Darf man ohne Angelschein...?

Ulli3D

MdDHC
AW: Darf man ohne Angelschein...?

Angel ohne Haken ist kein Problem! Wer da erzählt, dass sei Fischwilderei, der hat null Ahnung von nichts. Fischwilderei erfordert zumindest schon mal einen gefangenen Fisch, den man dann auch noch in Besitz nehmen will.

Das niedersächsische Fischereigesetz sagt in

§ 62
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang befugt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführt.
(2) ...

Fangfertig ist aber eine Angel erst, wenn mindestens ein Haken dran ist.

Ich würde zum >Üben übrigens 1-2 cm Pfeifenreiniger anknoten, da ist dann auch das Gewicht wie bei einer Fliege oder einem kleinen Streamer vorhanden.

Ach ja, in NDS braucht man grundsätzlich keinen Fischereischein aber ich vermute einfach mal, dass die Vereine keine Gewässerkarten an Angler ohne Fischereischein ausgeben.
 

René F

Member
AW: Darf man ohne Angelschein...?

zur Info: in Niedersachsen braucht man keinen Fischereischein, sondern nur die Bescheinigung über die bestandene Sportfischerprüfung, um eine Gewässerkarte zu bekommen.

Zum Thema: Mir wurde mal gesagt, dass das Üben auf einer Wiese schädlich für die Fliegenschnur sein könnte.
 

hanzz

Master of "steht noch nicht fest"
AW: Darf man ohne Angelschein...?

Was soll daran schädlich für die Schnur sein ?
 

hanzz

Master of "steht noch nicht fest"
AW: Darf man ohne Angelschein...?

Und das Wasser ist frei von solchen Dingen, die der Schnur schaden könnten ?
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Darf man ohne Angelschein...?

zur Info: in Niedersachsen braucht man keinen Fischereischein, sondern nur die Bescheinigung über die bestandene Sportfischerprüfung, um eine Gewässerkarte zu bekommen.

Stimmt nicht, in NDS braucht man zum Angeln, wenn man keinen Fischereischein hat, neben der Ausrüstung nur den Personalausweis und üblicherweise einen Fischereierlaubnisschein, wenn der Fischereiberechtigte oder sein Beauftragter nicht anwesend sind (§57, Abs. 1 ff). Ist übrigens eine der ganz wenigen Gelegenheiten, bei denen man seinen Personalausweis mitführen muss.

Nix Prüfung, nix Fischereischein. Einzig an einigen Stellen der Weser braucht man entweder den Nachweis der Prüfung oder einen Nachweis über die Sachkunde beim Töten von Fischen, that's it!
#6
 
AW: Darf man ohne Angelschein...?

Sers,
ohne montierten Haken kann dir nix passieren.
Hier in der Gegend ist ein Schwarzangler frei gesprochen worden weil er in seiner dummheit vergessen hatte den kleinen Plastikschlauch vom Haken zu machen und somit kein Fangfähiges Gerät benuzte.
Und zum Begehungsrecht, als Fußgänger darfst du doch auch fast überall hin und ob du da nun ne Weidenrute mit Wollschnur oder ne Fliegenpeitsche ohne Haken in der Hand hast is doch völlig egal denn beides bringt nix. Wenn ich mit nen Spielzeuggewehr in den Wald gehe und rumspinne bin ich doch auch kein Wilderer!
mfg
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Darf man ohne Angelschein...?

... Wenn ich mit nen Spielzeuggewehr in den Wald gehe und rumspinne bin ich doch auch kein Wilderer!
mfg

Wilderer nicht aber bei bestimmten "Spielzeuggewehren" (Anscheinswaffen) kommt evtl. ein Verstoß gegen das Waffengesetz in Frage.#6
 
AW: Darf man ohne Angelschein...?

Ja da hast du recht aber mehr wie bla und blub kommt da auch net bei raus, da würde jedes zweite Kind gegen das Gesetz verstoßen. Kein kopp machen und üben, irgendwo sind wir doch freie Menschen und sollten nicht alles verkomplizieren!
@TE und wenn so´n eierkopf kommt und dich nachdem du ihm freundlich alles erklärt hast dumm anmacht holst du einfach die Polizei!
mfg
 

Katteker

Auf, auf!
AW: Darf man ohne Angelschein...?

so nen blödsinn wie nen fliegenfischereischein/fliegenfischerprüfung gibts nur bei euch in niedersachsen.

Hallo Antonio,

das ist eine uralte Legende. Auch in Niedersachsen braucht man keinen speziellen "Fliegenfischerschein".



Wäre ja wohl auch noch schöner...#q
 

Squad_13

Angelverrückter!!
AW: Darf man ohne Angelschein...?

Hab ich gerade erst gelernt in der Fischereiprüfung:

Du kannst nur belangt werden wenn du eine Fangbereite Angel benutzt.

