Thomas9904
Well-Known Member
Deswegen müssen die das ja ändern, wenngleich ich meine auch schon Satzungen mit dem "und" gesehen zu haben, die akzeptiert wurden.Hallo Thomas,
m.E. ist die Satzung in dem von Dir zitierten Punkt richtig und für die Gemeinnützigekit zwingend notwendig.
Und das Schlimme ist doch nicht die Änderung an sich, sondern dass die nötig wurde!
Weil über 40 Landesverbände und 2 Altbundesverbände mit all ihren "kompetenten" Ehren- und Hauptamtlern nicht in der Lage waren, eine Satzung für den DAFV zu schreiben, welche der Gemeinnützigkeit entspricht!!
Würde es das also wirklich besser machen bei der Beurteilung deren Kompetenz?
Und warum lässt das Frau Dr. jetzt erst abstimmen unter Zeitdruck und unter Einbeziehung nicht AO-relevanter Punkte in der Satzung, wozu dann eine 90%-Quote gebraucht wird?
Und das, obwohl sie das schon rechtzeitig vor der letzten DAFV-HV 2014 wussten??
Das ist doch gerade das Perverse!!!!
PS:
Dazu hätte ja auch vor der (Kon)Fusion die Möglichkeit bestanden, über die Fischerei- und Wasserrechtskommission des DFV, Arbeitskreis Vereinsrecht, qualifizierten Rat dazu einzuholen, wie man eine vernünftige Satzung macht, was meines Wissens nicht offiziell geschah.
Da ja sowohl VDSF wie DAV und jetzt der DAFV Mitglied im DFV sind und Anspruch auf diese Leistung gehabt hätten.
Aber da waren die Schafe wohl wieder mal schlauer als der Schäfer - bzw. wollten es gerne sein.
Ergebnis sieht man aktuell...