DAFV zersplittert weiter: Heute - Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

AW: DAFV zersplittert weiter: Heute - Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

Mir geht es nur darum, wenn es so ist, ist der Beschluss nicht ordnungsgemäße und dann eröffnen sich reichliche Spekulationen zum Thema „umfallen“.|gr:
Der Beschluss (sei es auch von wem) könnte Rechtlich beanstandet werden und damit die Kündigung unwirksam.:c
Nur eine Anmerkung

So mal sehen was noch kommt:m
 

dieteraalland

Well-Known Member
AW: DAFV zersplittert weiter: Heute - Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

mich ärgert nur, 2015 gab es schon mal den beschluß, raus aus dem dafv , der dann 2016 gekippt wurde :(.
somit hat man zwei jahre lang geld der mitgliedsvereine verbrand |gr:.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: DAFV zersplittert weiter: Heute - Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

ich sach doch:
Umfaller ;-))))
 

cyprinusbarbus

Dickfischdriller
AW: DAFV zersplittert weiter: Heute - Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

Hallo !

Der Passus in der Satzung des RhFV ( Der RhFV ist Mitglied des DAFV) beschreibt nach meinem Rechtsverständnis nur den Ist-Zustand, der sich aber jederzeit ändern kann, eine Satzungsänderung wäre dann nötig und beim Amtsgericht (Vereinsregister) anzuzeigen. Beispiel aus dem "richtigen" Leben : Wenn sich herausstellt, das man z.B. mit einem Mörder verheiratet ist, kann man auch ohne Trennungsjahr und Angabe von weiteren Gründen eine Härtefallscheidung beantragen, der auch sofort stattgegeben wird (sehr treffender Vergleich,merke ich grade:)).
Falls die Entscheidung/Abstimmung vom Samstag von nicht anwesenden Vereinen angefochten werden sollte, muss man eben in diesem Jahr noch eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu diesem Thema anberaumen, nicht mehr und nicht weniger !


tight lines
Tom
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: DAFV zersplittert weiter: Heute - Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

rechtlich vollkommen richtig geschildert, ausser dass es näxtes Jahr auch noch reicht mit der Abstimmung..
 

Blauzahn

Muldenfischer
AW: DAFV zersplittert weiter: Heute - Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

Verstehe nicht wo das Problem ist.
Man kann zehnmal in seine Satzung schreiben, wo man Mitglied ist...entscheidend ist folgender Passus aus der aktuell einsehbaren Satzung des RhFV:
§9
Mitgliederversammlung
8. Jede form- und fristgerecht einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig ohne
Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Auf diese Satzungsbestimmung ist in jeder Einladung gesondert
hinzuweisen.

Es gab einen Beschluss welcher nach vorstehendem Passus bindend ist und der lautet (wie man hier liest), dass man aus dem DAFV austritt.
Eine Satzungsänderung kann logischerweise erst nach einem Beschluss zum Austritt erfolgen und dieser Mitgliederversammlung obliegt es auch nach §9 Abs.8 Unterpunkt "f" einer dahingehenden Satzungsänderung zuzustimmen.
Dabei ist es doch völlig Wurscht sich über die Formulierung "kann" und "ist" zu echauffieren.

Das oberste Gremium ist die MV und einen Satzungsverstoss, welcher hier konstruiert wird, kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

 
S

Sharpo

Guest
AW: DAFV zersplittert weiter: Heute - Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

Verstehe nicht wo das Problem ist.
Man kann zehnmal in seine Satzung schreiben, wo man Mitglied ist...entscheidend ist folgender Passus aus der aktuell einsehbaren Satzung des RhFV:
§9
Mitgliederversammlung
8. Jede form- und fristgerecht einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig ohne
Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Auf diese Satzungsbestimmung ist in jeder Einladung gesondert
hinzuweisen.

Es gab einen Beschluss welcher nach vorstehendem Passus bindend ist und der lautet (wie man hier liest), dass man aus dem DAFV austritt.
Eine Satzungsänderung kann logischerweise erst nach einem Beschluss zum Austritt erfolgen und dieser Mitgliederversammlung obliegt es auch nach §9 Abs.8 Unterpunkt "f" einer dahingehenden Satzungsänderung zuzustimmen.
Dabei ist es doch völlig Wurscht sich über die Formulierung "kann" und "ist" zu echauffieren.

Das oberste Gremium ist die MV und einen Satzungsverstoss, welcher hier konstruiert wird, kann ich beim besten Willen nicht erkennen.


