Deichanlagen befahren PKW

shoti

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Tach....habe in der SUFU nichts so richtig dazu gefunden. Wie sieht das aus mit den Straeßen, die am Deich langlaufen. Dürfen die befahren werden mit einem, zu der Strecke gehörenen, Angerlerlaubnisschein ? Es sind Tore davor, die aber nicht mit einem Schloß gesicher sind. Steht nix von Anlieger, Forst etc. Nur, das die Deichanlagen nicht mit einem Quad, Pfer, Hunden ohne Leine etc betreten werden dürfen. Nirgends ist dort ausdrücklich ein PKW ausgeklammert, es sei denn ein Verbotsschild ? Bis jetzt habe ich es immer brav zu Fuss erobert.....

Handelt sich wieder mal um die Oste
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Deichanlagen befahren PKW

Also - wenn keine öffentliche Straße daherführt, bin ich mir recht sicher, dass diese Anlagen nicht einfach so befahren werden sollten, wenn sie zum Deich gehören - zudem haben sich die Erbauer der Tore sicher etwas dabei gedacht, dort Tore hinzubauen....!

Es dürften Wirtschaftwege sein, die nicht frei befahrbar sind - allerdings ist es schon komisch, dass in Deutschland keine Beschilderung vorhanden ist.

Gibt es bei euch sowas wie eine lokale "Deichordnung" oder Deichverteidigungsordnung / Deichvorlandverordnung?

Falls ja, würde ich da zuerst mal reinschauen.

Oder Deichwart / Deichwacht zuvor kontaktieren.

Wäre mir "einfach so" zu heikel, obwohl bei fehlender Beschilderung ein "Knöllchen" schwierig werden dürfte, denn die Ge- und Verbote müssen ja auch erkennbar sein, um Fehlverhalten sanktionieren zu können.

Aber Tore sprechen eigentlich auch irgendwie dagegen - selbst wenn sie offen sind - bei frei befahrbaren Wegen müsste es keine Tore geben.

Ein Angelschein für "normale Angler" gibt meistens keine Sonderrechte - Ausnahmen können gelten, wenn Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Gewässers durchgeführt werden müssen, wie z.B. Besatzmaßnahmen etc - aber "Angeln" alleine befugt selten zum Befahren solcher Wege.

Petri!


Ernie
 
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shoti

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AW: Deichanlagen befahren PKW

Die Straßen gehen Quasi von den normalen Strassen zum Deich hin ab,plötzlich durch ein Tor getrennt, oft an einem Pumpen/Schöpfwerk.... und halt den Vermerk, das auf den Deichen Schafe bla bla bla sind....es sind gut geteerte Strassen und die führen noch Kilometerweise am Deich weiter...heissen glaube ich Deichrettungswege oder so...aber wie gesagt...kein PKW Verbotsschild und super Strassenqualität :) ....
 

Revilo62

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AW: Deichanlagen befahren PKW

Hochwasserschutzanlagen nach § 8 Abs. 1 Satz 1, § 13 Abs. 1 der Verordnung über öffentliche Hochwasserschutzanlagen
und die Hamburger Deich O besagt hierzu .B.
Jedwede ungenehmigte Nutzung von Hochwasserschutzanlagen ist verboten (§ 13 I). Der Begriff der Hochwasseranlage ist erklärt in § 2 I :
"(1) Hochwasserschutzanlagen im Sinne dieser Verordnung sind Deiche und andere Anlagen ... Andere Anlagen sind Hochwasserschutzwände und sonstige Anlagen, wie insbesondere Sperrwerke und Sperrtore sowie ganz oder teilweise Schleusen, Schöpfwerke, Deichsiele, Brücken, Gebäude und Straßen- oder Bahndämme."
Ausnahme : § 8 I Sätze 2 und 3 :
"Auf den ... dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Deichverteidigungsstraßen ist die Nutzung im Rahmen der Widmung zulässig. Die zuständige Wasserbehörde kann die Nutzung von Binnen- und Außendeichwegen einschließlich der Überfahrten durch die Allgemeinheit ganz oder teilweise allgemein zulassen."

Ich denke das erklärt nahezu alles und bedarf keiner weiteren Beschilderung, zumal die, wenn auch unverschlossenen, Tore eine klare Abgrenzung darstellen.

Tight Lines aus Berlin :vik:
 

shoti

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AW: Deichanlagen befahren PKW

.....MIST......


Moment....das ist das Thema Widmung was auch das Nutzungsrecht beinhaltet...

Ausnahme : § 8 I Sätze 2 und 3 :
"Auf den ... dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Deichverteidigungsstraßen ist die Nutzung im Rahmen der Widmung zulässig. Die zuständige Wasserbehörde kann die Nutzung von Binnen- und Außendeichwegen einschließlich der Überfahrten durch die Allgemeinheit ganz oder teilweise allgemein zulassen."



Das Nutzungsrecht an einer Sache wird durch schuldrechtliche oder dingliche Vereinbarung eingeräumt. Mögliche schuldrechtliche Vereinbarungen über Nutzungsrechte sind die Miete, Pacht oder Leihe.


Allerdings weiß ich nun nicht, wie weit sich die Pacht da auf den Verein bezieht, bzw. auf die Straßen...
 

Revilo62

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AW: Deichanlagen befahren PKW

Miete, Pacht oder Leihe bezieht sich bestimmt auf wirtschaftliche Nutzung, z.B. Tierhaltung für die Deichpflege.
Der Verein hat die Pacht oder Nutzungsüberlassung in der Regel für die Wasserfläche und nicht in jedem Fall ein Uferbetretungsrecht, weil das Gewässer vom Boot beangelbar ist, a haben wir hier in Berlin eine ganze Reihe von Uferbereichen, deren etreten verboten ist, aber das Gewässer von der Wasserseite aus beangelt werden darf

Tight Lines aus Berlin :vik:
 

shoti

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AW: Deichanlagen befahren PKW

Ich habe nun mal den ostedeichverband angemailt...

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shoti

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AW: Deichanlagen befahren PKW

Uferbetretungsrecht ist hier auf jeden Fall.... Aber Ufer ist nicht gleich Straße.... Bin gespannt auf die Antwort

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Dieter02

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AW: Deichanlagen befahren PKW

Bei uns ist das befahren der "Deichverteidigungswege" offiziell verboten.
Das befahren der "Wirtschaftwege" ist mit der Gewässer Karte erlaubt.
Die deichwege sind bei uns durch eine schranke mit Schloss gesichert.

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shoti

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AW: Deichanlagen befahren PKW

Wie gesagt nix Schloss... Nur Tor und daneben noch meist eine kleine Tür

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Revilo62

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AW: Deichanlagen befahren PKW

Selbst ein geöffnetes Tor ist kein Freibrief, dieses Tor markiert
dejure den Beginn eines neuen Nutzungsverhältnisses/Eigentumsrechtes oder dergleichen.
Dazu bedarf es nach deutschem Recht nicht des "verschließens", selbst eine bloße Markierung durch eine Mauer von 50 cm Höhe, oder eine Hecke grenzt das Gelände dahinter in der Nutzung ab, es ist zwar kein wirkungsvoller Schutz zur Verhinderung aber immerhin ein sicherer Hinweis auf etwas, was nicht mehr allgemein ist.
Und der Hinweis auf die Gewässerkarte sollte dazu Klärung bringen, ggf. die Antwort des Bewirtschafters.

Tight Lines aus Berlin :vik:
 

shoti

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AW: Deichanlagen befahren PKW

Wie gesagt habe die Verantwortlichen angeschrieben... Auch die OSTE pachtgemeinschaft wie die das sehen

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