Mit dem Fischereirechtinhaber zu sprechen halte ich in den meisten Fällen trotzdem nicht für unklug.
Genau, denn auch wenn man gegen kein Gesetz/Verordnung verstößt, will man ja i.d.R. später mal in dem betreffenden Gewässer angeln und braucht dafür dann nen Erlaubnisschein.