Und bis zum Tag des Austrittes ist noch viel Zeit.
Somit ist man noch Mitglied.

Nur was passiert danach wenn es keine Mehrheit für eine Satzungsänderung gibt?|kopfkrat

Ausgetreten aus dem DAFV, kein Mitglied somit und nun verweigern die Mitglieder die Satzungsänderung. Theoretisch kann man ja am Austrittsdatum die JHV abhalten um die Satzungsänderung abstimmen zu lassen.

|kopfkrat|kopfkrat|kopfkrat

Dann sagt der DAFV> Neuer Antrag lieber rheinischer Verband.

Ich halte nichts von solchen Satzungseinträgen.
 

cyprinusbarbus

Dickfischdriller
AW: DAFV zersplittert weiter: Heute - Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

@Blauzahn

Für mich ist die Sache auch klar, ich habe es nur nochmal näher ausgeführt, da hier einige versucht haben, irgendwelche abstruse Konstrukte zu erschaffen.
Und nach der Kündigung hat die "Satzungsänderung" so oder so stattzufinden, da geht es ja dann (nach einem gültigen Mitgliederbeschluß) nur um einen unstrittigen Passus und nicht um elementare Veränderungen.
@sharpo

Über die Sinnhaftigkeit von manchen Satzungseinträgen kann man trefflich streiten, da hast du völlig recht, aber wie heißt es so schön : Aus Fehlern wird man klug ! und in einem so hochkomplizierten Rechtssystem wie dem unseren läßt sich nun wirklich nicht jede sich ergebende Situation auf Anhieb berücksichtigen ......

tight lines
Tom
 
Zuletzt bearbeitet:

Polarfuchs

Fischosoph
AW: DAFV zersplittert weiter: Heute - Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

Kurzer Zwischenruf aus dem Off:

RHINELAND ROCKS!!!!!!!!:vik::vik::vik::vik::vik:

|stolz:
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: DAFV zersplittert weiter: Heute - Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

Verstehe nicht wo das Problem ist.
Man kann zehnmal in seine Satzung schreiben, wo man Mitglied ist...entscheidend ist folgender Passus aus der aktuell einsehbaren Satzung des RhFV:
§9
Mitgliederversammlung
8. Jede form- und fristgerecht einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig ohne
Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Auf diese Satzungsbestimmung ist in jeder Einladung gesondert
hinzuweisen.

Es gab einen Beschluss welcher nach vorstehendem Passus bindend ist und der lautet (wie man hier liest), dass man aus dem DAFV austritt.
Eine Satzungsänderung kann logischerweise erst nach einem Beschluss zum Austritt erfolgen und dieser Mitgliederversammlung obliegt es auch nach §9 Abs.8 Unterpunkt "f" einer dahingehenden Satzungsänderung zuzustimmen.
Dabei ist es doch völlig Wurscht sich über die Formulierung "kann" und "ist" zu echauffieren.

Das oberste Gremium ist die MV und einen Satzungsverstoss, welcher hier konstruiert wird, kann ich beim besten Willen nicht erkennen.


Das ich mal mit einem Deiner Beiträge konform gehe, hätte ich nicht für möglich gehalten |rolleyes.

Aber in diesem Fall gebe ich Dir uneingeschränkt recht! Der Beschuss ist satzungskonform erfolgt, nach dem Austritt erfolgt die Satzungsänderung. Ich gehe noch einen Schritt weiter- über die dann anstehende Satzungsänderung muss nicht erneut abgestimmt werden, denn die Änderung ist rechtlich notwendig und muss beim zuständigen Amtsgericht eingetragen werden, auf Grund der jetzt beschlossenen Kündigung.
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
AW: DAFV zersplittert weiter: Heute - Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

mir erschließt sich nicht , warum es eines weiteren Beschlusses zur Satzungsänderung bedürfen würde ?

Fakt ist- es gibt einen Beschluss zum Austritt aus dem Dingens . Damit ist die Satzung entsprechend zu ändern.

oder beschließt da auch noch zusätzlich:
Wenn der Vorstand zukünftig aus 4 statt aus 3 Mitgliedern besteht , brauchts doch auch keinen Beschluss, die alte Satzung zu ändern, dann passt doch der Vorstand die Satzung der aktuellen Beschlusslage an , reicht die ein und gut ist
 

cyprinusbarbus

Dickfischdriller
AW: DAFV zersplittert weiter: Heute - Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

meine Rede .....#c#c|kopfkrat:m
 
S

Sharpo

Guest
AW: DAFV zersplittert weiter: Heute - Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

mir erschließt sich nicht , warum es eines weiteren Beschlusses zur Satzungsänderung bedürfen würde ?

