Renato Kühne
New Member
Ich habe eine frage , gilt meine zu DDR Zeiten errungene Raubfisch quali noch . DAV Ausweis ist noch vorhanden . Bin im DAV und besitze den Friedfischschein .#q
Ich weiss nicht wie das damals war, aber heute bekommt man auch ein Zeugnis über die erfolgreich im Bundesland XY abgelegte Fischereiprüfung. Damit kann man sich jederzeit einen Neuen Fischereischein ausstellen lassen.
Danke für die ausführliche Erklärung , aber ehrlich um 25 Jahre verhauen . Unsere Behörden sind einfach zu Pingelig . Schade aber hätte ja klappen können . Also doch wieder mehr Geld und zeit investieren ! #q
Es gab damals nur ein kleines grünes Büchlein. Da wurde nix behördlich hinterlegt etc.
Wie ich weiter oben schrieb, hatte man damals die Möglichkeit bis 1992 mit seinem DAV Büchlein auf die Untere Fischereibehörde zu gehen und sich auf Grundlage dieses Büchleins einen Fischereischein ausstellen zu lassen.
Hallo,
wie ich schon in einem anderen Thread schrieb, lernte ich zur Zeit der Wende einen sächsischen Angler kennen, welcher mit seiner Lebensgefährtin auch ein paar Jahre bei mir wohnte und der bekam aufgrund seiner "Raubfischqualifikation" ohne Probleme den bayerischen Fischereischein ausgestellt. Und das bei den in diesem Punkt besonders pingeligen Bayern.#h
Nützt aber den Fragesteller natürlich nichts.
Petri Heil
Lajos
der fischereischein ist dabei das kleinere übel. geld und zeit investierst du danach noch genug. :vik:Also doch wieder mehr Geld und zeit investieren !
Hallo,
wie ich schon in einem anderen Thread schrieb, lernte ich zur Zeit der Wende einen sächsischen Angler kennen, welcher mit seiner Lebensgefährtin auch ein paar Jahre bei mir wohnte und der bekam aufgrund seiner "Raubfischqualifikation" ohne Probleme den bayerischen Fischereischein ausgestellt. Und das bei den in diesem Punkt besonders pingeligen Bayern.#h
Nützt aber den Fragesteller natürlich nichts.
Petri Heil
Lajos