DAFV vs. Peta? Lebenszeichen oder Schauspiel?

Deep Down

Well-Known Member
AW: DAFV vs. Peta? Lebenszeichen oder Schauspiel?

Dann müsste der DAFV nun jeden gespeicherten Fall, insbesondere soweit die Meldung von einem Dritten kommt, also den Betroffenen, nach DSGVO anschreiben und mitteilen, dass man Daten über ihn speichert und verarbeitet!

So einfach Daten sammeln ist nicht mehr!

:l
 

Bjoern_Dx

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AW: DAFV vs. Peta? Lebenszeichen oder Schauspiel?

Vielleicht tut sich ja was. Interessant in diesem Zusammenhang, auch der Landesjagdverband NRW will aktiver gegen Peta und Co. vorgehen. Es wurde sogar angekündigt, dass Mitglieder juristisch unterstützt werden, wenn es Stress mit Peta und Co. gibt. In welchem Umfang dann auch immer. Aber zumindest scheint man bei den Verbänden mal so langsam zu erkennen, dass gegen die Tierrechtler Flagge gezeigt werden muss.



Björn
 

Deep Down

Well-Known Member
AW: DAFV vs. Peta? Lebenszeichen oder Schauspiel?

Ja, die Jagdverbände sind aber auch ganz anders aktiv und setzetn sich auch für die Mitgleider ein!

Der DAFV will sich aber vorgeblich nur an die Politik wenden.
Mehr nicht!
Und ob das tatsächlich stattfindet, hat der DAFV zu belegen.
Der DAFV ist nach dem bisher gezeigten Verhalten (?) zum Nachweis einer Glaubhaftigkeit eindeutig in der Bringschuld.
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: DAFV vs. Peta? Lebenszeichen oder Schauspiel?

[FONT=&quot][FONT=&quot]Lindner:(...)[/FONT][FONT=&quot]Wir als DAFV haben zeitnahe Maßnahmen beschlossen, aktiv gegen zweifelhafte Machenschaften von so genannten Tierrechtsorganisationen vorzugehen, welche sich derzeit in der Umsetzung befinden. Ich will das aus taktischen Gründen an dieser Stelle noch nicht öffentlich kommunizieren.[/FONT][/FONT][FONT=&quot]
[/FONT]

Aus April 2018- das verstehe ich vollkommen, dass man das damals aus taktischen Gründen damals nicht öffentlich gemacht hat. 3 Monate später ist das jetzt wirklich das Ergebnis?

Ist das PR, weil man sich in der Pflicht sieht oder möchte man wirklich etwas gegen PETA unternehmen?

Ich habe mal 2 von PETA Anzeigen Betroffene Angler angefunkt und gefragt, ob sich der DAFV bei ihnen gemeldet hat- NEIN, hat der DAFV nicht. Dabei war das in der Presse und im Netzt problemlos zu finden. Alleine aus diesem Grund zweifle ich die Ernsthaftigkeit an...
 

Fantastic Fishing

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AW: DAFV vs. Peta? Lebenszeichen oder Schauspiel?

Dann müsste der DAFV nun jeden gespeicherten Fall, insbesondere soweit die Meldung von einem Dritten kommt, also den Betroffenen, nach DSGVO anschreiben und mitteilen, dass man Daten über ihn speichert und verarbeitet!

So einfach Daten sammeln ist nicht mehr!

:l

Dafür gibt es ganz normale Datenschutzerklärungen, die im Impressum stehen oder nochmals zum Formular verlinkt werden. Man muss jetzt nicht so tun, als wäre die DSGVO die Hürde aller Welten.

Das Speichern von Daten beginnt mit deinem ersten Schritt auf die Seite, bevor du überhaupt deine Einverständnis gegeben hast. Da ist die Einverständnis danach oder das Ablehnen wurst. Es ist schon passiert.