Also ohne Köder kannst du es ohne Probleme machen
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Darf man ohne Angelschein...?

Vooorsicht Squad_13, Du hast doch bestimmt auch gelernt, dass Fischereirecht Landesrecht ist, oder? Hier stimmt es zwar aber ... ;+
 

antonio

Active Member
AW: Darf man ohne Angelschein...?

Hallo Antonio,

das ist eine uralte Legende. Auch in Niedersachsen braucht man keinen speziellen "Fliegenfischerschein".



Wäre ja wohl auch noch schöner...#q

das ist keine legende, laut gesetz brauch ich in nds nicht mal nen fischereischein.
aber und jetzt kommts viele vereine verlangen die fliegenfischerprüfung sonst gibts keinen erlaubnisschein.

antonio
 

d0ni

Member
AW: Darf man ohne Angelschein...?

Hab ich gerade erst gelernt in der Fischereiprüfung:

Du kannst nur belangt werden wenn du eine Fangbereite Angel benutzt.

Also ohne Köder kannst du es ohne Probleme machen


Wie vorher schonmal geschrieben wär ne Fliege gleich abmontiert.
Würd kompliziert werden denk ich mal
 

Katteker

Auf, auf!
AW: Darf man ohne Angelschein...?

aber und jetzt kommts viele vereine verlangen die fliegenfischerprüfung sonst gibts keinen erlaubnisschein.

antonio

Und? Was ändert das jetzt daran, dass diese Aussage von dir
so nen blödsinn wie nen fliegenfischereischein/fliegenfischerprüfung gibts nur bei euch in niedersachsen.

falsch ist? Es gibt keine gesetzliche Fliegenfischerprüfung in Niedersachsen. Was einzelne Verein für nen Quatsch veranstalten ist da erstmal egal.


Und ich bin mir sicher, dass es auch im Rest Deutschlands Verein gibt die eine solche "Prüfung" fordern... Was das mit Niedersachsen zu tun hat erschließt sich mir nicht. Mir ist hier in der Gegend kein Verein bekannt, der eine solche Prüfung fordert.
 
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BigEarn

Puff"angeln", nein danke!
AW: Darf man ohne Angelschein...?

An deiner Stelle würde ich davon absehen am Gewässer ohne Angelschein zu üben. Auch wenn es letzten Endes vielleicht nicht gesetzwiedrig ist, wäre es mir den Ärger und die Diskussionen bis zum eventuellen Freispruch nicht wert.
Zudem gibt es ja durchaus Alternativen wie z.B. die bereits angesprochenen Wiesen zum Üben. Dabei muss es nicht einmal beim Werfen bleiben. Mit der richtigen Köderwahl lässt sich auch abseits des Wassers das ein oder andere Getier an den Haken bekommen und zu ersten Drillübungen mit dem Fliegengerät nutzen. Ob es nun das Federvieh am nächsten Bauernhof, die Spatzen im Garten oder Nachbars Katze ist, hängt natürlich etwas von dem eingesetzten Gerät und der Stärke der Fische, für die Du trainierst ab. Hier einmal ein interessanter Beitrag zu dem Thema http://www.conknet.com/~b_bull/special/chickenfishing.html
 

dreampike

Well-Known Member
AW: Darf man ohne Angelschein...?

Möglicherweise ist es nicht verboten, aber... Versetze Dich mal in die Lage eines (wahrscheinlich eher nicht fliegenfischenden) Fischereiaufsehers, der gerade gemütlich am Fluß entlang fährt oder läuft. Nun sieht er einen ihn unbekannten Menschen mit einer Fliegenrute in der Hand am Wasser "wedeln" oder werfen. Vielleicht ist auch gerade Schonzeit oder die Gewässerstrecke ist gerade gesperrt. Ihm sträuben sich die Nackenhaare, der Aufseherinstinkt erwacht, mit Herzklopfen und einem "Hab' ich Dich"-Gefühl waltet er seines Amtes. Nun erklärt ihm der "Ertappte" die Story mit dem Werfen-Üben. Was glaubst Du, wie seine Reaktion wohl ausfallen wird?
a) Er zeigt Verständnis und gibt dem Wurfschüler hilfreiches Feedback zu
seinem Wurfstil
b) Er äußert sich begeistert über das Fliegenfischen und findet es absolut passend, dass genau an seinem Fluß zur Schonzeit so anregende Wurfübungen stattfinden.
c) Er kann aufgrund seiner umfangreichen und stets aktuellen Kenntnisse der lokalen Fischereigesetze das Wedeln ohne Fliegenhaken rechtlich sofort richtig einordnen und gibt sich mit einem Brummeln zufrieden.
d) Er nimmt die Personalien auf, konfisziert das Gerät als Beweismittel, verweist Dich des Platzes und macht bei der Polizei eine Anzeige wegen Fischwilderei.
Als ich mir mit 14 Jahren das Fliegenfischen selber beibrachte, dachte ich auch, dass ich an einem Weiher in der Nähe ohne Haken einen prima Übungsplatz hätte. Der Besitzer des Weihers dankte mir mein Engagement im Bereich des Castings mit einer Mordswatschn und einer Fahrt zum Polizei, wo er mich aber wohl mit Blick auf meine geschwollene Backe aus dem Auto warf und mir ermutigende Ausblicke auf eine Wiederholung meines Tuns gab.
Also, es mag ja legal sein, aber du handelst dir vermutlich einen Haufen Ärger und Streß ein. Da ist es wesentlich besser, das mit den Verantwortlichen vorher abzusprechen.
Wolfgang aus Ismaning
 

