Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

smithie

Well-Known Member
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Sorry .. das ist nicht zutreffend ... du bringst da was durcheinander ...
bitte beachte die Begrifflichkeiten definiert im Art 4 Begriffbestimmungen!
Ok, ich gehe zurück: bitte erkläre dieses Zitat, mit dem Du ja implizierst, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten an den Verband nicht-Einwilligungspflichtig ist.

Kann §6 1 b) - sofern Du Dich darauf beziehst - überhaupt zutreffen? Die betroffene Person (Vereinsmitglied) ist nicht Vertragspartner mit dem Verband.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Ok, ich gehe zurück: bitte erkläre dieses Zitat, mit dem Du ja implizierst, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten an den Verband nicht-Einwilligungspflichtig ist.

Kann §6 1 b) - sofern Du Dich darauf beziehst - überhaupt zutreffen? Die betroffene Person (Vereinsmitglied) ist nicht Vertragspartner mit dem Verband.


Zu 1) Das ist nicht nötig und möglich, denn ich impliziere nichts, sondern will lediglich die Rechtsgrundlage des Behaupteten haben.

Zu 2) Wie siehst du Art. 6 (1) f ?
 
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torstenhtr

Active Member
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

@Toni:
Du hast recht, ich vermute auch an dieser Stelle auch ein Missverständnis.

Meine Interpretation ist folgende:

Gemäß [1] Art. 4 Nr. 7/8 ist ein "Verantworlicher" die
"[..] natürliche oder juristische Person [..] die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet"

=> Verein

Der "Auftragsverarbeiter" ist
"[..] natürliche oder juristische Person [..] die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet [..]"

=> dies könnte ein Dienstleister sein, der den Ausweis erstellt

Gemäß Art. 28 Abs. 2 nimmt der Auftragsverarbeiter
"[..] keinen weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch [..]"

Der Verantworliche dürfte in diesem Fall nicht das Vereinsmitglied, sondern der Verein sein.

--

Speziell zum Thema Verbandsausweis sind in [2] recht interessante Ausführungen zu lesen. Siehe dort Seite 13 Nr. 4 Abs. 2, wenn der Verein den Verband als "Amtshilfe" nutzt, wie dem Erstellen von Mitgliedsausweisen darf der Verein Daten an den Verband übermitteln. Gestützt ist dies auf § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG.

Dieser Text basiert noch auf dem älteren BDSG, müsste geprüft werden ob die Aussagen noch valide bezügl. [1] sind.

[1] VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES, vom 27. April 2016
zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten,
zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32016R0679

[2] Datenschutz im Verein Hinweise für Mitglieder und Funktionäre Tipps und Informationen,
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Dat...enschutz_im_Verein/Datenschutz_im_Verein1.pdf
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

@Toni:
Du hast recht, ich vermute auch an dieser Stelle auch ein Missverständnis.

Meine Interpretation ist folgende:

Gemäß [1] Art. 4 Nr. 7/8 ist ein "Verantworlicher" die
"[..] natürliche oder juristische Person [..] die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet"

=> Verein

Der "Auftragsverarbeiter" ist
"[..] natürliche oder juristische Person [..] die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet [..]"

=> dies könnte ein Dienstleister sein, der den Ausweis erstellt

Gemäß Art. 28 Abs. 2 nimmt der Auftragsverarbeiter
"[..] keinen weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch [..]"

Der Verantworliche dürfte in diesem Fall nicht das Vereinsmitglied, sondern der Verein sein.

#6 so ist es mit der Begrifflichkeit und der Zuordnung #6
 

Wegberger

aus dem Westen
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Hallo,

es ist auch für mich unerheblich wo, was steht .... die Juristen meines Vertrauens haben es so ausgedrückt und ich übersetze jetzt mal auf den Ausweis:

Wenn ich als Angler meine Daten dem Verein gebe, hat der Verein mir nachzuweisen an wen und warum er die Daten weitergibt.

