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AW: Deutscher "Angel"fischerverband 2015
Am Vereinsgewässer nutzt dir der Fischereischein herzlich wenig. Den brauchst du um als Mitglied aufgenommen zu werden, berechtigt zum angeln bist du erst wenn du den Vereinsbeitrag geleistet hast, dieser wird z.B. durch die eingeklebte Marke im Verbandspass nachgewiesen.
Bei öffentlichen Gewässern geb ich dir Recht, da legst du den Fischereischein vor und bekommst die Angelkarte. Manchmal erhälst du jedoch Vergünstigungen bei Vorlage des Verbandspasses. Ich weiß auch von Vereinen die Karten nur an Verbandsmitglieder ausgeben, also nur gegen Vorlage des Verbandspasses.
Man braucht keine Verbandsmarke als Angelberechtigung, sondern (je nach Bundesland) einen Fischereischein und die Erlaubnis fürs Gewässer.
Am Vereinsgewässer nutzt dir der Fischereischein herzlich wenig. Den brauchst du um als Mitglied aufgenommen zu werden, berechtigt zum angeln bist du erst wenn du den Vereinsbeitrag geleistet hast, dieser wird z.B. durch die eingeklebte Marke im Verbandspass nachgewiesen.
Bei öffentlichen Gewässern geb ich dir Recht, da legst du den Fischereischein vor und bekommst die Angelkarte. Manchmal erhälst du jedoch Vergünstigungen bei Vorlage des Verbandspasses. Ich weiß auch von Vereinen die Karten nur an Verbandsmitglieder ausgeben, also nur gegen Vorlage des Verbandspasses.