Kontaktfunktionen, Newsletter, Memberships, all der Kram, kann ohne Probleme initiiert werden. Du musst nur eines hinbekommen:

Auf Anfrage des Nutzers die gespeicherten Daten an ihn Vermitteln zu können. Daran scheitert es bei vielen. Alles andere ist Pseudo-Gebrabbel.
 

Deep Down

Well-Known Member
AW: DAFV vs. Peta? Lebenszeichen oder Schauspiel?

Dafür gibt es ganz normale Datenschutzerklärungen, die im Impressum stehen oder nochmals zum Formular verlinkt werden. Man muss jetzt nicht so tun, als wäre die DSGVO die Hürde aller Welten.

Das Speichern von Daten beginnt mit deinem ersten Schritt auf die Seite, bevor du überhaupt deine Einverständnis gegeben hast. Da ist die Einverständnis danach oder das Ablehnen wurst. Es ist schon passiert.

Kontaktfunktionen, Newsletter, Memberships, all der Kram, kann ohne Probleme initiiert werden. Du musst nur eines hinbekommen:

Auf Anfrage des Nutzers die gespeicherten Daten an ihn Vermitteln zu können. Daran scheitert es bei vielen. Alles andere ist Pseudo-Gebrabbel.

Aua!!!

Das kommt dabei raus, wenn man wirklich keine Ahnung von der Materie hat!

Ein kleiner Exkurs: Schon einmal was von der Informationspflicht bei Dritterhebung gehört? Offenbar nicht, denn Dein Geschreibsel bezieht sich allein auf die Direkterhebung von Daten an denen der Betroffene unmittelbar mitwirkt, weil er sie "liefert".
An der Dritterhebung, also die Daten liefert ein anderer, hat die betroffene Person, der sogenannte Dritte, aber nicht mitgewirkt und daher hat er auch keine Kenntnis von diesem Vorgang und über die über ihn erhobenen perrsonenbezogenen Daten.
Daher ist der Verantwortliche gemäß DSVGO verpflichtet, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten unaufgefordert (!) dem Dritten mitzuteilen.

Folglich: Liefert der Nichtfänger A dem Verband Tue-eh-nix Daten bezogen auf den Immerfänger B, dann hat der Verband Tue-eh-nix dem davon betroffenen und ahnungslosen Immerfänger B über die Speicherung seiner Daten bei ihm ohne Zögern eigenständig hierüber zu informieren!

Warum? Weil Immerfänger B an der Erhebung seiner Daten selbst nicht mitgewirkt und davon keine Kenntnis hat!

Du, als Betreiber einer Website solltest das aber wissen oder aber jemanden fragen, der sich damit auskennt!
Alles andere könnte nachteilig fühlbare Folgen entfalten! Dein offenbar nur rudimentär vorhandenes Pseudowissen schützt vor Strafe nicht!

Exkurs Ende
 
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Fantastic Fishing

Well-Known Member
AW: DAFV vs. Peta? Lebenszeichen oder Schauspiel?

Aua!!!

Das kommt dabei raus, wenn man wirklich keine Ahnung von der Materie hat!

Ein kleiner Exkurs: Schon einmal was von der Informationspflicht bei Dritterhebung gehört? Offenbar nicht, denn Dein Geschreibsel bezieht sich allein auf die Direkterhebung von Daten an denen der Betroffene unmittelbar mitwirkt, weil es sie "liefert".
An der Dritterhebung, also die Daten liefert ein anderer, hat die betroffene Person, der sogenannte Dritte, aber nicht mitgewirkt und daher hat er auch keine Kenntnis von diesem Vorgang und über die über ihn erhobenen perrsonenbezogenen Daten.
Daher ist der Verantwortliche gemäß DSVGO verpflichtet, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten unaufgefordert (!) dem Dritten mitzuteilen.

Folglich: Liefert der Nichtfänger A dem Verband Tue-eh-nix Daten bezogen auf den Immerfänger B, dann hat der Verband Tue-eh-nix dem davon betroffenen und ahnungslosen Immerfänger B über die Speicherung seiner Daten bei ihm ohne Zögern eigenständig hierüber zu informieren!