Der Verein sollte sich tunlichst absichern, dass er die personenbezogenen Daten von Vereinsmitglieder , nur zu dem vereinbarten Zweck verwendet und das auch vertraglich festhalten. Auch wenn er die Daten (vertraglich gebunden) dem LV gibt.

Sollten die Daten nochmals durch den Verband weitergereicht werden - ist dementsprechend zu verfahren.

Was ist jetzt neu und aufwendig:

Der Angler muss über Änderungen in der Gesamtkette informiert werden um ggf. die Datenweitergabe wiedersprechen zu können.

Wenn der Verband Mist baut haftet trotzdem der Verein. Ausser er kann nachweisen, dass der Verband gegen die Vereinbarung Verband <-> Verein verstoßen hat.

Und die Strafen sind kräftig erhöht worden.

Natürlich muss jetzt jeder Beteiligte entscheiden, welches juristische Risiko er hier eingeht. Aber dieses Risiko werden erst die Gerichte entscheiden .... wie sie die Verordnung dann auslegen.
 
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AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Es ist so, um im Verein Mitglied zu werden benötigt der Verein personenbezogene Daten des Mitgliedes. Dazu braucht es weder eine Datenschutzerklärung oder andere Beschreibungen.
Der Verein ist gesetzlich verpflichtet, mit diesen Daten entsprechend geltenden Gesetzen umzugehen.
Ein Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an einen Verband sind nicht zulässig. Auch eine entsprechende Klausel in der Vereinssatzung wäre rechtswiedrig.
Ausnahmen sind, wenn Vereinsmitglieder an Kursen des Verbandes teilnehmen oder im Verband mitarbeiten.
Ansonsten gibt es keine rechtliche Grundlage die Mitgliederdaten an einen Verband weiterzugegeben.

Es gibt auch keine rechtlichen Grundlagen für Verbände, komplette Mitgliederdaten von juristischen Personen anzufordern.

Wehe dem Vereinsvorstand der solche Daten weitergibt. Klarer Fall für den Staatsanwalt mit nicht unerheblichen Strafen für den Täter.

Ach ja,es geht dabei nicht um Gefühle, Meinungen oder das glaube ich nicht, sonden ganz einfach um ein Gesetz. Kann jeder leicht nachlesen der lesen kann.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Ach ja,es geht dabei nicht um Gefühle, Meinungen oder das glaube ich nicht, sonden ganz einfach um ein Gesetz. Kann jeder leicht nachlesen der lesen kann.

Alle berufen sich auf das Gesetz bezüglich der Weitergabe der Daten an den Verband und sagen sogar "Lesen bildet".
Aber zitieren tut es niemand.

Es geht um vertragliche Bindung.
Diese ist gesetzlich anders bewertet.
 
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Fischer am Inn

Active Member
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Hallo miteinander


Es ist so, um im Verein Mitglied zu werden benötigt der Verein personenbezogene Daten des Mitgliedes. Dazu braucht es weder eine Datenschutzerklärung oder andere Beschreibungen.

Das ist ein Irrtum. Siehe dazu Art.4 Nr.1und 2 DSGVO. Bereits die Erfassung der Mitgliedsdaten in einem PC und z.B. der Ausdruck von Adressaufklebern für vereinsinterne Rundschreiben oder die Erstellung der Anwesenheitsliste für die JHV verlangt die schriftliche datenrechtliche Zustimmung eines jeden Vereinsmitglieds.

Servus
Fischer am Inn
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Bei vertraglicher Bindung bedarf es keiner Einwilligung der betroffenen Person zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen der Daten.
Eine Mitgliedschaft ist eine vertragliche Biindung.
Die für die Mitgliederverwaltung erforderlichen Daten dürfen also in jeden Fall verwendet werden.

Ebenso ist es für die Weitergabe an Verbände in bestimmten Rahmen geregelt.

Näheres siehe im
Vereinsknowhow.de – Vereinsinfobrief Nr. 340 – Ausgabe 1/2018 – 10.01.2018

Die Stadt München hat diesen Brief offiziell zur Information für Vereine herausgegeben.
 
