Ich kenne mindestens 4 aufgeflogene Fälle in denen der TÜV über 1 Jahr überzogen wurde und keinem wurde da ne Stilllegung angedroht.
Hallo,
da hatten die aber Glück, oder es geht auch hier in Bayern strenger zu.
Ich bestellte mir mein neues Auto Ende September 2012, Lieferzeit 8 Monate. Mein alter Benz war damals schon 25 Jahre alt. Ein Kollege, welcher Oldie-Fan ist, fragte mich, ob er den im Frühjahr 2013 haben kann. Er hatte auch den Platz (Scheune) den da ein paar Jahre stehen zu lassen, bis er die 30 Jahre voll hat. Wir wurden mit 200 Euro handelseinig mit meinem Hinweis (der TÜV war im Februar 2013 fällig) dass ich daran nichts mehr machen lasse.
Bei der zweiten Ausfahrt im Mai erwischte mich die Polizei: 15 Euro Bußgeld mit dem mündlichen und schriftlichen Hinweis auf die 14 Tage Frist das Fahrzeug durch den TÜV zu bringen oder stillzulegen. Jetzt wusste ich, dass mein neues Auto Ende Mai kommt und ich da aber in Urlaub bin. Ich redete mit der Polizisten-Lady und schilderte ihr den Fall. Sie sagte, etwas skeptisch, wenn sie mir das beweisen können, kommen sie in zwei Stunden zu mir auf die Wache, dann können wir darüber reden.
Da war ich dann pünktlich, mit Kaufvertrag und der Quartierbestätigung des Angelurlaubs in Österreich. Sie empfing mich mit den Worten: "na, Ihnen hat es aber pressiert". Ich antwortete: "ich will das ja auch klären und mir ist schon klar, dass ihr oft angekohlt (angelogen) werdet", worauf sie lachte und das Eis etwas brach. Sie studierte den Kaufvertrag und auch die Quartierbestätigung und sagte: gut ich halte die Meldung bis 4. Juni zurück (ich kam erst am Samstag, den 1. Juni wieder heim), bis da bringen sie mir die entstempelten Nummernschilder (als Beweis für die Abmeldung) vorbei und die Sache ist erledigt.
Am 3. Juni nachmittags war das dann auch so.
Gruß
Lajos