Ulli3D
MdDHC
AW: Darf man ohne Angelschein...?
Angel ohne Haken ist kein Problem! Wer da erzählt, dass sei Fischwilderei, der hat null Ahnung von nichts. Fischwilderei erfordert zumindest schon mal einen gefangenen Fisch, den man dann auch noch in Besitz nehmen will.
Das niedersächsische Fischereigesetz sagt in
§ 62
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang befugt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführt.
(2) ...
Fangfertig ist aber eine Angel erst, wenn mindestens ein Haken dran ist.
Ich würde zum >Üben übrigens 1-2 cm Pfeifenreiniger anknoten, da ist dann auch das Gewicht wie bei einer Fliege oder einem kleinen Streamer vorhanden.
Ach ja, in NDS braucht man grundsätzlich keinen Fischereischein aber ich vermute einfach mal, dass die Vereine keine Gewässerkarten an Angler ohne Fischereischein ausgeben.
Angel ohne Haken ist kein Problem! Wer da erzählt, dass sei Fischwilderei, der hat null Ahnung von nichts. Fischwilderei erfordert zumindest schon mal einen gefangenen Fisch, den man dann auch noch in Besitz nehmen will.
Das niedersächsische Fischereigesetz sagt in
§ 62
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang befugt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführt.
(2) ...
Fangfertig ist aber eine Angel erst, wenn mindestens ein Haken dran ist.
Ich würde zum >Üben übrigens 1-2 cm Pfeifenreiniger anknoten, da ist dann auch das Gewicht wie bei einer Fliege oder einem kleinen Streamer vorhanden.
Ach ja, in NDS braucht man grundsätzlich keinen Fischereischein aber ich vermute einfach mal, dass die Vereine keine Gewässerkarten an Angler ohne Fischereischein ausgeben.