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Fischer am Inn

Active Member
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Hallo miteinander

Bei vertraglicher Bindung bedarf es keiner Einwilligung der betroffenen Person zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen der Daten.
Eine Mitgliedschaft ist eine vertragliche Biindung.
Die für die Mitgliederverwaltung erforderlichen Daten dürfen also in jeden Fall verwendet werden.

Ebenso ist es für die Weitergabe an Verbände in bestimmten Rahmen geregelt.

Näheres siehe im
Vereinsknowhow.de – Vereinsinfobrief Nr. 340 – Ausgabe 1/2018 – 10.01.2018

Die Stadt München hat diesen Brief offiziell zur Information für Vereine herausgegeben.

Hört sich auf´s erste Hinschauen schlüssig an.

Servus
Fischer am Inn
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Es ist schlüssig, zumindest offiziell (Stadt München) herausgegeben ;)

Dennoch der Ratschlag, vorsorglich einfach eine Einwilligungerklärung bei Eintritt in den Verein zu holen, weniger aus rechtlichen Gründen, sondern um Diskussionen mit dem Mitglied zu entgehen. ;)

Es werden hier von postern immer Begrifflichkeiten falsch definiert, oberlehrerhaft "Lesen bildet" geschrieben, usw ... das allermeiste einfach bisher für mich unhaltbar, falsch ...
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

"[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Datenübertragbarkeit[/FONT] [FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]
Neu ist in der DS-GVO das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20). Die betroffene Person hat danach das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie dem Verein bereitgestellt hat, in einem gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet, dass diese Daten beispielsweise einem anderen Verein übermittelt werden."

|kopfkrat|kopfkrat


Quelle:
http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/datenschutz.htm


Weitermachen.....|wavey:|wavey:|wavey:
[/FONT]
 

Fischer am Inn

Active Member
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Hallo miteinander,

wir werden sehen, was letztendlich dabei herauskommt, wenn "willmalwassagen" - wie angekündigt - rechtliche Schritte einleitet.

Servus
Fischer am Inn
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Bei vertraglicher Bindung bedarf es keiner Einwilligung der betroffenen Person zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen der Daten.
Eine Mitgliedschaft ist eine vertragliche Biindung.
Die für die Mitgliederverwaltung erforderlichen Daten dürfen also in jeden Fall verwendet werden.

Korrekt

Ebenso ist es für die Weitergabe an Verbände in bestimmten Rahmen geregelt.

Das betrifft ausschließlich Konstrukte, in denen die betreffende Person mit dem Vereinsbeitritt automatisch Mitglied im jeweiligen Verband wird. Auch in diesen Fällen muss schriftlich und für die Mitglieder nachvollziehbar geregelt sein, welche Daten zu welchem Zweck weitergegeben werden.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Es werden hier von postern immer Begrifflichkeiten falsch definiert, oberlehrerhaft "Lesen bildet" geschrieben, usw ... das allermeiste einfach bisher für mich unhaltbar, falsch ...

Ich stehe rein beruflich vermutlich etwas tiefer der Materie als du. |wavey:

Was von dem, was ich geschrieben habe, ist denn falsch?
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Lesen bildet: https://dsgvo-gesetz.de/

Eine Weitergabe persönlicher Daten erfordert die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person.

Diese deine Aussage mag auch richtig sein, muss aber nicht im speziellen zutreffen.
Denn wenn du in der Materiel tief drinnen steckts, wie du ja sagst, weißt du doch, dass hier gilt
"Das kommt darauf an."
Und erfordert eine differenzierte Betrachtung.

An sich wird sich in Vereinen, soweit nicht mehr als 9 BEZAHLTE Personen mit der ständigen Bearbeitung von personenbezogenen Daten befasst sind (kennt ihr einen Angelverein, wo das so ist? Ich nicht ...), meines Erachtens nach nichts wesentlich ändern.

Ansonstn verweise ich nochmals auf das Informtionsblatt, das die Stadt München offiziell für Vereine herausgegeben hat.

