DAFV diskutiert Entnahmefenster

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Und während der Schonzeit des Hechtes kann man bei uns kaum einen aus Versehen fangen, da alle Fangarten, welche speziell auf Raubfische abzielen, in dieser Zeit, vom 15. Februar bis 30. April oder vom 1. Januar bis 31. Mai, je nach Gewässer verboten sind.

Das mag bei euch so sein, ist aber nicht in allen hiesigen Gewässern so geregelt.

Soll auch Angler geben, die den Begriff "Schonzeit" deshalb holländisch interpretieren.

Ist aber trotzdem egal wie groß der Fisch ist, ob der nach dem Fang jetzt noch lebensfähig ist oder nicht kann man oft nur mutmaßen.
Da ist bei uns die Motivation für Missbrauch etwas leichter als z.B. an der Müritz.

Egal ob nun Entnahmefenster oder einfaches Schonmaß/Schonzeit, es gibt leider immer wieder Leute, die recht kreative Ideen entwickeln das zu unterlaufen.
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo,



Das mag bei euch so sein, ist aber nicht in allen hiesigen Gewässern so geregelt.

Soll auch Angler geben, die den Begriff "Schonzeit" deshalb holländisch interpretieren.

Ist aber trotzdem egal wie groß der Fisch ist, ob der nach dem Fang jetzt noch lebensfähig ist oder nicht kann man oft nur mutmaßen.
Da ist bei uns die Motivation für Missbrauch etwas leichter als z.B. an der Müritz.

Egal ob nun Entnahmefenster oder einfaches Schonmaß/Schonzeit, es gibt leider immer wieder Leute, die recht kreative Ideen entwickeln das zu unterlaufen.

Hallo,

das mit dem holländisch interpretieren da komme ich sowieso nicht mit. Wenn ich recht verstanden habe, darf man da auf Hecht fischen, während der Schonzeit hat:surprised. Da fliegt man bei uns aus dem Verein. Wenn ich richtig gehört/gelesen habe soll dort der Karpfen ganzjährig geschützt sein, ein Fisch welcher nirgends irgendwie bedroht ist :rolleyes:. Es beruhigt mich immer wieder, wenn ich sehe, dass es in anderen Ländern auch doofe Bestimmungen gibt.
Zum Mißbrauch; der untermaßige Fisch zählt ja aufs Fanglimit und wer nimmt schon einen 50er oder 55er Hecht mit, es sei denn er muss.

Petri Heil

Lajos
 

rheinfischer70

Well-Known Member
Da hast du etwas falsch verstanden. In den Niederlanden gibt es Ködersperrzeiten vom 1.4 bis zum letzten Samstag im Mai. Wenn du da mit Kunstködern oder Köderfischen erwischt wirst, wird es richtig teuer.

Vorher ist entweder der Zander frei, ebenso wie der Barsch/ Rapfen .... Der Hecht ist ab dem 1.3 geschont.

Daher ist die Abgrenzung, ob jemand auf Hecht oder Zander angelt, schwer möglich.

Bei uns am Rhein in NRW gibt es gar keine Ködersperrzeiten mit allen negativen Auswirkungen.

Das der Karpfen geschont ist, hat nur den Grund, das Gewässer anglerisch attraktiv zu halten. Überfüllte Satzkarpfentümpel gibts in den Niederlanden selten.

Bei uns gibts leider sehr viele Angler, die gerne 55cm Hechtschniepel mitnehmen und denen Fanglimits egal sind. Fanglimits sind auch wesentlich schwieriger zu kontrollieren als Küchenfenster oder Mindestmaße.

Wie gut die niederländischen Regeln sind, kannst du an den durchweg positiven Berichten deutscher Angler sehen, die in den Niederlanden angeln. Nur reine Kochtopffischer und Fleischmacher sind in den Niederlanden unwillkommen, während bei uns Releaser und selektive Entnehmer unwillkommen zu sein scheinen. Genau umgekehrt zu unseren Bestimmungen und entsprechend sehen die Gewässer aus.




Hallo,

das mit dem holländisch interpretieren da komme ich sowieso nicht mit. Wenn ich recht verstanden habe, darf man da auf Hecht fischen, während der Schonzeit hat:surprised. Da fliegt man bei uns aus dem Verein. Wenn ich richtig gehört/gelesen habe soll dort der Karpfen ganzjährig geschützt sein, ein Fisch welcher nirgends irgendwie bedroht ist :rolleyes:. Es beruhigt mich immer wieder, wenn ich sehe, dass es in anderen Ländern auch doofe Bestimmungen gibt.
Zum Mißbrauch; der untermaßige Fisch zählt ja aufs Fanglimit und wer nimmt schon einen 50er oder 55er Hecht mit, es sei denn er muss.