Warum? Weil Immerfänger B an der Erhebung seiner Daten selbst nicht mitgewirkt und davon keine Kenntnis hat!

Du, als Betreiber einer Website solltest das aber wissen oder aber jemanden fragen, der sich damit auskennt!
Alles andere könnte nachteilig fühlbare Folgen entfalten!

Exkurs Ende

Haltlos.

Die Aufnahme der Daten des DAFV ist erstmal im weiteren Verwendungszweck irrelevant. Das ist deine Interpretation, was sie tun könnten, du schreibst Drehbücher. Die Einverständis können sie sich im Nachgang von den Nutzern holen, wenn sie einzelne Erhebungen machen wollen. Statistische Erhebungen ohne Namen können auch eine Ableitung sein, wo keine empfindlichen Daten gebraucht werden. Der Nachweis im späteren Verlauf ist dann Wichtig. Was du gerade an die Wand malst, ist der Datenschutzteufel und ein Gedankenszenario.

Erst dann, wenn die personenbezogenen Daten weiterverwendet werden, sprechen wir von einer Dritterhebung.

Und du brauchst mir nicht igendwelche Unkenntnis über die DSGVO vor die Nase halten. Ich bin soweit abgesichert und eines:

DU meinst zu glauben, diese Verordnung verstanden zu haben, wo sich die Juristen gerade die Schädel einschlagen? Alles klar. Mastermind!

Dann erkläre mir nochmals bitte, als Sachverständiger:

Wie sieht die Lage aus, wenn jemand die Seite betritt, die Daten schon gespeichert werden (Google, Serverseitig), er aber noch keine Einverständnis gegeben hat. Damit ist das Thema durch, ALLE Seiten würden gegen die DSGVO verstoßen.

Ich wäre Vorsichtig mit Vorwürfen, wer im Glashaus sitzt. ;)
 
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Deep Down

Well-Known Member
AW: DAFV vs. Peta? Lebenszeichen oder Schauspiel?

Ja klar! Oh mein Gott! Du hast echt keine Ahnung und versuch Dich jetzt nicht rauszuwinden! Wie solltest Du auch die Sachzusammenhänge und Einordnungen verstehen, Du bist ja kein Jurist! Ich übe daher Nachsicht!

Wenn der DAFV anfängt die Daten zu sammeln, verarbeitet er sie auch! Nichts anderes ist mit dessen Aufforderung verbunden und vom Zweck beabsichtigt!

Also, bleib mal lieber bei Deinen Leisten!

Manchmal ist das hier so sinnlos!|rolleyes
 

Fantastic Fishing

Well-Known Member
AW: DAFV vs. Peta? Lebenszeichen oder Schauspiel?

Ja klar! Oh mein Gott! Du hast echt keine Ahnung und versuch Dich jetzt nicht rauszuwinden! Wie solltest Du auch die Sachzusammenhänge und Einordnungen verstehen, Du bist ja kein Jurist! Ich übe daher Nachsicht!

Wenn der DAFV anfängt die Daten zu sammeln, verarbeitet er sie auch! Nichts anderes ist mit dessen Aufforderung verbunden und vom Zweck beabsichtigt!

Also, bleib mal lieber bei Deinen Leisten!

Manchmal ist das hier so sinnlos!|rolleyes

Dafür haben sie eine Datenschutzerklärung im Impressum und weisen auch Ausdrücklich darauf im Formular zur Erhebung der Daten hin. Auch die Kontaktaufnahme im Nachgang wird mit einer Einverständnis abgesichert.

Das ist also alles schon Berücksichtigt. Was versuchst du hier? Niemand windet sich raus, du schießt einfach eindeutig übers Ziel hinaus.
 

Deep Down

Well-Known Member
AW: DAFV vs. Peta? Lebenszeichen oder Schauspiel?