Fakt ist- es gibt einen Beschluss zum Austritt aus dem Dingens . Damit ist die Satzung entsprechend zu ändern.

oder beschließt da auch noch zusätzlich:
Wenn der Vorstand zukünftig aus 4 statt aus 3 Mitgliedern besteht , brauchts doch auch keinen Beschluss, die alte Satzung zu ändern, dann passt doch der Vorstand die Satzung der aktuellen Beschlusslage an , reicht die ein und gut ist


Weil eine Satzungsänderung nur mit einer 3/4 Stimme erfolgen kann.

Während bei dem Beschluss zur Kündigung nur eine einfache Stimmenmehrheit benötigt wird. Heisst es hätte auch nur 1 Stimme mehr zu dem Beschluss der Kündigung im DAFV gereicht.

Düfte zwar bei dem Abstimmungsergebnis kein Problem sein, ich habe aber schon Pferde kotzen sehen. :q

Somit muss also auch noch der Antrag zur Satzungsänderung folgen.
Hätte der Kollege sofort mit beantragen sollen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Toni_1962

freidenkend
AW: DAFV zersplittert weiter: Heute - Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

Ich gehe noch einen Schritt weiter- über die dann anstehende Satzungsänderung muss nicht erneut abgestimmt werden, denn die Änderung ist rechtlich notwendig und muss beim zuständigen Amtsgericht eingetragen werden, auf Grund der jetzt beschlossenen Kündigung.

Auch wenn das alles sichtlich eine logische Konsequenz ist, ist es rechtlich nicht so einfach.

Eine angestrebte Satzungsänderung ist nach Vereinsrecht als solche gesondert und explizit in der Einladung zur Mitgliederversammlung als Tagesordnungpunkt ("Satzungsänderung" und die Erläuterung dazu was geändert werden soll) aufzunehmen.
Jedes Mitglied kann dann selbst entscheiden, ob es explizit wegen der Satzungsänderung zur Versammlung kommt oder nicht.

Die Abstimmung zur Annahme der Satzungsänderung erfordert min. 3/4 Stimmenmehrheit, die dem zuständigen Amtsericht dann mit exaktem Wortlaut der Satzungsänderung wie dem exakten Stimmenverhältnis.

Eine logische Kette von Beschlüssen (das eine bedingt das andere) verbietet sich rechtlich.
Der Beschluss der Kündigung ist einer Satzungsänderung nicht gleichzusetzen. #h
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: DAFV zersplittert weiter: Heute - Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

Mir geht es nur darum, wenn es so ist, ist der Beschluss nicht ordnungsgemäße und dann eröffnen sich reichliche Spekulationen zum Thema „umfallen“.|gr:
Der Beschluss (sei es auch von wem) könnte Rechtlich beanstandet werden und damit die Kündigung unwirksam.:c
Nur eine Anmerkung

So mal sehen was noch kommt:m

Auch hier mal meine 50 ct dazu:

In der Satzung steht, dass der RhFV Mitglied des DAFV ist. - Nach meiner Auffassung ist diese Satzungsklausel rein deklaratorisch. Würde eine 3/4 Mehrheit zur Satzungsänderung nicht Zustandekommen, wäre die Satzung in diesem Punkt halt falsch! Eine weitere typische deklaratorische Klausel, die sich in Satzungen befindet lautet: "Der Verein wird im Vereinsregister eingetragen." Scheitert die Eintragung, ist die Satzung in diesem Punkt einfach falsch. Sie beschreibt einen falschen Ist-Zustand.

Meines Erachtens kann es nicht anders sein. Denn wenn die JHV mit einfacher Mehrheit beschließt, nicht mehr in den DAFV einzutreten, darf der Vorstand sich ja auch über diesen Beschluss nicht hinwegsetzen. Er würde sich dann unmittelbar Schadensersatzpflichtig machen, also 42.000 Mitglieder mal 3 € = 126.000 € pro Jahr weiterer Mitgliedschaft!

Wenn eine solche Klausel mehr als deklaratorisch gemeint sein sollte, müsste da eher etwas stehen wie: "Der Verein muss Mitglied des DAFV sein." oder "Der Verein ist zwingend Mitglied des DAFV." oder "Der Verein ist Mitglied im DAFV. Für einen Austritt ist die satzungsändernde Mehrheit erforderlich."
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: DAFV zersplittert weiter: Heute - Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

Der Vorstand vom Rheinischen rudert ja schon voll zurück und will am liebste nicht kündigen müssen oder wenn, gleich wieder zurück..

