Aktuell herrscht große Unsicherheit, was das Thema Angeln während der Corona-Krise angeht. Was darf man, wo darf man? Hier bekommt Ihr einen Überblick.
Stand: 23.03.2020
Momentan dreht sich alles um das Coronavirus. Nun hat auch die Bundesregierung reagiert und das öffentliche Leben eingeschränkt. Ab Montag dem 23.03.2020 gilt in Deutschland ein Versammlungsverbot für mehr als zwei Personen. Diese Regelung ist vorerst für zwei Wochen in Kraft. Sport und Bewegung in der Natur sind nach wie vor erlaubt.
Konkret heißt das für Angler: Wir dürfen noch angeln gehen, aber nicht mehr in Gruppen über zwei Personen!
Folgende Maßgaben müssen in der Öffentlichkeit beachtet werden:
NACHTRAG 25.05.2020: Angeln in gewerblichen Angelteichen in Niedersachsen wieder erlaubt
NACHTRAG 19.05.2020: Die Grenzen nach Norwegen bleiben für Touruisten bis zum 20.07.2020 geschlossen
NACHTRAG 23.03.: Listen der Angelmöglichkeiten in einzelnen Bundesländern aktualisiert
NACHTRAG 23.03.: Angeln an kommerziellen Gewässern in NRW wieder erlaubt
NACHTRAG 23.04.: Angelgeschäfte größtenteils wieder geöffnet
NACHTRAG 03.04.: Nachdem das Angeln in Berlin kurzzeitig untersagt wurde, ist es nun doch wieder gestattet. INFO
Nachtrag 03.04.: In Bayern in das Angeln nur in der "unmittelbaren, näheren Umgebung zum Wohnort" gestattet. Näher definert wird dies nicht. INFO
Bitte beachtet:
In einzelnen Regionen, Städten und Gemeinden gibt es aktuell deutliche Ausgangsbeschränkungen. Den Anweisungen vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten!
Im folgenden Abschnitt geben wir Euch einen Überblick, was in den einzelnen Bundesländern noch erlaubt ist, und was nicht:
Angeln an öffentlichen Gewässer
In vielen Bundesländern sind Angelläden bereits geschlossen. Hier bekommt Ihr einen Überblick dazu:
In folgende Nachbarländer ist die Einreise als Angeltourist nicht mehr möglich:
Außerdem sind folgende deutsche Inseln für Touristen gesperrt:
Die Grenzen nach Norwegen bleiben für Touruisten bis zum 20.07.2020 geschlossen
Wir bemühen uns, diesen Artikel immer aktuell zu halten!
Wenn Ihr noch weiterführende Infos oder Ergänzungen habt, schreibt uns das in die Kommentare.
Petri Heil und bleibt gesund!
Eure AB-Redaktion
Stand: 23.03.2020
Momentan dreht sich alles um das Coronavirus. Nun hat auch die Bundesregierung reagiert und das öffentliche Leben eingeschränkt. Ab Montag dem 23.03.2020 gilt in Deutschland ein Versammlungsverbot für mehr als zwei Personen. Diese Regelung ist vorerst für zwei Wochen in Kraft. Sport und Bewegung in der Natur sind nach wie vor erlaubt.
Konkret heißt das für Angler: Wir dürfen noch angeln gehen, aber nicht mehr in Gruppen über zwei Personen!
Folgende Maßgaben müssen in der Öffentlichkeit beachtet werden:
- Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern halten
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet
NACHTRAG 25.05.2020: Angeln in gewerblichen Angelteichen in Niedersachsen wieder erlaubt
NACHTRAG 19.05.2020: Die Grenzen nach Norwegen bleiben für Touruisten bis zum 20.07.2020 geschlossen
NACHTRAG 23.03.: Listen der Angelmöglichkeiten in einzelnen Bundesländern aktualisiert
NACHTRAG 23.03.: Angeln an kommerziellen Gewässern in NRW wieder erlaubt
NACHTRAG 23.04.: Angelgeschäfte größtenteils wieder geöffnet
NACHTRAG 03.04.: Nachdem das Angeln in Berlin kurzzeitig untersagt wurde, ist es nun doch wieder gestattet. INFO
Nachtrag 03.04.: In Bayern in das Angeln nur in der "unmittelbaren, näheren Umgebung zum Wohnort" gestattet. Näher definert wird dies nicht. INFO
Bitte beachtet:
In einzelnen Regionen, Städten und Gemeinden gibt es aktuell deutliche Ausgangsbeschränkungen. Den Anweisungen vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten!
Im folgenden Abschnitt geben wir Euch einen Überblick, was in den einzelnen Bundesländern noch erlaubt ist, und was nicht:
Angeln an öffentlichen Gewässer
- Nur für Einzelpersonen: Hamburg
- Für Angeltouristen gesperrt: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt
- Erlaubt (im Rahmen der deutschlandweiten Ausgangsbeschränkungen): Baden-Württemberg, Bayern in unmittelbarer Wohnortnähe, Brandenburg, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
- überall erlaubt (im Rahmen der deutschlandweiten Ausgangsbeschränkungen)
- Verboten: Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt
- Erlaubt: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen, Thüringen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (keine einheitlichen Regelungen: teilweise regionale, behördliche Einschränkungen!)
In vielen Bundesländern sind Angelläden bereits geschlossen. Hier bekommt Ihr einen Überblick dazu:
- Stand 23.04.: Angelläden sind größtenteils wieder geöffnet!
In folgende Nachbarländer ist die Einreise als Angeltourist nicht mehr möglich:
- Österreich
- Dänemark
- Schweiz
- Luxemburg
- Frankreich
- Luxemburg
- Belgien
- Polen
- Tschechien
Außerdem sind folgende deutsche Inseln für Touristen gesperrt:
- Wangerooge
- Spiekeroog
- Langeoog
- Baltrum
- Norderney
- Juist
- Borkum
- Sylt
- Amrum
- Föhr
- die Halbinsel Nordstrand,
- Halligen Hooge
- Langeneß
- Fehmarn
- Rügen
- Usedom
- Hiddensee
- Poel
Die Grenzen nach Norwegen bleiben für Touruisten bis zum 20.07.2020 geschlossen
Wir bemühen uns, diesen Artikel immer aktuell zu halten!
Wenn Ihr noch weiterführende Infos oder Ergänzungen habt, schreibt uns das in die Kommentare.
Petri Heil und bleibt gesund!
Eure AB-Redaktion
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