Man, Du schwenkst wieder auf Deine Direkterhebung ab!
Das einschlägige Beispiel für die Dritterhebung habe ich Dir oben auf einen Beispielsfall bezogen geliefert!
Dem Dritten, dessen Daten so möglicherweise dem DAFV von einem ganz anderen geliefert werden, kennt weder das Impressum noch die Hinweise auf die Datenschutzverarbeitung seitens des DAFV, weil er die Daten nicht selbst mit seiner Zustimmung dahingehend geliefert hat, die in die Sammlung des DAFV eingehen.

Das kann doch vom Verstehen nicht so schwer sein!

Ich schieße nicht übers Ziel hinaus, Du kannst nur nicht folgen. Da übe ich, wie gesagt, aber gerne Nachsicht!
Allerdings: Lies und verstehe § 14 DSGVO! Das sollte man auch ohne juristische Fachkenntnisse vllt. noch hinbekommen!
Deine Ausführungen beziehen sich allein auf die Regelung in §13 DSGVO.
Jetzt dürfte es auch für Dich verständlich werden!

Und jetzt verschone mich bitte mit Deinen (eigenen) Deutungen und akzeptiere einfach, was Dir ein mit der Materie Vertrauter versucht hat zu erklären!!
 
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Fantastic Fishing

Well-Known Member
AW: DAFV vs. Peta? Lebenszeichen oder Schauspiel?

Und immernoch bist du ganz woanders. Die weitere Verwendung steht noch gar nicht zur Debatte. Du baust dir dein eigenes Szenario auf, das ist Alles.

Die Sammlung der Geschehnisse samt Daten findet gerade statt. IM FORMULAR STEHT, das eine Kontaktaufnahme erfolgen kann und die Einverständnis dafür gegeben wird.

Für den Fall der Weiterverwendung vermutlich. Du bastelst dir einfach die Sache zurecht. Und dir hilft auch kein 2 Stündiges Onlineseminar und ein paar Paragraphen zum Thema.

Und jetzt verschone mich bitte mit Deinen (eigenen) Deutungen und akzeptiere einfach, was Dir ein mit der Materie Vertrauter versucht hat zu erklären!!

Quatschen kann jeder. Sehr Vertraut sieht mir das nicht aus. Mehr sowas in der Art Hysterie gekoppelt an: Der Schüler in der ersten Reihe, der immer den Finger hebt. Ich lehne die Begründung des Vertrauten somit ab und bitte, dies zu akzeptieren.
 

Fantastic Fishing

Well-Known Member
AW: DAFV vs. Peta? Lebenszeichen oder Schauspiel?

Ob du die Positionen von Deep Down akzeptierst oder nicht: Er hat inhaltlich Recht. Beschäftige dich mit der Materie. Das ist nicht trivial.

Die Erhebung der Daten wird auch in der Datenschutzerklärung abgesichert, so auch im Formular. Eine Weiterverarbeitung und von einer Dritterhebung ist seitens des DAFV gar nicht die Rede.

Es steht dazu doch:

Datenschutz* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen. Ich stimme zu, dass meine Angaben unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert werden. Ihre mitgeteilten Informationen werden beim DAFV nur für satzungsgemäße Zwecke der Angelfischerei verwendet.

Sowie im Impressum alles weitere, samt:

Kontaktaufnahme* Ich bin einverstanden, dass bei Rückfragen telefonisch oder per Email Kontakt aufgenommen werden kann..

Was mit diesen Daten geschieht, wird noch gar nicht erwähnt und die Weiterverwendung der persönlichen Daten wird mit einem (vermutlichen) Rückkontakt stattfinden.

Für mich sind die Aussagen von Deep einfach Quatsch, er geht davon aus was sie tun könnten.
 
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Fantastic Fishing

Well-Known Member
AW: DAFV vs. Peta? Lebenszeichen oder Schauspiel?

https://www.dafv.de/projekte/angeln-und-tierschutz.html
Zitat: "Bitte melden sie alle Ihnen bekannte aktuelle oder auch zurückliegenden Vorkommnisse. "

Natürlich ist das Dritterhebung.