Da ists eh wurscht ob Satzuungsänderung oder nicht....

Ihr braucht nur den ganzen DAFV-Anbiederungs- und Werbeschmonzes in der neuesten Info lesen - die verarschen ihre Leute Angler da aber richtig voll....

Und alle Artikel, die kritisch waren zum DAFV, wurden kommentarlos und ohne Erklärung gelöscht.

Damit keiner auf dumme Ideen kommt oder sich umfassend und nicht nur über Verbands"wahrheiten" informieren will.

Die hauen euch in die Pfanne und am Ende werden die Delegierten wieder dem Vorstand im Rheinischen nachlaufen wie ne tumb-dumpfer Herde Schafe..

Umfaller-Zensur-Verband halt, Drosse-Erben... VDSF-Betonköpfige..

Will jemand dagegen wetten??
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: DAFV zersplittert weiter: Heute - Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

Der Vorstand vom Rheinischen rudert ja schon voll zurück und will am liebste nicht kündigen müssen oder wenn, gleich wieder zurück..

Da ists eh wurscht ob Satzuungsänderung oder nicht....

Ihr braucht nur den ganzen DAFV-Anbiederungs- und Werbeschmonzes in der neuesten Info lesen - die verarschen ihre Leute Angler da aber richtig voll....

Und alle Artikel, die kritisch waren zum DAFV, wurden kommentarlos und ohne Erklärung gelöscht.

Damit keiner auf dumme Ideen kommt oder sich umfassend und nicht nur über Verbands"wahrheiten" informieren will.

Die hauen euch in die Pfanne und am Ende werden die Delegierten wieder dem Vorstand im Rheinischen nachlaufen wie ne tumb-dumpfer Herde Schafe..

Umfaller-Zensur-Verband halt, Drosse-Erben... VDSF-Betonköpfige..

Will jemand dagegen wetten??

Ja ich halte die Wette. Kein erneuter Eintrit in den DAFV. Sixpack Kölsch gegen ein Sixpack deiner Marke.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: DAFV zersplittert weiter: Heute - Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

Ich sauf doch kein Kölsch, ich will schon richtiges Bier.
;-)))

Zeitrahmen ist noch wichtig:
Ich behaupte, solange Gube noch Vorstand ist, wird er entweder mit dem Rheinischen in den DAFV zurück oder mit dem Verbotsverband Westfalen-Lippe fusionieren, um so wieder reinzukommen.

Also bis spätestens in 2einhalb Jahren ist der Rheinische wieder drin (wenn sie überhaupt rausgehen) - so wie sie vorher unter Sollbach schon umgefallen sind, der rauswollte.
Und das schon stehen hatte, bevor er aufhörte wg. Krankheit (war auch Gube und Rohmann die Triebfeder damals, und das kostete den Rheinischen ja auch richtig Kohle, weil die Beitragserhöhung aus den Rücklagen bezahlt wurde, nur um drin bleiben zu können...))..

Das sind zensierende, rückgratlose Umfaller und DAFV-Schleimer für mich im Vorstand des Rheinischen..
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: DAFV zersplittert weiter: Heute - Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

Ich sauf doch kein Kölsch, ich will schon richtiges Bier.
;-)))

Zeitrahmen ist noch wichtig:
Ich behaupte, solange Gube noch Vorstand ist, wird er entweder mit dem Rheinischen in den DAFV zurück oder mit dem Verbotsverband Westfalen-Lippe fusionieren, um so wieder reinzukommen.

Also bis spätestens in 2einhalb Jahren ist der Rheinische wieder drin (wenn sie überhaupt rausgehen) - so wie sie vorher unter Sollbach schon umgefallen sind, der rauswollte.
Und das schon stehen hatte, bevor er aufhörte wg. Krankheit (war auch Gube und Rohmann die Triebfeder damals, und das kostete den Rheinischen ja auch richtig Kohle, weil die Beitragserhöhung aus den Rücklagen bezahlt wurde, nur um drin bleiben zu können...))..

Das sind zensierende, rückgratlose Umfaller und DAFV-Schleimer für mich im Vorstand des Rheinischen..
Das mit dem Bier nehme ich persönlich. Ich konkretisiere: Sixpack Sünner oder Gaffel!
 
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