DAFV fordert Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie mit Augenmaß

Pressemitteilung

Anlässlich der geplanten EU-Biodiversitätsstrategie 2030 fordert der DAFV eine Umsetzung mit Augenmaß.

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Angeln in Naturschutzgebieten steht den Schutzzielen nicht pauschal entgegen. Bild: DAFV, Olaf Lindner

Nachdem seinerzeit mit der FFH-Richtlinie zugesagt wurde, dass bestehende Nutzungen in den FFH-Gebieten nicht betroffen sind, musste die Freizeitfischerei im Laufe der Jahre erfahren, dass es trotzdem zu substanziellen Einschränkungen oder gar Verboten gekommen ist. In der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 sieht die EU nun eine deutliche Ausweitung von Schutzgebieten vor.

Biodiversitätsstrategie 2030
In einer Konkretisierung seitens der Europäischen Kommission zu der Biodiversitätsstrategie wurde jüngst ein Vorschlag (siehe Anlage) vorgelegt. Darin beschreibt die EU-Kommission noch einmal das Ziel, jeweils 30 Prozent der Land- und Meeresflächen der Europäischen Union zu schützen, dies mit der Maßgabe, jeweils 10 Prozent der Land- und Meeresflächen unter sogenannten „strengen Schutz“ zu stellen. Das Konzept des „strengen Schutzes“ soll laut dem aktuellen Vorschlag dahin ausgestaltet werden, jegliche Landnutzung, einschließlich Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd, Fischerei und Bergbau vollständig zu verbieten, die Flächen also ganz aus der Nutzung zu nehmen. Während der DAFV einer Ausweitung von Schutzgebieten durchaus positive Aspekte abgewinnen kann, muss sich eine nachhaltige Nutzung an naturschutzfachlichen Zielen orientieren und nicht über pauschale Verbote geregelt werden.

Wörtlich heißt es in dem Vorschlag für die technische Umsetzung der Schutzgebiete:
“Extractive activities, such as mining, fishing, hunting or forestry, are not compatible with this level of protection, while less intrusive activities such as scientific research, natural disaster prevention, non-intrusive renewable energy installations or non-intrusive and strictly controlled tourism may often be compatible.”

Pauschalisierte Nutzungsverbote überholt
Eine nachhaltige Nutzung im Rahmen der Freizeitfischerei als extraktive Tätigkeit in Schutzgebieten zu pauschalisieren, widerspricht aus unserer Sicht sowohl den Hegezielen auf Grundlage der „guten fachlichen Praxis“ im Rahmen der geltenden Fischereigesetze, als auch den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit. Die Freizeitfischerei in Deutschland nimmt flächendeckend eine aktive Rolle bei dem Erhalt und der Wiederansiedlung bzw. Wiederherstellung bedrohter Fischarten und deren Lebensräume war. Fast 8% der deutschen Bevölkerung geht mindestens einmal im Jahr angeln, dazu gehören die Anglerverbände in vielen Bundesländern zu den größten anerkannten Naturschutzorganisationen. Es gibt keine wissenschaftliche Grundlage dafür, dass die Freizeitfischerei pauschal im Widerspruch zu den Schutzzielen von Schutzgebieten steht, im Gegenteil. Dazu hat der DAFV bereits einen umfangreichen Artikel veröffentlicht, welcher diese überholte These in der gelebten Praxis eindrucksvoll wiederlegt: Angeln hilft Naturschutzgebieten.

„Die Angler waren und sind kein pauschales Problem von Schutzgebieten, sondern ein Teil der Lösung. Viele dieser Gebiete haben sich über Jahre mit den Anglern erst zu dem entwickelt, was sie heute sind. Schon bei der Ausweisung der vorhandenen Naturschutzgebiete in der Ostsee wurde versucht der Freizeitfischerei einen negativen Einfluss auf die Schutzgüter nachzusagen, jedoch aus Sicht des DAFV und führenden Forschungsinstituten ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage. Pauschale Verbote ohne wissenschaftliche Grundlage bringen aus unserer Sicht keinen weiter und werden die Akzeptanz für die Maßnahmen in der Gesellschaft in Frage stellen“, so Alexander Seggelke Geschäftsführer des DAFV.
Spannend bleibt auch, was unter dem nicht weiter spezifizierten Begriff "non-intrusive renewable energy installations" als erlaubte Ausnahme zu verstehen sein soll. Wenn hier durch die Hintertür Wasserkraftanlagen in Schutzgebieten legalisiert und die Freizeitfischerei pauschal verboten werden soll, ist das unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten aus Sicht des DAFV in keiner Weise akzeptabel.

