23.03.2020 gilt in Deutschland ein Versammlungsverbot für mehr als zwei Personen. Diese Regelung ist vorerst für zwei Wochen in Kraft. Sport und Bewegung in der Natur sind nach wie vor erlaubt.
Konkret heißt das für Angler: Wir dürfen noch angeln gehen, aber nicht mehr in Gruppen über zwei Personen!

Folgende Maßgaben müssen in der Öffentlichkeit beachtet werden:

  • Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern halten
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet

NACHTRAG 25.05.2020: Angeln in gewerblichen Angelteichen in Niedersachsen wieder erlaubt

NACHTRAG 19.05.2020: Die Grenzen nach Norwegen bleiben für Touruisten bis zum 20.07.2020 geschlossen

NACHTRAG 23.03.: Listen der Angelmöglichkeiten in einzelnen Bundesländern aktualisiert


NACHTRAG 23.03.: Angeln an kommerziellen Gewässern in NRW wieder erlaubt

NACHTRAG 23.04.: Angelgeschäfte größtenteils wieder geöffnet


NACHTRAG 03.04.: Nachdem das Angeln in Berlin kurzzeitig untersagt wurde, ist es nun doch wieder gestattet. INFO

Nachtrag 03.04.: In Bayern in das Angeln nur in der "unmittelbaren, näheren Umgebung zum Wohnort" gestattet. Näher definert wird dies nicht. INFO


Bitte beachtet:
In einzelnen Regionen, Städten und Gemeinden gibt es aktuell deutliche Ausgangsbeschränkungen. Den Anweisungen vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten!




Im folgenden Abschnitt geben wir Euch einen Überblick, was in den einzelnen Bundesländern noch erlaubt ist, und was nicht:

Angeln an öffentlichen Gewässer
  • Nur für Einzelpersonen: Hamburg
  • Für Angeltouristen gesperrt: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt
  • Erlaubt (im Rahmen der deutschlandweiten Ausgangsbeschränkungen): Baden-Württemberg, Bayern in unmittelbarer Wohnortnähe, Brandenburg, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Angeln an Vereinsgewässern
  • überall erlaubt (im Rahmen der deutschlandweiten Ausgangsbeschränkungen)
Angeln an kommerziellen Forellenseen
  • Verboten: Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt
  • Erlaubt: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen, Thüringen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (keine einheitlichen Regelungen: teilweise regionale, behördliche Einschränkungen!)

In vielen Bundesländern sind Angelläden bereits geschlossen. Hier bekommt Ihr einen Überblick dazu:
  • Stand 23.04.: Angelläden sind größtenteils wieder geöffnet!
Angeln in unseren Nachbarländern

In folgende Nachbarländer ist die Einreise als Angeltourist nicht mehr möglich:
  • Österreich
  • Dänemark
  • Schweiz
  • Luxemburg
  • Frankreich
  • Luxemburg
  • Belgien
  • Polen
  • Tschechien
Die Einreise in die Niederlande ist noch möglich!

Außerdem sind folgende deutsche Inseln für Touristen gesperrt:
  • Wangerooge
  • Spiekeroog
  • Langeoog
  • Baltrum
  • Norderney
  • Juist
  • Borkum
  • Sylt
  • Amrum
  • Föhr
  • die Halbinsel Nordstrand,
  • Halligen Hooge
  • Langeneß
  • Fehmarn
  • Rügen
  • Usedom
  • Hiddensee
  • Poel
Angeln in Norwegen
Die Grenzen nach Norwegen bleiben für Touruisten bis zum 20.07.2020 geschlossen


Wir bemühen uns, diesen Artikel immer aktuell zu halten!
Wenn Ihr noch weiterführende Infos oder Ergänzungen habt, schreibt uns das in die Kommentare.



Petri Heil und bleibt gesund!
Eure AB-Redaktion
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
NACHTRAG: Angeln in Berlin doch wieder erlaubt:

Ich habe heute Morgen das Fischereiamt per Email angefragt und die gleiche Antwort erhalten. Das Angeln in Berlin ist unter der Beachtung der Abstandsregeln erlaubt. Kurze Zeit später stand es dann genau so auch auf der Startseite des Fischereiamtes.
Ausgenommen sind natürlich Gemeinschaftsangeln, die viele Berliner Vereine schon für die nächsten Tagen und Wochen terminiert hatten. Aber mit der jetzigen Regelung können dennoch alle gut leben.

