DAFV diskutiert Entnahmefenster

Lajos1

Well-Known Member
Dennoch möchte ich persönlich nicht an einem kleinen/mittleren Vereinsgewässer fischen, in dem die Mehrzahl der besseren Fische deutliche Blessuren vergangener Drills tragen und/oder bewusst dem Verenden überlassen werden, weil ein Release verpflichtend ist. Interessant wäre daher zu wissen, wie aktuell an der Müritz der Umgang mit verangelten Großfischen gehandhabt wird?

Hallo,

das Problem hätten wir in Bayern vermutlich nicht, da bei uns ein nicht überlebensfähiger Fisch auch nicht zurückgesetzt werden darf, wenn er in der Schonzeit oder unter Mindestmaß gefangen wird. Falls bei uns jemals ein Küchenfenster eingeführt werden sollte, gehe ich von der Voraussetzung aus, dass dies dann auch so wäre.
Dem Verelenden lassen dürfte ja auch das Tierschutzgesetz entgegenstehen, deshalb ist bei uns in einem solchen Fall die Entnahme verpflichtend.

Petri Heil

Lajos
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

wenn es um verangelte Großfische geht

Wenn es um das Verangeln von Fischen geht, würde ich das nicht auf Großfische beschränken.

Deshalb würde ich z.B. auch nicht während der Hechtschonzeit auf Barsch/Zander etc. angeln, egal ob mit oder ohne Stahlvorfach oder im Herbst untermaßige Zander aus großer Tiefe nach oben kurbeln wollen.

Trotzdem finde ich, dass Schonzeiten und Schonmaße durchaus ihre Berechtigung als Hegemaßnahmen haben und nicht abgeschafft werden sollten, damit weniger Fische verangelt werden.

Und aus dem gleichen Grund würde ich mich auch nicht gegen ein Entnahmefenster stellen, wenn es für eine passende Fischart im betreffenden Gewässer als Hegemaßnahme eingeführt würde.

Unterm Strich würden m.E. jedenfalls mehr Laichfische übrig bleiben, als ohne .

Sehe ich z.B. bei manchen Gewässer bei der Schleie. Die wenigen, die es schaffen eine Größe zu erreichen, die einigermaßen kormoransicher ist, kriegen dann halt im Zweifel vom Angler eins auf die Mütze.

Ein Entnahmefenster allein würde da aber wahrscheinlich auch nur bedingt helfen, wenn das Gewässer trotzdem mit K3 zugekippt würde.
So eine Maßnahme kann immer nur ein Baustein in einer auf Nachhaltigkeit abgestimmten Bewirtschaftung sein.
 

magi

Well-Known Member
Die entsprechenden Fischereigesetze/-verordnungen unterscheiden sich ja von BL zu BL. Davon ab obliegt die Beurteilung, ob ein Fisch noch mit großer Wahrscheinlichkeit überlebensfähig ist/wäre, ja in weiten Teilen relativ frei dem Angler selbst, sodass hier keine allgemein verbindliche Handlungsweise abgeleitet werden kann. Ich vermute doch stark, dass man das an der Müritz anders geregelt hat. Sonst wäre es ja ein Leichtes das Fenster zu umgehen, wenn man es denn wollte oder aus gegebenem Anlass...
 

Georg Baumann

Well-Known Member
Im Ausgangspost steht immer noch in Klammern "geschont zwischen 60 und 90 cm", mir aber mittlerweile egal, die Diskussion geht ja in die korrekte Richtung

Betriebsblind - das habe ich tatsächlich gefühlt 100 Mal überlesen. Jetzt müsste es - endlich - passen. Danke für Deinen Hinweis.
 

Georg Baumann

Well-Known Member
Wie und ob die Entnahme verangelter Fische an der Müritz exakt geregelt ist, weiß ich nicht. Das ist eine ganz heikle Kiste, da es im Zweifelsfall nicht zu kontrollieren ist. Da hat der 1,10 m Hecht dann im Zweifelsfall den Wobbler in den Kiemen gehabt und musste - leider, leider - abgeschlagen werden. Wie will man da denn hinterher noch das Gegenteil beweisen?
Ich werde nie vergessen, wie Jan Eggers vor inzwischen bald 20 Jahren erzählte, dass er mal einen deutschen Gast schockiert hat. Der hat bei ihm in den holländischen Poldern einen Hecht abgeschlagen, der angeblich verangelt war. Jan ist hingegangen, hat den Hecht genommen und seelenruhig ins Wasser geschmissen. "Hier müssen alle Hechte zurückgesetzt werden", sagte er zur Begründung. "Von lebendig steht nirgendwo etwas."
 

magi

Well-Known Member
Hallo,



Wenn es um das Verangeln von Fischen geht, würde ich das nicht auf Großfische beschränken.

Deshalb würde ich z.B. auch nicht während der Hechtschonzeit auf Barsch/Zander etc. angeln, egal ob mit oder ohne Stahlvorfach oder im Herbst untermaßige Zander aus großer Tiefe nach oben kurbeln wollen.