Und bekannte Vorfälle mit einer Verlinkung zu einem Zeitungsartikel sind also Verstöße gegen das Datenschutzgesetz? Die Sammlung von Information ist nicht gleichzusetzen mit dem Sammeln von Adressen der Betroffenen.

Zumal jemand, der die Daten einer Person dort eingibt, die Einverständnis desjenigen braucht.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: DAFV vs. Peta? Lebenszeichen oder Schauspiel?

Und bekannte Vorfälle mit einer Verlinkung zu einem Zeitungsartikel sind also Verstöße gegen das Datenschutzgesetz?

Sobald du persönliche Daten oder den Bezug zwischen einer Person und einem Sachverhalt speicherst, musst du die Person über diesen Sachverhalt informieren und benötigst du die schriftliche Zustimmung dieser Person.

Das gilt nicht, wenn nur ein Zeitungsartikel verlinkt ist, in dem die Person erwähnt ist, aber sehr wohl wenn der Name einer Person gespeichert wird und dazu der Zeitungsartikel verlinkt ist.

Wenn ich also in dieses Formular schreibe: "Das Mitglied Joe Doe meines Angelvereins wurde angezeigt. Siehe folgender Link: ...", ist das Dritterhebung.
 

Fantastic Fishing

Well-Known Member
AW: DAFV vs. Peta? Lebenszeichen oder Schauspiel?

Sobald du persönliche Daten oder den Bezug zwischen einer Person und einem Sachverhalt speicherst, musst du die Person über diesen Sachverhalt informieren und benötigst du die schriftliche Zustimmung dieser Person.

Das gilt nicht, wenn nur ein Zeitungsartikel verlinkt ist, in dem die Person erwähnt ist, aber sehr wohl wenn der Name einer Person gespeichert wird und dazu der Zeitungsartikel verlinkt ist.

Wenn ich also in dieses Formular schreibe: "Das Mitglied Joe Doe meines Angelvereins wurde angezeigt. Siehe folgender Link: ...", ist das Dritterhebung.

Du hast jetzt mit Absicht weg gelassen, das derjenige, der die Daten einträgt, zuerst einmal die Einverständnis dieser Person braucht oder?

Adressen spielen keine Rolle, es geht um Daten und dieser Begriff ist weitläufig.

Und genau deswegen habe ich mich gegen diesen Proaktionismus eines RA auf Mission gewehrt. Man kann nicht Szenarien hernehmen und sie als Dingfest darstellen, unabhängig vom Berufsstand.

Ich lasse mich auch vom Gegenteil überzeugen, aber nicht auf diese Art! Mir fehlen die Argumentationen. Der Rest ist doch Banal.
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: DAFV vs. Peta? Lebenszeichen oder Schauspiel?

Du hast jetzt mit Absicht weg gelassen, das derjenige, der die Daten einträgt, zuerst einmal die Einverständnis dieser Person braucht oder?

Das spielt aber für den DAFV bei der Verarbeitung der Daten dann keine Rolle! Die müssen sich trotzdem an die DSGVO halten und sind quasi mit Empfang der Mail in der Pflicht.
 

Fantastic Fishing

Well-Known Member
AW: DAFV vs. Peta? Lebenszeichen oder Schauspiel?

Brauch er im Kontext der DSGVO nicht, da er nicht der Verarbeiter der Daten ist.



Deiner Theorie nach würde KEIN digitales Formular, keine Chatfunktion, keine Kontaktaufnahmen im Internet bestand haben. Sie würden alle gegen die DSGVO verstoßen, egal wie du die Nummer verlagerst. Denn Eintragen kann ich auf jede Art und Weise Daten anderer in ein Formual/E-Mail Funktion.

Glaube ich nicht dran, derjenige der Einträgt, MUSS auch die Einverständnis der Person haben, gleich sich Verhaltend zu Bildern, wenn man sie Veröffentlichen will. Da wird auch nicht Facebook für Belangt, sondern der Urheber.
 
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