Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich auf untenstehende Mail an die Präsidentin Dr. Happach-Kasan, den Vizepräsidenten Pieper, die Justitiarin Kiera und an beide Geschäftsstellen bis dato noch keine Eingangsbestätigung oder Antwort erhalten habe, sende ich dies hiermit auch an die Landesverbände, denn Landes- wie auch Bundesverband haben gegenüber ihren Mitgliedern eine Fürsorgepflicht.
Denn wenn die Gemeinnützigkeit gefährdet sein könnte, ist schnelles Handeln angesagt!
Da nachrangige Organisationen (Landesverbände und Vereine) beim Verlust der Gemeinnützigkeit einer Dachorganisation laut Abgabenordnung (§56 AO) und auf Grund der jeweiligen Satzung ebenfalls betroffen sein können, neben Steuernachzahlungen (je nach Auslegung des Einzelfalles für die letzten 5 - 10 Jahre), droht gerade den Vereinen auch der Verlust von Pachtgewässern, die oft nur an gemeinnützige Vereine verpachtet werden.
Wie kommen wir darauf?
Da sind erst einmal die ersten beiden Einladungen zu den Angelveranstaltungen des DAFV. Auffällig ist, dass in diesen Formulierungen Verwendung finden, die mit anerkannten Hegefischen nicht in Verbindung gebracht werden. Da werden Vorfachlängen vorgeschrieben, Köderbehälter nur nach CIPS-Vorschriften, maximale Rutenlänge oder auch die Art des Auslotens sind reglementiert.
Alle diese Vorgaben lassen den Schluss zu, dass es sich hier um ein den BMF-Schreiben entsprechendes Wettfischen handelt!
Die Höhe des Startgeldes ist ein weiteres Indiz für ein solches, nicht mit der Gemeinnützigkeit zu vereinbarendes, Wettfischen!
Solange niemand bei den zuständigen Behörden vor Teilnahmezusage eine Anfrage mit den vorgenannten Fragen stellt, ist alles wie in den vergangenen Zeiten. Aber in Zeiten des Internets werden entsprechende Anfragen immer wahrscheinlicher, da jeder potentielle Teilnehmer eine solche Anfrage über seinen Verein starten kann.
Über die Zahlung des Verbandsbeitrages ist eine Förderung von Wettangelveranstaltungen als Ergebnis von Finanzverwaltungsprüfung zu erwarten. Die Förderung reicht gemäß dem BMF-Schreiben bereits aus um die Gemeinnützigkeit zu versagen.
Wie ernst diese Gefahr auch in den Reihen eines Teils des Präsidiums des DAFV gesehen wird, zeigt die Gründung eines „Süßwasserangelverbandes“, der nur dem Zweck dient, diese Veranstaltungen außerhalb des eigentlichen DAFV fortzuführen.
Gerade wenn man, wie wir, auch für die Möglichkeit vergleichender Wertungsangeln steht, muss dies auch auf sicherer steuerrechtlicher Grundlage ohne Gefahr für Landesverbände und Vereine organisiert werden. Ein Stopp aller diesbezüglich bedenklicher Veranstaltungen und die Schaffung entsprechend neuer Grundlagen des Bundesverbandes mit dem BMF ist dazu allerdings Grundvoraussetzung. Wer Veranstaltungen abseits aktuell geltender, steuerrechtlicher Vorschriften durchführt oder fördert, wird auf Jahre hinaus gemeinschaftliche Angeln in vernünftigem Rahmen unmöglich machen, wenn das Finanzbehörden mitbekommen.
Da ein Übertragungsfehler vorliegen könnte und so die untenstehende Mail an die Präsidentin Dr. Happach-Kasan, den Vizepräsidenten Pieper, die Justitiarin Kiera und an beide Geschäftsstellen nicht angekommen ist, bitte ich darum, diese entsprechend weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen, Thomas Finkbeiner
Sehr geehrte Frau Dr. Happach-Kasan, sehr geehrter Herr Pieper,
nach meinem Kenntnisstand tragen Sie die Verantwortung und Zuständigkeit für den Finanzbereich des DAFV.
Somit bitte ich Sie zeitnah, spätestens jedoch bis zum 28.02. 2014, um Stellungnahme zu meinen Fragen.