Sollten noch Fragen oder interessante Positionen zur Umsetzung im Verein sein, diskutiere ich gerne, auch unter Quellennennung, weiter. |wavey:
 
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G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Ich finde die Diskussion spannend...

Ich habe bereits versucht, mich in den Bereich Datenschutz und Weitergabe einzulesen und halte mich aufgrund meiner Ausbildung grundsätzlich in der Lage Gesetze zu lesen und zu verstehen.

In diesem Fall erscheint mir das zu kompliziert ;)!

Das bedeutet für mich auch ggf. eine Klage, sollten meine Daten weitergegeben werden. Dafür nehme ich sogar in kauf, aus meinen Verein rausgeworfen zu werden. Ich kann doch nicht auf der einen Seite gegen Datenschutzverstösse vorgehen (Änderung LFischG in SH) und in diesem Fall weggucken.

Nein, es geht hier um das Prinzip und den Datenschutz, der heutzutage leider unzureichend beachtet wird. Nicht ohne Grund werden die Gesetze immer weiter verschärft.

Ich denke in diesem Fall greift nicht nur eine Regelung oder ein einzelner § Anwendung findet hier Anwendung, sondern auch "in Verbindung mit", "der Zweck", berechtigtes Interesse" und sogar "Grundrechte" spielen eine Rolle. Somit sind die Regelungen vielfältig und kompliziert und können sicherlich nicht in einem Anglerforum abschließend geklärt werden ;).

Das bleibt also ein sehr sensibles Thema und ich kann nur jedem Verein raten, hier entsprechend vorsichtig mit den Daten umzugehen. Ich vermute nämlich, dass bei 500.000 Mitgliedern eine kleine Klagewelle drohen könnte.

Ich sehe auch keine Möglichkeit, dass diese Ausweise verpflichtend eingeführt werden können! Selbst die eID beim Personalausweis darf aus Datenschutzgründen nicht verpflichtend werden. Oder bei der elektronischen Geundheitskarte- nur für die Speicherung von personenbezogenen Daten hat es damals einer Gesetzesänderung bedarft.

Bei einer meiner Mitgliedskarten (Fitness) habe ich 3 Seiten DIN A4 ausgehändigt bekommen, die ich unterzeichnen (zustimmen) musste. Eine Weitergabe meiner Daten ist dort aber auch nicht erlaubt und bedarf meiner Zustimmung.

Der DAFV wird aber vermutlich wissen, was er tut und die Mitglieder (Landesverbände) ausführlich aufklären und diese dann ihre Mitglieder.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Ein kleine Anekdote am Rande, um zu veranschaulichen, wie komplex und teils undurchsichtig die Rechtslage ist (bisher schon und noch mehr nach Inkrafttreten der DSGVO):

Ich bekomme die Aufgabe, eine bestimmte Funktionalität in einem IT-System umzusetzen und erkenne, dass hier datenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind, da Kundendaten im Spiel sind. Ich möchte eine Stellungnahme von 2 Firmenanwälten (gestandene Experten) und bekomme 2 völlig konträre Antworten. Ich lade zu einem Gespräch ein und werde Zeuge einer hitzigen Debatte, ohne jede Einigung.

Fazit: Rechtslage unklar, man muss auf Grundsatzurteile warten.

Resultat: Wir implementieren die Funktionalität nicht, da das Risiko einer Klage zu groß ist.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Hallo,

also ich finde die "Angst" vor Weitergabe bestimmter Daten schon etwas übertrieben. Bei mir kann jeder wissen, wo ich wohne und dass ich Angler bin, was solls.
Oder soll ich jetzt vielleicht meinen Verein verklagen, weil er mir in den Vereinsnachrichten zum Geburtstag gratuliert, was bei uns ab dem 65.ten gemacht wird. Ich finde, das ist eine nette Geste und kein Verbrechen nach dem Datenschutzgesetz.
Übrigens ich lebe in Bayern, insofern ist mir der Ausweis des DAFV wurscht, da nicht betroffen.

Petri Heil

Lajos
 
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