Petri Heil

Lajos
 

Georg Baumann

Well-Known Member
Deutschland ist nicht gleich Deutschland. Ich bin in einer Gegend aufgewachsen, wo der 2 ha Vereinsteich das höchste der Gefühle darstellte. Zu den nächsten Kiesgruben mussten wir 45 min fahren. Zum Zanderangeln sind mein Vater und ich morgens angerückt, um den passenden Platz zu reservieren ... Für mich hier in Brandenburg inzwischen unvorstellbar. Was ich sagen will: anders als im vergleichsweise kleinen Holland machen hier einheitliche Regeln wenig Sinn, da die Gegebenheiten und die Interessen viel zu unterschiedlich sind. Küchenfenster sind nicht überall das Allheilmittel und bestimmt nicht überall durchzusetzen. Sie sind in meinen Augen aber ein weiterer Pfeil im Köcher der Gewässerbewirtschafter. Sprich, sie haben eine Option mehr.
 

Lajos1

Well-Known Member
Da hast du etwas falsch verstanden. In den Niederlanden gibt es Ködersperrzeiten vom 1.4 bis zum letzten Samstag im Mai. Wenn du da mit Kunstködern oder Köderfischen erwischt wirst, wird es richtig teuer.

Vorher ist entweder der Zander frei, ebenso wie der Barsch/ Rapfen .... Der Hecht ist ab dem 1.3 geschont.

Daher ist die Abgrenzung, ob jemand auf Hecht oder Zander angelt, schwer möglich.

Bei uns am Rhein in NRW gibt es gar keine Ködersperrzeiten mit allen negativen Auswirkungen.

Das der Karpfen geschont ist, hat nur den Grund, das Gewässer anglerisch attraktiv zu halten. Überfüllte Satzkarpfentümpel gibts in den Niederlanden selten.

Bei uns gibts leider sehr viele Angler, die gerne 55cm Hechtschniepel mitnehmen und denen Fanglimits egal sind. Fanglimits sind auch wesentlich schwieriger zu kontrollieren als Küchenfenster oder Mindestmaße.

Wie gut die niederländischen Regeln sind, kannst du an den durchweg positiven Berichten deutscher Angler sehen, die in den Niederlanden angeln. Nur reine Kochtopffischer und Fleischmacher sind in den Niederlanden unwillkommen, während bei uns Releaser und selektive Entnehmer unwillkommen zu sein scheinen. Genau umgekehrt zu unseren Bestimmungen und entsprechend sehen die Gewässer aus.

Hallo,

ist schon klar, wie Du schreibst ist da eine Abgrenzung ob jemand auf Hecht oder Zander angelt schwer möglich. Das ist da bei uns eben klarer geregelt.
Aber bei einen Fisch, wie den Karpfen, welcher in keiner Weise irgendwie bedroht ist und in den Niederlanden ursprünglich überhaupt nicht vorkam, eine ganzjährige Schonung eizuführen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Können die ja machen, wie sie wollen. Aber ich sehe da kaum einen Unterschied zwischen überfüllte Satzkarpfentümpel oder einem Gewässer in welchen der beangelte Fisch, obwohl überreichlich vorhanden, überhaupt nicht entnommen werden darf.
Fanglimits sind doch leicht zu kontrollieren, bei uns muss man ein Fangbuch führen, in welches jeder in Besitz genommene Fisch vor dem erneuten Auswerfen der Angel eingetragen werden muss. Ausnahmen: Köderfische, die brauchen nicht eingetragen zu werden und bei Aalen genügt der Eintrag nach Beendigung des Angelns.
Ich habe hier auch schon gelesen, wenn man einen Hecht mitnimmt kann es passieren, obwohl offiziell erlaubt, dass man mit vier platten Reifen vor seinem Auto steht oder eine Tracht Prügel bekommen kann. Wurde von Niederland-Experten hier so geschrieben. Und wenn das auch nur annähernd stimmt, ist das schon starker Tobak.
Oder wie Georg hier schrieb, dass da der Guide (nehme ich mal an) einen toten Hecht wieder ins Wasser zurücksetzte - ein Unding.