Gruß

Tomasz
 
Ich habe heute Morgen das Fischereiamt per Email angefragt und die gleiche Antwort erhalten. Das Angeln in Berlin ist unter der Beachtung der Abstandsregeln erlaubt. Kurze Zeit später stand es dann genau so auch auf der Startseite des Fischereiamtes.
Ausgenommen sind natürlich Gemeinschaftsangeln, die viele Berliner Vereine schon für die nächsten Tagen und Wochen terminiert hatten. Aber mit der jetzigen Regelung können dennoch alle gut leben.

Gruß

Tomasz

PS: Ich möchte an dieser Stelle auch nochmal dem Fischereiamt danken, die schnell auf die sich veränderten Einschätzungen der Gesundheitsverwaltung reagiert haben und es somit den Berliner Anglern ermöglichen am Wochenende ans Wasser zu gehen. Das ist in Zeiten großer Unsicherheiten und eingeschränkten Arbeitsmöglichkeiten nicht selbstverständlich.

Danke!

Tomasz
 
Grüsse nach BLN
hoffen wir mal , das die Wapo oder andere nicht wieder eingreifen müssen, nur weil sich ein paar nicht an die Vorgaben halten, sonst wird das ganz schnell Mist

Go fishing! eat more fish ;-))) an drink a Corona against the Corona oder so ähnlich
 
Hallo,

der Landesfischereiverband Bayern warnt aktuell davor sich mit Detailfragen zum Angeln an die Behörden zu wenden.
Das würde das Risiko für weitere Einschränkungen nur erhöhen.
Es wird an die Angler appelliert, verantwortungsbewusst zu agieren und im Zweifel der Sicherheit Vorrang zu gewähren.

Ich hoffe mal, dass das auch auf fruchtbaren Boden fällt.
 
Die Trottel welche sich nochmals versichern müssen, ob das Angeln nicht doch verboten ist, werden diesen Aufruf sowieso nicht lesen!

Gehts eventuell auch ohne Beleidigungen? Wie ich schon in einem anderen Thread geschrieben hatte wird das Kontaktverbot in manchen Gemeinden und Landkreisen per Verordnung sehr streng ausgelegt, daher finde ich es nachvollziehbar, wenn die Leute Rechtssicherheit haben möchten, und sich ggf. erkundigen, wie dies und das auszulegen ist. Besser, als hinterher hunderte Euro Strafe zu zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

na da wird man nicht um 2/3 Kilometer feilschen müssen und ist auch etwas von der größe des Wohnorts abhängig, aber 10/20 Kilometer weg ist mir Sicherheit nicht mehr unmittelbar.

Petri Heil

Lajos
Hallo
Hab das heut bekommen vielleicht hilft das weiter.

Da stehen konkretere Angaben zur Entfernung.
 
Hallo
Hab das heut bekommen vielleicht hilft das weiter.

Da stehen konkretere Angaben zur Entfernung.

Hallo,

ja ,habe ich auch bekommen. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen. Der FVM meint es sicher gut, ist aber gegenüber den Ordnungsbehörden nicht weisungsbefugt. Und die Entfernungsangabe bis 50 Kilometer im Zusammenhang mit unmittelbarer Nähe passt nun überhaupt nicht zusammen.
Die Bedeutung des Wortes unmittelbar ist in Bezug auf Entfernungen laut Duden wie folgt festgelegt: "durch keinen oder kaum einen räumlichen Abstand getrennt".
Wenn jetzt ein Polizist zur Kontrolle kommt, welcher das Wort unmittelbar richtig auslegt, hat man schon verloren, wenn man da etliche Kilometer von seinem Wohnort entfernt fischt und ich glaube nicht, dass der FVM dann das fällige Bußgeld zahlt.
Beispiel; die kleine Stadt Cadolzburg ist von mir etwa 10 Kilometer entfernt, ich würde niemals sagen, dass Cadolzburg in meiner unmittelbaren Nähe liegt. Ganz einfach, weil es eben nicht stimmt. (durch keinen oder kaum einen räumlichen Abstand getrennt)
Den FVM in allen Ehren, aber da hat er sich sehr weit aus dem Fenster gelehnt.

Petri Heil

Lajos
 
Definition "unmittelbar" des Dudens ist hier für Angler nicht zutreffend!

Zur Entfernung (Anfahrt) für Angler in Bayern per PN
 
Zuletzt bearbeitet:
Manche haben es noch nicht begriffen.