In diesem Zuge hat auch das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) eine Pressemitteilung veröffentlicht, in welcher der Erhalt bestehender Schutzgebiete gefordert wird. Dazu hat das AFN einen Brief an die deutschen Mitglieder der Expert Group on Birds and Habitat Directives (NADEG) im Namen aller Mitgliedsverbände verschickt. Der DAFV hat darin über seine Mitgliedschaft im DFV Stellung zur zukünftigen Nutzung im Rahmen der Freizeitfischerei Stellung bezogen. Des Weiteren wird die European Anglers Alliance (EAA) in den zukünftigen Beratungen auf Ebene der EU gegen die pauschalisierten Verbote argumentieren.
 
Bitte dann auch Kajakern, SUPlern, Freizeitschlauchbootkapitänen, Schwimmern, Badegästen und Ornitologen die Nutzung verbieten. Studien zeigen, dass Tiere durch Störungen aufgeschreckt, verscheucht und in ihrem natürlichen Lebensraum gestört werden. Was häufig dazu führt, dass diese ihre Nahrungsaufnahme unterbrechen und dadurch eine Gefährdung der Tiere besteht. Wenn schon, dann schon richtig....
 
Bitte dann auch Kajakern, SUPlern, Freizeitschlauchbootkapitänen, Schwimmern, Badegästen und Ornitologen die Nutzung verbieten. Studien zeigen, dass Tiere durch Störungen aufgeschreckt, verscheucht und in ihrem natürlichen Lebensraum gestört werden. Was häufig dazu führt, dass diese ihre Nahrungsaufnahme unterbrechen und dadurch eine Gefährdung der Tiere besteht. Wenn schon, dann schon richtig....

Genau in diese Richtung geht es doch schon. Hier in Mittelfranken wird seitens der Behörden an Gutachten gearbeitet (bzw. ist es teils bereits durch Verordnungen geregelt), um privates Paddeln auf Flüssen einzuschränken. Das dürfte allerdings absehbar einige Verfassungsklagen auslösen, da die Bayerische Verfassung das Gemeinnutzungsrecht vorsieht. Hier wird aber mit EU-Vorgaben und FFH argumentiert.

Einzelne Gebiete sind hier in der Umgebung bereits von März bis September komplett für den Zutritt gesperrt (siehe als Beispiel: Vogelfreistätte Weihergebiet bei Mohrhof).
 
Bitte dann auch Kajakern, SUPlern, Freizeitschlauchbootkapitänen, Schwimmern, Badegästen und Ornitologen die Nutzung verbieten. Studien zeigen, dass Tiere durch Störungen aufgeschreckt, verscheucht und in ihrem natürlichen Lebensraum gestört werden. Was häufig dazu führt, dass diese ihre Nahrungsaufnahme unterbrechen und dadurch eine Gefährdung der Tiere besteht. Wenn schon, dann schon richtig....

Korrekt, dann sollte auch wirklich niemand mehr in solchen Gebieten etwas zu suchen haben. Dann wird vom Staat einfach irgendein unparteiischer Dritter bestimmt, der rein der Bezahlung wegen dort gelegentlich einmal nach dem Rechten schaut und die Überreste der neuen Wildnis zusammenfegt.

Ansonsten macht man nämlich gerne einfach einmal ein Soziales Jahr beim NABU und spaziert etwa als Park Ranger trotzdem durch die geschützten Gebiete oder man nimmt an einer Vogelzählung teil. So kann man als kleine Elite weiterhin die Natur für sich genießen, während man mit seinem Wahlverhalten etc. schön dafür sorgt dass andere zukünftig aus dieser Natur ausgeschlossen werden. :sick
 
Ich würde mir wünschen, dass der DAFV auch mal etwas aggressiver auftritt wenn sich solche Ereignisse ankündigen. "Reichsbedenkenträger" haben wir echt genug! Gerade wenn es konkret in Richtung Fang- oder Zutrittsverbote geht. Da könnte man ruhig mal mit (Sammel-)Klagen drohen! Gerade als vor einiger zeit z.B. das Aalfangverbot im Raum stand, müssten doch theoretisch Millionen an Schadensersatz zusammenkommen. Warum spielt ein Dachverband diese Karte nicht mal aus!?
 