Petri Heil

Lajos
 

Fruehling

Well-Known Member
...Oder wie Georg hier schrieb, dass da der Guide (nehme ich mal an) einen toten Hecht wieder ins Wasser zurücksetzte - ein Unding....

Nein, die einzig intelligente Lösung, die einen Mißbrauch verhindert, denn plötzlich macht das meistens gelogene "Hat zu tief geschluckt, mußte ich abschlagen", keinen Sinn mehr.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Fanglimits sind doch leicht zu kontrollieren, bei uns muss man ein Fangbuch führen, in welches jeder in Besitz genommene Fisch vor dem erneuten Auswerfen der Angel eingetragen werden muss.

Ich sag ja, auf so kreative Ideen wie manche Fleischmacher kommt unsereins erst gar nicht und glaubt tatsächlich, dass das leicht zu kontrollieren wäre.

Wobei man denjenigen, die das gezielt machen, oft gar nichts rechtssicher nachweisen kann.
Erwischt und bestraft werden m.E. meist nur Gelegenheitstäter.

Das wäre wahrscheinlich bei auch Entnahmefenstern nicht anders als bei Schonmaß/Schonzeit/Fanglimit.
 

Georg Baumann

Well-Known Member
Oder wie Georg hier schrieb, dass da der Guide (nehme ich mal an) einen toten Hecht wieder ins Wasser zurücksetzte - ein Unding.

Kein Unding, sondern im Rahmen des dort damals gültigen Rechts. Entnahme von Hechten war ausnahmslos verboten (wie das jetzt ist, weiß ich nicht). Jetzt kann man trefflich darüber streiten, ob das sinnvoll ist, etc. Eggers berichtete aber, dass gerade deutsche Angler damals immer wieder Hechte abschlugen mit der Begründung, sie seien verangelt. Dem wollte man wohl einen Riegel vorschieben. Ist aber wie gesagt knapp 20 Jahre her ...
 

Deep Down

Well-Known Member
Statt eines theoretischen Rumgeeiers sieht eine im Hegeinteresse eines Angelvereins den örtlichen Verhältnissen angepasste und abgesegnete Fensterlösung in einem 3ha Gewässer gelebt so aus:

Für Teich xyz gilt......
  • ........
  • Hechte zwischen 60- 80 cm dürfen entnommen werden -
  • Entnahme 1 Hecht im Kalendarjahr.
  • Raubfischangeln nur mit Kunstködern erlaubt
  • .........
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
Statt eines theoretischen Rumgeeiers sieht eine im Hegeinteresse eines Angelvereins den örtlichen Verhältnissen angepasste und abgesegnete Fensterlösung in einem 3ha Gewässer gelebt so aus:

Für Teich xyz gilt......
  • ........
  • Hechte zwischen 60- 80 cm dürfen entnommen werden -
  • Entnahme 1 Hecht im Kalendarjahr.
  • Raubfischangeln nur mit Kunstködern erlaubt
  • .........


Zwischen 60 und 80 , also von 60,5 bis 79, 5 oder ? ;-)))
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Entnahme 1 Hecht im Kalendarjahr.

Klingt zwar auf den ersten Blick etwas streng, kann sich aber in einem 3 ha Gewässer je nach Anzahl der Angler auch ganz schön summieren.

Wenn die Studien recht haben, können Entnahmefenster ja helfen, ne größere Anzahl an entnehmbaren Fischen pro ha zu produzieren.

Berufsfischer schauen i.d.R. eher auf die Fischmasse /ha, für die wäre das dann nicht so optimal.
 

Deep Down

Well-Known Member
Hallo,



Klingt zwar auf den ersten Blick etwas streng, kann sich aber in einem 3 ha Gewässer je nach Anzahl der Angler auch ganz schön summieren.

Wenn die Studien recht haben, können Entnahmefenster ja helfen, ne größere Anzahl an entnehmbaren Fischen pro ha zu produzieren.

.....

Das Fenster ist scharf befischt! Da wird sich beweisen, ob es was bringt.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Das Fenster ist scharf befischt! Da wird sich beweisen, ob es was bringt.

Nach einigen Jahren wird man zumindest nen gewissen Eindruck gewinnen, ob es positive Effekte gebracht haben könnte oder nicht.

Für nen echten Beweis müssten die anderen Einflussfaktoren wohl unverändert bleiben und am besten noch ein nahezu identisches Vergleichsgewässer in der Nähe konventionell befischt werden.
 
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