Bevor man in ungewissen Lagen etwas unternimmt und auch nicht nachfragen will/soll, dann sollte man es besser gleich sein lassen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und auch nicht jeden Einzelnen von uns als auch uns alle als Gesellschaft nicht vor Schäden.
Das gilt erst recht dann, wenn einem die Problematik des eigenen Verhaltens irgendwie schon dämmert.
Dann sollte man sich zu dem selbst fragen, ob das eigenen Handeln überhaupt noch sozialverträglich oder höchst egoistisch ist.

Insoweit ist das öffentliche Aufrufen in rechtlich nicht geklärten Angelegenheiten Nachfragen bezogen auf das eigene Verhalten zu unterlassen und damit keine Anlässe für ein Handeln und/oder Einschreiten zu geben, bereits höchst problemmatisch, insbesondere dann, wenn es von gemeinnützigen Organisationen stammt.
Hier wird zumindestens bereits eine Grauzone betreten, in der man sich sehr schnell des Einwandes aussetzt, nicht gesetzestreu zu handeln oder sogar zu gesetzwidrigem Verhalten aufzurufen, was einem die Gemeinnützigkeit kosten kann.
Mutig so etwas also öffentlich zu postulieren. Respekt verdient ein solches Verhalten nicht.

Verbände haben gerade im Interesse ihrer Mitglieder dafür zu sorgen, dass diese sich rechtssicher verhalten können und nicht sie in ungewissen Rechtslagen unter Missachtung jeglicher Sorgfalt strafbewehrten Sanktionen mit einer Art Vogel-Strauß-Mentalität auszusetzen.
Verbände haben es daher auch selbst in der Hand, für rechtssichere Verhältnisse zu sorgen und auf nachteilige Entwicklungen von vorne herein einzuwirken. Dazu gehört aber nicht, ein möglich gesetzteswidriges Verhalten zu dulden oder zu unterstützen, sondern selbst aktiv zu werden.

Auch das AB hat hier von offizieller Seite letztens durch einen Aufschrei nicht gerade geglänzt.

Viel relevanter ist, dass sich jeder Einzelne Anlass bezogen angemessen verhält und durch sein Verhalten keinen Anlass/Anreiz setzt, das weitere Verschärfungen eintreten. Man darf sicher sein, dass das Verhalten und darauf basierend registrierte Verstöße als Grundlage des "Ob" und "Wie" ausgewertet werden.
 
Deswegen ist ja die " unmittelbare Entfernung" seitens des Verbandes in Bayern erklärt, bevor nun jeder glaubt, in Duden wälzen zu müssen und herauszulesen, was aber in dieser Sache eben falsch ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und die Entfernungsangabe bis 50 Kilometer im Zusammenhang mit unmittelbarer Nähe passt nun überhaupt nicht zusammen.

So, ich setze mich (alleine) in mein Auto und fahre die 60 km bis an mein Vereinsgewässer, um dort ebenfalls alleine, ein paar Stunden zu Angeln.
Auf der Hin und Rückfahrt, sowie am Gewässer, kommt es dann zu keinerlei Kontakt zu anderen Menschen.
Ansteckungsrisiko, in beide Richtungen, gleich Null!
Und in zwei Wochen, wenn ich denn mein neues Boot termingerecht bekomme, muss jemand der zu infizieren wäre, schon bei mir vorbei schwimmen?
Nun habe ich das Glück und lebe nicht in Bayern, sondern in BW, wo die Regelungen bei weitem nicht so streng ausgelegt werden.
Ich habe deshalb kein schlechtes Gewissen und werde dies im Fall von kontrollwütiger Polizei vertreten!

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Verbände haben gerade im Interesse ihrer Mitglieder dafür zu sorgen, dass diese sich rechtssicher verhalten können

Genau so sollte es sein.

Die Verbände klären das mit den zuständigen Stellen und informieren dann die Öffentlichkeit, nicht der einzelne Angler.

Dazu gehört aber nicht, ein möglich gesetzteswidriges Verhalten zu dulden oder zu unterstützen

Im Gegensatz zu Dir finde ich es durchaus nachvollziehbar, wenn empfohlen wird, dass nicht jeder einzelne Angler jedesmal bei den Behörden anrufen soll, bevor er zum Angeln fahren will, um im Detail abzuklären, ob sein Vorhaben nun erlaubt ist oder nicht.

Die Behörden haben momentan sicherlich andere Dinge zu tun. Wenn also der Nervfaktor zu groß wird, könnte man dies mit einem Verbot schlagartig beenden.

