AW: der Trollegrund / Kühlungsborn eure Erfahrungen
Deswegen liegt es an uns und die Regeln dafür sind ganz einfach: wenn ihr "draußen" seid, das Ufer sehen könnt und in eurer Nähe geschleppt wird, findet das in der 3SM Zone statt und ist verboten. Zückt bitte euer Handy und filmt den Vorgang. Wichtig dabei: die Kennung der Schlepper muss klar zu sehen sein, gut wäre, wenn ihr Tag und Uhrzeit erwähnt und das Sahnhäubchen (wenn ihr habt) ist, wenn ihr Eure Position auf eurem Echolot mitfilmt. Dann im Rahmen einer ANzeige das Video bitte an:
a) Landesamt für Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Am Bahnhof 1D, 18119 Rostock
Telefon: 0381 51227
oder
b) Wasserschutzpolizei-Station Rostock
Ost-West-Straße 12, 18147 Rostock
Telefon: 0381 377290
Falls nachgefragt wird, auf welcher Grundlage ihr Anzeige erstatten wollt (nicht jeder Polizist kann alle Gesetze kennen): auf Grundlage von §10 der
KüFo MV vom 16.11.2016 - um Kühlungsborn rum (bis fast Wismar und auf der anderen Seite bis Heiligendamm) ist KEINE Ausnahmeregel für das kommerzielle Schleppnetzfischen möglich, wer innerhalb von 3SM in diesem Gebiet schleppt, fischt IMMER illegal. Dies betrifft BESONDERS den Trollegrund und das schwarze Riff davor.
Zwischen den eingetragenen
Koordinaten kann ein Kutter mit vielen Auflagen, eine Ausnahmegenehmigung zum Schleppfischen bekommen, sonst in unserer Region GENERELL NICHT
Damit helft ihr, die Fischgründe hier nachhaltig zu erhalten!