AW: der Trollegrund / Kühlungsborn eure Erfahrungen
Sehr guter und wie immer sachdienlicher Beitrag von dir, Trolle!
Es kann jeder eine Meinung zu den Vorgängen haben, aber dann soll man sich nicht in subjektiven Irrgängen verrennen. Hier zählt nur Objektivität und Fakten.
Was mich dabei immer wieder wundert und ärgert, ist die Verhältnismäßigkeit, mit der Vergehen von Anglern und auf der anderen Seite die Verfehlungen von beruflichen Fischern, geahndet werden oder eben nicht.
Werde ich beim angeln mit lebendem Köderfisch "hochgezogen", oder habe für das Gewässer keine Angelberechtigung, oder stelle mich an eine Salmonidenstrecke mit Wurm, oder auf Aal einfach mal mit zwei Ruten mehr, oder entnehme einen Fisch in dessen Schonzeit (.........Schutzbereiche und Aufstiegsgewässer zB. bei Meerforellen......) undsoweiter......
dann paßt mir anschließend, von den rechtlichen Konsequenzen her gesehen, kein Hut mehr!
Und leider (wer gibt das schon gern zu!) spreche ich da aus eigener Erfahrung. Ohne auf Details einzugehen nur soviel: Es war eine Mischung aus Dämlichkeit und Unkenntnis, die mich einige hundert Euros gekostet hat. Und wer es nicht weiß, .....wird bei einer Kontrolle durch (in meinem Fall) die Wasserschutz-Polizei ein Vergehen festgestellt, dann muss man nicht zwingend gleich etwas löhnen. Der "Vorgang" wird der STAATSANWALTSCHAFT übergeben. Und dann fangen die Mühlen an, zu mahlen.
Gleiches Recht für alle! Etwa nur eine Floskel oder Phrase?
Die Methoden und zum Teil haarsträubenden Aktionen, die nicht an Vermutungen, sondern an glasklare Fakten fest zu machen sind und wo es auch noch Zeugen gibt, werden kaum oder nicht geahndet!?
Jede Anzeige bei Polizei oder Gericht muss bearbeitet werden. Nur muss es erstmal dazu kommen!
Sehr guter und wie immer sachdienlicher Beitrag von dir, Trolle!
Es kann jeder eine Meinung zu den Vorgängen haben, aber dann soll man sich nicht in subjektiven Irrgängen verrennen. Hier zählt nur Objektivität und Fakten.
Was mich dabei immer wieder wundert und ärgert, ist die Verhältnismäßigkeit, mit der Vergehen von Anglern und auf der anderen Seite die Verfehlungen von beruflichen Fischern, geahndet werden oder eben nicht.
Werde ich beim angeln mit lebendem Köderfisch "hochgezogen", oder habe für das Gewässer keine Angelberechtigung, oder stelle mich an eine Salmonidenstrecke mit Wurm, oder auf Aal einfach mal mit zwei Ruten mehr, oder entnehme einen Fisch in dessen Schonzeit (.........Schutzbereiche und Aufstiegsgewässer zB. bei Meerforellen......) undsoweiter......
dann paßt mir anschließend, von den rechtlichen Konsequenzen her gesehen, kein Hut mehr!
Und leider (wer gibt das schon gern zu!) spreche ich da aus eigener Erfahrung. Ohne auf Details einzugehen nur soviel: Es war eine Mischung aus Dämlichkeit und Unkenntnis, die mich einige hundert Euros gekostet hat. Und wer es nicht weiß, .....wird bei einer Kontrolle durch (in meinem Fall) die Wasserschutz-Polizei ein Vergehen festgestellt, dann muss man nicht zwingend gleich etwas löhnen. Der "Vorgang" wird der STAATSANWALTSCHAFT übergeben. Und dann fangen die Mühlen an, zu mahlen.
Gleiches Recht für alle! Etwa nur eine Floskel oder Phrase?
Die Methoden und zum Teil haarsträubenden Aktionen, die nicht an Vermutungen, sondern an glasklare Fakten fest zu machen sind und wo es auch noch Zeugen gibt, werden kaum oder nicht geahndet!?
Jede Anzeige bei Polizei oder Gericht muss bearbeitet werden. Nur muss es erstmal dazu kommen!