Trotzdem finde ich, dass Schonzeiten und Schonmaße durchaus ihre Berechtigung als Hegemaßnahmen haben und nicht abgeschafft werden sollten, damit weniger Fische verangelt werden.

Und aus dem gleichen Grund würde ich mich auch nicht gegen ein Entnahmefenster stellen, wenn es für eine passende Fischart im betreffenden Gewässer als Hegemaßnahme eingeführt würde.

Unterm Strich würden m.E. jedenfalls mehr Laichfische übrig bleiben, als ohne .

Sehe ich z.B. bei manchen Gewässer bei der Schleie. Die wenigen, die es schaffen eine Größe zu erreichen, die einigermaßen kormoransicher ist, kriegen dann halt im Zweifel vom Angler eins auf die Mütze.

Ein Entnahmefenster allein würde da aber wahrscheinlich auch nur bedingt helfen, wenn das Gewässer trotzdem mit K3 zugekippt würde.
So eine Maßnahme kann immer nur ein Baustein in einer auf Nachhaltigkeit abgestimmten Bewirtschaftung sein.

Sicherlich sind auch verangelte Kleinfische nicht zu vernachlässigen, aber im konkreten Beispiel würde das Küchenfenster ja nicht zu einer verpflichtenden Verhaltensänderung in diesem Fall führen --> der Sachverhalt sollte also keine Neuerung bedeuten (sodass die alten Standards (FG/FV) ja weiterhin Gültigkeit haben sollten?). Grundsätzlich bin ich deiner Meinung wenn so eine Fenstervorgabe aus einem sinnvollen Zusammenhang heraus entsteht und nicht die guidegestützte "Selbstbeweiräucherungsabsicht" der Specimenhunter als Hauptziel in Auge hat.
 

jkc

Well-Known Member
Interessant wäre daher zu wissen, wie aktuell an der Müritz der Umgang mit verangelten Großfischen gehandhabt wird?

Moin, ein Boardi schrieb mal, dass verangelte Fische über dem Maximalmaß an die Müritzfischer abgegeben werden können (müssen). Wäre für mich ein gangbarer weg.
 

magi

Well-Known Member
Wie und ob die Entnahme verangelter Fische an der Müritz exakt geregelt ist, weiß ich nicht. Das ist eine ganz heikle Kiste, da es im Zweifelsfall nicht zu kontrollieren ist. Da hat der 1,10 m Hecht dann im Zweifelsfall den Wobbler in den Kiemen gehabt und musste - leider, leider - abgeschlagen werden. Wie will man da denn hinterher noch das Gegenteil beweisen?
Ich werde nie vergessen, wie Jan Eggers vor inzwischen bald 20 Jahren erzählte, dass er mal einen deutschen Gast schockiert hat. Der hat bei ihm in den holländischen Poldern einen Hecht abgeschlagen, der angeblich verangelt war. Jan ist hingegangen, hat den Hecht genommen und seelenruhig ins Wasser geschmissen. "Hier müssen alle Hechte zurückgesetzt werden", sagte er zur Begründung. "Von lebendig steht nirgendwo etwas."

Und was empfiehlt dann der Müritzfischer bei großen verangelten Hechten, sich doch gefälligst über das gemachte Foto freuen?
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

ja nicht zu einer verpflichtenden Verhaltensänderung in diesem Fall führen

Soweit ich weiß, gelten die Vorschriften der Müritzfischer für alle Fische, die außerhalb von Schonmaß und Schonzeit gefangen wurden. Entweder zurücksetzen oder waidgerecht töten, falls nicht mehr lebensfähig. Ob das jeder Angler zweifelsfrei beurteilen kann, weiß ich nicht. Aneignen darf man sie sich m.W. aber nicht.
 

Georg Baumann

Well-Known Member
Wie viele Hechte werden denn tatsächlich verangelt? Ich habe es wirklich ganz, ganz selten, dass ich einem auf Kunstköder gefangenen Hecht schlechte Überlebenschancen einräume. Auch beim Naturköderangeln kann man mit den richtigen Montagen schwere Schäden so gut wie ausschließen. Einzig beim Schleppangeln, wenn während des Drills weitergefahren und noch dazu bei hohen Wassertemperaturen gefischt wird, sinken die Überlenbenschancen rapide.
 

magi

Well-Known Member
Moin, ein Boardi schrieb mal, dass verangelte Fische über dem Maximalmaß an die Müritzfischer abgegeben werden können (müssen). Wäre für mich ein gangbarer weg.

Moin, leider zu spät gesehen. Wenn dem so ist ein wirklich gangbarer Weg, zumindest dort, wo es noch Berufsfischer gibt...
 

Fruehling

Well-Known Member
...da bei uns ein nicht überlebensfähiger Fisch auch nicht zurückgesetzt werden darf,...

Wohl dem, der das zweifelsfrei beurteilen kann.

