smithie
Well-Known Member
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV
Kann §6 1 b) - sofern Du Dich darauf beziehst - überhaupt zutreffen? Die betroffene Person (Vereinsmitglied) ist nicht Vertragspartner mit dem Verband.
Ok, ich gehe zurück: bitte erkläre dieses Zitat, mit dem Du ja implizierst, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten an den Verband nicht-Einwilligungspflichtig ist.Sorry .. das ist nicht zutreffend ... du bringst da was durcheinander ...
bitte beachte die Begrifflichkeiten definiert im Art 4 Begriffbestimmungen!
Kann §6 1 b) - sofern Du Dich darauf beziehst - überhaupt zutreffen? Die betroffene Person (Vereinsmitglied) ist nicht Vertragspartner mit dem Verband.