In den veröffentlichten Finanzunterlagen des DAV zur Fusion, inklusive der Bilanzen 2011 und 2012, ist das Treuhandkonto des DAV bei der Sparkasse Leipzig (BLZ: 860 555 92) mit der Kontonummer 1100803293 meinerseits nicht ersichtlich.
Über dieses Konto wären laut öffentlicher Aussagen (Interview vom matchangler Blogspot, 05/2011,
http://matchangler.blogspot.de/2011/05/interview-mit-steffen-quinger.html) von Steffen Quinger im DAV alle
"Einnahmen und Ausgaben von Veranstaltungen des Referates Angeln; vom Anglertreff Vereine über das IAM bis hin zur Teilnahme an Weltmeisterschaften" gelaufen.
Das wurde laut Steffen Quinger von der Verbands- und Geschäftsführung im DAV aktiv betrieben und war demnach ein dem DAV zu zurechnendes Konto.
"
Alle Einnahmen und Ausgaben müssen nach Veranstaltungsende fristgerecht in der Geschäftsstelle des Verbandes abgerechnet werden und Rechnungen, Quittungen, Einnahmebelege etc. über alle Posten im Original vorgelegt werden. Das gilt auch für das IAM. Bei der Kontrolle von Abrechnungen im Verband herrscht ein 10 Augen-Prinzip, zu denen ich letztendlich auch die dafür zuständigen Kassenprüfer bzw. Revisoren zähle. Diese berichten öffentlich in der jährlichen Jahreshauptversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung und Revision."
Dieses Konto diente wohl zur Abrechnung vermutlich der Gemeinnützigkeit widersprechenden Veranstaltungen laut des Schreibens des BMF.
"Wir haben uns nicht nur beim IAM ein sehr hohes Niveau in der Durchführung und Vorbereitung angeeignet. Das ist auch das was diese Veranstaltung so einzigartig macht. Dadurch fallen aber auch Kosten an die für andere Veranstaltungen nicht üblich sind, wie z.B. für eine professionelle Moderatorin, Bühnenaufbau am Platz der Verlosung oder auch ein Showact zur Abschlussveranstaltung.
Letztendlich sind wir jedes Jahr froh wenn am Ende der Veranstaltung finanziell alles plus minus Null abgelaufen ist. "
"Ich will es nicht allen recht machen, sondern den besten Weg suchen um deutsche Teams international nach vorn zu bringen. "
"Der Weg zur Nominierung der Sichtungsteilnehmer über die Förderer hat viel Unmut erzeugt, aber die Sichtung der potentiellen Teilnehmern in so großen Landesverbänden wie z.B. Sachsen –Anhalt braucht wirklich einen gewissen Vorlauf. Den wir ja jetzt haben und auch wie versprochen im ersten DAV-Feederangeltreff jetzt im Juli umsetzen.
Letztendlich hatten wir im März zum Sichtungsfischen ein sehr hochkarätiges Starterfeld.. Das Niveau war sehr hoch, wenn auch das Gewässer und die Jahreszeit völlig daneben"
"Das Geld kommt natürlich vom Bundesverband aber inzwischen auch im nicht unerheblichen Maße von Förderern und Unterstützern des DAV."
Dieses Konto wurde 2012 als "Treuhandkonto DAV, Steffen Quinger" geführt.
2013 als "Konto Steffen Quinger", dieses nunmehr unter Rechtskraft DAFV.
In den aktuellen Ausschreibungen zu Veranstaltungen des DAFV wird das Konto nun als "Treuhandkonto Steffen Quinger" geführt.
Daher bitte ich um Beantwortung meiner Fragen:
1.:
Wurde das Treuhandkonto des DAV bei der Sparkasse Leipzig (BLZ: 860 555 92) mit der Kontonummer 1100803293 bei der Fusion mit angeführt und detailliert dargestellt?
2.:
Wenn ja, wo ist es in den Unterlagen zu finden?
Aus den auslegungspflichtigen Dokumenten zur Fusion ist es meinerseits nicht ersichtlich.
3.:
Wenn nein, wann wurde dieses Konto in den DAFV überführt?
Die Abrechnungen der diesbezüglichen Veranstaltungen erfolgen auch nach Rechtskraft DAFV weiterhin über diese Bankverbindung.
4.:
Wird im DAFV dieses Konto weiterhin, wie von Herrn Quinger angegeben, geführt?
Meine Fragen, wie auch Ihre Antworten, werde ich öffentlich zugängig machen.
Mit freundlichen Grüßen, Thomas Finkbeiner