Die blinden, teils mit rausgerissenen Kiemenbögen versehenen Hechte, die trotzdem wohlgenährt und quietschfidel waren, kann ich kaum zählen. Hinzu kamen Exemplare, denen die Schwanzflosse fast komplett fehlte oder die tiefe Wunden am ganzen Körper hatten - ebenfalls alles Fische mit dicker Plautze, die aktiv jagten und fraßen.
 

magi

Well-Known Member
Wie viele Hechte werden denn tatsächlich verangelt? Ich habe es wirklich ganz, ganz selten, dass ich einem auf Kunstköder gefangenen Hecht schlechte Überlebenschancen einräume. Auch beim Naturköderangeln kann man mit den richtigen Montagen schwere Schäden so gut wie ausschließen. Einzig beim Schleppangeln, wenn während des Drills weitergefahren und noch dazu bei hohen Wassertemperaturen gefischt wird, sinken die Überlenbenschancen rapide.

Generell wohl auch eine Frage des Angeldrucks bzw. absolut von der gefangenen Hechtanzahl abhängig. Und die wird sicher hoch sein an der Müritz! Beim Spinnfischen gebe ich dir recht, bei klassischer Naturköderangelei brauchst du öfter den Bolzenscheider, meiner Erfahrung nach. Und das mag ich persönlich nicht so.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

noch dazu bei hohen Wassertemperaturen

Langer Drills bei hohen Wassertemperaturen und dann ggf. noch Abhakvorgang außerhalb des Wassers erhöht nicht nur bei Hechten die Mortalitätsrate.

Viele Salmonidenstrecken werden deshalb im Zweifel gesperrt, wenn es zu warm wird. Viele Angler stellen da aber auch von selbst das Angeln ein.

In Sachen Informationen zum möglichst fischschonden Zurücksetzen hat DE im Vergleich zu anderen Ländern m.E. durchaus Nachholbedarf.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Wohl dem, der das zweifelsfrei beurteilen kann.

Was Verletzungen angeht glaube ich auch, dass viele Hechte robuster sind, als so mancher Angler glaubt.

Trotzdem wäre mir bei uns ein Entnahmefenster für Schleie lieber als für Hecht.

Und eins für Karpfen würde ich sogar ablehnen.

Aber in unserer Gegend wird das aus behördlicher Sicht wahrscheinlich eh noch lange Zeit ein No-Go sein.
 

Fruehling

Well-Known Member
...Langer Drills bei hohen Wassertemperaturen und dann ggf. noch Abhakvorgang außerhalb des Wassers erhöht nicht nur bei Hechten die Mortalitätsrate....

...sondern auch beim Mitangler den Puls! :XD

Vor allem dann, wenn selbsternannte Experten mit feinem Barschgeschirr im Hochsommer in NL den 90+ Fischen nachstellen.
 

Lajos1

Well-Known Member
Wie viele Hechte werden denn tatsächlich verangelt? Ich habe es wirklich ganz, ganz selten, dass ich einem auf Kunstköder gefangenen Hecht schlechte Überlebenschancen einräume. Auch beim Naturköderangeln kann man mit den richtigen Montagen schwere Schäden so gut wie ausschließen. Einzig beim Schleppangeln, wenn während des Drills weitergefahren und noch dazu bei hohen Wassertemperaturen gefischt wird, sinken die Überlenbenschancen rapide.

Hallo,

ich fische ausschließlich mit Kunstködern, welche meist (natürlich nicht immer) den Fang von Kleinsthechten ausschließen. Bei den anderen würde ich mal sagen einer von 20-30, da habe ich noch keine Statistik darüber geführt.

Petri Heil

Lajos
 

Lajos1

Well-Known Member
Wohl dem, der das zweifelsfrei beurteilen kann.

Die blinden, teils mit rausgerissenen Kiemenbögen versehenen Hechte, die trotzdem wohlgenährt und quietschfidel waren, kann ich kaum zählen. Hinzu kamen Exemplare, denen die Schwanzflosse fast komplett fehlte oder die tiefe Wunden am ganzen Körper hatten - ebenfalls alles Fische mit dicker Plautze, die aktiv jagten und fraßen.

Hallo,

absolut zweifelsfrei wird es nicht gehen, aber annähernd traue ich mir das schon zu, zu beurteilen. Ist aber momentan eh egal da es ja nur Fische beträfe, welche ich so und so mitnehmen dürfte, aber eben halt nicht meinem "Entnahmefenster" von so 75-90 cm entsprechen. Einen untermaßigen, verangelten Hecht habe ich in meinen ganzen Anglerleben vielleicht drei gehabt; konkret kann ich mich nur an zwei erinnern. Und während der Schonzeit des Hechtes kann man bei uns kaum einen aus Versehen fangen, da alle Fangarten, welche speziell auf Raubfische abzielen, in dieser Zeit, vom 15. Februar bis 30. April oder vom 1. Januar bis 31. Mai, je nach Gewässer verboten sind.

Petri Heil

Lajos
 
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