Boendall

Borschtl
AW: Darf man ohne Angelschein...?

so...ich habe gerade mit dem 1. Vorsitzenden des Angelvereins telefoniert. Und es ist tatsächlich so, dass ich auch ohne Köder nicht "angeln" darf.
Auch wenn ein Bestandteil des fangfertigen Angelgeräts fehlt (auch wenn es der Köder ist), würde dies immernoch als Fischwilderei gesehen, da ein Haken (Fliege) schnell montiert ist und dies von der Aufsicht so nicht kontrolliert werden kann.

Allerdings dürfte ich ohne Köder üben, wenn ein Vereinsmitglied als Aufsicht daneben steht

Würde ich an seiner Stelle auch machen, wenn wer keinen Angelschein hat, geht man idR davon aus, gehe ich als Vorsitzender davon aus, dass sich der Bittsteller mit dem Fischereigesetz nicht auskennt und mir das glaubt, weil ich muss es ja wissen.

Fällt der Bittsteller auf meinen "Bluff" rein, übt keiner ohne Haken neben "meinem" Gewässer, was den Aufsichtsorganen ja den einen oder anderen Adrenalinstoß erspart.

Alternativ kann sich der TE als Bittsteller ja über solche Sachen wie Gesetzestext und eventuelle Urteile, bei ähnlichen Situationen schlau machen und nochmal mit dem Vorsitzenden diskutieren und ihn auch mal aufzuklären, dass das Gesetz was anderes besagt.

Wäre mir aber schon wieder zu aufwendig, ich würde mir eine Wiese suchen und etwaigen Bemerkungen ("Hier gibts aber sicher keine Fische") mit Sprüchen wie "Ja wussten sie nicht, dass man sich vor dem Angeln die Würmer fangen muß?" oder "Achso und ich dachte mir schon warum nichts beißt, danke für den Tip!" begegnen, denn blöde Sprüche legen es hier wohl nur darauf an jemanden beim Üben zu stören und haben sich eine dementsprechende Antwort verdient...#c

EDIT:
@Dreampike
den Typen hätte ich trotzdem angezeigt, allein weil heutzutage wegen jedem Furz gleich die Polizei gerufen wird und da kann die gute alte Watschen locker mal zur Körperverletzung werden.
Ich weiß ja nicht wie lang "als du 14 warst" her ist

Ich habe als Jungspund allerdings auch die eine oder andere gefangen, weil mich eben der Bauer beim Maiskolben stibitzen bzw. mit den Händen angeln erwischt hat. Da war es aber besser nichts zu sagen, den von den Eltern kam bestenfalls ein "Recht hat er gehabt" oder schlimmstenfalls eine Strafe (Hausarrest o.ä.), weil man ich ja wusste, dass ich das nicht darf..... Wobei ich im Unterschied zu dir ja wirklich was angestellt habe.... *in Jugenderinnerungenschwelge*
 
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AW: Darf man ohne Angelschein...?

Ein alter Thread.
Vielleicht sind inzwischen neue Erfahrungen dazu gekommen.
Ich hatte eigentlich vor, mal etwas werfen zu üben, um nicht ganz raus zu kommen, und das an einem großen Fluß, der überall öffentlich zugänglich ist.
Werfen würde ich ohne "Köder", also mit einem Wollfaden.
An dem Gewässer gibt es keinen Casting-Verein, welcher die Rechte hätte, öffentliches Werfen ohne Vereinszugehörigkeit zu verbieten.
Viele Würfe sind auch nur mit Wasserunterstützung möglich.
Davon ab, wäre es mir zu peinlich, mich auf eine Wiese zu stellen und dort meine Schnur zu beschädigen.
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Darf man ohne Angelschein...?

Das kommt auf das Bundesland an, je nach Fischereigesetz ist das Mitführen von Angelgerät an einem Gewässer, das man nicht legal befischen darf, eine Ordnungswidrigkeit also, ins LFG schauen.
 
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