AW: DAFV vs. Peta? Lebenszeichen oder Schauspiel?
Aua!!!
Das kommt dabei raus, wenn man wirklich keine Ahnung von der Materie hat!
Ein kleiner Exkurs: Schon einmal was von der Informationspflicht bei Dritterhebung gehört? Offenbar nicht, denn Dein Geschreibsel bezieht sich allein auf die Direkterhebung von Daten an denen der Betroffene unmittelbar mitwirkt, weil es sie "liefert".
An der Dritterhebung, also die Daten liefert ein anderer, hat die betroffene Person, der sogenannte Dritte, aber nicht mitgewirkt und daher hat er auch keine Kenntnis von diesem Vorgang und über die über ihn erhobenen perrsonenbezogenen Daten.
Daher ist der Verantwortliche gemäß DSVGO verpflichtet, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten unaufgefordert (!) dem Dritten mitzuteilen.
Folglich: Liefert der Nichtfänger A dem Verband Tue-eh-nix Daten bezogen auf den Immerfänger B, dann hat der Verband Tue-eh-nix dem davon betroffenen und ahnungslosen Immerfänger B über die Speicherung seiner Daten bei ihm ohne Zögern eigenständig hierüber zu informieren!
Warum? Weil Immerfänger B an der Erhebung seiner Daten selbst nicht mitgewirkt und davon keine Kenntnis hat!
Du, als Betreiber einer Website solltest das aber wissen oder aber jemanden fragen, der sich damit auskennt!
Alles andere könnte nachteilig fühlbare Folgen entfalten!
Exkurs Ende
Haltlos.
Die Aufnahme der Daten des DAFV ist erstmal im weiteren Verwendungszweck irrelevant. Das ist deine Interpretation, was sie tun könnten, du schreibst Drehbücher. Die Einverständis können sie sich im Nachgang von den Nutzern holen, wenn sie einzelne Erhebungen machen wollen. Statistische Erhebungen ohne Namen können auch eine Ableitung sein, wo keine empfindlichen Daten gebraucht werden. Der Nachweis im späteren Verlauf ist dann Wichtig. Was du gerade an die Wand malst, ist der Datenschutzteufel und ein Gedankenszenario.
Erst dann, wenn die personenbezogenen Daten weiterverwendet werden, sprechen wir von einer Dritterhebung.
Und du brauchst mir nicht igendwelche Unkenntnis über die DSGVO vor die Nase halten. Ich bin soweit abgesichert und eines:
DU meinst zu glauben, diese Verordnung verstanden zu haben, wo sich die Juristen gerade die Schädel einschlagen? Alles klar. Mastermind!
Dann erkläre mir nochmals bitte, als Sachverständiger:
Wie sieht die Lage aus, wenn jemand die Seite betritt, die Daten schon gespeichert werden (Google, Serverseitig), er aber noch keine Einverständnis gegeben hat. Damit ist das Thema durch, ALLE Seiten würden gegen die DSGVO verstoßen.
Ich wäre Vorsichtig mit Vorwürfen, wer im Glashaus sitzt.