Für mich ist grundsätzlich völlig unverständlich wie man anderen Spezies mehr Rechte zur Nutzung unseres gemeinsamen Lebensraumes einräumen kann, als uns selbst.
Naja, ich komme aus NRW und kenne praktisch keinen Lebensraum im größeren Umkreis, wo nicht täglich ein Mensch rumtrampelt.
Ein extrem dichtes Wegenetz durchzieht die Landschaft und selbst entlegene Stellen werden täglich durch Hundebesitzer, Angler, Spaziergänger betreten.

Ich wünsche mir schon kleine Nischen, in denen die Natur ungestört sein darf.

Wahrscheinlich wird es aber darauf hinauslaufen, dass Angeln großflächig verboten wird, während Hundebesitzer ihre Münsterländer dort frei laufen lassen und das Partyvolk dort ungestört ihren Dreck liegen lässt.
 
Es kommt immer darauf an, wie die Vorgaben vor Ort umgesetzt werden.
Mein badischer Baggersee liegt selbstverständlich auch im FFH Gebiet und die Gemeinde steht auf dem Standpunkt, es handelt sich bei dem See um eine Freizeiteinrichtung.
Freibad, Campingplatz, Segler, Surfer, Taucher, Angler, ja sogar ein Modellflugplatz finden dort ihre Nische.
Und da lassen die sich auch nicht reinreden!
Ein internationaler Vogelrastplatz, Naturschutzgebiet befindet sich gleich nebenan, hinter der ICE Trasse, dort dürfen sich die Fernglasträger und Vogelspanner ausleben.
Damit können hier alle leben!
Als vor Jahren der Gemeinde angeboten wurde, ihre 30 Million € Schulden in ein eben so hohes Guthaben umzuwandeln und dafür der Baggersee mit Schüttgut aus der Stuttgart 21 Baustelle verfüllt wird, so dass nur noch ca. 1m Wassertiefe übrig bleibt, wurde dies im Gemeinderat abgelehnt.
Die Vogelschützer fanden den Vorschlag super, weil Flachwasserzonen für Vögel der wertvollste Lebensraum ist.
Ich habs gefeiert das der Gemeinderat ablehnte und im Vorfeld gezittert, weil ich fest geglaubt habe, die greifen zu und schnappen sich die Kohle.
Nix war, der See bleibt Freizeitgebiet.
Wie man sieht kann Naturschutz auch einvernehmlich gelöst werden.
Mir ist allerdings bewusst, dass dies eher die Ausnahme als die Regel ist!

Jürgen
 
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Unsere Natur kann man nicht genug schützen und das am besten wenn der
Mensch in seinen vier Wänden bleibt ,home office ( bestimmt falsch geschrieben -
ich meine zu deutsch Heimarbeit )wo nicht möglich Arbeitsort nur mit dem Fahrrad
aufsuchen . Habe mir mal echt Gedanken gemacht warum immer weniger Vögel mein
Futterhäuschen besuchen - ich habe ihnen in der Aufzuchtzeit das Futter vernichtet :mad:
Als ich vor ca 30 Jahren von Rostock nach Brandenburg mit dem Auto unterwegs
war mußte ich zwei mal anhalten um die Scheibe von Insektenleichen zu befreien das Wasser
hat nicht gereicht . Im vergangenem Jahr von Hamburg nach Brandenburg
hat ein halber Liter gereicht . ;) Das gibt mir zu bedenken .
Fazit : Der Mensch sollte sich nur frisch gewaschen nackt in unsere Natur einfügen
es gibt ja schon einige Nacktwanderwege nur wie komme ich da nackt hin ?
sind ja etwa 100 Km .
Ich möchte ja aber man hat es nicht leicht ein 101 % iger Naturschützer zu werden .
:cry
 
Naja, ich komme aus NRW und kenne praktisch keinen Lebensraum im größeren Umkreis, wo nicht täglich ein Mensch rumtrampelt.

Ein Anzeichen dafür dass zuviele Menschen vorhanden sind.
Und nicht nur hier. Die Welt ist überbevölkert mit Menschen und jeder will gut leben. Da bleibt die Natur zwangsläufig auf der Strecke.
China macht es doch vor. Globale Geburtenkontrolle könnte die Menschheit und den Planeten evtl. noch retten.
Wenn es so weiter geht, sieht die Erde bald aus wie ein Feld nach einer Heuschreckenplage.
Aber mach dir nicht allzu viele Gedanken.
Letzlich wird sich die Natur von allem erholen - auch vom Menschen.
 
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