In der Empfehlung des Verbandes den Begriff "wohnortnah" verantwortungsbewusst auszulegen und auch sonst im Zweifel der Sicherheit den Vorzug zu geben, kann ich nun beim besten Willen keinen Aufruf zu strafbaren Verhalten erkennen.

Aber jeder hat halt seine eigene Sichtweise.
 
So, ich setze mich (alleine) in mein Auto und fahre die 60 km bis an mein Vereinsgewässer, um dort ebenfalls alleine, ein paar Stunden zu Angeln.
Auf der Hin und Rückfahrt, sowie am Gewässer, kommt es dann zu keinerlei Kontakt zu anderen Menschen.
Ansteckungsrisiko, in beide Richtungen, gleich Null!
Und in zwei Wochen, wenn ich denn mein neues Boot termingerecht bekomme, muss jemand der zu infizieren wäre, schon bei mir vorbei schwimmen?
Nun habe ich das Glück und lebe nicht in Bayern, sondern in BW, wo die Regelungen bei weitem nicht so streng ausgelegt werden.
Ich habe deshalb kein schlechtes Gewissen und werde dies im Fall von kontrollwütiger Polizei vertreten!

Jürgen

Hallo,

da brauchst Du auch kein schlechtes Gewissen haben.
Es ging ja nur um die Erläuterung den Begriffs der unmittelbaren Nähe, auf den eben der Landesfischereiverband Bayern hingewiesen hat und welchen der Fischereiverband Mittelfranken, sicher gut gemeint für die Angler, mit eben bis zu 50 Kilometern Entfernung interpretierte, was von der sprachlichen Begrifflichkeit halt total falsch ist. Man hat aber jetzt halt vermutlich den Vorteil, dass wenn man sich die Äußerung des Fischereiverbandes Mittelfrankens ausdruckt und zum Angeln mitnimmt, erst mal eine Ausrede hat, wenn die Polizei kommt und dadurch höchstwahrscheinlich kein Bußgeld erhoben wird, sondern es halt erstmal nur zu einem Platzverweis führt. Aber grau ist alle Theorie. Da ich weiss, was "unmittelbare Nähe" bedeutet, beschränkt sich meine Angelei derzeit leider auf die 3 Gewässer, welche eben bei mir in unmittelbarer Nähe sind und die sind alle zwischen einem und drei Kilometer entfernt. Leider ist es da nichts mit dem Fliegenfischen auf Forellen :cry2.

Petri Heil

Lajos
 
Ist der Hinweis des Fischereiverbandes Mittelfranken auf der Website zwischenzeitlich geändert worden?

Stand da nicht gestern noch ein Wortlaut des Ministerium im Zitat, wonach 50 km noch ortsnah wären? Der Hinweis scheint jedenfalls jetzt geändert worden zu sein und der Begriff ortsnah wird unbestimmt gehalten.

@fishhawk, es ging mir im vorherigen Beitzrag nicht um den Verband in Mittelfranken.
 
Hallo,

welchen der Fischereiverband Mittelfranken, sicher gut gemeint für die Angler, mit eben bis zu 50 Kilometern Entfernung interpretierte

Ich gehe schon davon aus, dass das keine Interpretation des Bezirksverbandes ist, sondern dass da vorher eine Abstimmung mit der zuständigen Behörde erfolgte. Wobei da sicher auch verschiedene Behörden zu unterschiedlichen Meinungen kommen könnten.

Außerdem steht ja klar drin, dass es eben keine festgelegte km-Anzahl gibt und dass man längere Anfahrtswege ans Gewässer vermeiden soll.

Solange man an alleine im Auto fährt und mit großem Abstand am Wasser sitzt, wäre die Fahrtstrecke natürlich aus epidemiologischer unerheblich.

Trotzdem könnte es ein negatives Bild vermitteln, wenn jetzt über Ostern z.B. an Altmühl, Wörnitz, Seenland, Naab, Regen etc. die Parkplätze mit Nummernschild N,FÜ,ER etc. voll wären.

Angler haben in Bayern z.B. gegenüber Freizeitsportlern schon ein gewisses Privileg, da könnte schnell ne Neiddiskussion in Gang kommen.

Das sollte man nicht durch unbedachtes Handeln aufs Spiel setzen.
 
Der Fischereiverband Mittelfranken ist Infomationen und Hinweisen gegenüber aufgeschlossener als bestimmte usern hier im AB.
Einige Ungenauigkeiten sind noch in der Mitteilung des Verbandes leider immer noch enthalten, aber auch diese werden sicherlich angepasst.
 
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